Werden bei einem Girokonto auch Kontoauszüge zugeschickt?
Die Zusendung der Kontoauszüge durch die Post muss bei der Bank beantragt werden. Wer die Kontoauszüge in Papierform zugestellt haben möchte, muss hierfür allerdings Portogebühren bezahlen. Wurde hingegen ein Girokonto bei einer Direktbank eröffnet, können die Kontoauszüge online als PDF abgerufen und anschließend ausgedruckt werden. Kunden einer Filialbank haben die Wahlmöglichkeit, ob sie ihre Kontoauszüge entweder online am Auszugsdrucker bereitgestellt oder per Post zugesandt bekommen wollen. Allerdings ist das Zwangszusenden eines Kontoauszuges gegen Gebühren nicht mehr erlaubt. In einem aktuellen Urteil hat das Landgericht Frankfurt entschieden, dass Gebührenberechnungen für die unaufgeforderte Zusendung von Kontoauszügen unzulässig sind. Dies gilt selbst für den Fall, dass der Kunde seine Kontoauszüge nicht innerhalb eines bestimmten Zeitraums – in der Regel 30 Tage – zur Überprüfung abgeholt hat.
Tenor des Gerichts: Selbst für den Fall, dass auch in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Kontovertrages derartige Klauseln und Regelungen mitsamt einer Gebühr vereinbart wurden, kann dadurch allein nicht bereits das Einverständnis eines Kunden zum gebührenpflichtigen Versand von Kontoauszügen vorausgesetzt werden.
Gerade im Zeitalter des Internets und dem modernen und flexiblen Online-Banking haben es Girokonto-Inhaber heutzutage nicht mehr nötig, den postalischen Weg zu gehen. Vielmehr lassen sich die Kontoausdrücke ganz einfach über die entsprechende Internet-Site der Direktbank ausdrucken. Natürlich haben Kunden auch die Möglichkeit, ihre Kontoauszüge einmal im Monat zwecks Überprüfung bei der nächsten Filiale persönlich abzuholen. Eine Abholung sollte in jedem Fall erfolgen, denn noch immer bringen zu wenige Verbraucher ihren Kontoauszügen die nötige Wertschätzung entgegen. Immerhin handelt es sich dabei um Schriftstücke, mit denen sich die gesamten Kontobewegungen nachvollziehen und vor allem belegen lassen!
Als Beispiel denke man nur einmal an die 2-jährige Garantiezeit. Innerhalb dieser 2 Jahre kann auch das Unternehmen wieder an den Kunden herantreten und um Begleichung der Rechnung bitten. Kann der Kunde jetzt nicht nachweisen, dass er die Ware bereits bezahlt hat, stehen die Chancen schlecht. Vielmehr muss jetzt ein zweites Mal bezahlt werden. So aber dient der Kontoauszug als rechtlich gültiger Beweis, der auch vor Gericht herangezogen werden kann.
Neben der Möglichkeit, die Kontoauszüge am Kontoauszugsdrucker ausdrucken zu lassen, sind die meisten heutigen Onlinebanking-Anwendungen so gut, dass alle Kontobewegungen gezielt herausgefiltert und veranschaulicht werden können. Geht ein Online-Auszug von der Direktbank ausdrücklich als Auszug in PDF-Form zum Kunden, stellt dieser einen Original-Kontoauszug dar. Ein solcher Online-Kontoauszug muss bei der Einrichtung eines Online-Kontos beantragt werden. Der Vorteil liegt darin, dass weder Gebühren für den Kontoauszug anfallen noch muss der Weg zur Bank an den Auszugsdrucker unternommen werden. Kommt es einmal zu einem Verlust eines oder mehrerer Kontoauszüge, können diese erneut gegen Gebühr bei der jeweiligen Bankfiliale angefertigt werden. Senden die Banken einem Kunden hingegen unaufgefordert einen Kontoauszug zu, dürfen diese kein Entgelt hierfür verlangen.
Vielmehr ist eine Bank gesetzlich dazu verpflichtet, ihre Kunden mindestens einmal im Monat über die Zahlungsvorgänge auf dem Konto zu informieren. Dabei spielt es keine Rolle, ob diese Mitteilung online, per Zusendung oder am Auszugsdrucker erfolgt (Urteil des LG Frankfurt/Main vom 8.04.2011, Az. 2-25 O 260/10). Nachfolgende Gebühren-Klauseln, wie sie in den meisten AGB der Banken verankert sind, sind hingegen unzulässig:
„Laut Geschäftsbedingung der Bank bekommen die Kunden den Kontoauszug per Post zugeschickt, wenn sie ihn nicht innerhalb von 30 Bankarbeitstagen am Kontoauszugsdrucker abrufen. Dafür sollten sie ein Entgelt von 1,94 Euro zahlen.“
Hinweis: Dieses Urteil wirkt sich ausschließlich auf die Deutsche Bank, nicht hingegen unmittelbar auch auf andere Institute aus.
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Ich habe mein Konto bei der Bank aufgelöst und vergessen mir die Kontoauszüge der letzten 3 Monate online herunterzuladen. Ich habe sie auch nicht Online eingesehen. Jetzt habe ich aber keinen Zugriff mehr auf das Online-Portal und nun wollen die pro Monat 5€ haben. Dürfen die das?
Ja, das darf die Bank, da es nicht deren Verschulden ist, dass Sie die kostenlos im Onlinebanking bereitgestellten Kontoauszüge nicht abgerufen haben.
Hallo, meine Bank hat mir unaufgefordert Kontoauszüge zugeschickt. Sie hat 2,50€ für Portokosten berechnet. Ist das rechtens?
Danke und viele Grüße.
Das kommt darauf an, was in den AGBs vereinbart wurde. Für gewöhnlich sind Sie als Kontoinhaber in der Pflicht, elektronisch bereitgestellte Kontoauszüge innerhalb einer gewissen Frist abzurufen. Kommen Sie dieser Pflicht nicht nach, behält sich die Bank das Recht vor, Ihnen die Auszüge in Papierform kostenpflichtig zuzusenden. Hier hilft nur ein Blick in die Allgemeinen Vertragsbedingungen.
Wie erfahre ich meinen Kontostand von der Santander Consumer Bank? Comfort Card plus
Danke G.Brodtrager
Wir würden sagen, über den Kontoauszug bzw. die Kreditkartenabrechnung und ggf. ein vorhandenes Onlinebanking? Das ist eine Frage, die Sie am besten der Santander Consumer Bank als ihrer kontoführenden Bank stellen sollten.
Hallo, in diesem Monat hat meine Sparkasse mir zum ersten Mal 0,70€ Portogebühren für die
Zusendung der Kreditkartenabrechnungsauszüge berechnet. Auf Nachfrage am Kassenschalter ist die Sparkasse verpflichtet, mir diese Auszüge zuzusenden. Angeboten hat man mir, dass ich die Auszüge am Kontodrucker mit meiner Kreditkarte abrufen kann. Ich benötige diese Detailabrechung
aber nicht, da ich meine “Ausgaben” Online bei Pay Pal einsehen kann. Was kann ich dagegen tun?
Danke und Gruß
Bankkunden müssen die Möglichkeit haben, sich kostenlos über ihren Kontostand und die Kontobewegungen informieren zu können. Das kann z.B. durch Aushändigung eines Kontoauszugs am Bankschalter oder aber die kostenlose Nutzung eines Kontoauszugsdruckers geschehen. Da Banken gesetzlich dazu verpflichtet sind, den Kunden einmal monatlich über seinen Kontostand zu informieren, ist es durchaus im Rahmen des Erlaubten, für die Zusendung der Kontoauszüge ein angemessenes Entgelt zu verlangen, wenn der Kunde selbige nicht am Schalter oder Kontoauszugsdrucker kostenlos abruft.
Hallo,
die Sparkasse Freiburg hat mir heute unaufgefordert meine Kontoauszüge für einen Gebühr in Höhe von 0,70 EUR zugesandt. Das macht sie immer, wenn ich über 30 Tage nicht am Auszugsdrucker war. Das darf sie doch gar nicht mehr, oder irr ich mich?!
Vielen Dank im voraus!
Die Bank dürfte das Porto als Aufwendungsersatz verlangen. Unserer Ansicht nach ist dies allerdings nur dann der Fall, wenn die Kontoauszüge auf Ihren ausdrücklichen Wunsch hin rausgeschickt werden.
Hallo,
Ich habe eine Clever Card Kreditkarte der Santander Bank und bekomme jeden Monat gegen ein Entgelt von 1€ Kontoauszüge zugeschickt, obwohl ich diese weder möchte noch brauche. Auf Anfrage bei der Bank hieß es lediglich, dass sie das machen müssen und ich dem nicht widersprechen könnte.
Stimmt das?
Vielen Dank
Hallo Cem,
die Gebühr für den Versand der Kontoauszüge beträgt tatsächlich 1 Euro. Allerdings werden Kontoauszüge nur auf Kundenwunsch versendet. Am Kontoauszugsdrucker oder im Onlinebanking können Kontoauszüge kostenfrei eingesehen und ausgedruckt werden.
Hier der Link zum Preis- und Leistungsverzeichnis der Santander.
fliege in urlaub möchte für die zeit keine kontoauszüge zugeschickt bekommen geht das? bin 3 wochen weg. vielen dank .
Die Zeitspanne von 3 Wochen sollte eigentlich unkritisch sein. Wir empfehlen Ihnen in dieser Hinsicht direkt mit Ihrer Bank zu sprechen. Alternativ lässt sich die Zusendung von Kontoauszügen auch häufig auf ein Online-System umstellen.