Software für die Steuererklärung im Vergleich

Steuererklärungen erfreuen sich häufig keiner großen Beliebtheit in der Bevölkerung. Zunächst wird nur eine Menge Arbeit, aber nicht deren Früchte damit in Verbindung gebracht. Laut Statistischem Bundesamt gaben zuletzt 14,9 Millionen Steuerpflichtige Einkommenssteuererklärungen ab, von denen 12,9 Millionen, also 86,6 Prozent, eine Rückerstattung erhielten. Die durchschnittliche Steuerrückerstattung lag zuletzt bei 1.172 Euro. Keine schlechten Chancen also für alle, die die Arbeit auf sich nehmen.
Wir haben für Sie einen Steuersoftware-Vergleich vorgenommen. Mit diesem können Sie sich schnell orientieren, welche Steuererklärungs-Software für Sie die richtige ist. Zudem beantworten wir Fragen wie wann ist eine Steuererklärung fällig, wer muss eine Steuererklärung abgeben und welche Unterlagen werden benötigt.
Abgabefristen für 2026
In 2026 gilt für Abgabe von Privatpersonen wieder die reguläre Frist bis zum 31.07.2026. Wer seine Steuererklärung von einem Steuerberater oder mit Hilfe erledigen lässt, hat Zeit bis zum 30.04.2027.
Steuersoftware im Vergleich
| Software | Hersteller | Zielgruppe | Abgaben | Kosten ab | |
|---|---|---|---|---|---|
| WISO Steuer Web | Buhl Data Service GmbH | Anleger, AN, Grenzgänger, Landwirte, Rentner, Selbstständige, Vermieter | 5 | 35,99 € | Anbieter |
| tax | Buhl Data Service GmbH | Anleger, AN, Grenzgänger, Rentner, Vermieter | 5 | 15,99 € | Anbieter |
| SteuerSparErklärung | Wolters Kluwer Steuertipps GmbH | Anleger, AN, Gewerbe, Grenzgänger, Rentner, Selbstständige, Vermieter | 3 | 32,95 € | Anbieter |
| CHECK24 Steuer | Verbraucherportal Deutschland GmbH | Anleger, AN, Rentner, Selbstständige, Vermieter | unbegrenzt | kostenlos | |
| Lohnsteuer kompakt | forium GmbH | Anleger, AN, Rentner, Selbstständige, Vermieter | pro Abgabe | 34,95 € | |
| QuickSteuer | Haufe-Lexware GmbH & Co. KG | Anleger, AN, Rentner, Selbstständige, Vermieter | 3 | 19,99 € | Anbieter |
| smartsteuer | smartsteuer GmbH | Anleger, AN, Gewerbe, Rentner, Selbstständige, Vermieter | 5 | 39,99 € | Anbieter |
| SteuerGo | forium GmbH | Anleger, AN, Rentner, Selbstständige, Vermieter | pro Abgabe | 34,95 € | Anbieter |
| Taxman 2026 | Haufe-Lexware GmbH & Co. KG | Anleger, AN, Gewerbe, Grenzgänger, Rentner, Selbstständige, Vermieter | 5 | 26,99 € | Anbieter |
| wundertax | wundertax GmbH | Anleger, AN, Rentner, Selbstständige, Vermieter | pro Abgabe | 34,99 € | Anbieter |
| AN = Arbeitnehmer | |||||
Das Vergleichsfeld

Momentan teilen sich zwei große Anbieter den deutschen Markt. Zum einen die Buhl Data Service GmbH mit den Programmen WISO Steuer und tax und zum anderen das Softwarehaus Haufe-Lexware mit Softwares wie Taxman, smartsteuer und Quicksteuer.
Ein dritter etablierte Anbieter ist die Wolters Kluwer Steuertipps GmbH, die die Software SteuerSparErklärung und BILD-Steuer herstellt.
Daneben gewinnen zunehmend die webbasierten Angebote und Apps an Popularität. Wer kein großes Softwarepaket auf seinem Rechner installieren möchte, kann die Steuererklärung nun auch online oder einfach per App erstellen. Dazu gehört unter anderem das Angebot der forium GmbH, die hinter dem Onlineportal Lohnsteuer kompakt und der App SteuerGo steht. Als neuer Anbieter steigt CHECK24 derzeit mit einer kostenlosen Browserlösung in den Markt ein.
Unsere Empfehlungen
Das sicher bekannteste Programm im deutschen Raum ist WISO Steuer Web geeignet. Die Software von Buhl Data Service bringt ebenfalls alle von uns geprüften Anlagen mit, kann aber zusätzlich auch Gewerbesteuer- und Umsatzsteuererklärungen erstellen. Der Preis mag höher als bei der Konkurrenz sein, ist aber gerechtfertigt.
Besonders hervorgetan hat sich in unserem Vergleich das Programm tax. Das Programm liefert alle relevanten Anlagen, bietet die größte Anzahl an Hilfsmitteln und viele Möglichkeiten zum Datenimport und -export. Tax ist im Prinzip die verschlankte Version von WISO Steuer, da beide vom Hersteller Buhl Data Service produziert werden. Für einfache Fälle ist tax die Empfehlung mit sehr gutem Preis-Leistungs-Verhältnis.
Eine weitere empfehlenswerte Software, die SteuerSparErklärung der Wolters Kluwer Steuertipps GmbH, setzt auf Fachkompetenz als wichtigste Komponente. Die Erklärungen und Hilfsmittel kommen hier nicht zu kurz. Auch dieses Programm kann mit Gewerbesteuer- und Umsatzsteuererklärung umgehen.
Für wen ist unser Vergleich
Sowohl Pflichtveranlagte wie auch Freiwillige profitieren von einer Steuererklärungssoftware. Die Vorteile sind:
- Einfachheit: auch für Anfänger kein Problem, die Steuererklärung zu machen
- Verständlichkeit: der Gesetzeslage und nötigen Daten durch Videos, Musterschreiben und Erklärungen
- Anschaulichkeit: nachvollziehbare Berechnungen, wie Steuererstattung und -last entstehen
- Motivationsfunktion: Wirksamkeit der Eingaben sofort sichtbar durch unmittelbare Vorschau der zu erwartenden Steuererstattung
- Steuerersparnis: versucht, die Steuerlast so weit wie möglich zu drücken
- Plausibilität: Prüfung logischer Zusammenhänge, wie z.B. eine vergessene Tausender-Stelle, um Flüchtigkeitsfehler zu vermeiden
- Absetzbarkeit: bis zu 100 Euro dürfen, für die Steuererklärung als „Mischkosten“, vollständig abgesetzt werden, ansonsten wird zwischen privat und beruflich veranlassten Steuerberatungskosten unterschieden
Trotz vieler Vorteile müssen die Formulare ausgefüllt werden und auch das Einlesen in Steuerangelegenheiten kostet Zeit. Vermieden werden kann dies nur durch die kostspielige Alternative Steuerberater.
Hinweis: Kosten für die Steuerberatung sind als Werbungskosten (betrieblich) absetzbar, wenn sie zur Ermittlung der Einkünfte anfallen, d.h. nur bei beruflicher Veranlassung. Privat veranlasste Steuerberatungskosten können nicht von der Steuer abgesetzt werden. Davon ist z.B. die Unterstützung bei der Anlage „Kind“ betroffen. Ein Steuerbüro sollte aufgrund dessen beruflich und privat veranlasste Kosten in der Rechnung getrennt ausweisen.
Die Formalia – wann muss und wann darf man?
Pflichtveranlagung vs. Antragsveranlagung
Die Abgabe einer Einkommenssteuererklärung ist zum einen Pflicht und kann zum anderen auf freiwilliger Basis beruhen. Hierbei wird zwischen Pflichtveranlagung und Antragsveranlagung unterschieden. Die folgende Tabelle soll kurz darüber Aufschluss geben, worin sich die beiden Veranlagungsarten unterscheiden.
| Pflichtveranlagung | Antragsveranlagung | |
|---|---|---|
| Bedeutung | = gesetzlich verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben | = freiwillige Abgabe einer Steuererklärung |
| Festsetzungsfrist | 31. Juli des Folgejahres für den Steuerpflichtigen selbst, unter Einbezug eines Steuerberaters bis zum 30. April des übernächsten Jahres ) | vier Jahre nach Ende des Steuerjahres bis zum 31. Dezember |
Hinweis: Gerade Rentner, Arbeitnehmer und Studenten ohne Zusatzeinkünfte brauchen oft keine besonders raffinierte Software und können ihre Steuererstattung mit einer preiswerten Variante der Software voll ausschöpfen.
Verspätete Abgabe der Einkommensteuererklärung
Eine Fristverlängerung sollte beim Finanzamt rechtzeitig beantragt werden. Oftmals reicht hierfür schon ein Anruf beim Sachbearbeiter, besser jedoch wäre ein schriftlicher Antrag. Die Verlängerung bis Ende September ist meist kein Problem, wenn Sie dies ausreichend begründen. Gründe für einen Antrag auf Verlängerung können unter anderem massive Arbeitsüberlastung, Geburt eines Babys oder eine plötzliche und akute Krankheit sein.
Achtung: Bei verspäteter Abgabe zahlen Sie einen Verspätungszuschlag. Dieser darf bis zu zehn Prozent der festgesetzten Steuer und bis zu 25.000 Euro betragen. Zu beachten ist außerdem, dass wiederholte Verspätungen für Pflichtvergessenheit sprechen und damit stärker als die anderen Kriterien gewichtet werden.
Surftipp: Mehr zum Verlauf bei Verspätung in unseren Steuererklärung-FAQs
Wann muss ich eine Steuererklärung machen?
Die Abgabepflicht für Arbeitnehmer ist in § 46 EStG und in § 149 Abs. 1 Satz 2 AO geregelt. Demnach müssen Sie dem Finanzamt eine Einkommensteuererklärung vorlegen, wenn eines der Kriterien in der folgenden Tabelle erfüllt ist:
| Einkünfte | Familienstand | Sonstiges | |
|---|---|---|---|
| Einkünfte ohne Lohnsteuerabzug >410 Euro im Jahr | in Ehe: Steuerklassen-Kombi III/V | wenn Sie einen Verlustvortrag / Verlustrücktrag geltend machen wollen | |
| Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld I oder Kurzarbeitergeld >410 Euro im Jahr (Ausnahme: Sozialleistungen wie ALG II) |
in Ehe: Steuerklassen-Kombi IV (beide) mit einem eingetragenen Faktor | Inanspruchnahme von Freibeträgen beim Lohnsteuerabzug (Lohn >13.614 Euro) | |
| mehrere Arbeitslöhne nebeneinander (Lohnsteuerklasse VI) | Ehescheidung/Tod des Ehepartners und im selben Jahr neue Hochzeit | Aufforderung vom Finanzamt | |
| Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit über dem Grundfreibetrag* | Berücksichtigung (auf der Lohnsteuerkarte) eines Ehegatten, der im EU-Ausland lebt | Wohnsitz im Ausland, aber unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland | |
| Abfindung, deren Lohnsteuer nach „Fünftel-Regelung“ einbehalten wurde | Einzelveranlagung von Eheleuten beantragt | Anleger, die Steuern auf ausländische Erträge oder Kirchensteuer nachentrichten müssen | |
| Unverheiratete/geschiedene/getrennte Eltern, die Freibeträge für ihr Kind nicht 50/50 splitten | |||
| Quelle: § 46 EStG, § 149 Abs. 1 Satz 2 AO | |||
*Grundfreibetrag für Alleinstehende (für Eheleute entsprechend der doppelte Betrag):
- 2022: 10.347 Euro (20.694 Euro)
- 2023: 10.908 Euro (21.816 Euro)
- 2024: 11.784 Euro (23.568 Euro)
- 2025: 12.096 Euro (24.192 Euro)
- 2026: 12.348 Euro (24.696 Euro)
Achtung!
Abgabepflicht für Rentner: Immer öfter müssen auch Rentner eine Steuerklärung abgeben. Dadurch, dass der steuerfreie Betrag dauerhaft festgeschrieben ist, wirken sich Rentenerhöhungen in voller Höhe aus. Folglich können Rentner, die bislang keine Steuern auf ihre Renten zahlen mussten, in die Steuerpflicht hineinwachsen.
Wann ist eine freiwillige Steuererklärung sinnvoll?
Nicht alle Steuerzahler sind verpflichtet eine Steuererklärung an das Finanzamt zu entrichten, jedoch kann es sich oftmals gerade für die lohnen, die eigentlich keine Einkommenssteuererklärung machen müssen. In welchen Fällen es sinnvoll sein kann, eine freiwillige Steuererklärung an das Finanzamt abzugeben ist hier aufgelistet:
- hohe Werbungskosten, die über Werbungskostenpauschalbetrag hinausgehen
- hohe Sonderausgaben
- außergewöhnliche Belastungen
- Änderung der Steuerklasse im laufenden Jahr
- variierender Arbeitslohn im Laufe des Jahres
- variierende Dienstverhältnisse während des Kalenderjahres
- Geringverdiener mit zweiter Berufsausbildung (Verlustvortrag nutzen)
- Aufwendungen für Haushaltsnahe Dienstleistungen, Haushaltshilfen und Handwerkerleistungen
Pendlerpauschale überflügelt Werbungskostenpauschale schnell
Ein langer Arbeitsweg allein kann ein guter Grund für die Erstellung einer Steuererklärung sein, da die Fahrtkosten als Werbungskosten geltend gemacht werden können, kolloquial als Pendlerpauschale bekannt. Hierfür gibt es laut § 9 Abs. 4 EStG ganz spezielle Regelungen.
„Aufwendungen des Arbeitnehmers für die Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte […]. Zur Abgeltung dieser Aufwendungen ist für jeden Arbeitstag, an dem der Arbeitnehmer die erste Tätigkeitsstätte aufsucht, eine Entfernungspauschale für jeden vollen Kilometer der Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte von 0,30 Euro anzusetzen, höchstens jedoch 4.500 Euro im Kalenderjahr […].“
| Jahr | Pendlerpauschale |
|---|---|
| ab 2021 | 0,35 EUR ab dem 21. km |
| ab 2022 | 0,38 EUR ab dem 21. km |
| ab 2026 | 0,38 EUR ab dem 1. km |
Eine Beispielrechnung zur Veranschaulichung: Arbeitnehmer, welche eine Fünftagewoche gearbeitet und zwanzig Tage Urlaub in Anspruch genommen haben, haben ihre Arbeitsstätte ca. 230 Tage in 2025 besucht. Um die Werbungskostenpauschale von 1.230 € zu decken, ist lediglich eine einfache Strecke von 15 km nötig.
1230 € / 230 d = 5,35 €/d
5,35 €/d / 0,38 €/km = 14,08 km/d
Weiterführende Links
- FAQs und Fakten rund ums Thema Steuererklärung
- Wie erhalten Steuerpflichtige den Steuerbescheid am schnellsten?
- Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz: „Abgabenordnung (AO). § 149 Abgabe der Steuererklärungen“.
- Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz: „Einkommenssteuergesetz (EStG)“.
- Oberfinanzdirektion Baden-Württemberg: „Abgabefristen für jährlich abzugebende Steuererklärungen für die Jahre 2023 – 2027“.
- Statistisches Bundesamt: „Steuererklärung: Durchschnittliche Rückerstattung lag bei 1 172 Euro“.
- ntv: „Acht wichtige Posten: Das gehört in die Steuererklärung“, 19.08.2024.
- Bundesministerium für Finanzen: „Arbeitslohngrenzen 2026“.
- Finanztip: „Wann müssen Rentner eine Steuererklärung abgeben?“, 04.05.2026.
- Stiftung Warentest: „Steuerprogramme und Steuer-Apps im Test“, 21.04.2026.
- Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V.: „Wer muss eine Steuererklärung abgeben?“, 23.01.2026.
- Wolters Kluwer Steuertipps: „Unterlagen für die erste Steuererklärung“.
(Stand: Juni 2026)