Grundsätzlich lässt sich ein Girokonto ohne Begründung und Fristeinhaltung täglich kündigen. Hierzu genügt entweder die Vorsprache bei der jeweiligen Hausbank oder ein formloses Schreiben bei einer Direktbank.
Tipps zur Kontoauflösung
Lösen Sie ihr Girokonto nicht sofort auf, sondern führen Sie beide Konten eine Zeitlang parallel (wir empfehlen ca. drei Monate). In diesem Zeitraum können Sie die Buchungen anhand der Kontoauszüge kontrollieren und erfassen. Damit können Sie überprüfen, wer auf Ihr Konto überweist und wer regelmäßig Beträge einzieht.
Informieren Sie die Betroffenen und teilen Sie diesen die neue Kontoverbindung mit. Sie können damit vermeiden, dass im Falle eines nicht mehr existierenden Bankkontos die Lastschrift von z.B. einer Versicherung zurückgebucht wird und dadurch Gebühren entstehen, die in der Regel von Ihnen eingefordert werden können.
Die Löschung des Bankkontos ist kostenlos und die Bank rechnet das Girokonto zum gewünschten Termin ab. Dies kann durch die Übertragung oder Barauszahlung eines Guthabens geschehen oder auch der Ausgleich eines bestehenden Sollsaldos durch Lastschrifteinzug. Falls Sie im Besitz einer EC- oder eine bankeigenen Kreditkarte sind, geben sie diese entwertet (z.B. zerschnitten) zurück.
Banken mit Kontowechselservice finden
Im Rahmen der Umsetzung der neuen EU-Zahlungsdiensterichtlinie bieten immer mehr Banken neuen Kunden einen Online-Kontowechselservice an.
Dabei werden aus dem alten Konto alle Informationen zu Vertragspartnern, die per Lastschrift oder Dauerauftrag abbuchen, ebenso abgerufen wie Daten zum Arbeitgeber oder zu anderen Stellen, die etwa Lohn- oder Rentenzahlungen auf das betreffende Konto vornehmen.
Danach werden all diese Partner automatisch und online über die neue Bankverbindung informiert – ganz ohne lästigen Papierkram und nach Aussagen der Anbieter in maximal zehn Minuten!
Wir haben daher in unserem Girokonto-Rechner ein Feld eingebaut, mit dem Sie alle Banken filtern können, die einen solchen Kontowechselservice anbieten:
Für die Kündigung Ihres Girokontos oder den Wechsel zu einer anderen Bank haben wir ein Musterschreiben und eine Checkliste als PDFs online gestellt, die Sie kostenlos nutzen können:
Tod des Kontoinhabers
Doch wie lässt sich ein Girovertrag kündigen, wenn der Girokonto-Inhaber plötzlich verstirbt? Hierzu ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts Brandenburg. Danach kann eine Erbengemeinschaft einen Girovertrag bzw. einen Sparvertrag über ein Sparkonto mit Stimmenmehrheit kündigen, wenn sich die Kündigung als eine Maßnahme der ordnungsgemäßen Nachlassverwaltung darstellt. Gemäß § 2040 Abs. 1 BGB können Verfügungen in der Regel nur gemeinschaftlich durch alle Miterben getroffen werden. Andererseits ist gemäß § 2038 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 1 BGB jeder Miterbe den anderen gegenüber verpflichtet, zu Maßregeln mitzuwirken, die zur ordnungsgemäßen Verwaltung des Nachlasses erforderlich sind.
Liegt also eine ordnungsgemäße Verwaltung vor, genügt in der Regel eine Stimmenmehrheit. Zu einer ordnungsgemäßen Nachlassverwaltung gehören daher alle Maßregeln, die zur Verwahrung, Sicherung, Erhaltung und Vermehrung des Nachlasses dienen sowie zur Gewinnung der Nutzung und Bestreitung der laufenden Verbindlichkeiten. Diese Grundsätze sind entsprechend auch für die Kündigung eines Girovertrages bzw. eines Vertrages über ein Sparkonto anzuwenden. Ob die erforderliche Stimmenmehrheit gegeben ist, ist dabei nach der Größe der Erbteile und nicht nach Köpfen zu beurteilen (OLG Brandenburg, Urteil v. 24.08.2011, 13 U 56/10). Dieser gerichtliche Anwendungsgrundsatz gilt im Übrigen auch für alle Darlehensverträge, auch sie können auf Grund eines Mehrheitsbeschlusses der Miterben gekündigt werden (vgl. OLG Frankfurt/Main, Urteil v.29.07.2011, 2 U 255/10).
Hinweis: Allerdings können die Miterben in einem solchen Fall keine Zahlung an sich selbst verlangen, so dass eventuelle Auszahlungen stets an die Erbengemeinschaft zu erfolgen hat.
Neues Girokonto gesucht?
Bei der Suche nach einem neuen, günstigen Girokonto unterstützen wir Sie mit unseren Vergleichen, Rechnern und Ratgebern:
Alle Girokonten vergleichen
Hier können Sie alle Girokonten vergleichen und mit ihren Konditionen gegenüberstellen.
Sie möchten ein Girokonto eröffnen? Oder wird Ihr aktuelles Girokonto Ihren Ansprüchen nicht gerecht? Sie suchen ein günstiges Girokonto mit attraktiven Konditionen?
In unserem Festgeld-Vergleich stellen wir Ihnen zahlreiche Festgeld-Anbieter mit lukrativen Konditionen vor. Unsere Empfehlung: Jetzt vergleichen und Rendite sichern.
Sie1 haben Fragen zu diesem Produkt? Hier haben Sie die Möglichkeit eigene Fragen zustellen, welche dann durch unser fachkundiges Redaktionsteam beantwortet werden.
Ich habe gestern über einen Online Kündigungsdienst mein Girokonto bei der DKB per Briefsendung gekündigt.
Zum Girokonto gehört -neben der ec-Karte- auch eine Visacard.
Meine Fragen:
1. Muss ich die Visacard ebenfalls schriftlich kündigen oder geschieht das automatisch mit der Auflösung des Griokontos?
2. Muss ich die Visacard und auch die ec-Karte an die Bank zurücksenden?
3. Wenn ja, sollte ich beide Karten vorher zerschneiden?
1. Das Produkt DKB-Cash ist ein Kombiprodukt und besteht aus Girokonto inkl. Kreditkarte. Wenn Sie das Konto löschen, lösen Sie auch automatisch die Kreditkarte auf.
2. + 3. Es reicht wenn Sie alle Giro- und Kreditkarten die zum Konto gehören vernichten und das mögliche Guthaben auf der Karte vorab entladen. Zurücksenden müssen Sie die Karten nicht.
Unter http://dok.dkb.de/pdf/aufloesung_kto.pdf finden Sie alle nötigen Infos und einen Formular zur Auflösung Ihres Kontes bei der DKB.
Hallo , ich habe mich für ein Sommersemester beworben. Ich hab mir im Oktober ein Konto geöffnet (Sparkasse), da ich da ein Einkommen hatte (Minijob). Diesen hab ich jetzt nicht mehr, deswegen sind die Gebühren von 7 Euro monatlich umständlich, ohne Einkommen. Ich wollte mein Konto heute auf Eis legen lassen, mir wurde mitgeteilt es sei nicht möglich, habe aber einige Tage vorher gelesen/gehört das es geht. Wie ist es nun? Kann man das Konto für eine gewisse Zeit auf “Eis” legen, ich meine man kann binnen Sekunden das Kontomodell wechseln. Müsste es nicht dann auch klappen, dass Konto auf “Eis” zu legen? Es wäre im Idealfall auch nur für 2 Monate.
“Auf Eis legen” geht natürlich nicht. Entweder Sie haben das Konto bei der Sparkasse oder nicht. Wenn Sie es nicht mehr benötigen, können Sie ihr Girokonto jederzeit kündigen.
ich bin vor Kurzem von einer Genossenschaftbank zur ING DiBa gewechselt.
Mein altes Konto ist mit ca. 2300,- überzogen. Ich beabsichtige bei meiner neuen Bank einen Kredit aufzunehmen, um das alte Konto auszugleichen und gleichzeitig aufzulösen.
Außerdem möchte ich den Kontoumzugsservice der DiBa in Anspruch nehmen.
Meine Frage bezieht sich darauf, wie ich am besten vorgehe.
Ist es ratsam zuerst den Kredit aufzunehmehen, das alte Konto auszugleichen und dann den Umzugsservice in Anspruch zu nehmen.
Oder macht es Sinn mit dem Kontoumzug zu beginnen? Kann das Minus auf dem alten Konto dabei zu Problemen führen? Oder ist es im Grunde egal, in welcher Reihenfolge ich vorgehe?
Vielen Dank.
Da das alte Girokonto nicht geschlossen werden kann, ohne dass der dort laufende Dispositionskredit ausgeglichen ist, macht es Sinn, zuerst das Konto bei der ING-DiBa zu eröffnen, dort den Kredit aufzunehmen, damit den Dispo des alten Kontos auszugleichen und dann das alte Konto aufzulösen. Den Umzugsservice in Form der Übertragung bestehender Daueraufträge etc. können Sie unserer Meinung nach aber unabhängig davon direkt bei Kontoeröffnung in Anspruch nehmen.
Ich habe seit sechs Jahren ein Girokonto, das von einem Startkonto bei der Fördersparkasse umgestellt worden ist als ich volljährig wurde. Da ich seit lange in Ausland (außerhalb der EU) lebe, nutze ich dieses Konto nicht. Will sie aber trotzdem behalten, damit ich Zugang zu Bankdiensten in Deutschland habe. Wäre es möglich, mein Girokonto direkt zu einem Sparkonto umzustellen, ohne es erstmals kündigen zu müssen?
Diese Frage wird Ihnen nur ihre kontoführende Sparkasse beantworten können. Aus unserer Sicht dürfte das aber nicht gehen, da ein Sparkonto kein Girokonto ist.
Ich möchte gerne mein Girokonto (Sparkasse) kündigen, da ich im Ausland lebe. Ein neues Konto habe ich schon. Jetzt meine Frage: wenn ich mein Konto kuendige was passiert mit meiner Mastercard? Muss ich wirklich bis zum Ablauf des auf der Karte vermerkten Monats unter Einhaltung der dreimonatigen Frist warten? Und muss ich die Kreditkarte (Mastercard Gold Sparkasse) seperat kündigen?
Wenn die MasterCard zum Girokonto gehört, wird sie bei Auflösung des Kontos automatisch auch gekündigt. Haben Sie die Kreditkarte als separates Produkt erworben, empfiehlt es sich, sie auch separat zu kündigen. Alternativ können auch beide Kündigungen in einem Schreiben erfolgen. Die Kündigungsfrist der meisten MasterCards beträgt maximal einen Monat. Hier kann Ihnen aber nur ihre Bank die zutreffende, weil vereinbarte, Kündigungsfrist mitteilen.
Moin..Die tolle Sparkasse hat mein Konto gesperrt weil Ungleichheiten bei Überweisung auf mein Konto vorlagen auf meinem Konto befinden sich 600€ was die Sparkasse behält und mir nicht auszahlen will bin Mutter von zwei Kindern und auf das Geld angewiesen. Geht das mit rechten Dingen zu das die Bank einfach mein Geld behält?
als ich 2009 nach in eine andere stadt gezogen bin, hatte man mir gesagt ich muss in der neuen stadt ein neues konto anlegen und kann das alte sparkassen-konto nicht “mitnehmen”. zu dem zeitpunkt war ich im alten konto noch minus. mein vater hat mir das konto noch ausgegelichen, dass es auf 0,00 EUR steht, damit es geschlossen werden kann. das neue konto hab ich dann in in der neuen stadt eröffnet und gleichzeitig in auftrag gegeben, dass das alte geschlossen/gekündigt/aufgelöst werden soll. damit war das ganze für mich eigentlich auch erledigt. nach ein paar jahren bekomme ich von der sparkasse vom früheren wohnort eine neue karte zugeschickt, was mich zwar wunderte (weil das konto ja geschlossen war bzw sein sollte), aber ich auch nich weiter darauf reagierte. ausserdem gingen monatlich immer noch versicherungsbeiträge ab, was ich auch nich wusste, weil mir gesagt wurde, dass alle abbuchungen übertragen werden auf das neue konto. dann meldet sich 2015 die sparkasse des früheren wohnorts von mir wieder, dass der dispo von 500 EUR auf meinem konto ausgeschöpft ist. da hab ich zum ersten mal erfahren, dass mein altes konto anscheinend gar nich gelöscht wurde, wie ursprünglich von mir in auftrag gegeben.
jetzt ist das konto bei minus 600 EUR und sie melden sich wieder. allerdings seh ich nicht ein, dass alte konto auszugleichen, weil es ja nicht meine schuld war, dass das konto noch offen ist. mehr als die schliessung in auftrag geben, kann ich ja auch nicht.
bin ich in dieser situation im recht, oder muss ich wirklich das geld zurück zahlen und das alte konto erneut schliessen?
wir können aus der Ferne die genauen Abläufe nur schwer nachvollziehen. Als Vergleichsportal ist es uns zudem verboten, rechtlich bindende oder rechtlich beratende Auskünfte zu erteilen. Wenn Sie mit der Bank keine Einigung erzielen können, sollten Sie sich mit Angehörigen rechtsberatender Berufe in Verbindung setzen.
Vor drei Monaten habe ich mein Onlinekonto bei der Erzgebirgssparkasse schriftlich gekündigt und aufgelöst.Ich nutzte das Konto als Onlinebanker mit HBCI Karte.Es erfolgte eine korrekte Abschlußberechnung und anschließende Überweisung auf mein neues Konto.
Vor einige Tagen erhielt ich nun einen Brief von der Sparkasse,das sie die Gebühren für die HBCI -Karte ab Juni erhöhen und mir wurden die Optionen zum Widerspruch oder zur fristlosen und kostenfreien Kündigung meiner gesamten Rahmenvereinbarung über die Teilnahme am Online Banking angeboten.
Ich dachte immer,das die Kontoauflösung die Teilnahme am Onlinebanking auch auflöst.In den gültigen AGB`s finde ich jedenfalls nichts dazu.Auf der Webseite kann ich mich auch immer noch einloggen.Mein altes Konto ist allerdings nicht mehr aktiv.Was sollte ich jetzt tun?Ist es besser die Rahmenbedingungen für das Onlinebanking noch extra zu kündigen?
Sie sollten sich auf jeden Fall mit Ihrer Bank in Verbindung setzen und den Fall schildern. Eventuell liegen ja auch Versäumnisse seitens der Bank vor.
Ein Widerspruch würde wohl nichts bringen, da eine Bank wahrscheinlich nicht für einen einzelnen Kunden ihr Gebührenmodell ändern wird. Wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen, kündigen Sie die Rahmenvereinbarungen noch einmal extra.
Da man ja langsam Angst haben muss um sein Geld bei der Sparkasse oder Bank,wollte ich mich mal erkundigen ob man sein Giro Konto kündigen kann um keine Strafzinsen zu bezahlen. Wären denn Strafzinsen für mein privates Giro Konto überhaupt rechtens ?
Sie können Ihr Girokonto ohne Angaben von Gründen und ohne Einhaltung von Fristen kündigen. Die Bank kann in ihren AGBs jedoch eine Kündigungsfrist vorsehen. Diese Frist darf dann nicht länger als einen Monat betragen, alles andere wäre unwirksam. Die Kündigung selbst ist kostenlos, es reicht ein formloser schriftlicher Antrag.
Ich bin von der Sparkasse zur TargoBank gewechselt. Nun muss ich angeblich meine alten Girokarten (von der Sparkasse) bei der Sparkasse abgeben. Laut Internet ist es kein Problem diese selber zu entwerten. Laut Sachbearbeiterin der Sparkasse soll ich sie persönlich abgeben und nicht per Post. Kommt mir komisch vor…So als ob die Sachbearbeiterin mich noch einmal persönlich überreden möchte?!
Vielen Dank schon einmal.
MfG
Anna
Mitunter ist vertraglich vereinbart, dass die Karte im Eigentum des Finanzinstuts bleibt. Spätestens aber nach Ablauf der Gültigkeit der Karte oder bei Kündigung kann die Sparkasse berechtigt sein, die alte Karte zurückzuverlangen. Die Entwertung erfolgt in der Regel in einer Filiale. Beim Versand per Post besteht die Möglichkeit, dass die Karte nicht ankommt bzw. verloren geht. Aber dazu zwingen, sie persönlich abzuliefern kann sie niemand. Im Zweifel können sie das Gespräch mit Ihrer Sachbearbeiterin auch verweigern.
Sehr geehrte Redaktion,
ich habe am 04.11.15 mein Konto bei der Hypo-Bank zum 31.12.15 gekündigt und die Kündigungsbestätigung erhalten. Es war noch ein kleines Guthaben auf dem Konto, welches nach der Schließung meines Kontos dann auf das neue Konto überwiesen werden sollte.
Am 04.01.16 wurde durch einen Fehler meiner Versicherung das Konto belastet, sodass das Konto im Soll war. Am 11.01.16 (Buchungstag meiner neuen Bank) hat die Hypo-Bank ohne mein Wissen und Zustimmung mein Konto bei der neuen Bank belastet. Hätte die Lastschrift vom 04.01.16 von der Hypo-Bank nicht abgewiesen oder zurückgeschickt werden müssen? Zu diesem Zeitpunkt war mein Konto gekündigt.
Von der Hypo-Bank habe ich außerdem ein Schreiben (Datiert auf den 11.12.15) erhalten, dass nach ihren Vergabekriterien mein Dispokredit nur noch bis zum 08.01.16 zur Verfügung steht (ich bin jetzt Rentner) und dass mit dem Termin 08.01.16 nur noch Verfügungen innerhalb eines besehenden Kontoguthabens möglich sind.
Meine Frage: Dar die Bank so handeln und kann ich den Einzug von der Hypo-Bank von meiner neuen Bank zurückgeben?
E-Mails wegen obiger Angelegenheit wurden beantwortet, dass die Bank keinen Zugriff auf das Konto hat und wegen der Feiertage das Konto erst am 04.01.16 geschlossen wurde.
Vielen Dank.
MfG Chris
die Angelegenheit aus der Ferne zu bewerten ist nicht ganz so einfach. Zudem dürfen wir keine rechtsberatenden Auskünfte erteilen. Sie sollten sich direkt an die entsprechende Bank wenden.
Guten Tag, ich moechte mein Sparkonto 3830068790 schliessen. Ich wohne hier in Duluth, Georgia, USA; kann meine Tochter, die in Pliezhausen wohnt, das fuer mich erledigen? Sie hat auch Zugang zu meinem Konto. Ich glaube, es sind sowieso nur etwa 300 Euro drauf (oder weniger).
Oder wie kann ich das Konto von hier aus schliessen?
Dankeschoen, Hannelore Wiese
Zum einen könnten Sie schauen, ob Sie die Möglichkeit zum Telefonbanking mit Ihrer Bank haben, obwohl generell Kontoschließungen immer mit einer schriftlichen Kündigung verbunden sind. Das könnten Sie auch von Duluth aus tun? Eine schriftliche Kündigung wird zumeist schon benötigt wegen Ihrer Unterschrift. Angenommen Ihre Tochter hätte eine Kontovollmacht über Ihr Sparkonto, hätte Sie die Möglichkeit dieses zu kündigen. Hat sie keine Vollmacht, sieht es schwierig aus, selbst wenn Sie mit Ihrer Tochter eine andere Abmachung haben und sie auf Ihr Konto zugreifen kann. Im besten Fall telefonieren Sie mit Ihrer Bank oder lesen in den AGB´s nach, welche Voraussetzungen für eine Kontoschließung gegeben sind.
Ich möchte mein Konto bei der Sparkasse schließen.
Bin umgezogen und lebe gerade in GB. Kann ich nur schriftlich kündigen, oder ist es auch online/per Mail möglich?
Vielen Dank!
Ich möchte demnächst ein Girokonto schliessen, habe weder Schulden noch sonstige Verbindlichkeiten über dieses Konto zu bedienen. Muss man eine Datenlöschung extra anmerken ?
Sie können von Ihrer Bank mit der Kontoschließung verlangen, dass Sie alle persönlichen Daten löscht – vorausgesetzt, dass Sie keine weiteren Konten oder Verträge bei den Finanzinstitut besitzen. Wir empfehlen Ihnen, den entsprechenden Passus in die Kündigung einzufügen.
Mein Gehaltskonto ist die Sparkasse. Da hab ich auch einen laufenden Privatkredit zurückzuzahlen, in monatlichen Raten.
Muss ich nun den Kredit auf einmal zurückzahlen wenn ich ein neues Gehaltskonto z.B. DKB Bank eröffne und auf das Sparkassenkonto kein Gehalt mehr drauf kommt?
Nein, beide Produkte – Kredit und Konto – sind voneinander getrennt. Verlagern Sie ihr Konto zu einer anderen Bank, kann die bisherige kontoführende Bank keine vorzeitige Rückzahlung des aufgenommenen Kredites verlangen. Anders würde das bei einem Dispokredit aussehen. Diese müsste bei Schließung des Girokontos ausgeglichen oder umgeschuldet werden.
Hallo ich würde gerne mein Girokonto auflösen weil ich einem Betrüger zum Opfer gefallen bin. Ich würde aber dann gerne bei meiner alten Bank wieder ein konto eröffnen geht das ?
Mit freundlichen Grüßen
Hallo.
Ich möchte mein Girokonto löschen, bin aber mit einer dreistelligen Zahl im Minus bereich wo
Ich auch nich so schnell wieder herraus komme. Ein anderes konto habe ich schon eröffnet.
Was kann ich machen damit ich von meiner jetzigen Bank weg komme?
Hallo, ich möchte mein Girokonto kündigen und keines mehr eröffnen. Ich habe allerdings zwei Abstattungskredite laufen, bei dem Rückzahlungen von monatlichen Kapitalraten und halbjährlichen Pauschalraten bei Deckung und zu Lasten vom Konto abgebucht werden.
Eine Antwort der Redaktion vom 25.09.2013 um 08:33: # lautet:
Die Kündigung des Girokontos darf keinerlei Einfluss auf den bei derselben Bank laufenden Kredit haben.
Wie müsste ich die Rückzahlungen der Kapitalraten und Pauschalraten zurückbezahlen ?
Besten Dank für Ihren rechtlichen Hinweis. MfG
PS: Ich habe alle meine Einzugsermächtigungen gekündigt weil ich mein Geld selbst verwalten möchte und die Bank bucht mir trotzdem z.B. von A1 die Handyrechnung ab. Ist das erlaubt ?
Ja, das mit der Handyrechnung ist erlaubt. Wenn im Vertrag nur Lastschrift vorgesehen ist, haben Sie die Wahl: entweder Sie stimmen dem zu (dann benötigen Sie natürlich weiterhin ein Girokonto) oder Sie widersprechen dem und kündigen Ihren Handyvertrag. Wie Sie die Rückzahlungen der Kapital- und Pauschalraten Ihrer Abstattungskredite ohne Girokonto bewerkstelligen, sollten Sie nicht uns, sondern die Banken fragen, bei denen die Kredite laufen.
Hallo, ich möchte mein Girokonto kündigen und zu einer anderen Bank wechseln. Bei meiner jetzigen Bank habe ich jedoch mein Haus versichert.
Meine Frage ist; kann ich bei einer anderen Bank ein Girokonto eröffnen ohne das mein Kredit gekündigt wird oder ist mein Kredit bindend für mich ?
Die Kündigung des Girokontos darf keinerlei Einfluss auf den bei derselben Bank laufenden Kredit haben. Sie können als mit Ihrem Girokonto zu jeder beliebigen Bank wechseln. Anleitungen und Formulare zum Wechsel des Girokontos finden Sie in unserem Ratgeber zum Thema “Girokonto wechseln“.
ich befinde mich in der Privatinsolvenz und habe parallel dazu ein P-Konto. Meine Bank nimmt für das P-Konto 20,-€ bis 34,-€ Kontoführungsgebühren.
Zudem habe ich diesen Monat Urlaubsgeld erhalten. Der pfändbare Betrag ist schon von meinem Arbeitgeber an den Treuhänder geflossen. Nun habe ich noch etwas mehr als 200,-€ auf meinem Konto, doch die Bank will mir das Geld nicht auszahlen, da leut Bank mein Limit verbraucht ist. Doch laut Insolvenzverwaltung darf ich bis auf dem pfändbaren Betrag über alles Geld verfügen.
Ist das alles rechtens? Laut letzter Instanz des BGH darf ein P-Konto nicht mit höheren Kontoführungsgebühren belastet werden, sondern muss genauso behandelt werden, wie ein normales Konto. Ist das richtig so?
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
Das mit den Kontoführungsgebühren ist richtig. Siehe dazu etwa den Bericht auf http://www.kostenloses-konto.net/news/recht/04563-gebuhren-fur-pfandungsschutzkonten-werden-zuruckgezahlt/. Sie sollten Ihre Bank mit Bezug auf dieses Urteil bitten, die überhöhten Kontoführungsgebühren zurückzuzahlen. Und insofern der pfändbare Betrag bereits von Ihrem Konto eingezogen wurde, darf die Bank auch das auf dem Konto noch befindliche Geld nicht zurückhalten. Lassen Sie sich am besten genau begründen, in welcher Hinsicht bitte Ihr Limit verbraucht sein soll.
Meine Bank akzeptiert die Kündigung meines Kontos nicht da ich ihnen nicht meine neue Bankverbindung mitteile. Ist das rechtens und wenn ja worauf berufen sie sich da rechtlich?
Eine direkte rechtliche Grundlage ist uns nicht bekannt. Allerdings können zum einen die AGBs Ihrer bisherigen Bank eine solche Klausel enthalten und es kann zum anderen in Ihrem Interesse sein, dass zum Beispiel noch auf dem Konto befindliches Guthaben auf das neue Konto überwiesen werden kann. Unsere Empfehlung: eröffnen Sie Ihr neues Konto und lassen Sie die neue Bank Ihr altes Konto auflösen. Entsprechende Vordrucke bietet jede Bank ihren Kunden an.
Ich habe gestern über einen Online Kündigungsdienst mein Girokonto bei der DKB per Briefsendung gekündigt.
Zum Girokonto gehört -neben der ec-Karte- auch eine Visacard.
Meine Fragen:
1. Muss ich die Visacard ebenfalls schriftlich kündigen oder geschieht das automatisch mit der Auflösung des Griokontos?
2. Muss ich die Visacard und auch die ec-Karte an die Bank zurücksenden?
3. Wenn ja, sollte ich beide Karten vorher zerschneiden?
1. Das Produkt DKB-Cash ist ein Kombiprodukt und besteht aus Girokonto inkl. Kreditkarte. Wenn Sie das Konto löschen, lösen Sie auch automatisch die Kreditkarte auf.
2. + 3. Es reicht wenn Sie alle Giro- und Kreditkarten die zum Konto gehören vernichten und das mögliche Guthaben auf der Karte vorab entladen. Zurücksenden müssen Sie die Karten nicht.
Unter http://dok.dkb.de/pdf/aufloesung_kto.pdf finden Sie alle nötigen Infos und einen Formular zur Auflösung Ihres Kontes bei der DKB.
Hallo , ich habe mich für ein Sommersemester beworben. Ich hab mir im Oktober ein Konto geöffnet (Sparkasse), da ich da ein Einkommen hatte (Minijob). Diesen hab ich jetzt nicht mehr, deswegen sind die Gebühren von 7 Euro monatlich umständlich, ohne Einkommen. Ich wollte mein Konto heute auf Eis legen lassen, mir wurde mitgeteilt es sei nicht möglich, habe aber einige Tage vorher gelesen/gehört das es geht. Wie ist es nun? Kann man das Konto für eine gewisse Zeit auf “Eis” legen, ich meine man kann binnen Sekunden das Kontomodell wechseln. Müsste es nicht dann auch klappen, dass Konto auf “Eis” zu legen? Es wäre im Idealfall auch nur für 2 Monate.
“Auf Eis legen” geht natürlich nicht. Entweder Sie haben das Konto bei der Sparkasse oder nicht. Wenn Sie es nicht mehr benötigen, können Sie ihr Girokonto jederzeit kündigen.
Hallo,
ich bin vor Kurzem von einer Genossenschaftbank zur ING DiBa gewechselt.
Mein altes Konto ist mit ca. 2300,- überzogen. Ich beabsichtige bei meiner neuen Bank einen Kredit aufzunehmen, um das alte Konto auszugleichen und gleichzeitig aufzulösen.
Außerdem möchte ich den Kontoumzugsservice der DiBa in Anspruch nehmen.
Meine Frage bezieht sich darauf, wie ich am besten vorgehe.
Ist es ratsam zuerst den Kredit aufzunehmehen, das alte Konto auszugleichen und dann den Umzugsservice in Anspruch zu nehmen.
Oder macht es Sinn mit dem Kontoumzug zu beginnen? Kann das Minus auf dem alten Konto dabei zu Problemen führen? Oder ist es im Grunde egal, in welcher Reihenfolge ich vorgehe?
Vielen Dank.
Da das alte Girokonto nicht geschlossen werden kann, ohne dass der dort laufende Dispositionskredit ausgeglichen ist, macht es Sinn, zuerst das Konto bei der ING-DiBa zu eröffnen, dort den Kredit aufzunehmen, damit den Dispo des alten Kontos auszugleichen und dann das alte Konto aufzulösen. Den Umzugsservice in Form der Übertragung bestehender Daueraufträge etc. können Sie unserer Meinung nach aber unabhängig davon direkt bei Kontoeröffnung in Anspruch nehmen.
Ich habe seit sechs Jahren ein Girokonto, das von einem Startkonto bei der Fördersparkasse umgestellt worden ist als ich volljährig wurde. Da ich seit lange in Ausland (außerhalb der EU) lebe, nutze ich dieses Konto nicht. Will sie aber trotzdem behalten, damit ich Zugang zu Bankdiensten in Deutschland habe. Wäre es möglich, mein Girokonto direkt zu einem Sparkonto umzustellen, ohne es erstmals kündigen zu müssen?
Diese Frage wird Ihnen nur ihre kontoführende Sparkasse beantworten können. Aus unserer Sicht dürfte das aber nicht gehen, da ein Sparkonto kein Girokonto ist.
Ich möchte gerne mein Girokonto (Sparkasse) kündigen, da ich im Ausland lebe. Ein neues Konto habe ich schon. Jetzt meine Frage: wenn ich mein Konto kuendige was passiert mit meiner Mastercard? Muss ich wirklich bis zum Ablauf des auf der Karte vermerkten Monats unter Einhaltung der dreimonatigen Frist warten? Und muss ich die Kreditkarte (Mastercard Gold Sparkasse) seperat kündigen?
Wenn die MasterCard zum Girokonto gehört, wird sie bei Auflösung des Kontos automatisch auch gekündigt. Haben Sie die Kreditkarte als separates Produkt erworben, empfiehlt es sich, sie auch separat zu kündigen. Alternativ können auch beide Kündigungen in einem Schreiben erfolgen. Die Kündigungsfrist der meisten MasterCards beträgt maximal einen Monat. Hier kann Ihnen aber nur ihre Bank die zutreffende, weil vereinbarte, Kündigungsfrist mitteilen.
Moin..Die tolle Sparkasse hat mein Konto gesperrt weil Ungleichheiten bei Überweisung auf mein Konto vorlagen auf meinem Konto befinden sich 600€ was die Sparkasse behält und mir nicht auszahlen will bin Mutter von zwei Kindern und auf das Geld angewiesen. Geht das mit rechten Dingen zu das die Bank einfach mein Geld behält?
Wir können Ihnen dazu leider keine Auskunft geben. Bitte wenden Sie sich an Ihren Kundenberater.
als ich 2009 nach in eine andere stadt gezogen bin, hatte man mir gesagt ich muss in der neuen stadt ein neues konto anlegen und kann das alte sparkassen-konto nicht “mitnehmen”. zu dem zeitpunkt war ich im alten konto noch minus. mein vater hat mir das konto noch ausgegelichen, dass es auf 0,00 EUR steht, damit es geschlossen werden kann. das neue konto hab ich dann in in der neuen stadt eröffnet und gleichzeitig in auftrag gegeben, dass das alte geschlossen/gekündigt/aufgelöst werden soll. damit war das ganze für mich eigentlich auch erledigt. nach ein paar jahren bekomme ich von der sparkasse vom früheren wohnort eine neue karte zugeschickt, was mich zwar wunderte (weil das konto ja geschlossen war bzw sein sollte), aber ich auch nich weiter darauf reagierte. ausserdem gingen monatlich immer noch versicherungsbeiträge ab, was ich auch nich wusste, weil mir gesagt wurde, dass alle abbuchungen übertragen werden auf das neue konto. dann meldet sich 2015 die sparkasse des früheren wohnorts von mir wieder, dass der dispo von 500 EUR auf meinem konto ausgeschöpft ist. da hab ich zum ersten mal erfahren, dass mein altes konto anscheinend gar nich gelöscht wurde, wie ursprünglich von mir in auftrag gegeben.
jetzt ist das konto bei minus 600 EUR und sie melden sich wieder. allerdings seh ich nicht ein, dass alte konto auszugleichen, weil es ja nicht meine schuld war, dass das konto noch offen ist. mehr als die schliessung in auftrag geben, kann ich ja auch nicht.
bin ich in dieser situation im recht, oder muss ich wirklich das geld zurück zahlen und das alte konto erneut schliessen?
Hallo,
wir können aus der Ferne die genauen Abläufe nur schwer nachvollziehen. Als Vergleichsportal ist es uns zudem verboten, rechtlich bindende oder rechtlich beratende Auskünfte zu erteilen. Wenn Sie mit der Bank keine Einigung erzielen können, sollten Sie sich mit Angehörigen rechtsberatender Berufe in Verbindung setzen.
Vor drei Monaten habe ich mein Onlinekonto bei der Erzgebirgssparkasse schriftlich gekündigt und aufgelöst.Ich nutzte das Konto als Onlinebanker mit HBCI Karte.Es erfolgte eine korrekte Abschlußberechnung und anschließende Überweisung auf mein neues Konto.
Vor einige Tagen erhielt ich nun einen Brief von der Sparkasse,das sie die Gebühren für die HBCI -Karte ab Juni erhöhen und mir wurden die Optionen zum Widerspruch oder zur fristlosen und kostenfreien Kündigung meiner gesamten Rahmenvereinbarung über die Teilnahme am Online Banking angeboten.
Ich dachte immer,das die Kontoauflösung die Teilnahme am Onlinebanking auch auflöst.In den gültigen AGB`s finde ich jedenfalls nichts dazu.Auf der Webseite kann ich mich auch immer noch einloggen.Mein altes Konto ist allerdings nicht mehr aktiv.Was sollte ich jetzt tun?Ist es besser die Rahmenbedingungen für das Onlinebanking noch extra zu kündigen?
Hallo,
Sie sollten sich auf jeden Fall mit Ihrer Bank in Verbindung setzen und den Fall schildern. Eventuell liegen ja auch Versäumnisse seitens der Bank vor.
Ein Widerspruch würde wohl nichts bringen, da eine Bank wahrscheinlich nicht für einen einzelnen Kunden ihr Gebührenmodell ändern wird. Wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen, kündigen Sie die Rahmenvereinbarungen noch einmal extra.
Da man ja langsam Angst haben muss um sein Geld bei der Sparkasse oder Bank,wollte ich mich mal erkundigen ob man sein Giro Konto kündigen kann um keine Strafzinsen zu bezahlen. Wären denn Strafzinsen für mein privates Giro Konto überhaupt rechtens ?
Hallo,
Sie können Ihr Girokonto ohne Angaben von Gründen und ohne Einhaltung von Fristen kündigen. Die Bank kann in ihren AGBs jedoch eine Kündigungsfrist vorsehen. Diese Frist darf dann nicht länger als einen Monat betragen, alles andere wäre unwirksam. Die Kündigung selbst ist kostenlos, es reicht ein formloser schriftlicher Antrag.
Ich bin von der Sparkasse zur TargoBank gewechselt. Nun muss ich angeblich meine alten Girokarten (von der Sparkasse) bei der Sparkasse abgeben. Laut Internet ist es kein Problem diese selber zu entwerten. Laut Sachbearbeiterin der Sparkasse soll ich sie persönlich abgeben und nicht per Post. Kommt mir komisch vor…So als ob die Sachbearbeiterin mich noch einmal persönlich überreden möchte?!
Vielen Dank schon einmal.
MfG
Anna
Mitunter ist vertraglich vereinbart, dass die Karte im Eigentum des Finanzinstuts bleibt. Spätestens aber nach Ablauf der Gültigkeit der Karte oder bei Kündigung kann die Sparkasse berechtigt sein, die alte Karte zurückzuverlangen. Die Entwertung erfolgt in der Regel in einer Filiale. Beim Versand per Post besteht die Möglichkeit, dass die Karte nicht ankommt bzw. verloren geht. Aber dazu zwingen, sie persönlich abzuliefern kann sie niemand. Im Zweifel können sie das Gespräch mit Ihrer Sachbearbeiterin auch verweigern.
Sehr geehrte Redaktion,
ich habe am 04.11.15 mein Konto bei der Hypo-Bank zum 31.12.15 gekündigt und die Kündigungsbestätigung erhalten. Es war noch ein kleines Guthaben auf dem Konto, welches nach der Schließung meines Kontos dann auf das neue Konto überwiesen werden sollte.
Am 04.01.16 wurde durch einen Fehler meiner Versicherung das Konto belastet, sodass das Konto im Soll war. Am 11.01.16 (Buchungstag meiner neuen Bank) hat die Hypo-Bank ohne mein Wissen und Zustimmung mein Konto bei der neuen Bank belastet. Hätte die Lastschrift vom 04.01.16 von der Hypo-Bank nicht abgewiesen oder zurückgeschickt werden müssen? Zu diesem Zeitpunkt war mein Konto gekündigt.
Von der Hypo-Bank habe ich außerdem ein Schreiben (Datiert auf den 11.12.15) erhalten, dass nach ihren Vergabekriterien mein Dispokredit nur noch bis zum 08.01.16 zur Verfügung steht (ich bin jetzt Rentner) und dass mit dem Termin 08.01.16 nur noch Verfügungen innerhalb eines besehenden Kontoguthabens möglich sind.
Meine Frage: Dar die Bank so handeln und kann ich den Einzug von der Hypo-Bank von meiner neuen Bank zurückgeben?
E-Mails wegen obiger Angelegenheit wurden beantwortet, dass die Bank keinen Zugriff auf das Konto hat und wegen der Feiertage das Konto erst am 04.01.16 geschlossen wurde.
Vielen Dank.
MfG Chris
Hallo Chris,
die Angelegenheit aus der Ferne zu bewerten ist nicht ganz so einfach. Zudem dürfen wir keine rechtsberatenden Auskünfte erteilen. Sie sollten sich direkt an die entsprechende Bank wenden.
Guten Tag, ich moechte mein Sparkonto 3830068790 schliessen. Ich wohne hier in Duluth, Georgia, USA; kann meine Tochter, die in Pliezhausen wohnt, das fuer mich erledigen? Sie hat auch Zugang zu meinem Konto. Ich glaube, es sind sowieso nur etwa 300 Euro drauf (oder weniger).
Oder wie kann ich das Konto von hier aus schliessen?
Dankeschoen, Hannelore Wiese
Zum einen könnten Sie schauen, ob Sie die Möglichkeit zum Telefonbanking mit Ihrer Bank haben, obwohl generell Kontoschließungen immer mit einer schriftlichen Kündigung verbunden sind. Das könnten Sie auch von Duluth aus tun? Eine schriftliche Kündigung wird zumeist schon benötigt wegen Ihrer Unterschrift. Angenommen Ihre Tochter hätte eine Kontovollmacht über Ihr Sparkonto, hätte Sie die Möglichkeit dieses zu kündigen. Hat sie keine Vollmacht, sieht es schwierig aus, selbst wenn Sie mit Ihrer Tochter eine andere Abmachung haben und sie auf Ihr Konto zugreifen kann. Im besten Fall telefonieren Sie mit Ihrer Bank oder lesen in den AGB´s nach, welche Voraussetzungen für eine Kontoschließung gegeben sind.
Ich möchte mein Konto bei der Sparkasse schließen.
Bin umgezogen und lebe gerade in GB. Kann ich nur schriftlich kündigen, oder ist es auch online/per Mail möglich?
Vielen Dank!
In der Regel kann die Kündigung nur schriftlich erfolgen. Ein entsprechendes Formular finden Sie hier.
Ich möchte demnächst ein Girokonto schliessen, habe weder Schulden noch sonstige Verbindlichkeiten über dieses Konto zu bedienen. Muss man eine Datenlöschung extra anmerken ?
Sie können von Ihrer Bank mit der Kontoschließung verlangen, dass Sie alle persönlichen Daten löscht – vorausgesetzt, dass Sie keine weiteren Konten oder Verträge bei den Finanzinstitut besitzen. Wir empfehlen Ihnen, den entsprechenden Passus in die Kündigung einzufügen.
Mein Gehaltskonto ist die Sparkasse. Da hab ich auch einen laufenden Privatkredit zurückzuzahlen, in monatlichen Raten.
Muss ich nun den Kredit auf einmal zurückzahlen wenn ich ein neues Gehaltskonto z.B. DKB Bank eröffne und auf das Sparkassenkonto kein Gehalt mehr drauf kommt?
Nein, beide Produkte – Kredit und Konto – sind voneinander getrennt. Verlagern Sie ihr Konto zu einer anderen Bank, kann die bisherige kontoführende Bank keine vorzeitige Rückzahlung des aufgenommenen Kredites verlangen. Anders würde das bei einem Dispokredit aussehen. Diese müsste bei Schließung des Girokontos ausgeglichen oder umgeschuldet werden.
Hallo ich würde gerne mein Girokonto auflösen weil ich einem Betrüger zum Opfer gefallen bin. Ich würde aber dann gerne bei meiner alten Bank wieder ein konto eröffnen geht das ?
Mit freundlichen Grüßen
Das sollten Sie am besten Ihre kontoführende Bank fragen. Nur die wird Ihnen eine verbindliche Auskunft geben können.
Hallo.
Ich möchte mein Girokonto löschen, bin aber mit einer dreistelligen Zahl im Minus bereich wo
Ich auch nich so schnell wieder herraus komme. Ein anderes konto habe ich schon eröffnet.
Was kann ich machen damit ich von meiner jetzigen Bank weg komme?
Der einzige Weg wird sein, das Minus auszugleichen. Vorher kann das alte Konto nicht geschlossen werden.
Hallo, ich möchte mein Girokonto kündigen und keines mehr eröffnen. Ich habe allerdings zwei Abstattungskredite laufen, bei dem Rückzahlungen von monatlichen Kapitalraten und halbjährlichen Pauschalraten bei Deckung und zu Lasten vom Konto abgebucht werden.
Eine Antwort der Redaktion vom 25.09.2013 um 08:33: # lautet:
Die Kündigung des Girokontos darf keinerlei Einfluss auf den bei derselben Bank laufenden Kredit haben.
Wie müsste ich die Rückzahlungen der Kapitalraten und Pauschalraten zurückbezahlen ?
Besten Dank für Ihren rechtlichen Hinweis. MfG
PS: Ich habe alle meine Einzugsermächtigungen gekündigt weil ich mein Geld selbst verwalten möchte und die Bank bucht mir trotzdem z.B. von A1 die Handyrechnung ab. Ist das erlaubt ?
Ja, das mit der Handyrechnung ist erlaubt. Wenn im Vertrag nur Lastschrift vorgesehen ist, haben Sie die Wahl: entweder Sie stimmen dem zu (dann benötigen Sie natürlich weiterhin ein Girokonto) oder Sie widersprechen dem und kündigen Ihren Handyvertrag. Wie Sie die Rückzahlungen der Kapital- und Pauschalraten Ihrer Abstattungskredite ohne Girokonto bewerkstelligen, sollten Sie nicht uns, sondern die Banken fragen, bei denen die Kredite laufen.
Hallo, ich möchte mein Girokonto kündigen und zu einer anderen Bank wechseln. Bei meiner jetzigen Bank habe ich jedoch mein Haus versichert.
Meine Frage ist; kann ich bei einer anderen Bank ein Girokonto eröffnen ohne das mein Kredit gekündigt wird oder ist mein Kredit bindend für mich ?
Danke
MfG
Die Kündigung des Girokontos darf keinerlei Einfluss auf den bei derselben Bank laufenden Kredit haben. Sie können als mit Ihrem Girokonto zu jeder beliebigen Bank wechseln. Anleitungen und Formulare zum Wechsel des Girokontos finden Sie in unserem Ratgeber zum Thema “Girokonto wechseln“.
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich befinde mich in der Privatinsolvenz und habe parallel dazu ein P-Konto. Meine Bank nimmt für das P-Konto 20,-€ bis 34,-€ Kontoführungsgebühren.
Zudem habe ich diesen Monat Urlaubsgeld erhalten. Der pfändbare Betrag ist schon von meinem Arbeitgeber an den Treuhänder geflossen. Nun habe ich noch etwas mehr als 200,-€ auf meinem Konto, doch die Bank will mir das Geld nicht auszahlen, da leut Bank mein Limit verbraucht ist. Doch laut Insolvenzverwaltung darf ich bis auf dem pfändbaren Betrag über alles Geld verfügen.
Ist das alles rechtens? Laut letzter Instanz des BGH darf ein P-Konto nicht mit höheren Kontoführungsgebühren belastet werden, sondern muss genauso behandelt werden, wie ein normales Konto. Ist das richtig so?
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Das mit den Kontoführungsgebühren ist richtig. Siehe dazu etwa den Bericht auf http://www.kostenloses-konto.net/news/recht/04563-gebuhren-fur-pfandungsschutzkonten-werden-zuruckgezahlt/. Sie sollten Ihre Bank mit Bezug auf dieses Urteil bitten, die überhöhten Kontoführungsgebühren zurückzuzahlen. Und insofern der pfändbare Betrag bereits von Ihrem Konto eingezogen wurde, darf die Bank auch das auf dem Konto noch befindliche Geld nicht zurückhalten. Lassen Sie sich am besten genau begründen, in welcher Hinsicht bitte Ihr Limit verbraucht sein soll.
Meine Bank akzeptiert die Kündigung meines Kontos nicht da ich ihnen nicht meine neue Bankverbindung mitteile. Ist das rechtens und wenn ja worauf berufen sie sich da rechtlich?
Eine direkte rechtliche Grundlage ist uns nicht bekannt. Allerdings können zum einen die AGBs Ihrer bisherigen Bank eine solche Klausel enthalten und es kann zum anderen in Ihrem Interesse sein, dass zum Beispiel noch auf dem Konto befindliches Guthaben auf das neue Konto überwiesen werden kann. Unsere Empfehlung: eröffnen Sie Ihr neues Konto und lassen Sie die neue Bank Ihr altes Konto auflösen. Entsprechende Vordrucke bietet jede Bank ihren Kunden an.