Gemeinschaftskonto

Gemeinschaftskonten in Ehen
© contrastwerkstatt – Fotolia.com

Wer mit dem Ehepartner, in einer Wohngemeinschaft oder aus anderen Gründen ein Gemeinschaftskonto eröffnet, möchte vordergründig von den Vorteilen eines solchen gemeinschaftlich geführten Kontos profitieren: Es müssen nicht zwei oder mehr Konten geführt sowie Ausgaben in einer Ehe oder Wohngemeinschaft, Verein etc. gegenüber gestellt und verrechnet werden. Ein Gemeinschaftskonto hat jedoch auch Tücken und kann unter bestimmten Bedingungen zu größeren Schwierigkeiten für die einzelnen Betroffenen führen.

Im Folgenden informieren wir über alle wichtigen Besonderheiten eines Gemeinschaftskontos, welches in zwei Varianten eröffnet werden kann – als ODER- sowie UND-Konto. Diesen Unterschied zu kennen, vermeidet unter Umständen größere Schwierigkeiten und sollte ein wesentliches Entscheidungskriterium bei der Kontoeröffnung darstellen.

Gemeinschaftskonto-Vergleich

Jedes der von uns im nachfolgenden Vergleich vorgestellten Girokonten kann sowohl als Einzel- als auch als Gemeinschaftskonto eröffnet werden:

0,00€mtl. Grundgebühr
Dispo­zinsen p.a.
8,68 %
Mindest­gehalts­eingang
700,00 €
Guthaben­zinsen p.a.
1,75 %
1,75 % p.a. Guthabenzins
0,00€mtl. Grundgebühr
Dispo­zinsen p.a.
10,15 %
Mindest­gehalts­eingang
700,00 €
Guthaben­zinsen p.a.
3,00 %
Bonus:Bis zu 150 € Prämie und 3,00% Zinsen p.a. für 10 Monate
bis zu 3,00 % p.a. Guthabenzins
0,00€mtl. Grundgebühr
Dispo­zinsen p.a.
7,49 %
Mindest­gehalts­eingang
0,00 €
Guthaben­zinsen p.a.
1,75 %
bis zu 1,75 % p.a. Guthabenzins
9,00€mtl. Grundgebühr
Dispo­zinsen p.a.
9,40 %
Mindest­gehalts­eingang
0,00 €
0,00€mtl. Grundgebühr
Dispo­zinsen p.a.
12,30 %
Mindest­gehalts­eingang
0,00 €
Bonus:75 Euro Willkommensbonus
5,90€mtl. Grundgebühr
Dispo­zinsen p.a.
12,29 %
Mindest­gehalts­eingang
0,00 €
2,90€mtl. Grundgebühr
Dispo­zinsen p.a.
9,24 %
Mindest­gehalts­eingang
0,00 €
4,90€mtl. Grundgebühr
Dispo­zinsen p.a.
10,72 %
Mindest­gehalts­eingang
0,00 €
1,90€mtl. Grundgebühr
Dispo­zinsen p.a.
12,29 %
Mindest­gehalts­eingang
0,00 €
0,01 % p.a. Guthabenzins
2,08€mtl. Grundgebühr
Dispo­zinsen p.a.
0,00 %
Mindest­gehalts­eingang
0,00 €
2,08€mtl. Grundgebühr
Dispo­zinsen p.a.
0,00 %
Mindest­gehalts­eingang
0,00 €
0,00€mtl. Grundgebühr
Dispo­zinsen p.a.
0,00 %
Mindest­gehalts­eingang
0,00 €
Guthaben­zinsen p.a.
3,45 %
Bonus:3,45% Zinsen p.a. für 3 Monate garantiert
bis zu 3,45 % p.a. Guthabenzins
9,90€mtl. Grundgebühr
Dispo­zinsen p.a.
0,00 %
Mindest­gehalts­eingang
0,00 €
0,00€mtl. Grundgebühr
 / 
Dispo­zinsen p.a.
10,42 %
Mindest­gehalts­eingang
3.000,00 €
0,01 % p.a. Guthabenzins
5,00€mtl. Grundgebühr
Dispo­zinsen p.a.
0,00 %
Mindest­gehalts­eingang
0,00 €
4,90€mtl. Grundgebühr
Dispo­zinsen p.a.
10,64 %
Mindest­gehalts­eingang
0,00 €
Bonus:60 € Startguthaben
8,90€mtl. Grundgebühr
 / 
Dispo­zinsen p.a.
8,43 %
Mindest­gehalts­eingang
0,00 €
Bonus:100€ Begrüßungsgeld für Neukunden + 1 Jahr nur 4 € Kontoführungsgebühr
5,50€mtl. Grundgebühr
Dispo­zinsen p.a.
10,17 %
Mindest­gehalts­eingang
0,00 €
3,00€mtl. Grundgebühr
Dispo­zinsen p.a.
12,99 %
Mindest­gehalts­eingang
0,00 €
Bonus:Kostenlose VISA Card pur zum Girokonto
0,00€mtl. Grundgebühr
Dispo­zinsen p.a.
10,84 %
Mindest­gehalts­eingang
0,01 €
0,00€mtl. Grundgebühr
Dispo­zinsen p.a.
8,04 %
Mindest­gehalts­eingang
700,00 €
0,00€mtl. Grundgebühr
Dispo­zinsen p.a.
15,00 %
Mindest­gehalts­eingang
0,00 €
Negativ­zinsen p.a.
0,00 %
15,58€mtl. Grundgebühr
Dispo­zinsen p.a.
15,00 %
Mindest­gehalts­eingang
0,00 €
Negativ­zinsen p.a.
0,00 %
3,90€mtl. Grundgebühr
Dispo­zinsen p.a.
12,91 %
Mindest­gehalts­eingang
0,00 €
0,00€mtl. Grundgebühr
Dispo­zinsen p.a.
8,77 %
Mindest­gehalts­eingang
600,00 €
0,01 % p.a. Guthabenzins
0,00€mtl. Grundgebühr
Dispo­zinsen p.a.
13,73 %
Mindest­gehalts­eingang
2.000,00 €
0,01 % p.a. Guthabenzins
7,25€mtl. Grundgebühr
Dispo­zinsen p.a.
15,00 %
Mindest­gehalts­eingang
0,00 €
Negativ­zinsen p.a.
0,00 %
2,08€mtl. Grundgebühr
Dispo­zinsen p.a.
0,00 %
Mindest­gehalts­eingang
0,00 €
4,90€mtl. Grundgebühr
Dispo­zinsen p.a.
13,40 %
Mindest­gehalts­eingang
0,00 €
Negativ­zinsen p.a.
0,00 %
bis zu 1,00 % p.a. Guthabenzins
9,90€mtl. Grundgebühr
Dispo­zinsen p.a.
7,49 %
Mindest­gehalts­eingang
0,00 €
Guthaben­zinsen p.a.
1,75 %
bis zu 1,75 % p.a. Guthabenzins
5,90€mtl. Grundgebühr
Dispo­zinsen p.a.
7,49 %
Mindest­gehalts­eingang
0,00 €
Guthaben­zinsen p.a.
1,75 %
bis zu 1,75 % p.a. Guthabenzins
9,90€mtl. Grundgebühr
Dispo­zinsen p.a.
10,15 %
Mindest­gehalts­eingang
0,00 €
Guthaben­zinsen p.a.
3,50 %
Bonus:Bis zu 150€ Prämie und 3,0% Zinsen p.a. für 10 Monate
bis zu 3,50 % p.a. Guthabenzins
0,00€mtl. Grundgebühr
 / 
Dispo­zinsen p.a.
12,45 %
Mindest­gehalts­eingang
700,00 €
Negativ­zinsen p.a.
0,00 %
Bonus:50 Euro Startguthaben
18,99€mtl. Grundgebühr
Dispo­zinsen p.a.
0,00 %
Mindest­gehalts­eingang
0,00 €
Guthaben­zinsen p.a.
3,36 %
Bonus:1% Cashback in Restaurants + 2% Cashback für öffentliche Verkehrsmittel
3,36 % p.a. Guthabenzins
3,99€mtl. Grundgebühr
Dispo­zinsen p.a.
0,00 %
Mindest­gehalts­eingang
0,00 €
Guthaben­zinsen p.a.
3,36 %
3,36 % p.a. Guthabenzins
0,00€mtl. Grundgebühr
 / 
Dispo­zinsen p.a.
11,16 %
Mindest­gehalts­eingang
700,00 €
Guthaben­zinsen p.a.
2,90 %
Bonus:100 € Gehaltsgutschrift für Neukunden und 6 Monate 2,90 % p.a. Zinsen garantiert
2,90 % p.a. Guthabenzins
2,95€mtl. Grundgebühr
Dispo­zinsen p.a.
9,90 %
Mindest­gehalts­eingang
0,00 €
Bonus:Bis 150 Euro Startguthaben + Trikot
2,95€mtl. Grundgebühr
 / 
Dispo­zinsen p.a.
9,90 %
Mindest­gehalts­eingang
0,00 €
Bonus:Bis 150 Euro Startguthaben
9,99€mtl. Grundgebühr
Dispo­zinsen p.a.
0,00 %
Mindest­gehalts­eingang
0,00 €
Guthaben­zinsen p.a.
3,36 %
Bonus:1% Cashback in Restaurants und Bars
3,36 % p.a. Guthabenzins
0,00€mtl. Grundgebühr
Dispo­zinsen p.a.
10,65 %
Mindest­gehalts­eingang
700,00 €
6,90€mtl. Grundgebühr
Dispo­zinsen p.a.
12,85 %
Mindest­gehalts­eingang
0,00 €
0,00€mtl. Grundgebühr
Dispo­zinsen p.a.
10,99 %
Mindest­gehalts­eingang
700,00 €
Guthaben­zinsen p.a.
3,30 %
Bonus:200 € Startguthaben und + 3,5 % p.a. Zinsen für 4 Monate garantiert
3,30 % p.a. Guthabenzins
16,90€mtl. Grundgebühr
Dispo­zinsen p.a.
13,40 %
Mindest­gehalts­eingang
0,00 €
Negativ­zinsen p.a.
0,00 %
bis zu 2,50 % p.a. Guthabenzins
0,00€mtl. Grundgebühr
Dispo­zinsen p.a.
11,16 %
Mindest­gehalts­eingang
0,01 €
Guthaben­zinsen p.a.
2,90 %
Bonus:50 € Gehaltsgutschrift für Neukunden und 6 Monate 2,90 % Zinsen garantiert
2,90 % p.a. Guthabenzins
9,90€mtl. Grundgebühr
Dispo­zinsen p.a.
13,40 %
Mindest­gehalts­eingang
0,00 €
Negativ­zinsen p.a.
0,00 %
bis zu 1,30 % p.a. Guthabenzins
3,80€mtl. Grundgebühr
 / 
Dispo­zinsen p.a.
3,54 %
Mindest­gehalts­eingang
0,00 €
8,50€mtl. Grundgebühr
Dispo­zinsen p.a.
7,50 %
Mindest­gehalts­eingang
0,00 €
Negativ­zinsen p.a.
0,00 %
Bonus:Neukundenaktion - 25 Euro Startguthaben und Vergünstigungen im 1. Jahr
13,90€mtl. Grundgebühr
 + 
Dispo­zinsen p.a.
12,85 %
Mindest­gehalts­eingang
0,00 €
0,00€mtl. Grundgebühr
Dispo­zinsen p.a.
7,67 %
Mindest­gehalts­eingang
0,00 €
4,50€mtl. Grundgebühr
Dispo­zinsen p.a.
9,28 %
Mindest­gehalts­eingang
0,00 €
Guthaben­zinsen p.a.
1,75 %
1,75 % p.a. Guthabenzins
3,00€mtl. Grundgebühr
Dispo­zinsen p.a.
11,84 %
Mindest­gehalts­eingang
0,00 €
Bonus:1 Euro Spende für Walschutzprojekte
0,00€mtl. Grundgebühr
Dispo­zinsen p.a.
13,40 %
Mindest­gehalts­eingang
0,00 €
Negativ­zinsen p.a.
0,00 %

Wir haben insgesamt 52 Produkte für Sie im Vergleich.

Bargeldloser Zahlungsverkehr über Einzel- oder Gemeinschaftskonto?

Das Bankkonto hat eine fundamentale Funktion im Zahlungsverkehr eingenommen, die gegenwärtig und offensichtlich auch zukünftig nicht mehr von der Hand zu weisen sein wird. Dabei geht es längst nicht mehr allein um Gehälter, Mieten etc., sondern ebenso um die Bezahlung von Dienstleistungen, Einkäufen usw.

Für Singles, wenn sie nicht in einer Wohngemeinschaft leben, macht es natürlich generell wenig Sinn, ein Gemeinschaftskonto und ein Einzelkonto zu verwalten, da es ja bereits an gemeinsamen Ausgaben mit einem Partner scheitert. Für eine beständige Beziehung mit gemeinschaftlicher Haushaltsführung sieht die Sache schon wieder anders aus. Ein Gemeinschaftskonto kann dann durchaus Sinn machen, viel mehr noch natürlich, wenn es sich um eine eheliche Partnerschaft handelt, in welcher beide Partner davon ausgehen, nicht nur ihr Leben zu teilen, sondern auch damit verbundene finanzielle Verpflichtungen. Trotzdem sollte dieser Schritt von allen Beteiligten von Anfang bis Ende gut durchdacht sein. Finanzielle Entscheidungen können dann nur noch gemeinsam getroffen werden wie es beim UND-Konto der Fall ist oder aber wie im Falle des ODER-Kontos, haben alle Verfügungsberechtigen dieselben Zugriffsberechtigungen, was im Falle einer turbulenten Trennung erhebliches Streitpotential mit sich führt.

Für wen eignen sich Gemeinschaftskonten?

Paare, die ihren alltäglichen Weg gemeinsam gehen, finanzieren in der Regel auch ihren Lebensunterhalt gemeinsam, wobei es sicherlich immer Ausnahmen geben wird. Aber wem nützt das Chaos, was sich aus der Trennung und den separaten Abrechnungen von Lebensmitteleinkäufen, Versicherungsbeiträgen oder monatlichen Abrechnungen ergibt? Viel einfacher scheint es doch an dieser Stelle ein gemeinsames Konto zu eröffnen, bei dem beide Partner oder mehrere Personen auf das zur Verfügung stehende Geld zugreifen können. Zielgruppe von Gemeinschaftskonten sind demnach vorrangig Paare und Ehegemeinschaften.

Ein Gemeinschaftskonto kann aber auch in Wohngemeinschaften als gemeinsames Konto für ausgehende Mietanteile, Nebenkosten, Stromabrechnungen etc. Sinn machen. Der Vorteil hierbei liegt auf der Hand: Eine übersichtliche Kontoführung. Die zentrale Bündelung aller Ausgaben verhindert, sich mit mehreren Konten zu verzetteln und kann bei Führung eines UND-Kontos vor Missbrauch schützen.

Unterschied zwischen UND-/ ODER-Konto

„Drum prüfe, wer sich ewig bindet […].“ Diesen Gedanken hat Friedrich Schiller bereits im 18. Jahrhundert formuliert, dem bis in die heutige Zeit wichtige Bedeutung beigemessen werden kann. Vordergründig natürlich in Bezug auf zwischenmenschliche Beziehungen. Zwischen den Zeilen jedoch ist mehr zu lesen, beziehen wir diese Aussage des Dichters auf die Eröffnung eines Gemeinschaftskontos, kommen wir zur Unterscheidung zwischen UND-/ ODER-Konto.

ODER-Konto: Vor- und Nachteile

Bei der Entscheidung für ein ODER-Konto haben alle Verfügungsberechtigten die gleichen Rechte zur

  • selbstständigen Abhebung des Guthabens,
  • zur Bezahlung von Rechnungen bzw.
  • der Einrichtung von Lastschriften über das ODER-Konto.

Hier besteht natürlich die Gefahr, wenn Pärchen im Streit auseinander gehen, einer der beiden Partner über das gesamte Vermögen verfügen kann. Wer zu spät kommt, hat in dieser Konstellation das Nachsehen und geht im schlimmsten Fall leer aus. Dies regelt das BGB mit § 428. Mit der Erfüllung der Forderungen eines Anspruchsberechtigten durch die entsprechende Bank, gelten die Leistungen auch bei dem zweiten Kontoberechtigten des ODER-Kontos als erbracht. Durchdenken Sie also die Konsequenzen, die ein solches Konto mit sich bringen kann.

Das ODER-Konto ist generell die gängigere Variante eines Gemeinschaftskontos und kann im Alltag eigenverantwortlich von jedem Verfügungsberechtigten genutzt werden. Dies betrifft

  • die selbstständige Erteilung von Vollmachten und
  • die Eröffnung von Unterkonten.

Ausgeschlossen bleiben jedoch die eigenständige Kündigung des Kontos, die Einrichtung bzw. Änderung von Kreditlinien bzw. die Umschreibung auf ein Einzelkonto.

Beachtung sollte bei einem ODER-Konto auch der Fall einer Kontopfändung finden. Tituliert ein Gläubiger Forderungen nur gegen einen der Kontoinhaber, kann er das ohne Probleme durchsetzen.

Es gibt daher für jede Form des Gemeinschaftskontos Pro´s und Contra´s. Welche das sind, haben wir hier für Sie in einer Grafik noch einmal verdeutlicht.

Pro und Kontra - Argumente für das Gemeinschaftskonto

[pin_image url=“https://www.konto.org/ratgeber/girokonto/allgemeines/gemeinschaftskonto/“ media=“https://www.konto.org/bilder/infografik_20150112_konto_org_pro_kontra_gemeinschaftskonto1.jpg“ description=“Pro und Kontra – Argumente für das Gemeinschaftskonto“]

UND-Konto: Vor- und Nachteile

Da sieht es bei der Variante des UND-Kontos schon anders aus. Während das ODER-Konto für jeden Inhaber eine gewisse Autonomie mitbringt und Kontobewegungen ohne Einschränkungen möglich sind, müssen bei dem UND-Konto alle Kontoberechtigten jeder finanziellen Entscheidung im Alltag zustimmen. „Alleingänge“ sind so nicht möglich. Hieraus ergibt sich der Vorteil eines sogenannten UND-Kontos: Es bietet wesentlich mehr Sicherheit für alle Kontozugriffsberechtigten aber es erschwert ebenso den unkomplizierten Einsatz der bargeldlosen Verfügung im Alltag durch stetiges beidseitiges Absegnen geplanter Bewegungen auf dem Konto. Hieraus lässt sich eine Grundregel ableiten: Partner sollten Absprachen treffen über Umfang und Einsatzmöglichkeiten eines gemeinsam geführten Kontos. Bündeln Sie also niemals ihr gesamtes Vermögen auf diesem einzelnen Konto!

Durch die restriktiven Verfügungsmöglichkeiten bei einem UND-Konto sind Einzelverfügungen nicht vorgesehen, außer mit Ausnahme der Zustimmung aller Verfügungsberechtigten für einzelne Geschäftsvorfälle.

Bezüglich des Falles einer Kontopfändung liegen dann gegen alle betroffenen Kontoinhaber Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse vor.

Unserer Grafik können Sie entnehmen, welche Unterschiede sich bei der Führung von ODER- bzw. UND-Konto ergeben. Das betrifft vor allem die Verfügungsberechtigungen und deren Änderungen, die Kreditaufnahme, Kontovollmachten und -auflösungen sowie die Verfügung über das Guthaben im Todesfall eines Kontoinhabers.

Unterschied von ODER-/ UND-Konto

[pin_image url=“https://www.konto.org/ratgeber/girokonto/allgemeines/gemeinschaftskonto/“ media=“https://www.konto.org/bilder/infografik_20150112_konto_org_gemeinschaftskonto1.jpg“ description=“Unterschied von ODER-/ UND-Konto“]

Parallel zum Gemeinschafts- ein Einzelkonto?

Die Empfehlung unserer Redaktion ist demnach, nicht ein Konto ganz aufzugeben, sondern vielmehr mit dem Partner noch ein gemeinsames zusätzliches Konto zu eröffnen. Für welche Variante Sie sich entscheiden, bleibt natürlich Ihnen und dem Vertrauen in Ihren Partner überlassen. Auch wenn ein weiteres Einzelkonto neben einem Gemeinschaftskonto auf den ersten Blick etwas umständlich erscheint, gehen Kontoinhaber damit genannten Gefahren aus dem Weg und können nebenbei ihre finanzielle Selbstständigkeit bewahren.

Eröffnung eines Gemeinschaftskontos nach Eheschließung

Junges Paar sucht Online-GemeinschaftskontoPaare, die sich für die Ehe entschieden haben, erledigen im nächsten Schritt häufig die Eröffnung eines gemeinsamen Kontos. Hier gilt es verschiedene Vorgänge zu beachten. Bei der Umstellung von einem Einzel- auf ein Gemeinschaftskonto bspw. möchte die Bank meist einen Nachweis über die Eheschließung haben. Personalausweise müssen vorgezeigt werden, wichtig vor allem für den Partner, der eine Namensänderung vorgenommen hat. Des Weiteren sind die üblichen Angaben zu machen und Unterlagen einzureichen wie

  • personengebundene Daten (Name, Geburtsdatum, Adresse)
  • berufliches Arbeitsverhältnis
  • Einwilligung zur SCHUFA-Klausel, die sogenannte Bonitätsprüfung,
  • Klärung des gemeinsamen Freistellungsvolumens (aktuell 1.602 Euro, Stand 01/2015) sowie
  • die weitere Fragenklärung zu optionalen Bankdienstleistungen.

In einer Filialbank vereinbaren Antragsteller im Idealfall einen Termin mit dem Bankberater, reichen alle Unterlagen ein und gedulden sich nun nur über die Dauer der Bearbeitungszeit der Bank bis das Gemeinschaftskonto genutzt werden kann. Bei einer Online-Eröffnung werden die entsprechenden Unterlagen mit Nachweisen an die Bank versendet. Zur Identifizierung dient in der Regel das PostIdent-Verfahren (neu auch das VideoIdent-Verfahren). Antragsteller haben im Idealfall wenige Tage später alle Bestätigungsunterlagen in der Post.

Tipps zur gemeinschaftlichen Führung eines Kontos

Vertrauen ist gut – Kontrolle ist besser! Getreu diesem Motto geben wir an dieser Stelle noch einige Tipps, was Kontoinhaber beachten sollten, wenn sie ein Gemeinschaftskonto eröffnen.

  1. Besteht die Option ein UND-Konto zu eröffnen, sollten Sie das tun! Es setzt die Zustimmung aller Verfügungsberechtigten zur Erledigung von Bankgeschäften voraus.
  2. Abklärung des Guthabenvolumens auf dem Gemeinschaftskonto, bestenfalls nur das Guthaben, was die Lebenshaltungskosten deckt. Dazu gehören Miete, Versicherungen, Nebenkosten, Kindergeld etc.
  3. Neben einem Gemeinschaftskonto mit dem Partner sollte man sich die Autonomie eines Einzelkontos bewahren, auf welchem die eigene Gehaltszahlung u. ä. eingehen. Dies schließt den Fall einer unberechtigten Verfügung des anderen Kontoinhabers aus.
  4. Sie brauchen keinen Dispositionskredit! Dies ist möglich, wenn alle Berechtigten sich einig sind, welches Volumen auf dem Gemeinschaftskonto monatlich notwendig ist um alle gemeinsam anfallenden Kosten zu decken. Zudem schließt es aus, dass einer von beiden Kontoinhabern nach einer Trennung allein darüber verfügt. Sie sind in einem solchen Fall Gesamtschuldner und haften u. U. für Verbindlichkeiten ebenso.
  5. Regeln Sie Besitzverhältnisse des Guthabens nach § 430 BGB. Dies vor allem, wenn ein Kontoinhaber als Alleinverdiener den Hauptteil auf das Gemeinschaftskonto beisteuert.

Der Güterstandes in ehelichen Partnerschaften

Güterstand und steuerliche Veranlagung sind bei einem Ehepaar voneinander zu unterscheiden. Das BGB regelt in diesem Fall das Güterrecht. Dabei wird unterschieden in

  • die Zugewinnergemeinschaft, d. h. den gesetzlichen Vorstand sowie
  • die Gütertrennung und Gütergemeinschaft, d. h. vertraglich geregelte Güterstände.

Treffen die Eheleute bei der Schließung ihrer Ehe keine gesonderte Vereinbarung, befinden sie sich in ihrer Lebensgemeinschaft automatisch im Güterstand der Zugewinnergemeinschaft. Das bedeutet, dass bei Tod eines Partners oder auch bei Scheidung das Vermögen, welches in den Ehejahren angehäuft wurde, hälftig geteilt wird. An einem Beispiel gezeigt, bedeutet dies folgendes:

Vermögen Ehepartner 1 Ehepartner 2
Anfängliches Vermögen 30.000 Euro 10.000 Euro
Vermögen zum Zeitpunkt der Scheidung bzw. Tod eines Partners 60.000 Euro 50.000 Euro
Zugewinn 30.000 Euro 40.000 Euro

Insgesamt wurden über die Ehejahre weitere 70.000 Euro insgesamt erwirtschaftet, die beiden zur Hälfte zustehen. Jedem gehören also 35.000 Euro. Ehepartner 2 muss demnach aus seinem höheren Zugewinn an Ehepartner 1 noch 5.000 Euro zahlen. Das nennt sich Zugewinnausgleich. Am Ende haben beide separat 35.000 Euro zur Verfügung.

Steuerliche Besonderheiten bei Gemeinschaftskonten

Ein Gemeinschaftskonto kann für ein Paar jedoch auch steuerliche Nachteile bringen. Dabei ist vollkommen egal, ob ein Trauschein vorhanden ist oder nicht. Meist hängt dies mit dem Vermögensstand des Einzelnen ab. Kann der wenig vermögende Partner auf das Geld des anderen auf dem Gemeinschaftskonto zugreifen, kann dies durchaus als eine Form der „hälftigen Schenkung“ vom Finanzamt ausgelegt werden. Der weniger vermögende Partner muss dann die vom Fiskus veranschlagten Steuern zahlen. Das kann teuer werden, wenn der Schenkungssteuerfreibetrag dabei überschritten wird!

Die Steuerpflicht, die den Kontoinhaber trifft, der wenig bis kein Guthaben auf das Gemeinschaftskonto einzahlt, kann aber aus dem Weg gegangen werden: mit der Güterstandsklausel.

Steuerkniff: Gütertrennung

Ehepaare, die in einer Zugewinnergemeinschaft leben, haben die Möglichkeit (auch nachträglich) mit der „Güterstandsklausel“ das Finanzamt zu enterben. Dies geschieht wie folgt: Mit einem notariellen Ehevertrag können Eheleute – nur für einen Tag – in die Gütertrennung wechseln. Einen Tag später bereits können sie schon wieder zurückkehren in die Zugewinnergemeinschaft. Per Gesetz muss nun der Partner den anderen Partner mit weniger Vermögen auszahlen. Dieser Anspruch unterliegt nicht einmal der Schenkungsklausel und kann so auch nicht vom Finanzamt als Schenkung ausgelegt werden.

Eine vereinbarte „modifizierte Zugewinnergemeinschaft“ in einer ehelichen Beziehung kann für den Erbfall absichern. Im Alltag wird dann zwar eine Gütertrennung vorgenommen, im Falle eines Erbes jedoch kommt der zurückgebliebene Ehegatte wesentlich besser davon. So bleibt seine Erbquote auf einem gleich hohen Niveau und das in der Ehe erwirtschaftete Vermögen bleibt steuerfrei.

Kündigung bzw. Auflösung eines Gemeinschaftskontos

Bei einer Kündigung oder Auflösung eines gemeinsamen Kontos haben die Kontoinhaber zwei Optionen: die Kontoauflösung bzw. die Umstellung auf ein Einzelkonto. Dieses kann dann von einem der Kontoinhaber weiter geführt werden. Da das Gemeinschaftskonto gemeinsam eröffnet wurde, kann es auch nur gemeinsam aufgelöst bzw. eine Umstellung auf ein Einzelkonto erwirkt werden. Die Unterschrift beider Partner, bspw. in einer geschiedenen Ehe, ist dann auf den entsprechenden Unterlagen notwendig. Bei einer turbulenten Scheidung kann dies unter Umständen bedeuten, dass sich einer der Kontoinhaber weigert seine Unterschrift zu setzen. Das bedeutet wiederum, dass das Gemeinschaftskonto bestehen bleibt und dann auch beiden weiterhin zur Nutzung zur Verfügung steht.

Fazit

Bekanntlich hört bei Geld die Freundschaft auf! Genau aus diesem Grund, sollte die Führung eines Gemeinschaftskontos von allen Beteiligten wirklich gut überlegt sein. Wir haben ja bereits eindeutig über Vor- und Nachteile von Gemeinschaftskonten berichtet. Paare, die sich dafür entscheiden, sollten sich bewusst sein, dass bei aller Liebe und Vertrauen, auch einige Vorkehrungen zu treffen sind. Das beginnt bereits bei der Entscheidung für ein ODER- bzw. UND-Konto. Diese Entscheidung ist eine individuelle und vor allem persönliche Entscheidung des Einzelnen und ergibt sich aus dem Wunsch der Partner nach finanzieller Unabhängigkeit vom Anderen, den Steuernachteilen, den Vermögenseinkommen und schon allein durch die Gestaltung des alltäglichen Zusammenlebens und der Deckung der gemeinsamen Lebenshaltungskosten. Auch sollten Paare sich überlegen, was in einem Fall der Trennung oder Scheidung passieren soll.

Im Alltag können Gemeinschaftskonten das alltägliche Leben, besonders in ehelichen Partnerschaften wesentlich vereinfachen, dabei spielt das Vertrauen in den anderen eine große Rolle. Überlegen Sie sich diesen Schritt also sehr gut.

Quellen: Bankfachklasse 9/14

Copyright © 2024 by Konto.org. All Rights reserved.

»