Wie viele Girokonten darf man haben?
Inhalt
Bei der Anzahl an Girokonten sind dem Verbraucher keinerlei Grenzen gesetzt. So lassen sich auch mehrere Girokonten nebeneinander gleichzeitig führen.
Einige Verbraucher verbinden ein normales Girokonto mit einem Online-Konto, Selbständige und Freiberufler ein privates Girokonto mit einem Geschäftskonto. Andere wiederum verbinden ein Gehaltskonto mit einem zweiten Girokonto, auf dem dann eventuelle Mieteinkünfte aus einer vermieteten Eigentumswohnung eingehen. Auf diese Weise findet immer eine sinnvolle Einnahmenkontrolle statt.
Auch für unverheiratete Paare lohnen sich mehrere Konten. Auf diese Weise besitzt jeder der Partner zwar sein eigens Privat- und Gehaltskonto, andererseits können auf einem anderen Konto gemeinsame Besorgungen wie Einkäufe oder Urlaube etc. abgerufen werden. Je nach persönlicher Wunschlage lohnen sich auch unterschiedliche Konten bei verschiedenen Kreditinstituten.
Ein weiteres, passendes Girokonto finden
Wer ein neues Konto eröffnen will, hat meist genaue Vorstellungen davon, was das Konto können muss bzw. welche Leistungen enthalten sein sollen. Um die Auswahl der am besten geeigneten oder günstigsten Angebote zu erleichtern, haben wir unseren Girokonto-Vergleich für verschiedene Standardfälle vorgefiltert: von kostenlosen Konten über Konten mit Bonus oder Prämie für Neukunden, Gehaltskonten bis hin zu Firmenkonten:
Kostenlose Girokonten
Alle Girokonten, die generell oder ab einem bestimmten Gehaltseingang kostenlos sind.
Girokonten mit Bonus
Welche Banken Neukunden einen Bonus oder eine Prämie fürs neue Girokonto bieten.
Geschäfts- und Firmenkonten
Welche Banken Selbstständigen und Unternehmen die besten Geschäfts- und Firmenkonten bieten.
Gemeinschaftskonto
Worauf bei einem Gemeinschaftskonto zu achten ist und Angebote der Banken im Vergleich.
Diese Banken bieten kostenlose Girokonten
Allerdings sollte nicht bereits deshalb ein zweites Girokonto bei einer anderen Bank eröffnet werden, nur weil man bei seiner Hausbank bereits sein bestehendes Girokonto überzogen hat. In diesem Falle besteht zu schnell die Möglichkeit, in die Schuldenfalle zu geraten. In allen anderen Fällen ist es egal, ob man neben einem Girokonto ein weiteres Konto bei derselben oder bei einem anderen Bankinstitut führt. Diese Möglichkeit ist allerdings nur bei einem normalen Girokonto gegeben. Handelt es sich hingegen um ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto), teilt die Bank eine solche Eröffnung sofort der SCHUFA mit. Dadurch soll Missbrauch verhindert werden, in dem Bankkunden auch bei anderen Kreditinstituten ein zweites P-Konto führen und dabei gleich in doppelter Weise den Pfändungsschutz genießen könnten. Auch wenn die Eröffnung eines Pfändungsschutzkontos durch eine Vereinbarung zwischen Bank und Kunde festgelegt wird, kann der Pfändungsschutz nur einmalig für ein Girokonto gewährt werden.
Bei jedem Antrag auf ein P-Konto muss der Antragsteller somit der SCHUFA-Klausel einwilligen, damit festgestellt werden kann, ob nicht noch ein weiteres P-Konto bei einer anderen Bank besteht. Es ist nämlich unzulässig, dass sich Schuldner auf diese Weise ein über dem Selbstbehalt liegendes Vermögen sichern. Auf diese Weise wird die Auskunft der SCHUFA gegenüber den Kreditinstituten künftig auch über das Merkmal „P-Konto“ erweitert. Allerdings ist es einer Bank nicht erlaubt, über die P-Konto-Auskunft auch noch weitere Anfragen zur Kreditwürdigkeit des Bankkunden zu beantworten. Gleiches gilt auch für die Ermittlung des Scoring-Wertes, auch dieser hat innerhalb der P-Konto-Antwort nichts zu suchen. Schließlich wird gerade deshalb ein Pfändungsschutzkonto eingerichtet, um dem Kunden einen Pfändungsschutz zu gewähren und nicht, um diesem einen Dispokredit einzurichten.
Kann ich weitere Konten neben meinem neuen Girokonto führen?
Verbrauchern haben jederzeit die Möglichkeit, mehrere Girokonten gleichzeitig zu führen. Dabei spielt es auch keinerlei Rolle, ob diese Konten beim selben Kreditinstitut erfolgt oder ob die Kontoführung auf mehrere Kreditinstitute verteilt ist. Allerdings muss jedes weitere Konto erneut beantragt werden. Handelt es sich um ein Online-Konto, kann dieser direkt über die Internet-Plattform der Direktbank gestellt werden. Nach Ausfüllen des Onlineantrags dauert es in der Regel noch ein bis zwei Wochen, bis der Antrag an den zukünftigen Inhaber des Online-Girokontos per Post versendet wird. Hat der Onlinebesitzer dann entsprechend Karten und Nummern erhalten, kann er sein Onlinekonto ab diesem Zeitpunkt wie ein ganz normales Girokonto verwenden. Wer sein Konto wechselt, für den ist es empfehlenswert, sein bestehendes Girokonto parallel zum neuen Giro- bzw. Onlinekonto weiterlaufen zu lassen. Erfahrungsgemäß dauert die gesamte Umstellung auf ein neues Girokonto in der Regel ein bis zwei Monate. Innerhalb dieser Zeit können dann Einzugsermächtigungen oder Lastschriften ohne Zeitdruck auf das neue Girokonto umgestellt werden.
Gleichzeitig sollte die Zeit auch dafür genutzt werden, die Kontenumstellung auch anderen Unternehmen weiterzugeben. Beispiel: Vermieter, Arbeitgeber, Versicherungen, Ärzte oder Telekommunikationsunternehmen etc. Die meisten Banken halten hierzu für ihre Kunden entsprechende Vordrucke in Postkartenform bereit. Auch für das Einlösen von Schecks gibt es keine Probleme. Girokontobesitzer müssen hierfür lediglich den Scheck neben einem Auftrag zur Gutschrift bei ihrem jeweiligen Kreditinstitut einlösen. Wer sich für mehrere Girokonten entscheidet, benötigt für jedes einen separaten Eröffnungsantrag. Allerdings ist bei derselben Bank dann nur eine SCHUFA-Anfrage erforderlich.
Im Umkehrschluss ist es der SCHUFA erlaubt, allen Kreditinstituten auf Anfrage Auskunft über ein gemeldetes Pfändungsschutz-Konto zu geben. Dafür entfällt allerdings im Gegenzug die SCHUFA-Klausel, wie sie für einen herkömmlichen Girokontovertrag gilt. Dies bedeutet, dass es der SCHUFA für den Fall, dass es sich um eine P-Konto-Abfrage handelt, keine weiteren Auskünfte über die jeweilige Bonität des Kunden geben darf. Zudem unterliegen die gesamten Daten, die der SCHUFA im Rahmen der Missbrauchskontrolle bezüglich des P-Kontos gemeldet werden, dem Datenschutz. Geht die SCHUFA weiter in ihrer Auskunftserteilung, in dem sie neben der Kreditwürdigkeit auch noch Angaben über den Score-Wert heranzieht, liegt eine Verletzung gegen den herrschenden Datenschutz vor. Diese Daten dürfen dann nicht verwertet werden.
Müssen nach Eröffnung eines Girokontos alle Bankgeschäfte über das neue Konto abgewickelt werden?
Wer ein neues Girokonto eröffnet, kann das bereits bestehende Konto parallel neben dem anderen führen. Girokunden können damit alles unverändert lassen. Mehrere Konten anzulegen empfiehlt sich sogar für Personen, die Einkünfte aus mehreren Quellen haben. Teilweise besteht sogar die Pflicht zur Führung eines bestimmten Kontos, beispielsweise für die Kaution. Dieses Kautionskonto muss für sich allein gestellt werden und darf für den Fall einer Insolvenz nicht auf dem normalen privaten Girokonto angelegt werden. Andererseits ist es auch gut, ein Konto für alle Gehaltseingänge und Überweisungen zu haben, daneben noch ein Konto für alle eingehenden Mietzahlungen aus vermieteten Immobilien und vielleicht noch ein Konto für die Kinder, auf dem kleinere Beträge für bestimmte Vorhaben angespart werden können. Auf diese Weise kommt es zu einem deutlich besseren Überblick über die jeweiligen Einnahmequellen.
Zwingend kann keinem Kontoinhaber ein Miet-, ein Gehalts- oder auch ein Geschäftskonto vorgeschrieben werden. Eine Verpflichtung zu einer getrennten Ein- und Ausgabenverfügung besteht nicht. Allerdings sollte – auch aus steuerrechtlichen Gründen – ein privates Girokonto mit Dispokredit, auf dem das Gehalt der Ehefrau monatlich eingeht, nicht unbedingt gleichzeitig auch als Geschäftskonto dienen. Bei Kunden, die ein Girokonto ohne Dispositionskredit beantragen, muss auch kein regelmäßiger Geldeingang nachzuweisen sein. Grundsätzlich gilt: Wie viele Girokonten ein Verbraucher besitzt, ist ganz allein seine Sache. In der Regel sollte aber trotz Einnahmen-Splittung auf eine gewisse Übersichtlichkeit geachtet werden. Für Privatpersonen sind daher zwei unterschiedliche Girokonten ausreichend.
Grundsätzlich sollte jedoch darauf geachtet werden, dass lediglich ein Girokonto mit einem Dispokredit ausgestattet ist. Zu groß wäre die Gefahr, beide Girokonten zu überziehen, und hierdurch in die Schuldenfalle zu geraten. Wird ein Girokonto ausschließlich für Mieteinkünfte aus der Vermietung einer Immobilie angelegt, ist sowieso kein Dispo notwendig. Zudem darf nicht vergessen werden, dass jedes Girokonto mit Dispo der SCHUFA mitgeteilt wird. Auch wenn der Kunde nur einen Dispo benötigt, ist dennoch bei der SCHUFA ein zweiter ausgewiesen. Dies wiederum kann die Bonität des Bankkunden für alle weiteren Kreditanträge stark einschränken.
Je nach Zielgruppe kann einerseits ein ganz normales Girokonto bei der Hausbank geführt werden, andererseits ein Online-Konto bei einer Direktbank, um dort entsprechend Aktiengeschäfte durchzuführen. Hierzu ist lediglich ein PC und ein Internetanschluss nötig, und schon kann man die entsprechende Homepage seiner Bank aufrufen. In den meisten Fällen muss hierbei nicht einmal eine spezielle Software installiert werden, um seine Bankgeschäfte tätigen zu können. Der Vorteil des Internet Banking liegt einfach in der Flexibilität, denn der Kunde kann von überall aus seine Bankgeschäfte tätigen. Hierfür ist lediglich ein internetfähiger Computer notwendig.
Wer hingegen lieber den Kontakt mit einem Bankberater vorzieht, der sollte auf seine Hausbank nicht verzichten. In den meisten Fällen teilt die entsprechende Zweigstelle nach Kontoeröffnung auch gleichzeitig die Kontaktdaten des persönlichen Kundenbetreuers mit. Dieser persönliche Ansprechpartner kann dann innerhalb der gewöhnlichen Geschäftszeiten jederzeit für Fragen um die Finanzgeschäfte angerufen bzw. kontaktiert werden. Wer hingegen seine Finanzgeschäfte weitgehend in eigener Regie erledigen kann, der fährt mit dem Online-Banking zudem noch weitaus kostengünstiger. Da die meisten Direktbanken auf größere Bankfilialen und Kundenberater verzichten, können diese Einsparungen in Form von kostenlosen Girokonten an die Kunden weiter gegeben werden. Bei einigen Banken erhalten die Kunden zudem noch eine kostenlose Kunden- bzw. Partnerkarte, auch das Geldabheben am Automaten ist vielfach gebührenfrei. Bei der DKB-Bank sogar weltweit.
Wer sicher gehen will, dass er letztlich über ein gebührenfreies individuelles Girokonto verfügt, sollte einen entsprechenden Girokontovergleich nicht scheuen. Schließlich kann heute jeder Verbraucher Einsparungen in einem drei- bis vierstelligen Bereich für andere persönlichen Dinge brauchen.
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Hallo. Mein Mann hat bei der Sparkasse ein Gemeinschaftskonto. Das würde in ein P-Konto geändert. Jetzt gehe ich in die Privatinsolvenz. Mein Anwalt hat mir geraten bei einer anderen Bank ein eigenes Konto zu eröffnen. Ich habe eins bei der Postbank beantragt. Aber ich weiß nicht ob das was bringt. Was soll ich jetzt tun, damit das neue Konto zu einem P-Konto wird?
Sie können bei jeder beliebigen Bank ein Konto eröffnen und in ein P-Konto umwandeln. Ein Basiskonto steht ihnen jederzeit zu. Sie werden indes vermutlich keinen Dispo beantragen können. Zudem muss das Konto nicht gebührenfrei sein.
Hallo ich wollte wissen, ob es möglich wäre, dass man ein Girokonto und noch ein Geschäftskonto führen kann. Desweiteren würde ich gerne wissen ob die beiden Konten dann was gemeinsames hätten da ich sie eigentlich zu unterschiedlichen Zwecken verwenden möchte. Das eine für private also mein eigenes Konto und das andere rein geschäftlich.
Natürlich können Sie ein privates Konto und ein Geschäftskonto führen. Das ist sogar die Regel und eindeutig zu empfehlen, um geschäftliche Einnahmen und Ausgaben vom Privaten zu trennen.
Darf man ein Gemeinschaftskonto eröffnen wenn jeder Partner ein eigenes hat ?
Natürlich darf man das.
Ich habe ein P-Konto und werde in naher Zukunft etwas erben. Ich möchte mit meinen Schuldnern
einen vergleich machen. Nur muss ich ja erstmal das Geld irgendwie auf einen Konto haben um die Schuldner zu bedienen. Soll ich ein neues Konto bei einer anderen Bank eröffnen.?
Das hat mir zumindest die Schuldnerberatung geraten.
Das macht aus unserer Sicht keinen Sinn, denn egal auf welchem Konto: das Geld oberhalb der Pfändungsfreigrenze würde den Gläubigern zur Befriedigung ihrer Forderungen zur Verfügung stehen.
Hallo,
mein Mann sein Konto wurde gepfändet. Wir haben ein P Konto eingerichtet bei der Sparkasse. Nun hat mein Mann aber eine Lohnerhöhung bekommen und alles über den Freibetrag von 1928€ (verheiratet und zwei kinder) wäre somit weg. Da wir aber noch weitere schulden abbezahlen müssen wäre der komplette Lohn für uns besser.
Können wir ein neues Konto bei einer anderen Bank machen und den Lohn auf das Konto überweisen lasse vom Arbeitgeber?
Nein, das geht nicht. Es kann immer nur ein Konto als Pfändungsschutzkonto geführt werden. Wenn Sie ein zweites Konto bei einer anderen Bank eröffnen, würde das nicht als Pfändungsschutzkonto geführt werden können und die Gläubiger hätten unverändert Zugriff auf das dortige Guthaben.
Hallo..Ich habe ein P-Konto. Derzeit liegt der Freibetrag bei 1068euro.
Bald habe ich aber neue Arbeit und verdiene mehr als der Freibetrag “zulässt”.
Kann ich ein neues Konto errichten um an mein volles Gehalt zu kommen ohne das es wieder gepfändet wird?
Danke
MFG
Sofern die Pfändung immer noch ansteht, können Sie zwar ein normales Konto eröffnen, allerdings würden sie gepfändet. Der Sinn eines P-Kontos besteht eben darin, einen Freibetrag bis 1.073,88 Euro pauschal zu sichern. Alles darüber hinaus steht dem Gläubiger zu.
Hallo, ich habe zwei Girokonten. Bei meiner normalen Hausbank mit Ehepartnerfreistellung etc., bei der anderen nur eins was auf mich läuft. Davon soll die Partnerin (noch) nichts wissen. Wie ist das mit einer Steuerabgabe an den Fiskus ohne eben diesen Freistellungsauftrag für die zweite Bank? Dieses zweite Konto ist als Sparkonto für mich gedacht.
Danke für die Antwort
Wenn Sie auf dem zweiten Girokonto keinen Freistellungsauftrag erteilen, werden von den Zinserträgen – so es denn welche gibt – Abgeltungssteuer, Solidaritätszuschlag und eventuell anfallende Kirchensteuer direkt abgezogen und ans Finanzamt abgeführt. Sollten Sie Ihren Sparerpauschbetrag beim ersten Girokonto nicht ausschöpfen, können Sie zu viel entrichtete Steuern im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung zurückfordern.
Hallo, Ich besitze ein P- Konto. Dieses ist auch gepfändet. Der Gläubiger hat nur daten zuu diesem Konto.
Ich habe noch 2 weitere Konten die mir jetzt auch Gepfändet wurden. Der Gläubiger hatte aber keine Daten bzw. Ahnung von diesen Konten. Habe aber auch gelesen das Banken oder andere Private Gesellschaften nicht in das Banken Zentralregister schauen dürfen. Sind dann diese Pfändungen überhaupt zulässig?
Wenn ein vollstreckbarer Titel vorliegt, ist die Pfändung natürlich zulässig.
Ist es möglich bei meiner Hausbank, bei der ich bereits ein Girokonto habe, für eine zweite Person ein Girokonto zu eröffnen, damit diese dort sein Lohn/Gehalt überweisen lassen kann?
Dies sollte kein Problem darstellen. Am besten Sie sprechen mit Ihrer Hausbank.
Ich habe ein P konto bei der Volksbank und habe meinen Freibetrag von 1070 E für diesen Monat verbraucht. Jetzt habe ich eine Überweisung von Krankengeld bekommen. Ich habe jetzt ein Kontostand von 800 E . Meine Pfändung zahle ich in Raten ab. Warum kann ich diesen Monat kein Geld mehr abheben.
Kann ich das Geld nicht auf ein anderes Konto übertragen.
Ich hatte den Monat viele Rechnungen zu zahlen.
Ich bräuchte das Geld dringend.
Vielen Dank im vorraus.
Bitte setzen Sie sich mit der Volksbank in Verbindung, um die Sache zu klären. Wir können Ihnen leider nicht helfen.
Hallo.
Wer darf denn das zweitkonto nutzen?
Könnte ich für meinen mann ein zweitkonto eröffnen und er nutzt es dann?
Wir verstehen Ihre Frage nicht ganz. Sie können ein Zweitkonto eröffnen, dass Sie z. B. mit Ihrem Mann als Wirschaftskonto, etc. nutzen. Im Prinzip steht es jedem offen, mehr als ein Konto zu eröffnen. Sie können auch das Konto eröffnen und Ihren Mann als Bevollmächtigten einsetzen.
Wieviele Girokonten und Kreditkarten sind denn jetzt ok ?!! 2 oder 3 ??
Wieviel Girokonten sollte man max. in der Schufa stehen haben ohne negativ bei z.b. einer Kreditvergabe “aufzufallen” ! P-Konto steht nicht zur Debatte , nur normale Girokonten !! Das gleiche bei Kreditkarten , wieviel sollte man max. haben ???
Gruß
Mehrere Girokonten nebeneinander zu führen, ist zwar nicht verboten, allerdings auch nicht sonderlich förderlich für die Kreditaufnahme. Denn die mit den Girokonten eingeräumten Dispokredite und Kreditrahmen auf Kreditkarten erhöhen nicht nur den finanziellen Spielraum des Kunden, sondern auch das Sicherheitsrisiko für Banken und verschlechtern somit die Bonität des Kunden
Der häufige Kontowechsel könnte auch Rückschlüsse auf den vermeintlich wankelmütigen Lebensstil des Verbrauchers zulassen. Kreditauskunfteien registrieren dies oftmals mit der Herabsetzung des Score-Wertes. Die Folge können hohe Zinsaufschläge sein oder gar die Kreditablehnung.
Hallo
Habe ein p konto machte ein giro bei einer anderen bank jetzt um
Mein gehalt zu beziehen ist das möglich?
Hallo Anton, rein theoretisch können Sie Ihr Gehalt auch auf einem P-Konto beziehen. Dem steht nichts entgegen. Sicherlich gibt es Gründe dafür, dass Sie ein P-Konto eröffnet haben, daher raten wir Ihnen, wenn Sie einer Pfändung unterliegen, ihr Gehalt nicht auf einem Girokonto ohne Pfändungsfreigrenze zu lagern. Aber das unterliegt Ihrer Entscheidung.
Hallo
Gehe in die privatinsolvenz,meine Anwältin meint ich soll ein p Konto einrichten.
Mein Giro Konto ist mit einem dispo von 3000 Euro ausgeschöpft.
Ich weiss nicht wie das auf der schnelle umgewandelt werden soll wenn ich im minus bin?
Stimmt das das ich einfach ein neues Konto eröffnen kann und sofort als p Konto verwenden kann ohne das mein Giro Konto Einfluss darauf hat?
Hallo Herr Halter,
rein theoretisch ist es möglich ein normales Girokonto in ein P-Konto umwandeln zu lassen. Dies ist jedoch auch immer vom jeweiligen Kreditinstitut abhängig. Erkundigen Sie sich am besten schnellstmöglich bei Ihrer Bank, ob diese eine derartigen Service überhaupt anbietet. Ansonsten sollten Sie sich nach Anbietern von P-Konten umschauen und bei einer anderen Bank ein solches eröffnen. Beachten Sie bitte auch, dass eine Umwandlung in ein P-Konto nicht bei jedem Kreditinstitut ein kostenfreies Angebot ist. Unter folgendem Link hier, finden Sie Kreditinstitute, die u. a. direkt ein P-Konto anbieten. Schauen Sie einfach in den Vergleich. Wir wünschen Ihnen alles Gute.
Ich möchte ein P-Konto eröffnen und löse in einer Woche mein normales Konto auf. Die Kundenberaterin sagte mir dass das Konto erst aufgelöst sein muß bevor ich das P-Konto eröffnen kann, ist das richtig?
Das wird generell richtig sein, was Ihnen die Kundenberaterin der Bank mitgeteilt hat. P-Konten werden geführt um den Lebensstandard eines verschuldeten Menschen zumindest bis zum Pfändungsschutz zu kündigen. Parallel dazu weitere Konten zu führen, würde zu der Annahme führen, dass Sie weitere finanzielle Besitztümer haben, die in der Regel dann den Pfändungsschutzfreibetrag übersteigen. Überweisen Sie doch einfach Ihr Guthaben auf das neue P-Konto und lösen Sie dazu parallel ihr anderes Girokonto auf.
Hallo, ich befinde mich in der Privatinsolvenz. Habe ein Giro Konto +Tagesgeldkonto bei der selben Bank. Das Giro Konto unterliegt dem P.Schutz. Kann ich nicht genutzten Uebertrag vom Vormonat auf das Tagesgeldkonto ueberweisen ?
Desweiteren moechte ich wissen, ob ich ohne Absprache eines Insoverwalters/ TH, mein P-Konto kuendigen kann/darf?
Sicherlich können Sie restliches Guthaben von Ihrem P-Konto auf das Tagesgeldkonto übertragen. Sie müssen sich aber darüber bewusst sein, dass nur Ihr P-Konto pfändungssicher ist. Sie haben aber auch die Möglichkeit mit einem P-Konto kleinere Beträge ansparen zu können. Was Ihr P-Konto bzw. Schuldneraktivitäten betrifft, raten wir Ihnen allerdings stets Rücksprache mit dem entsprechenden Insolvenzverwalter zu halten.
Mir wurde geraten, mein bisheriges Girokonto, welches schon als P-Konto umgewandelt wurde, zu kündigen, da ich von den mir zustehenden 400,00 Euro noch 100,00 Euro Kredit abbezahlen müßte, sodaß ich nur noch 300,00 Euro für mich persönlich zum Leben habe. Es wäre ratsam, ein neues Girokonto (P-Konto) bei einer anderen Bank / Sparkasse zu eröffnen.
Bisher wurde noch nichts gepfändet.
Wie verhalte ich mich in diesem Fall?
Diese Frage ist nicht recht eindeutig. Wir gehen davon aus, dass Sie bereits im Besitz eines P-Kontos sind. Dieses sollten Sie nicht kündigen. Ihr unpfändbarer Anteil des Einkommens hängt von der Höhe Ihres Nettoeinkommens und
der Anzahl der Unterhaltspflichten (Kind, Ehepartner, …) ab. D.h. eine Pfändungsfreigrenze darf bei einem P-Konto nicht unterschritten werden. Wieso sollen dann weitere 100,00 Euro für einen Kredit abgehen?
Wenden Sie sich für diesen Fall bitte an einen Mitarbeiter der entsprechenden Bankfiliale.
Wenn ich zwei Konten bei der gleichen Bank habe, und auf dem einen Konto eine Pfändung ist und ich dieses Konto in ein Pfändungsschutzkonto umwandele, aber die Pfändung bei beiden Konten ersichtlich ist, wie kann ich da vorgehen? Auf das 2. Konto gehen noch Gelder von meiner Mutter und meiner Schwester ein..Kann ich das 2. ungeschützte Konto denn auflösen und das eventuelle Guthaben dann auszahlen oder auf ein anderes Konto überweisen lassen? Der Gläubiger kennt nur das eine Konto, das jetzt in ein Pfändungsschutzkonto umgewandelt wird.
Bei jedem Antrag auf ein P-Konto muss der Antragsteller der SCHUFA-Klausel einwilligen. So kann die Bank festgestellen, ob nicht noch ein weiteres P-Konto bei einer anderen Bank existiert. Es ist nämlich unzulässig, dass sich Schuldner auf diese Weise ein über dem Selbstbehalt liegendes Vermögen sichern. Auf diese Weise wird die Auskunft der SCHUFA gegenüber den Kreditinstituten künftig auch über das Merkmal „P-Konto“ erweitert.
Ein doppelter Pfändungsschutz durch 2 P-Konten ist nicht zulässig. Der Pfändungsschutz kann nur einmalig für ein Girokonto gewährt werden.
Kann ich neben einen P konto auch noch ein anderes konto führen?
Grundsätzlich spricht nichts dagegen. Allerdings liegt die Entscheidung darüber letzten Endes immer im Ermessen der Bank, bei welcher das neue Konto geführt werden soll.