Private Banking

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Sowohl vermögende Privatkunden als auch Unternehmer, Freiberufler oder gar leitende Angestellte benötigen heutzutage neben einer idealen Kontolösung durchdachte Lösungen und Betreuungskonzepte, die individuell auf die zugeschnitten sind. Diese Lösungen sollten dann auch von engagierten und Kompetenten Spezialisten und Partnern entwickelt werden, um auf eine sinnvolle Art alle erfolgreichen Investmentstrategien des globalen Marktes nutzen zu können. Auf Grund der Höhe der Einkommen und der Anlagequalität darf hierbei die Devise nur lauten: Agieren statt reagieren. Dies ist allerdings nur durch Privat-Banking zu erreichen, denn mit einer erfolgreichen Strategie behält der Investor stets das Heft in seiner Hand. Die Idee liegt bei den Spezialisten, die Entscheidungsfreiheit beim Investor selbst. Dabei sollten die jeweiligen Vorschläge auch immer so gestaltet sein, dass sich Chancen und Risiken optimal verteilen lassen.

In aller Regel sorgen die Spezialisten für eine strukturierte Verteilung des Anlagevermögens auf vier tragende Säulen. Hierbei wären zu nennen: die Aktien, die Renten, die Immobilien und die ergänzenden Investments. Der Vorteil dieser strukturierten Vermögensverteilung – fachlich auch „Asset Allocation“ genannt – liegt in der damit einhergehenden gezielten Streuung, was letztlich wiederum eine Steigerung der Erträge bei gleichzeitigem Inflationsschutz zur Folge hat. Erreicht wird dadurch nicht nur eine Risikosenkung, es kommt zudem zu regelmäßigen Erträgen und Ausschüttungen und damit zu einem planbaren Zusatzeinkommen für den Investor. Der Investor kommt somit in den Genuss von börsenunabhängigen Erfolgen und schafft sich zudem eine deutliche Entlastung bei der Einkommens-, Erbschafts- und Schenkungsbesteuerung.

Innerhalb des Privat Banking werden mit den Investoren ständig persönliche Gespräche geführt, in denen es darum geht, regelmäßig die Anlagebedürfnisse zu überprüfen. Gleichzeitig bieten die Spezialisten dem Investor eine auf seine individuelle Situation ausgerichtete Anlagevorschlagsstrategie. Dabei geht es insbesondere darum, die nationalen und internationalen Kapitalmarktentwicklungen entsprechend zu analysieren. Dadurch wird wiederum erreicht, dass man auf diese Weise den Trend so frühzeitig wie möglich erkennt und sich daran ausrichten kann. Somit hat der Investor die Möglichkeit, schnell und aktiv zu agieren, während die Konkurrenz hier nur reagiert. Mit einer seriösen Vermögensverwaltung an der Hand brauchen sich Investoren nicht mehr selbst um ihr Vermögen kümmern, sondern genießen das Gefühl, in guten Händen zu sein. Denn vermögende und anspruchsvolle Anleger bewegen sich nun einmal auf einem besonders hohen Leistungsniveau und können daher von den erstklassigen Anlagespezialisten nur profitieren. Ein weiterer Vorteil liegt auch in der Tatsache, dass die kompetenten Partner beim Privat Banking fast immer vor Ort fungieren.

Dadurch wird auf kurzem Wege direkt vor Ort eine optimale Anlagestrategie entwickelt, die anschließend von den dazugehörigen Banken professionell umgesetzt wird. Die Kunden erhalten damit eine Vermögensverwaltung für höchste Ansprüche. Beim Privat Banking wird das Vermögen nämlich nicht nur professionell vermehrt, sondern von verantwortungsvollen Finanzspezialisten auch gewissenhaft verwaltet. Individuelle Vermögensverwaltung bedeutet dabei, auf der Basis eines persönlichen Gesprächs mit dem Investor gemeinsam die entsprechenden Richtlinien für die Vermögensstrukturierung festzulegen. In diesem Zusammenhang werden entsprechend die Vorstellungen des Investors hinsichtlich seines Anlagehorizonts und Sicherheit, aber auch seiner persönlichen Lebenssituation in die Betrachtung mit einbezogen.

Aufgabe des Investors ist jedoch ausschließlich, im Rahmen der Vermögensstrukturierung die einzelnen Investitionsentscheidungen der Spezialisten zu delegieren. Wie das jeweilige Depot zusammengesetzt wird, das wird letztlich durch die persönlichen Wünsche des Investors geregelt. Dabei wird das Vermögen nicht nur auf die bereits genannten Anlageklassen aufgeteilt, es erfolgt auch gleichzeitig eine Analyse der Kapitalmärkte. In diesem Zusammenhang beobachten die Experten eine Vielzahl an marktrelevanten Faktoren wie zum Beispiel das Wirtschaftswachstum selbst, die Inflation sowie die Entwicklung der Zinsen. Der Investor wird dabei die gesamte Zeit mit Informationen aus dem Expertennetzwerk ergänzt. Damit bilden die Experten und der Investor gemeinsam die Schnittstelle zum Bankinstitut, was letztlich zu einer individuellen Vermögensverwaltung führt, die schnell, flexibel und dynamisch auf die veränderten Rahmenbedingungen innerhalb der Wirtschaft reagieren kann.

In den meisten Fällen ist allerdings eine individuelle Vermögensverwaltung erst ab einem Vermögen in Höhe von 250.000 Euro sinnvoll. Das Honorar für die individuelle Vermögensverwaltung ist hingegen von der Anlagestrategie selbst und von der aktuellen steuerlichen Situation selbst abhängig. Dafür aber kommt es zu einer ständigen Entwicklung individueller Vermögensstrategien, wobei zwischen den unterschiedlichen Anlagemodellen ein perfektes Zusammenspiel herbeigeführt wird. Die Komplexität, die sich hieraus ergibt, entsteht dabei zum einen durch den bzw. die festen Ansprechpartner, zum anderen durch die klar strukturierte Verfahrensweisen der Anlageexperten. Auf diese Weise lohnt es sich dann auch, sich aktiv auf den Finanzmärkten zu engagieren, um dann gemeinsam mit den Experten einzelne klare Anlageentscheidungen treffen zu können.

Der Steuerberater – Partner in Sachen „Privater Finanzplanung“

Wer kennt das nicht: beim Anblick der privaten Unterlagen kommen einem dann doch Zweifel, ob die eine oder andere Anlage auch wirklich so gut ist wie seinerzeit versprochen. Fakt ist, dass mangelhafte und missverständliche Informationen bzw. Beratungsgespräche immer häufiger zu Schadenersatzansprüchen führen. Es ist nicht immer der klassische Fall eines Anlagebetruges! Häufig sind es Falsch- und Fehlberatung die zum Kauf von völlig unnötigen Produkten und Dienstleistungen führen. Die Gier nach Provision steht oftmals vor den Bedürfnissen der Kunden.

Also werden viel zu hohe Renditen versprochen, unrealistische Steuervorteile genannt, oder Risiken bagatellisiert und verschwiegen – alles, damit der Anleger letztlich zur Unterschrift bewegt werden kann. Die renommierte Sachverständigen-Societät Vogelsang & Sachs untersucht bei Kapitalanlagen und Finanzdienstleistungen, aber auch privaten Finanzplanungsleistungen falsche Empfehlungen, nicht eingehaltene Werbeversprechen oder fehlerhafte Leistungen. Der öffentlich bestellte und vereidigte Gutachter Dietmar Vogelsang kennt die Problematik: In nur 22 Prozent aller Fälle trägt der Kunde selbst ein Verschulden, dabei handelt es sich in den meisten Fällen jedoch um eine Mitschuld, weil viele Anleger im Rahmen einer Beratung oft nicht kritisch genug reagieren. So wie auch beinahe in einem Fall geschehen: Ein Finanzberater war der Ansicht, eine Frau müsse Steuern sparen. Also empfahl er ihr vollmundig eine Kapitalanlage mit Steuereffekt, eine Finanzierung des Ganzen sowie eine Lebensversicherung als Tilgungsersatz. Etwas unsicher konsultierte diese dann ihren Banker, der ihr auch gleich die steuerlichen Argumente bestätigte. Doch er riet ihr hingegen zum Abschluss eines besseren Produktes mit ansonsten gleicher Konstellation – selbst-verständlich aus seinem Hause!

In beiden Fällen waren die Gespräche nur auf einen Vertragsabschluss ausgerichtet. Risikobelehrungen oder gar eine ganzheitliche Betrachtung der persönlichen und finanziellen Situation wurden nicht berücksichtigt. Nun ganz und gar verunsichert, wandte sie sich spontan an ihre Steuerberaterin. Erstaunt musste sie erfahren, dass ihre Steuerberaterin zwischenzeitlich auch wirtschaftliche und konzeptionelle Aspekte von Kapitalanlagen prüft und dies idealer Weise unter Berücksichtigung der gesamten Situation des Mandanten. Sie wandte hierzu speziell für ihren Berufsstand entwickelte Prüf- und Beurteilungsverfahren an, zeigte ihr auch gleich einige Musterausarbeitungen zu verschiedensten Geld- und Kapitalanlagen bzw. Finanzierungen. Ihre Kanzlei verfügte nämlich über eine Fachkraft, geschult von Experten des Bad Homburger Instituts DV&P.

Zunächst ist es aber sinnvoll, vorab die bereits bestehenden Geld- und Kapitalanlagen, Finanzierungen, Versicherungen, Einkünfte, Ausgaben, persönliche Ziele und Wünsche, berufliche und familiäre Aspekte als Analyse „Unternehmen Privathaushalt“ aufzubereiten. Im Ergebnis werden dann bisherige Fehlentscheidungen, überteuerte Abschlüsse, problematische Zielvorstellungen und vieles mehr erkannt. Außerdem kann das geplante Investment als Szenario mit eingebunden werden und es lassen sich bereits erste Erkenntnisse zu Aus- und Wechselwirkungen erkennen. Die Kundin fand diesen Ansatz überzeugend und erteilte einige Tage später einen entsprechenden Auftrag. Nach vier Wochen präsentierte ihr die Steuerberaterin die Ergebnisse: einige überteuerte und unnötige Versicherungsabschlüsse sowie zwei Probleminvestments hatten sich heraus kristallisiert! Die Steuer sparende Kapitalanlage hat die Kundin nicht mehr gezeichnet. Ohne vorab qualitative Kriterien geprüft zu haben, hatte die Steuerberaterin die beiden Investments als Szenario in die Analyse des Unternehmens Privathaushalt mit aufgenommen.

Die Analyse ergab, dass der momentane Steuerspareffekt zwar einen gewissen Reiz hätte, aber dafür in den Folgejahren aufgezehrt werden würde. Und die Rendite ohne Steuervorteil fiel so mickrig aus, dass die Nachteile der Anlagen die Vorteile bei weitem überboten. Übrigens: Beide Anbieter hatten die Kundin den Neuabschluss einer Lebensversicherung und damit verbunden die Stilllegung eines bereits bestehenden Vertrages empfohlen. Dieser Rat seitens der beiden Anbieter hätte fatale Folgen gehabt. Denn der hierbei entstandene Verlust wäre mindestens zwischen 4.000 und 6.000 Euro ausgefallen! Zum einen hätte sie dafür keine neue Lebensversicherung benötigt, sondern ihre bestehende einsetzen können. Zum anderen würde eine neue Lebensversicherung wieder erhebliche Abschlussgebühren verursachen.

Vermögenszuwachs durch Zinseszinsen – auch beim Girokonto!

Steuern und Geldwertschwund darf nicht außer Acht gelassen werden

In Deutschland stehen Anlagen, die regelmäßige Zinserträge bringen, in der Gunst der Anleger ganz vorne. Eine ausschlaggebende Rolle dafür spielt wohl, dass Zinsen vielfach ohne weiteres Zutun anfallen. Zinserträge steigen bei der regelmäßigen Wiederanlage der Zinsen durch den Zinseszinseffekt progressiv an. Der absolute Ertragszuwachs ist zudem umso höher, je höher der Jahreszinssatz ist. Bei einem Zinssatz von 5 Prozent verdoppelt sich ein Kapital bereits nach knapp 15 Jahren, bei 8 Prozent Zinseszins bereits in ziemlich genau neun Jahren.

Wenn ohne Rücksicht auf die Entwicklung der Kaufkraft des Geldes sowie auf die im Grundsatz bestehende Steuerpflicht für Zinserträge allein auf den Effekt von Zinseszinsen abgestellt wird, lassen sich bemerkenswerte Zahlenspielereien anstellen. Gegenwärtig liegt der langfristige deutsche Kapitalzins bei etwa 6,5 Prozent.  Wann sind also 100.000 Euro bei 6,5 Prozent Zinseszins auf 1 Million Euro angewachsen? Dazu sind ziemlich genau 36 1/2 Jahre erforderlich. Wenn ursprünglich nicht 100.000 Euro, sondern nur 10.000 Euro auf 6,5 Prozent Zinseszins angelegt werden, ist ein Endbetrag von 1 Million Euro allerdings erst nach einer Anlagezeit von etwas mehr als 73 Jahren erreicht.

Immerhin hätten knapp 49.000 Euro, am Tag der Währungsreform 1948 zu immer 6,5 Prozent Zins angelegt, bis heute ebenfalls zu einem Betrag von 1 Million Euro geführt. Über so lange Zeit mit einem Kapitalertrag von 6,5 Prozent zu rechnen, ist gar nicht abwegig. Kapitallebensversicherungen bringen es aus der Sicht des Kunden auf solche Renditen, und auch die langfristige Aktienanlage kann solche Erträge bieten. Bei Zinseszinsen und Renditeangaben muss allerdings eine mathematische Besonderheit beachtet werden, die nicht ohne weiteres bekannt ist. In der Finanzmathematik wird davon ausgegangen, dass die Erträge immer wieder zu dem errechneten Renditezinssatz angelegt werden können. Das ist jedoch in der täglichen Anlagepraxis durchaus nicht immer möglich.

Beim Vergleich von Renditen sollte das beachtet werden, denn es gibt nur wenige Anlageformen, bei denen sich ein Zinseszinseffekt automatisch einstellt. Das klassische Beispiel ist das Sparbuch, Ferner gibt es Sparbriefe oder Wertpapiere (Zerobonds, Nullkuponanleihen), die mit einem Abschlag, das heißt abgezinst, verkauft werden. Bei ihnen besteht der Ertrag in der Differenz zwischen dem (niedrigeren) Kaufkurs und dem (höheren) Rückzahlungskurs. Es sind jedoch auch Sparbriefe mit Zinsansammlung bekannt. Einem solchen Sparbrief entspricht auch der Bundesschatzbrief Typ B.

Allen diesen Papieren ist gemeinsam, dass sich der Anleger um die Wiederanlage der Erträge keine Gedanken machen muss. Die Erträge wachsen ihm automatisch zu. Bei einem vorzeitigen Verkauf kann der Erlös feststehen (wie beim Bundesschatzbrief Typ B), er kann jedoch auch (wie bei Nullkuponanleihen) von der Restlaufzeit des Papiers und dem zum Verkaufszeitpunkt gerade herrschenden allgemeinen Kapitalzinsniveau abhängig sein. Die gegebenenfalls vorzunehmende Besteuerung der Er-träge aus Nullkuponanleihen ist speziell geregelt. Dabei gilt im Grundsatz, dass die aufgelaufenen Erträge erst im Jahr der Rückgabe bzw. der Einlösung, der Veräußerung oder der Abtretung der Rechte als zugeflossen gelten. Das lässt einen gewissen Gestaltungsspielraum für die Wahl des Jahres, in dem dann gegebenenfalls Einkommensteuer anfällt.

Der Effekt der Zinseszinsen lässt sich besonders gut auch bei regelmäßigen Sparraten darstellen. Wer 40 Jahre lang bei drei Prozent Zinseszins monatlich rund 109 Euro spart, hat am Ende 100.000 Euro zur Verfügung und kann bei Aufzehrung dieses Kapitals bei dem gleichen Zinssatz weitere 20 Jahre lang monatlich rund 551 Euro verbrauchen. Bei sechs Prozent Zinseszins sinkt die erforderliche Sparrate auf rund 53 Euro im Monat, und der mögliche Verzehr steigt auf monatlich rund 703 Euro. Wer bei sechs Prozent Zinseszins 20 Jahre lang monatlich rund 220 Euro spart, kommt ebenfalls auf 100.000 Euro Endbetrag und kann dann zehn Jahre lang monatlich rund 1.096 Euro verzehren.

Regelmäßiges Sparen kann also über die zeit betrachtet erhebliche Auswirkungen haben. Lücken in der Altersversorgung, über die gerade in diesen Tagen im Zusammenhang mit der zu erwartenden Entwicklung bei der gesetzlichen Rentenversicherung immer wieder gesprochen wird und auf die sich wohl alle einstellen müssen, können durch private Vorsorge am ehesten dann verkleinert oder gar geschlossen werden, wenn der Sparprozess möglichst frühzeitig eingeleitet wird.

Bei der Nutzung eines Kapitals ist zunächst die Frage zu klären, ob es aufgezehrt werden kann oder soll und – bei Kapitalverzehr – in welchem Zeitraum dies geschehen soll. Das ist die Kernfrage. Geht ein Anleger zum Beispiel von einem Zeitraum für den Kapitalverzehr von 20 Jahren aus, lebt er aber nur noch 10 Jahre, dann hat er in diesen zehn Jahren weniger Geld verbraucht, als ihm eigentlich möglich gewesen wäre. Umgekehrt stünde er eines Tages mit leeren Händen da, wenn er sich auf 20 Jahre eingerichtet hat, aber länger lebt.

Ein Ausweg könnte sein, das Kapital nicht anzugreifen und nur die Zinserträge zu verbrauchen. Das setzt aber einen entsprechend hohen Ausgangsbetrag voraus. Wenn Kapital verzehrt werden soll, kann es sich empfehlen, dazu bei einem Versicherungsunternehmen eine Leibrentenversicherung abzuschließen. Die Versicherung verspricht die lebenslange Zahlung eines im Vorhinein festgesetzten (Mindest-)Betrags. Das ist ihr möglich, weil sie – im Gegensatz zum Anleger – mit durchschnittlichen Lebenserwartungen kalkulieren kann. Leibrenten können mit Mindestlaufzeiten von zum Beispiel fünf oder zehn Jahren abgeschlossen werden. Sie kann von Ehepartnern auch in der Weise vereinbart werden, dass so lange Zahlungen erfolgen, solange einer der beiden Versicherten noch lebt.

Bei entsprechender Vertragsgestaltung können erwirtschaftete Überschüsse bei der Versicherung, die dann zu Rentensteigerungen führen, eine gewisse Sicherung gegen künftigen Geldwertschwund bieten. Leibrenten-Verträge können auch mit Privatleuten beim Kauf von Immobilien oder Unternehmen abgeschlossen werden. Es könnte jedoch sein, dass in absehbarer Zeit die heute noch gültige Besteuerung von Renten nach Ertragsanteilen geändert wird. Die neu entstandene Steuerdiskussion ist jedenfalls ein Unsicherheitsfaktor, der bedacht sein will.

Die große Gefahr bei Schecks und Überweisungen

Persönlicher Kontakt ist heutzutage bei Banken schon fast eine Ausnahme, da auch hier Personal eingespart werden muss. Doch nur wenige wissen: Jeder Fremde kann das Konto eines anderen plündern! Zwar lässt längst niemand mehr sein Bargeld einfach so herumliegen – von daher gehen die gerissenen Gauner dazu über, bargeldlos zu stehlen. Hierbei genügt ihnen schon, wenn sie die Bankverbindung des Opfers kennen, und schon kann kassiert werden. Von daher sollte zum einen der eigene Name in Verbindung mit Kontonummer und Bankleitzahl nie leichtfertig herausgegeben, sondern die Angaben wie Bargeld geschützt werden.

Zum anderen gilt die gleiche Vorsichtsmassnahme auch bei Einzugsermächtigungen, die oftmals achtlos als Antwort-Postwurfkarte in den Schalter geworfen werden. Auch in Werbebriefen für Preisausschreiben wird oftmals um Angabe der Kontonummer gebeten. Deshalb sollten unter keinen Umständen auf einem Fragebogen die Kontoangaben herausgegeben werden. Denn nur allzu viele gutgläubige Opfer schreiben alles fleißig auf, weil sie hierdurch auf eine Überweisung des Geldgewinnes hoffen. Stattdessen aber wird Geld abgebucht.

Die dafür eigentlich notwendigen Einzugsermächtigungen werden dabei aus Kostengründen und Personalmangel von vielen Geldinstituten längst nicht mehr geprüft, in den meisten Fällen werden auch Überweisungsformulare nur lax kontrolliert. Zudem gilt: Jeder kann ein Formular ausfüllen, damit eine Überweisung von einem auf ein anders Konto, das sich bspw. im Ausland befindet, veranlassen und mit gekritzeltem Namenszug unterschreiben. Ob Unterschriften echt sind, wird kaum geprüft – nicht einmal bei Euro-Schecks. Und die Täter – meistens ohne Beschreibung, weil Augenzeugen fehlen – sind kaum zu fassen. Besonders dann nicht, wenn es ihnen gelingt, schnell genug ins Ausland zu verschwinden.

Die einzige Hoffnung für geprellte Kontoinhaber besteht darin, jede Konto-Abbuchung genau zu kontrollieren. Bei Beanstandungen sollte dann die Bank sofort aufgefordert werden, das Geld zurückzuholen. Dazu ist sie nämlich verpflichtet. Und das nicht nur innerhalb von vier oder sechs Wochen, wie oft behauptet wird. Lastschriften können jederzeit rückgängig gemacht werden (BGH, Az. XII ZR 271/94). Und: Gebühren für den Widerspruch gegen Lastschriften darf die Bank auch nicht kassieren. Ist der Gauner aber schon mit dem Geld verschwunden, dann trägt das Geldinstitut den Schaden. Noch gefährlicher wird die Angelegenheit, wenn jemand einen bereits ausgestellten Scheck hoch fälscht und einlöst (z.B. 1.000 statt 100 Mark abhebt). Hier haften Banken nur dann, wenn man ihnen einen groben Verstoß gegen die Sorgfaltspflicht nachweisen kann.

Auch Kreditkarten-Inhabern steht grundsätzlich das Recht zu, einem Kreditkarten-Unternehmen bereits erteilte Weisungen zur Bezahlung einer Rechnung zu widerrufen. Denn das im Bürgerlichen Gesetzbuch vorgesehene Widerrufsrecht für Weisungen gilt auch für Anweisungen eines Kreditkarteninhabers. Vorsicht ist vor allem für Touristen geboten, die mit unterschriebenen Blanko-Belastungsbelegen bezahlen. In vielen Fällen wird hierbei einige Zeit später auf der Rechnung festgestellt, dass dem Kunden dann ein wesentlich höherer Betrag in Rechnung gestellt wurde, als im Geschäft beim Kauf vereinbart.

In diesem Falle ist es wichtig, sofort das Kreditunternehmen darauf hinzuweisen, kein Geld an das Vertragsunternehmen zu überweisen. Hält sich das Kreditkarten-Unternehmen nicht an diese Weisung und zahlt den überhöhten Betrag unter Hinweis an die Unwiderruflichkeit der erteilten Weisung aus, liegt ein klarer Verstoß vor. Denn das Kreditkarten-Unternehmen darf ohne ausdrückliche Vereinbarung den gesetzlich zulässigen Widerruf nicht einfach ablehnen (AG München, Az. 161 C 3983/92).


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