Girokonto eröffnen

Wie eröffne ich ein Girokonto?

Um ein Konto erfolgreich zu eröffnen, muss der Kunde voll geschäftsfähig bzw. volljährig (18 Jahre) sein. Außerdem braucht er zur Verifizierung seiner Identität unbedingt eine aktuelle Meldebestätigung, einen Personalausweis oder einen Reisepass. Der Kunde muss den Vertrag unterzeichnen und akzeptiert dadurch die AGBs der Bank. Nachdem die Bank die Unterlagen (Identität, Schufa-Abfrage) überprüft hat, kann der Kunde über das Girokonto verfügen.

Schritte zur Kontoeröffnung

Wer Geld überweisen oder am Online-Einkauf teilnehmen möchte, benötigt ein Girokonto. Auch Lohnzahlungen erfolgen heutzutage nur noch unbar. Wegen der Gebührenfreiheit gibt es auch immer mehr Bankkunden, die gleich mehrere Girokonten bei unterschiedlichen Bankinstituten führen. Auf diese Weise sichern sich Bankkunden individuelle Vorteile, die von der gebührenfreie Kreditkarte bis zur kostenlosen Partnerkarte reichen.

Grundsätzlich sollte ein Girokonto nicht als eine Möglichkeit zur Geldanlage gesehen werden, sondern vielmehr zur Abwicklung des gesamten Zahlungsverkehrs. Je nach Bonität des Kontoinhabers räumt das Kreditinstitut diesem auch noch einen Dispositionskredit ein. Dieser sollte allerdings ausschließlich als kurzfristige Finanzierungsquelle genutzt werden, da hierauf hohe Sollzinsen anfallen.

Viele Banken verzinsen zwischenzeitlich auch noch Guthaben, das sich auf dem Girokonto befindet. Zwar fallen auf dem Girokonto selbst durch die minimale Verzinsung keine großen Zinsen an, dennoch ist es gerade für diejenigen sinnvoll, die jeden Monat über hohe Geldeingänge verfügen. Andere Anbieter wiederum verbinden mit dem Girokonto auch noch ein gut verzinsliches Tagesgeldkonto.

Die besten Angebote fürs neue Konto finden

Wer ein neues Konto eröffnen will, hat meist genaue Vorstellungen davon, was das Konto können muss bzw. welche Leistungen enthalten sein sollen. Um die Auswahl der am besten geeigneten oder günstigsten Angebote zu erleichtern, haben wir unseren Girokonto-Vergleich für verschiedene Standardfälle vorgefiltert: von kostenlosen Konten über Konten mit Bonus oder Prämie für Neukunden, Gehaltskonten bis hin zu Firmenkonten:

 

Diese Banken bieten kostenlose Girokonten


0,00€mtl. Grundgebühr
Dispo­zinsen p.a.
9,90 %
Mindest­gehalts­eingang
700,00 €
Guthaben­zinsen p.a.
3,00 %
Bonus:Bis zu 150 € Prämie und 3,00% Zinsen p.a. für 10 Monate
bis zu 3,00 % p.a. Guthabenzins
0,00€mtl. Grundgebühr
Dispo­zinsen p.a.
12,30 %
Mindest­gehalts­eingang
0,00 €
Bonus:75 Euro Willkommensbonus
0,00€mtl. Grundgebühr
Dispo­zinsen p.a.
8,68 %
Mindest­gehalts­eingang
700,00 €
Guthaben­zinsen p.a.
1,75 %
1,75 % p.a. Guthabenzins
9,00€mtl. Grundgebühr
Dispo­zinsen p.a.
9,40 %
Mindest­gehalts­eingang
0,00 €
Bonus:Bis zu 200 Euro Prämie für Neukunden
0,00€mtl. Grundgebühr
Dispo­zinsen p.a.
7,49 %
Mindest­gehalts­eingang
0,00 €
Guthaben­zinsen p.a.
1,75 %
bis zu 1,75 % p.a. Guthabenzins
4,90€mtl. Grundgebühr
Dispo­zinsen p.a.
10,64 %
Mindest­gehalts­eingang
0,00 €
Bonus:60 € Startguthaben
4,90€mtl. Grundgebühr
Dispo­zinsen p.a.
10,72 %
Mindest­gehalts­eingang
0,00 €
2,90€mtl. Grundgebühr
Dispo­zinsen p.a.
9,24 %
Mindest­gehalts­eingang
0,00 €
5,90€mtl. Grundgebühr
Dispo­zinsen p.a.
12,04 %
Mindest­gehalts­eingang
0,00 €
0,00€mtl. Grundgebühr
Dispo­zinsen p.a.
0,00 %
Mindest­gehalts­eingang
0,00 €
Guthaben­zinsen p.a.
3,45 %
Bonus:3,45% Zinsen p.a. für 3 Monate garantiert
bis zu 3,45 % p.a. Guthabenzins
2,08€mtl. Grundgebühr
Dispo­zinsen p.a.
0,00 %
Mindest­gehalts­eingang
0,00 €
9,90€mtl. Grundgebühr
Dispo­zinsen p.a.
0,00 %
Mindest­gehalts­eingang
0,00 €
5,00€mtl. Grundgebühr
Dispo­zinsen p.a.
0,00 %
Mindest­gehalts­eingang
0,00 €
0,00€mtl. Grundgebühr
 / 
Dispo­zinsen p.a.
10,17 %
Mindest­gehalts­eingang
3.000,00 €
0,01 % p.a. Guthabenzins
1,90€mtl. Grundgebühr
Dispo­zinsen p.a.
12,04 %
Mindest­gehalts­eingang
0,00 €
0,01 % p.a. Guthabenzins
8,90€mtl. Grundgebühr
 / 
Dispo­zinsen p.a.
8,43 %
Mindest­gehalts­eingang
0,00 €
Bonus:100€ Begrüßungsgeld für Neukunden + 1 Jahr nur 4 € Kontoführungsgebühr
5,50€mtl. Grundgebühr
Dispo­zinsen p.a.
10,17 %
Mindest­gehalts­eingang
0,00 €
3,00€mtl. Grundgebühr
Dispo­zinsen p.a.
12,64 %
Mindest­gehalts­eingang
0,00 €
Bonus:Kostenlose VISA Card pur zum Girokonto
0,00€mtl. Grundgebühr
Dispo­zinsen p.a.
10,24 %
Mindest­gehalts­eingang
0,01 €
Guthaben­zinsen p.a.
3,00 %
Bonus:Vier Monate 3,00 Prozent Zinsen garantiert
3,00 % p.a. Guthabenzins
0,00€mtl. Grundgebühr
Dispo­zinsen p.a.
8,71 %
Mindest­gehalts­eingang
700,00 €
0,00€mtl. Grundgebühr
Dispo­zinsen p.a.
15,00 %
Mindest­gehalts­eingang
0,00 €
Negativ­zinsen p.a.
0,00 %
15,58€mtl. Grundgebühr
Dispo­zinsen p.a.
15,00 %
Mindest­gehalts­eingang
0,00 €
Negativ­zinsen p.a.
0,00 %
3,90€mtl. Grundgebühr
Dispo­zinsen p.a.
12,91 %
Mindest­gehalts­eingang
0,00 €
0,00€mtl. Grundgebühr
Dispo­zinsen p.a.
8,77 %
Mindest­gehalts­eingang
600,00 €
0,01 % p.a. Guthabenzins
0,00€mtl. Grundgebühr
Dispo­zinsen p.a.
13,73 %
Mindest­gehalts­eingang
2.000,00 €
0,01 % p.a. Guthabenzins
7,25€mtl. Grundgebühr
Dispo­zinsen p.a.
15,00 %
Mindest­gehalts­eingang
0,00 €
Negativ­zinsen p.a.
0,00 %
2,08€mtl. Grundgebühr
Dispo­zinsen p.a.
0,00 %
Mindest­gehalts­eingang
0,00 €
9,90€mtl. Grundgebühr
Dispo­zinsen p.a.
13,40 %
Mindest­gehalts­eingang
0,00 €
Negativ­zinsen p.a.
0,00 %
bis zu 1,30 % p.a. Guthabenzins
9,90€mtl. Grundgebühr
Dispo­zinsen p.a.
7,49 %
Mindest­gehalts­eingang
0,00 €
Guthaben­zinsen p.a.
1,75 %
bis zu 1,75 % p.a. Guthabenzins
5,90€mtl. Grundgebühr
Dispo­zinsen p.a.
7,49 %
Mindest­gehalts­eingang
0,00 €
Guthaben­zinsen p.a.
1,75 %
bis zu 1,75 % p.a. Guthabenzins
9,90€mtl. Grundgebühr
Dispo­zinsen p.a.
9,90 %
Mindest­gehalts­eingang
0,00 €
Guthaben­zinsen p.a.
3,50 %
Bonus:Bis zu 150€ Prämie und 3,0% Zinsen p.a. für 10 Monate
bis zu 3,50 % p.a. Guthabenzins
0,00€mtl. Grundgebühr
 / 
Dispo­zinsen p.a.
12,45 %
Mindest­gehalts­eingang
700,00 €
Negativ­zinsen p.a.
0,00 %
Bonus:50 Euro Startguthaben
18,99€mtl. Grundgebühr
Dispo­zinsen p.a.
0,00 %
Mindest­gehalts­eingang
0,00 €
Guthaben­zinsen p.a.
3,36 %
Bonus:1% Cashback in Restaurants + 2% Cashback für öffentliche Verkehrsmittel
3,36 % p.a. Guthabenzins
3,99€mtl. Grundgebühr
Dispo­zinsen p.a.
0,00 %
Mindest­gehalts­eingang
0,00 €
Guthaben­zinsen p.a.
3,36 %
3,36 % p.a. Guthabenzins
0,00€mtl. Grundgebühr
 / 
Dispo­zinsen p.a.
11,16 %
Mindest­gehalts­eingang
700,00 €
Guthaben­zinsen p.a.
2,90 %
Bonus:100 € Gehaltsgutschrift für Neukunden und 6 Monate 2,90 % p.a. Zinsen garantiert
2,90 % p.a. Guthabenzins
2,95€mtl. Grundgebühr
Dispo­zinsen p.a.
9,90 %
Mindest­gehalts­eingang
0,00 €
Bonus:Bis 150 Euro Startguthaben + Trikot
2,95€mtl. Grundgebühr
 / 
Dispo­zinsen p.a.
9,90 %
Mindest­gehalts­eingang
0,00 €
Bonus:Bis 150 Euro Startguthaben
9,99€mtl. Grundgebühr
Dispo­zinsen p.a.
0,00 %
Mindest­gehalts­eingang
0,00 €
Guthaben­zinsen p.a.
3,36 %
Bonus:1% Cashback in Restaurants und Bars
3,36 % p.a. Guthabenzins
0,00€mtl. Grundgebühr
Dispo­zinsen p.a.
10,65 %
Mindest­gehalts­eingang
700,00 €
Bonus:Bis zu 200 Euro Prämie für Neukunden
0,00€mtl. Grundgebühr
Dispo­zinsen p.a.
7,67 %
Mindest­gehalts­eingang
0,00 €
16,90€mtl. Grundgebühr
Dispo­zinsen p.a.
13,40 %
Mindest­gehalts­eingang
0,00 €
Negativ­zinsen p.a.
0,00 %
bis zu 2,50 % p.a. Guthabenzins
4,90€mtl. Grundgebühr
Dispo­zinsen p.a.
13,40 %
Mindest­gehalts­eingang
0,00 €
Negativ­zinsen p.a.
0,00 %
bis zu 1,00 % p.a. Guthabenzins
0,00€mtl. Grundgebühr
Dispo­zinsen p.a.
11,16 %
Mindest­gehalts­eingang
0,01 €
Guthaben­zinsen p.a.
2,90 %
Bonus:50 € Gehaltsgutschrift für Neukunden und 6 Monate 2,90 % Zinsen garantiert
2,90 % p.a. Guthabenzins
0,00€mtl. Grundgebühr
Dispo­zinsen p.a.
13,40 %
Mindest­gehalts­eingang
0,00 €
Negativ­zinsen p.a.
0,00 %
0,00€mtl. Grundgebühr
Dispo­zinsen p.a.
10,99 %
Mindest­gehalts­eingang
1.000,00 €
Guthaben­zinsen p.a.
3,30 %
Bonus:200 € Startguthaben und + 3,5 % p.a. Zinsen für 4 Monate garantiert
3,30 % p.a. Guthabenzins
3,80€mtl. Grundgebühr
 / 
Dispo­zinsen p.a.
10,43 %
Mindest­gehalts­eingang
0,00 €
4,50€mtl. Grundgebühr
Dispo­zinsen p.a.
9,28 %
Mindest­gehalts­eingang
0,00 €
Guthaben­zinsen p.a.
1,75 %
1,75 % p.a. Guthabenzins
3,00€mtl. Grundgebühr
Dispo­zinsen p.a.
11,84 %
Mindest­gehalts­eingang
0,00 €
Bonus:1 Euro Spende für Walschutzprojekte
8,50€mtl. Grundgebühr
Dispo­zinsen p.a.
7,50 %
Mindest­gehalts­eingang
0,00 €
Negativ­zinsen p.a.
0,00 %
Bonus:Neukundenaktion - 25 Euro Startguthaben und Vergünstigungen im 1. Jahr
2,08€mtl. Grundgebühr
Dispo­zinsen p.a.
0,00 %
Mindest­gehalts­eingang
0,00 €

Wir haben insgesamt 50 Produkte für Sie im Vergleich.

Damit die Zinserträge steuerfrei bleiben, muss wegen der Abgeltungssteuer in Höhe von 25 Prozent ein entsprechender Freistellungsantrag bei der jeweiligen Konto führenden Bank gestellt werden. Vordrucke finden sich in jeder Bankfiliale. Ohne Freistellungsauftrag werden zwar Zinsbeträge durch die Bank einbehalten, diese können jedoch bei der jährlichen Einkommensteuererklärung wieder steuerlich geltend gemacht werden. Liegen die Zinsen nicht über dem Freibetrag, werden sie in voller Höhe wieder zurückerstattet.

Weitere Informationen unter Abschnitt »Freistellungsauftrag erteilen und dadurch Abgeltungssteuer vermeiden«.

Kontoeröffnung

Grundsätzlich lässt sich ein Girokonto erst mit Volljährigkeit eröffnen. Mit Vollendung des 18. Lebensjahres sind Personen voll geschäftsfähig und können diesbezüglich auch rechtlich bindende Willenserklärungen abgeben. Minderjährige hingegen benötigen noch die Einwilligung durch einen Erziehungsberechtigten. Gerade die Zielgruppe der Jugendlichen steht oftmals vor der Frage, bei welcher Bank sie ein Girokonto eröffnen sollen. Es muss ja nicht immer nur die Bank der Eltern sein.

Vielmehr benötigt jeder Mensch eine Bank seines Vertrauens. Durch einen entsprechenden Girokonten- bzw. Bankenvergleich kann die große Auswahl an Anbietern eingeschränkt werden. Je nachdem, für welche Bank man sich entscheidet, kann entweder vor Ort oder beim Online-Banking über das Internet ein Girokonto eröffnet werden. Die Identität des Antragstellers lässt sich über das Postident-Verfahren mit aktueller Meldebestätigung oder Personalausweis/Reisepass nachweisen.

Nach Überprüfung der Unterlagen durch den Postbediensteten oder vor Ort beim Bankmitarbeiter kann man nach nur kurzer Zeit über sein Girokonto verfügen. Jetzt haben Besitzer die Möglichkeit, Geld einzuzahlen, Geld zu überweisen oder Geld per Scheckkarte am Automaten abzuheben.

Den Gang zur Bank und viel Zeit sparen sich diejenigen, die bei einer Direktbank ihr Girokonto eröffnen. Hier wird der Antrag zur Kontoeröffnung dann einfach online ausgefüllt. Nach abgeschlossenem Postident-Verfahren werden dem Kunden die erforderlichen Unterlagen (Kontonummer, PIN/TAN) inklusive Kreditkarte per Post zugesandt.


Das Girokonto haben übrigens die Italiener im frühen Mittelalter erfunden. Dort lief es unter dem Namen »girare«, was übersetzt ungefähr »kreisen lassen« bedeutet.

Jede Bank hat bei der Eröffnung von Girokonten ihre eigenen Regelungen, die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) festgehalten werden. Ein Girokonto für Minderjährige gibt es entweder mit Hilfe eines Vormundes oder unter Zuziehung eines Erziehungsberechtigten. Personen, die über negative SCHUFA-Einträge verfügen, erhalten nicht immer ein Girokonto, vielmehr bleibt diesen Betroffenen nur ein Konto auf Guthabenbasis. Je nach Zielgruppe lässt sich ein Girokonto (Privatkunden) oder ein Geschäftskonto als Girokonto (Freiberufler, Selbständige) eröffnen.

Alle Girokonten vergleichen

Hier können Sie alle Girokonten vergleichen und mit ihren Konditionen gegenüberstellen.

» Zum Girokonto-Vergleich

Das beste Girokonto finden

Mit unserem Online-Tool finden Sie in wenigen Schritten das für Sie beste Girokonto.

» Bestes Girokonto

Kostenlose Girokonten

Alle Girokonten, die generell oder ab einem bestimmten Gehaltseingang kostenlos sind.

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Girokonten mit Bonus

Welche Banken Neukunden einen Bonus oder eine Prämie fürs neue Girokonto bieten.

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Welche Unterlagen werden zur Kontoeröffnung benötigt?

Inhaber des Kontos Angaben bei Kontoeröffnung Legitimationsvoraussetzungen bei Kontoeröffnung
Natürliche Person bei bürgerlichem Namen: Familienname +
ausgeschriebener Vorname
Bsp: Müller, Klaus


Bei Kontoführung unter Pseudonym, Künstlername etc.:
nur gestattet bei eindeutiger Identifizierung des Kontoinhabers, Name muss im Personalausweis vermerkt sein

Geschäftsfähige Antragsteller: Spätestens bei 1. Verfügung muss Identitätsprüfung stattfinden, bspw. mit amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis) –> gilt für Post- wie VideoIdent


Minderjährige Antragsteller: Legitimation durch Kinderausweis, Geburtsurkunde bzw. ab 16 (zwingend erforderlich) Personalausweis +
amtlicher Lichtbildausweis des gesetzliches Vertreters (Erziehungsberechtigte, Vormund etc.)

Personenvereinigungen, die nicht rechtsfähig sind, nicht eingetragene Vereine, BGB-Gesellschaften) Namensangabe aller an der Kontoführung beteiligten Personen
Bsp: Yachtclub Otto Wiemer und Lara Johnson
amtliche Lichtbildausweise aller Antragsteller bzw. an der Kontoführung beteiligten Personen, angegebenen Gesellschafter

Quelle: Ettmann, Wolff, Wurm; Kompaktwissen, Bankenbetriebslehre, Bildungsverlag EINS GmbH, Köln, 2013

Kontoführungen inklusive des gesamten Finanzverkehrs sind heutzutage bei der Hausbank oder online möglich. Damit ist auch bei Direktbanken eine Kontoeröffnung direkt online bis hin zur Kontoführung und Kontoauflösung über das Internet möglich. Bei den virtuellen Banken wird das Thema »Sicherheit« ebenso groß geschrieben wie bei den realen Bankinstituten.

Grundsätzlich legen die Banken bei ihren Kunden Wert auf Kreditwürdigkeit. Kommt ein Verbraucher in die Insolvenz oder hat dieser massive finanzielle Probleme, die zum Beispiel eine Rückzahlung eines Dispokredits unmöglich machen, kündigen die meisten Banken auch heute noch das Kreditverhältnis auf.

Als so genannte »persona non grata« (problematische Kunden) werden sie auf diese Weise nicht nur vom üblichen Banken- und Kontozugang, sondern auch vom eigentlichen üblichen Zahlungsverkehr ausgeschlossen. Einkäufe im Supermarkt per Kreditkarte oder das Abheben von Bargeld am Automaten sind somit ausgeschlossen. Nicht einmal das Gehalt kann damit überwiesen werden, Abbuchungen wie Miete oder Strom laufen ins Leere.

Wer sich in die Freiberuflichkeit oder Selbständigkeit begibt, benötigt neben einem privaten Girokonto auch ein Geschäfts- oder Business-Konto, um auf diese Weise die geschäftlichen Transaktionen von den privaten zu trennen. Auf diese Weise wird das Risiko minimiert, dass man am Ende den Überblick über die Finanzen verliert. Auch gegenüber der Finanzverwaltung sollte die Buchhaltung stimmen, weshalb auch hier eine Trennung von privat zu geschäftlich vorzunehmen ist.

Bedienhinweis: Einzelne Datenreihen lassen sich durch Klick auf die betreffende Überschrift aus- und wieder einblenden.

Quellen:

Mehr als die Hälfte der Deutschen würden ihr nächstes Konto online eröffnen

Die Digitalisierung der Banken- und Finanzbranche nimmt weiter zu. Auch die Bevölkerung lässt sich auf den Wandel ein, wie neuste Umfragen im Auftrag des Digitalverbands Bitkom zeigen. Mehr als jeder Zweite Deutsche ist inzwischen bereit das nächste Konto online zu eröffnen. Bei den 14- bis 64-Jährigen sind es sogar rund zwei Drittel. Lediglich die Altersgruppe der über 65-Jährigen ist mit 17 Prozent deutlich zurückhaltender.

Jeder vierte Bundesbürger (28 Prozent) hat bisher bereits ein Konto online eröffnet. Dabei stellte jeder Vierte den Online-Antrag per PC oder Laptop, jeder Elfte mit dem Smartphone. Dem gegenüber haben 90 Prozent der Befragten schon mal ein Konto in einer Bankfiliale eingerichtet.

Identifizierung – Identität gegenüber der Bank nachweisen
80 Prozent nutzen zur Identifizierung bisher das klassische Postident-Verfahren, das heißt diese Personen haben sich mit einem amtlichen Ausweisdokument in einer Postfiliale identifiziert. Jedoch haben die „Online-Banker“ unter den Befragten andere Wünsche was die Identifizierung angeht. Weniger als die Hälfe (43 Prozent) dieser Personen kann sich das Postident-Verfahren noch vorstellen. Jeder Fünfte würde lieber eine App auf dem Smartphone oder Tablet nutzen und 18 Prozent lieber die Videokamera eines PCs oder Laptops. Wieder 18 Prozent der Befragten würden gerne die eID-Funktion des Personalausweises in Anspruch nehmen.

Online-Kontoeröffnung- würden sie ihr nächstes Konto online e

Die richtige Wahl des Girokontos

Auf Grund der umfangreichen Angebotspalette haben Verbraucher die Möglichkeit, sich für eine Bank, eine Sparkasse oder eine Direktbank zu entscheiden. Über einen entsprechenden Girokontovergleich lässt sich gewissenhaft eine geeignete Auswahl unter den Anbietern treffen. Da sich nicht nur die Banken, sondern auch die unterschiedlichen Produkte der Anbieter deutlich voneinander unterscheiden, sollte ausreichend Zeit eingeplant werden, um eine entsprechende Entscheidung zu treffen.

Ein Girokonto wird zudem nicht ständig gewechselt, da dies auch mit einigem Aufwand verbunden ist (Lastschriften und Daueraufträge ändern, die neue Kontoverbindung an Arbeitgeber und andere Institutionen mitteilen etc.). Wer vergleicht, wird entsprechend ein Girokonto mit optimalen Konditionen und allen anderen individuellen Aspekten erhalten.

Beim Girokontovergleich spielen dabei verschiedene Faktoren eine Rolle, die ein Girokonto überhaupt erst reizvoll machen. In diesem Zusammenhang sind als erstes die Kontoführungsgebühren zu nennen. Entweder man entscheidet sich für ein wirklich kostenloses Konto, in allen anderen Fällen sollte die Jahresgebühr für die Kontoführung 50 bis 80 Euro nicht überschreiten.


Entsprechendes gilt natürlich auch für die Servicegebühren. Auch diese sollten in einem unteren Bereich liegen. Ein Girokonto darf alleine nicht nur den Verdienstweg für die Bank darstellen, sondern sollte für den Kunden auch entsprechende Qualitätsvorteile bieten. Und hierzu gehört auch, dass die Banken ihren Kunden einen entsprechenden Service bieten. Ein entsprechender Gebührenvergleich bringt auch die Vielfalt dieser Belastungen ans Tageslicht. Benötigt ein Kunde zum Beispiel keine persönliche Beratung am Bankschalter, sollte dieser sich auf das Online-Banking konzentrieren. Mit dem entsprechenden Online-Banking-Vergleich kann sich diese Zielgruppe dann wieder auf anderweitige Kostenpunkte konzentrieren.

Zielgruppen wie Jugendliche, Auszubildende, Stundenten oder Rentner benötigen vielfach keine Transaktionen wie das Einrichten von Daueraufträgen oder die Durchführung von Überweisungen. Daher besteht auch hier die Möglichkeit, ein zielgruppenspezifisches Girokonto ohne Gebühren zu erhalten.

Ein weiteres Augenmerk gilt den typischen Serviceleistungen. Hierunter sind insbesondere Ausgaben für Kontoauszüge, Kreditkarten und sonstigen Extras zu verstehen. Zwar handelt es sich bei diesen einzelnen Gebührenposten um kleinere bis mittelgroße Beträge, was sich in der Gesamtsumme am Jahresende aber in einem drei- bis vierstelligen Betrag bemerkbar macht. Daher ist es wichtig, sich einen genauen Überblick über die Gesamtkosten zu verschaffen, die beim Girokonto über das Jahr anfallen.

Bereits vor der Kontoeröffnung auf Gebührenfallen achten

Ein Girokonto stellt heutzutage für die Nutzer keinen Luxus mehr dar. Daher müssen Service und Zusatzleistungen der Banken in sich stimmen. Dies gilt insbesondere für Bankkunden, die sich häufig in der Ferne aufhalten. Sie benötigen optimale Kreditkartenmodelle wie VISA, American Express, Diners Club oder MasterCard. Denn hier geht es nicht nur darum, gebührenfrei Bargeld abzuheben, es dürfen auch keine Extrakosten am Automaten erhoben werden. Insbesondere auf dem europäischen Kontinent sollte deshalb Gebührenfreiheit groß geschrieben werden.


Viele jugendliche Kontointeressenten legen Wert auf ihren eigenen Kreditkartenwunsch. Insbesondere bei den Nutzungsmöglichkeiten dürfen keinerlei Einschränkungen vorgenommen werden. Was nützt letztlich ein gebührenfreies Girokonto, wenn die Dispozinsen völlig überhöht und auch noch erforderliche monatliche Umsatzvolumen vorgeschrieben werden. Wer diese letztlich nicht einhalten kann, landet schnell bei einem Girokonto zu marktüblichen Tarifen.

Gerade Gebühren für Maestro- oder Kreditkarten bzw. die Höhe des Dispo-Kreditzinses werden vielen Verbrauchern zur Falle. Man nützt letzteren zwar für kurzfristige und vorübergehende finanzielle Notlagen, diese finanzielle Freiheit muss bei vielen Banken aber durch teure Zinsen bezahlt werden. Daher sind auch heute viele Kreditkarten nach dem Revolving-Format auf dem Markt, bei denen der Kunde sich zwar über eine große finanzielle Freiheit in der Rückzahlung freuen darf, andererseits müssen durch den Kunden auch die entstandenen Zinsen und Zinsenzinsen aufgebracht werden. Wer hier nicht gelernt hat, mit Geld umzugehen, landet schnell in der Schuldenfalle. Aus lässt sich nur schwerlich wieder entkommen.


Wenn schon Überziehungsdarlehen, dann sollte auch eine Bank gewählt werden, bei der die Konditionen im unteren Bereich liegen und nicht die größtmögliche Bandbreite bis fast 19 Prozent Sollzins abdecken.

Auch die Zinssätze bei den Kreditkartenkonten sollten im Auge behalten werden. Denn auch diese Produkte sind vielfach im Format eines Revolving-Kredits ausgestaltet. Kunden besitzen hier zwar einen von Fall zu Fall ansteigenden Verfügungsrahmen, dennoch ist für langfristige Angelegenheiten ein Ratenkredit weitaus besser geeignet. Der Verbraucher hat hier gewisse Vorgaben der Rückzahlung, an die er sich halten muss. Zudem lassen sich auf diese Weise eigene Auffälligkeiten im Finanzverhalten vermeiden.

Wer auf typischen Bestandteile eines Girokontos verzichten möchte, hat auch die Möglichkeit, ein Girokonto ausschließlich auf Guthaben-Basis zu führen. Gleiches gilt für die Kreditkarte. Mit einer Prepaid-Kreditkarte lässt sich ausschließlich auf Guthabenbasis einkaufen.

Girokontoinhaber, die häufiger verfügbares Kapital auf ihrem Girokonto haben, sollten nach anderen Möglichkeiten suchen, als ihr Geld auf dem (Giro-) Konto zu belassen. Viele Banken sind zwischenzeitlich dazu übergegangen, ihren Kunden in Verbindung mit einem Girokonto auch gleichzeitig ein Tagesgeldkonto anzubieten. Auf diese Weise lässt sich mit den eigenen Ersparnissen auch eine gute Rendite erwirtschaften. Noch besser sind natürlich verzinste Alternativen wie Festgeldkonten mit Laufzeiten von mehreren Jahren.

Viele Verbraucher sind nicht immer in der Lage, mehrere unterschiedliche Konten bei Kreditinstituten zu führen, weil oftmals eine Mindesteinlage erwartet wird. Mit Mindestanlagebeträgen ab 5.000 Euro sehen sich viele nicht mehr in der Lage, Gelder entsprechend rentabel anzulegen. Daher ist ein dem Girokonto angeschlossenes Tagesgeldkonto ideal, um solche Klein- oder Kleinstbeträge doch noch gewinnbringend anzulegen – mit der Möglichkeit, täglich an das Geld zu kommen.

Es macht also Sinn, ein kostenloses Girokonto zu eröffnen und parallel dazu einen lukrativen Guthabenzins zu erzielen. Ohne einen entsprechenden Vergleich besteht fast immer die Gefahr, das für sich beste Angebot einfach zu übersehen. Auf Grund der riesigen Auswahl fällt es gerade dem Laien nicht immer leicht, den nötigen Überblick zu behalten.


Interessenten, die über einen negativen SCHUFA-Eintrag verfügen, sollten den Gesichtspunkt des Anspruchs auf ein Guthabenkonto (alternativ ein Pfändungsschutzkonto) nicht außer Acht lassen. Vielmehr sollten Betroffene auf die Einrichtung eines solchen Kontos unter Beachtung aller rechtlichen Aspekte darauf bestehen. Zwar handelt es sich dabei um ein Girokonto ohne eingeräumten Dispokredit, dafür erhalten Betroffene ein Konto, auf dem sich alle wichtigen Finanztransaktionen abwickeln lassen.

Freistellungsauftrag erteilen und dadurch Abgeltungssteuer vermeiden

Wer die Abgeltungssteuer auf seinem Girokonto vermeiden möchte, muss einen entsprechenden Freistellungsantrag bei seiner kontoführenden Bank stellen. Der Gesetzgeber verlangt seit einigen Jahren auch für Einkünfte aus Kapitalanlagen eine Abgeltungssteuer, wenn das Girokonto verzinst wird. Eine entsprechende Abführung von Steuern kann durch einen Freistellungsauftrag vermieden werden. Die Abgeltungssteuer gilt seit 2009 und beträgt 25 Prozent der Kapitaleinkünfte.

Der Solidaritätszuschlag beträgt 5,5 Prozent der Abgeltungssteuer. Für Kirchensteuerpflichtige reduziert sich die Abgeltungssteuer gemäß §32d EStG minimal, da die Kirchensteuer als Sonderausgabe abzugsfähig ist. Der Kirchensteuersatz bundeslandabhängig und beträgt in Bayern und Baden-Württemberg 8, in den restlichen Bundesländern 9 Prozent der Abgeltungssteuer.

Infografik zur Zusammensetzung der Abgeltungssteuer

In der Summe ergeben sich – abhängig vom Kirchensteuersatz der Bundesländer – Gesamtaufwendungen zwischen 26,375 und ca. 28 Prozent.

Gleichzeitig haben Steuerzahler auch die Möglichkeit, eine Vielzahl von Aufwendungen steuerlich geltend zu machen, die natürlich im Zusammenhang mit der Girokonto-Nutzung stehen müssen. Ein Beispiel hierzu wären die Kontoführungsgebühren. Ohne einen entsprechenden Nachweis lassen sich pauschal 16 Euro in der Einkommensteuer-Erklärung absetzen. Liegen die Aufwendungen höher, müssen diese entsprechend nachgewiesen werden.


Die auf dem Girokonto anfallenden Kontoführungsgebühren finden bei der Steuerfestsetzung nur dann eine Berücksichtigung, wenn der Werbungskostenfreibetrag in Höhe von 1.000 Euro überschritten wird.

Gewerblich Tätige sollten in diesem Zusammenhang unbedingt darauf achten, dass sie neben einem privaten Girokonto auch ein Girokonto für gewerbliche Zwecke führen. Auf diese Weise lässt es sich vermeiden, dass gegebene Steuersparmöglichkeiten nicht gefährdet werden. Es ist steuerlich unzulässig, steuerbegünstigte Finanzmittel sowohl für private als auch für betriebliche Investitionen zu vermischen. Findet keine entsprechende Zuordnung statt, kann die Finanzbehörde die Anerkennung von Betriebsausgaben verweigern.

Bringt ein Girokonto Erträge in Form von Zinsen, überweisen die Banken von sich aus pauschal 25 Prozent an Abgeltungssteuer (zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls auch Kirchensteuer) direkt an das Finanzamt. Gleiches gilt für Dividenden oder für erzielte Kursgewinne. Zwar sind Steuerzahler nicht mehr verpflichtet, Kapitalerträge selbst zu melden, dafür können diese Abzüge entsprechend im Steuerformular KAP bei der jährlichen Einkommensteuererklärung angegeben werden.

Angegeben werden sollten hingegen alle Erträge aus Kapitalanlagen und Girokonten, die im Ausland erzielt werden. So werfen zum Beispiel viele ausländische Fondsanteile Erträge ab, die entsprechend anzugeben sind. Um sich diese Meldeverfahren zu ersparen, reicht man einfach einen Freistellungsauftrag bei seiner Bank ein. Diese führt dann bei Überschreiten des Freibetrages die entsprechenden Steuern (auch die Kirchensteuer auf die Kapitalerträge) direkt an das Finanzamt ab.

Die meisten Steuerzahler erhalten zudem die Abgeltungssteuer zurück, wenn sie nicht über ein Einkommen von über 18.130 Euro und 36.260 Euro bei zusammenveranlagten Ehegatten verfügen. Aus diesem Beispiel wird ersichtlich, dass auch derjenige Verbraucher nachrechnen muss, der keine Angaben zu seinen Kapitaleinkünften machen muss. Wer zum Beispiel nicht überdurchschnittlich verdient und neben seinen Zinsen auf dem Girokonto auch noch Zinsen aus einer Erbschaft erhält, hat gute Möglichkeiten, zu viel gezahlte Steuern zurück zu erhalten. Der Grund: Bis zu einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 18.130 Euro liegt der Grenzsteuersatz unter der 25-Prozent-Marke.

In diesem Falle ist der Grenzsteuersatz auch auf alle Kapitalerträge zu übertragen. Wurde einem Steuerzahler durch sein Bankinstitut bereits 25 Prozent an Abgeltungssteuer abgezogen, obwohl nur 23 Prozent fällig gewesen wären, erhält der Steuerzahler den zuviel gezahlten Betrag wieder zurück. Steuerzahler brauchen hierzu lediglich die entsprechenden Abzüge in der Erklärung KAP einzutragen. Die jeweilige Differenz berechnet das Finanzamt automatisch.

Zudem haben Girokontobesitzer die Möglichkeit, Gewinne aus anderen Anlagen mit Verlusten zu verrechnen. Hier lässt sich dann stets ein eventueller Verlust auf die Gewinne anrechnen. Aktienverluste dürfen nur gleiche Gewinne ausgleichen.

Insbesondere Anleger mit einem Tagesgeldkonto bei einer Direktbank dürfen den Überblick bei der Verlustverrechnung nicht verlieren. Denn fallen die Gewinne und Verluste bei derselben Bank an, ist die ganze Sache noch problemlos. Dies gilt allerdings nicht für Anleger, die ihre Anlagen bei verschiedenen Banken unterhalten. Sie müssen entsprechend abgleichen, um ihre Verluste mit Gewinnen vollständig zu verrechnen. Damit diese Aktion funktioniert, sollten Betroffene bis zum 15. Dezember eines jeden Jahres eine so genannte Verlustbescheinigung bei der jeweiligen Bank beantragen.

Anleger sollten in diesem Falle auch prüfen, wie sie ihren Freibetrag aufteilen, um bei verschiedenen Bankinstituten nicht unnötig Steuern zahlen zu müssen. Ein direkter Steuerabzug durch die Bank ist nicht verloren, denn zu viel gezahlte Steuern lassen sich in der nächsten Steuererklärung wieder zurückholen.


Auch Fahrten zur Hauptversammlung bei Aktienbesitz oder Depotgebühren können als Werbungskosten bei den Kapitaleinkünften die Steuerlast erheblich mindern. Ältere Anleger, die den Grundfreibetrag nicht überschreiten, müssen erst gar keine Steuern bezahlen.

Der steuerliche Grundfreibetrag 2024 beläuft sich auf 11.604 bzw. 23.208 Euro (ledig/verheiratet). Für Anleger, deren Einkommen unter diesem Betrag liegt, kann es sich lohnen, eine Nichtveranlagungsbescheinigung (kurz: NV-Bescheinigung) zu beantragen. Liegt das zu versteuerndes Einkommen unter dem Grundfreibetrag bei gleichzeitigen Kapitalerträgen oberhalb des Sparerpauschbetrags, sollte beim Finanzamt eine Nichtveranlagungsbescheinigung beantragt werden.

Mit einer Nichtveranlagungsbescheinigung kann verhindert werden, dass Banken oder Sparkassen Steuern auf Kapitalerträge ans Finanzamt abführen. Auch Kinder mit eigenem Vermögen können in 2023 wieder mit Steuerbefreiungen rechnen. Zu den Steuerbefreiungen gehören:

  • Der Grundfreibetrag in Höhe von 11.604 Euro (Single) 23.208 Euro (verheiratet)
  • Der Sparerpauschbetrag in Höhe von 1.000 Euro
  • Der Sonderausgaben-Pauschbetrag in Höhe von 36 Euro

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