Grundsätzlich lässt sich ein Girokonto ohne Begründung und Fristeinhaltung täglich kündigen. Hierzu genügt entweder die Vorsprache bei der jeweiligen Hausbank oder ein formloses Schreiben bei einer Direktbank.
Lösen Sie ihr Girokonto nicht sofort auf, sondern führen Sie beide Konten eine Zeitlang parallel (wir empfehlen ca. drei Monate). In diesem Zeitraum können Sie die Buchungen anhand der Kontoauszüge kontrollieren und erfassen. Damit können Sie überprüfen, wer auf Ihr Konto überweist und wer regelmäßig Beträge einzieht.
Informieren Sie die Betroffenen und teilen Sie diesen die neue Kontoverbindung mit. Sie können damit vermeiden, dass im Falle eines nicht mehr existierenden Bankkontos die Lastschrift von z.B. einer Versicherung zurückgebucht wird und dadurch Gebühren entstehen, die in der Regel von Ihnen eingefordert werden können.
Die Löschung des Bankkontos ist kostenlos und die Bank rechnet das Girokonto zum gewünschten Termin ab. Dies kann durch die Übertragung oder Barauszahlung eines Guthabens geschehen oder auch der Ausgleich eines bestehenden Sollsaldos durch Lastschrifteinzug. Falls Sie im Besitz einer EC- oder eine bankeigenen Kreditkarte sind, geben sie diese entwertet (z.B. zerschnitten) zurück.
Banken mit Kontowechselservice finden
Im Rahmen der Umsetzung der neuen EU-Zahlungsdiensterichtlinie bieten immer mehr Banken neuen Kunden einen Online-Kontowechselservice an.
Dabei werden aus dem alten Konto alle Informationen zu Vertragspartnern, die per Lastschrift oder Dauerauftrag abbuchen, ebenso abgerufen wie Daten zum Arbeitgeber oder zu anderen Stellen, die etwa Lohn- oder Rentenzahlungen auf das betreffende Konto vornehmen.
Danach werden all diese Partner automatisch und online über die neue Bankverbindung informiert – ganz ohne lästigen Papierkram und nach Aussagen der Anbieter in maximal zehn Minuten!
Wir haben daher in unserem Girokonto-Rechner ein Feld eingebaut, mit dem Sie alle Banken filtern können, die einen solchen Kontowechselservice anbieten:
Für die Kündigung Ihres Girokontos oder den Wechsel zu einer anderen Bank haben wir ein Musterschreiben und eine Checkliste als PDFs online gestellt, die Sie kostenlos nutzen können:
Tod des Kontoinhabers
Doch wie lässt sich ein Girovertrag kündigen, wenn der Girokonto-Inhaber plötzlich verstirbt? Hierzu ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts Brandenburg. Danach kann eine Erbengemeinschaft einen Girovertrag bzw. einen Sparvertrag über ein Sparkonto mit Stimmenmehrheit kündigen, wenn sich die Kündigung als eine Maßnahme der ordnungsgemäßen Nachlassverwaltung darstellt. Gemäß § 2040 Abs. 1 BGB können Verfügungen in der Regel nur gemeinschaftlich durch alle Miterben getroffen werden. Andererseits ist gemäß § 2038 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 1 BGB jeder Miterbe den anderen gegenüber verpflichtet, zu Maßregeln mitzuwirken, die zur ordnungsgemäßen Verwaltung des Nachlasses erforderlich sind.
Liegt also eine ordnungsgemäße Verwaltung vor, genügt in der Regel eine Stimmenmehrheit. Zu einer ordnungsgemäßen Nachlassverwaltung gehören daher alle Maßregeln, die zur Verwahrung, Sicherung, Erhaltung und Vermehrung des Nachlasses dienen sowie zur Gewinnung der Nutzung und Bestreitung der laufenden Verbindlichkeiten. Diese Grundsätze sind entsprechend auch für die Kündigung eines Girovertrages bzw. eines Vertrages über ein Sparkonto anzuwenden. Ob die erforderliche Stimmenmehrheit gegeben ist, ist dabei nach der Größe der Erbteile und nicht nach Köpfen zu beurteilen (OLG Brandenburg, Urteil v. 24.08.2011, 13 U 56/10). Dieser gerichtliche Anwendungsgrundsatz gilt im Übrigen auch für alle Darlehensverträge, auch sie können auf Grund eines Mehrheitsbeschlusses der Miterben gekündigt werden (vgl. OLG Frankfurt/Main, Urteil v.29.07.2011, 2 U 255/10).
Hinweis: Allerdings können die Miterben in einem solchen Fall keine Zahlung an sich selbst verlangen, so dass eventuelle Auszahlungen stets an die Erbengemeinschaft zu erfolgen hat.
Neues Girokonto gesucht?
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Neukunden können in den ersten drei Monaten eine Prämie von 250 Euro erhalten. Dafür muss bei der Kontoeröffnung bis zum 23. November die Zustimmung zum Erhalten von Werbemails gegeben und bis zum Erhalt der Prämie nicht widerrufen werden. Außerdem müssen in den ersten drei Monaten nach Kontoeröffnung mindestens fünf Transaktion über je 25 Euro oder höher getätigt werden. Das neue Konto muss mindestens zwölf Monate bestehen bleiben
Prämienberechtigt sind alle Neukunden, die in den letzten sechs Monaten nicht bereits Kunden der comdirekt waren. Ausgeschlossen sind Kunden, deren Konto bzw. Depot von einem Finanzdienstleister betreut wird. Das Angebot kann von comdirect zu jeder Zeit modifiziert oder beendet werden.
Neukunden zahlen außerdem für 36 Monate keine Kontoführungsgebühr, danach bleibt das Konto kostenlos bei einem Geldeingang von 700 Euro im Monat.
Zusätzlich wird auf das Tagesgeldkonto 3,25 Prozent p.a. Zinsen für sechs Monate auf Einlagen bis zu 250.000 Euro garantiert.
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120 € Prämie + 2,5 % Zinsen
Neukunden können für den Wechsel zum Top-Girokonto eine Prämie von 120 Euro erhalten.
Bedingung ist Abschluss eines Top-Girokontos zusammen mit einem Tagesgeldkonto. Mindestens 3 Zahlungspartner (z.B. Gehalt, Pension, Rente, etc. und Lastschriften wie z.B. Miete, Strom, Handy etc.) müssen automatisiert über den Online-Kontowechselservice informiert werden.
Wird mit dem Girokonto zusammen ein Tagesgeldkonto abgeschlossen, bekommen Neukunden einen Aktionszins von 2,5 Prozent p.a. auf das Tagesgeld.
Aktion gilt nur für Personen, welche in den letzten 12 Monaten kein Konto bei der norisbank hatten und den Girokontovertrag nicht widerrufen.
Die Geldprämie ist nicht übertragbar und wird auf dem norisbank Top-Girokonto gutgeschrieben. Die Barprämie ist steuerpflichtig und als „sonstige Einkünfte“ im Sinne des § 22 Nr. 3 Einkommensteuergesetz zu erfassen.
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Neukunden und Bestandskunden, die vom 06. Oktober bis 20. Oktober Neugeld von einer Bank auf das Tagesgeldkonto der DKB überweisen, erhalten einen Zinssatz von 4,00 Prozent p.a. Der Zinssatz gilt vom 01. November bis zum 28. Februar für Einlagen bis zu 100.000 Euro.
Wir haben insgesamt 5 Produkte für Sie im Vergleich. Datenstand: 13.10.2026. Alle Angaben ohne Gewähr.
Hinweis: Der folgende Vergleich bildet alle von unserer Redaktion ausgewerteten Angebote ab. Unser Vergleich erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder komplette Marktabdeckung.
Hinweis zur Sortierung im Produktvergleich: Die zuerst abgebildeten Empfehlungen der Redaktion werden von unserer Redaktion anhand besonders empfehlenswerter Produkteigenschaften wie etwa der Grundgebühren, den Dispozinsen, dem Mindestgehaltseingang, dem Angebotsumfang, sowie Kontoführung ausgewählt. Die Reihenfolge der Empfehlungen und der folgenden Angebote ergibt sich absteigend aus der Höhe der Grundgebühren - die Konten mit den niedrigsten Gebühren stehen somit ganz oben und ganz am Ende diejenigen mit den höchsten Kontoführungsgebühren.
Alle Girokonten vergleichen
Hier können Sie alle Girokonten vergleichen und mit ihren Konditionen gegenüberstellen.
Kristin Halle ist bei uns als Fachautorin und Projektmanagerin auf die Bereiche Finanzen und Wirtschaft spezialisiert. Nach ihrem BWL-Studium mit Schwerpunkt Controlling in Leipzig begann sie ihre Laufbahn bei Franke-Media zunächst als Junior Analystin. Heute leitet sie unsere Portale Kreditkarte.net, Konto.org und Kostenloses-konto.net. In dieser redaktionellen Funktion verantwortet sie die Qualitätssicherung der Finanzvergleiche, die Weiterentwicklung unserer objektiven Testverfahren und die Publikation fundierter Ratgeberinhalte. Zudem gibt sie ihre Fachexpertise als IHK-geprüfte Ausbilderin an unsere redaktionellen Nachwuchskräfte weiter.
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