EC-Karte richtig sperren

Wird der Verlust oder der Diebstahl einer Kreditkarte festgestellt, sollte diese nicht nur unverzüglich, sondern auch vorschriftsmäßig gesperrt werden. In diesem Zusammenhang ist es wichtig, sich für die Kartensperrung die IBAN zu notieren. Gleichfalls sollte der Zeitpunkt der Kartensperrung schriftlich festgehalten werden. Maestro-Karten lassen sich direkt bei der Bank zu den Öffnungszeiten oder beim Sperrannahmedienst Tag und Nacht unter der Nummer +49 (0) 1805 021021 sperren. Ein Gespräch kosten dabei 0,14 Euro pro Minute aus dem deutschen Festnetz. Zudem ist für Notfälle auch ein kostenloser Dienst eingerichtet, der auch Tag und Nacht erreichbar ist. Dieser ist unter der Sperrnummer +49 116 116 erreichbar.

Wurde ein Kartendiebstahl festgestellt, sollte neben der Kartensperrung auch unverzüglich der Vorfall bei der nächsten Polizeidienststelle gemeldet werden. Dort sollten Betroffene entspre-chend Anzeige wegen Diebstahl erstatten. Auch in diesem Punkt ist es stets ratsam, sich die Adresse der Polizeidienststelle sowie den Namen des aufnehmenden Beamten und das dazuge-hörige Aktenzeichen zu notieren. Betroffene können auch eine Bescheinigung der Anzeigeerstat-tung erhalten. Diese sollte für alle Fälle gut aufbewahrt werden. Grundsätzlich hat eine Verlust- oder Diebstahlsmeldung bei der Bank oder Sparkasse unverzüglich zu erfolgen. Denn nur derjenige, der schnell und verantwortungsbewusst handelt, bleibt auch auf einem größeren Schaden nicht sitzen. Für diesen Fall kann der Karteninhaber ab dem Zeitpunkt der unmittel-baren Sperrung nicht mehr für eventuell auftretende Schäden verantwortlich gemacht werden.

Nicht immer ist auch gleich die eigene Hausbank oder Sparkasse telefonisch erreichbar, so dass unverzüglich die Meldung unter der zentralen Notrufnummer zu erfolgen hat. Dieser Dienst ist bei den Banken rund um die Uhr an sieben Tagen in der Woche besetzt. Eine Kartensperrung auf der Webseite einer Bank ist hingegen nicht möglich. Was die Kartensperrung anbelangt, kann entweder der zentrale Notruf gewählt werden oder aber die entsprechende Nummer der vorliegenden Kartenart.

  • Die Sperrung von Debit- bzw. Maestro-Karten (ehemals EC-Karten) erfolgt unter dem zentralen Sperrannahmedienst unter der Nummer +49 (0) 1805 021021. Für die umgehende Sperre wird die IBAN benötigt. Das Gespräch selbst wird dabei durch einen Sprachcomputer aufgezeichnet. Innerhalb Deutschlands gilt dabei auch der gebührenfreie Sperr-Notruf 116 116. Dieser ist wiederum aus dem Ausland unter der Nummer +49 116 116 wieder kostenpflichtig. Wegen der besseren Erreichbarkeit aus dem Ausland sollte allerdings die folgende Nummer gewählt werden: +49 30 4050 4050. Wichtig: Sowohl die Postbank als auch die Karstadt-Quelle-Bank nehmen an diesem Sperr-Notruf noch nicht teil!
  • Beim Diebstahl oder Verlust von Kreditkarten hat die Kartensperrung innerhalb Deutschlands unter der Nummer 0800 819 1040 zu erfolgen. Die Nummer selbst ist kostenfrei aus dem deutschen Festnetz. Für Kartensperrungen aus dem Ausland bzw. bei Anrufen aus dem Mobilfunknetz hat die Kartensperrung unter der Telefonnummer +1 636 7227 111 oder über das Internet unter http://www.mastercard.com zu erfolgen.
  • Besitzer einer VISA-Karte melden den Verlust bzw. einen Diebstahl innerhalb Deutschlands unter der Nummer 0800 811 8440. Auch diese Nummer ist kostenfrei aus dem deutschen Festnetz heraus. Muss die Kartensperrung aus dem Ausland vorgenommen werden, geschieht dies über ein kostenloses R-Gespräch unter der Nummer +1 410 581 9994 bzw. direkt über das Internet unter http://www.visa.de/.
  • Inhaber einer American Express-Kreditkarte wählen bei Verlust oder Diebstahl innerhalb Deutschlands die Nummer +49 (0) 69 97 1000 oder die gebührenfreie Hotline 116 1116. Kartensperrungen aus dem Ausland erfolgen gebührenpflichtig unter +49 116 116 oder direkt über das Internet unter http://www.americanexpress.de vorzunehmen.
  • Kartensperrungen innerhalb Deutschlands für Diners Club Kreditkarten erfolgen unter +49 (0) 1805 07 07 04. Kartensperrungen aus dem Ausland sind unter der Sperrnummer +1 303 799 1504 oder direkt über das Internet unter http://www.dinersclub.de vorzunehmen.

Zwei klatschende Hände-IconSprach- und hörgeschädigte Karteninhaber können den Verlust oder Diebstahl per Fax melden. Dafür muss ein Formular an die Sperrhotline 116 116 gefaxt werden. Das entsprechende Formular zur Sperrung für Debitkarten bzw. Sperrung für Kreditkarten stellt das Online-Portal Kartensicherheit.de zur Verfügung.

Die Höhe der jeweils aus dem Ausland anfallenden Gebühren richtet sich dabei grundsätzlich nach den Preisen des jeweiligen Anbieters bzw. Netzbetreibers. Privatpersonen brauchen sich für eine Sperrmeldung vorab weder anzumelden noch zu registrieren. Unter der zentralen Sperrnummer 116 116 können alle elektronischen Berechtigungen von Medien, die einer elektronischen Gültigkeitsprüfung unterzogen werden können, gesperrt werden. Hierzu zählen zum Beispiel:

  • Bankkunden- und Maestrokarten
  • Kreditkarten
  • Mobilfunkkarten
  • elektronische Signaturen bzw. Trägermedien von Zertifikaten
  • Mitarbeiterausweise mit elektronischer Zugriffskontrolle
  • Kundenkarten mit Zahlungsfunktion
  • Online Banking- und E-Mail-Accounts
  • Remote Access Systeme
  • andere elektronische Berechtigungen

Die jeweilige Landesvorwahl für Deutschland kann unter

http://www.sperr-notruf.de/resources/landesvorwahlen_fuer_deutschland.pdf

eingesehen werden.


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Fragen & Antworten

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  1. Peter Ganze fragte am #

    Sie reden hier noch von der Bankleitzahl. Ist das nicht durch die IBAN überholt?

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    • Antwort der Redaktion vom 19.06.2018 um 14:10: #

      Sie haben natürlich recht. Die IBAN hat die Bankleitzahl abgelöst. Das ändert allerdings am Ratgeber nichts, denn ob nun Bankleitzahl und Kontonummer oder IBAN übermittelt werden, der Ablauf des Verfahrens ist derselbe.

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  2. Günter Nerlich fragte am #

    Die Berliner Sparkasse hat mir im Zuge des Austausches von EC- Karten abgelaufener Gültigkeit 12/2016 das Zusenden der aktuellen Karte per Post avisiert. Diese Karte ist bei mir nicht angekommen. Statt dessen musste ich missbräuchliche Nutzung durch Unbekannt auf meinem Konto feststellen. Nach sofortiger Reklamation bei der Sparkasse hat diese sofort die entsprechenden Maßnahmen ergriffen. Paralel dazu habe ich auch sofort bei der Polizei Anzeige erstattet, was mir auch mit entsprechenden Aktenzeichen bestätigt wurde. Da der Missbrauch( d.h.Abbuchungen) nicht mit PIN- Sicherung, sondern im Lastschriftverfahren also gegen Unterschrift, erfolgte, erklärt sich die Bank nur bedingt zuständig und verweist auf Polizei und KUNO- Sicherung.
    Meine Frage ist: Veranlasst die Polizei generell bei Anzeige auch KUNO- Sperre oder muss man die noch extra beantragen? Meine Unsicherheit in dieser Frage ergibt sich daraus, da mir zwar die Polizei eine Strafanzeigenbestätigung mit entsprechenden Aktenzeichen gab, aber keine KUNO- Sperrnummer.

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    • Antwort der Redaktion vom 08.02.2017 um 14:06: #

      Die Sperrung der Kreditkarte sollte eigentlich auch ans KUNO-System übermittelt werden. Wenn Sie keine Sperrnummer bekommen haben, sollten Sie bei Ihrer Polizeidienststelle noch einmal nachfragen und ggf. die Kuno-Sperrung verlangen.

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  3. jakob osojnik fragte am #

    Wo kann ich kuno Sicherheit beantragen um kartendiebstal noch besser sicherer machen als nur spärren unten nr.116116. Danke liebe grüse

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    • Antwort der Redaktion vom 10.05.2016 um 07:15: #

      Hallo,

      KUNO ist ein Bürgerservice der Polizei. Eine KUNO-Sperrung kann nur dort veranlasst werden. Sollte Ihre Karte abhandengekommen sein, suchen Sie daher bitte die örtliche Polizeidienststelle auf. Dort wird nicht nur eine Anzeige, sondern auf Ihren Wunsch hin auch eine KUNO-Meldung erfasst. Melden Sie den Kartenverlust außerdem unbedingt auch ihrer kontoführenden Bank oder Sparkasse.

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