Anbieter von Girokonten

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Über ein Girokonto kann sich heutzutage fast jeder Verbraucher erfreuen. Doch handelt es sich dabei auch immer um das wirklich günstigste Girokonto – ein Konto, das nicht nur über gute Konditionen verfügt, sondern auch an keinerlei Bedingungen gebunden ist? Wer einen entsprechenden Banken- oder Girokontenvergleich durchführt, wird sehr schnell auf die wesentlichen Unterschiede stoßen. Denn die Unterschiede zwischen den einzelnen Girokonto-Anbietern sind teilweise massiv. Einige Bankinstitute vergeben zum Beispiel nur dann ein gebührenfreies Girokonto, wenn darauf auch monatlich regelmäßige hohe Zahlungseingänge erfolgen. Fällt dieses monatliche Gehalt dann – aus welchen Gründen auch Immer – einmal aus, werden plötzlich wieder die normalen Gebühren berechnet. Andere Anbieter berechnen ihre Gebührensätze nach der jeweiligen Guthabenhöhe, wie sie sich monatlich auf dem Girokonto befindet.

Ein entsprechender Girokontovergleich berücksichtigt nicht nur die unterschiedlichen Leistungsangebote der verschiedenen Anbieter, sondern auch die individuellen Zahlungseingänge oder Guthaben auf dem Girokonto. Gleichzeitig können die Kosten ermittelt werden, die für einen Dispositionskredit zu zahlen sind. Innerhalb des Vergleichsrechners kann auch über die Höhe der gebühren bei Kredit- oder Partnerkarten nachgefragt werden. Im Anschluss daran wird dann das persönliche Vergleichsergebnis ermittelt. Mit einem entsprechenden Girokontenvergleich finden Interessierte schnell und unkompliziert den günstigsten Anbieter für ihr zukünftiges Angebot.

Heute bieten neben den Filialbanken auch Direktbanken ein Online-Girokonto an. Für die meisten Verbraucher ist es daher unmöglich, alle auf dem Markt vorhandenen Angebote miteinander zu vergleichen. Daher macht ein entsprechender Girokontovergleich in jedem Falle Sinn. Der Grund liegt einfach in der Tatsache, dass sich die Konditionen der einzelnen Anbieter doch deutlich voneinander unterscheiden. Wer allerdings einen Girokonten- oder Anbietervergleich durchführt, sollte nicht nur auf die Höhe der Grundgebühren achten, es ist ebenso wichtig, auch auf Gebühren zu achten, die für die Kontoführung oder als Zinsen auf dem Dispokredit anfallen. Daher sind auch diese Punkte in den Vergleich mit einzubeziehen. Je nachdem, ob man jeden Monat mit hohen Geldeingängen rechnet oder vielfach seinen Dispokredit benötigt, sollten Haben- und Sollzinsen nicht ganz außer Acht gelassen werden.

Wer einen Angebotsvergleich sinnvoll durchführen möchte, sollte den Vergleich Schritt für Schritt nach seinen individuellen Wünschen durchführen. So kann zum Beispiel in einer ersten Phase herausgefiltert werden, welche Gebühren bei der Eröffnung eines Girokontos entstehen oder es kann bereits hier nach einem kostenlosen Girokonto Ausschau gehalten werden. In diesem Zusammenhang ist dann in einem weiteren Schritt wieder auf die Bedingungen zu achten, um eine solche Gebührenfreiheit zu erreichen. Viele Institute machen diese Gebührenfreiheit nämlich abhängig von einem monatlichen Mindestgeldeingang. Verbraucher, die diese Bindung nicht eingehen wollen, sollten sich für einen anderen Anbieter entscheiden. Letztlich soll ein entsprechender Vergleich dafür sorgen, dass man das rundum gesamte und damit auch beste Angebot für sich nutzen kann.

Neben einem Vergleich der Kontoführungsgebühren sollten Verbraucher einen entsprechenden Zinsvergleich durchführen. Denn was nützt einem Girokontoinhaber ein gebührenfreies Girokonto, wenn im Umkehrschluss mit Dispozinsen zwischen 12 und 19 Prozent zu zahlen sind. Gleichzeitig sollte bei den Zinsen sowohl auf die Soll- als auch auf die Habenzinsen geachtet werden. Letztere sind für diejenige Zielgruppe von Wichtigkeit, die jeden Monat einen hohen Gehaltseingang verbuchen kann. Ein entsprechender Vergleich lohnt auch für all diejenigen, die ihr Girokonto mit einem Tagesgeldkonto als Kombiprodukt integriert haben. Hier sollte dann darauf geachtet werden, dass das Bankinstitut eine Mindestguthabenverzinsung von 1,5 Prozent festlegt. Bei den Sollzinsen können die Angebote der verschiedenen Anbieter gleich um 6 Prozent schwanken. Dies zeigt, dass man insbesondere bei den Gebühren und Zinsen auf die Details achten muss. Geht es hingegen um die allgemeinen Leistungen der Banken, dann sind diese nahezu identisch mit allen Anbietern. Wer auch in diesem Bereich vergleicht, muss zwischen den direkten und indirekten Leistungen der einzelnen Anbieter unterscheiden.

Direkte Leistungen sind Faktoren, die direkt über das Bankinstitut laufen. Hierunter fällt zum Beispiel der Empfang von Bargeld oder die Veranlassung einer Abbuchung auf dem Girokonto. Auch die Möglichkeit, das Girokonto als Internetkonto zu nutzen, zählt zu den direkten Serviceleistungen des Girokontoanbieters. Eine weitere direkte Leistung ist die Nutzung der Kreditkarte, mit der der Bankkunde letztlich in Geschäften oder Hotels bargeldlos bezahlen kann. Auch die Bargeldversorgung über den Geldautomaten zählt zu den direkten Serviceleistungen der Banken. Zu den indirekten Leistungen zählen all diejenigen Faktoren, die direkt vom Girokonto- oder Kreditkarteninhaber ausgehen. Daher ist zum Beispiel die Nutzung der Kreditkarte eine indirekte Leistung. Dieser Punkt fällt deshalb unter die direkten Leistungen, weil in diesem Falle das Girokonto selbst als Basis für die vorzunehmenden Abbuchungen dient.

Die Nutzung der Kreditkarte durch den Girokontoinhaber kommt dadurch alleine durch die Verfügungen mittels Kreditkarte zustande. Eine weitere indirekte Leistung stellt auch das Festlegen der jeweiligen Kreditlinie dar. Die jeweilige Höhe des Dispositionskredits wird nämlich je nach Bonität des Bankkunden festgesetzt. Wer unter den verschiedenen Anbietern vergleicht, wird schnell feststellen, dass immer wieder dieselben Banken die ersten Plätze belegen. Zu nennen wäre hier – unabhängig der Reihenfolge-Bewertung – das Wüstenrot Top Girokonto. Sowohl die Kontoführung selbst als auch die dazugehörige VISA Prepaid-Karte sowie die VISA Classic Kreditkarte sind dauerhaft gebührenfrei. Der weitere Vorteil liegt in der weltweit kostenfreien Bargeldabhebung am Geldautomaten.

Ebenfalls bietet auch die norisbank mit ihrem Top-Girokonto ihren Kunden ein kostenloses Girokonto an. Kunden müssen weder Kontoführungsgebühren entrichten noch wird ein bestimmter Mindestgeldeingang erwartet. Weiter gebührenfrei sind die zum Girokonto dazugehörige MaestroCard sowie eine MasterCard Kreditkarte. Ein weiterer Spitzenreiter unter den kostenlosen Girokontoanbietern ist die DKB mit ihrem Cash-Konto. Auch hier erhält der Kunde neben einem wirklich kostenlosen Online-Girokonto auch noch eine dauerhaft gebührenfreie Maestro-Karte sowie eine VISA-Kreditkarte mit Partnerkarte. Zudem lässt sich mit der DKB-VISA-Card weltweit kostenlos an allen Geldautomaten mit VISA-Zeichen Bargeld ziehen. Kunden, die nicht unnötig Geld für die Kontoführungsgebühren ausgeben möchten, finden zwischenzeitlich auch Anbieter auf dem Finanzmarkt, bei denen sich ein kostenloses Girokonto ohne Kontoführungsgebühren nutzen lässt.

Allerdings ist hier bei den meisten Banken ein Mindestgeldeingang erforderlich, um entsprechend eine gebührenfreie Kontoführung zu erhalten. So auch beim 1822-GiroFlex der Frankfurter Sparkasse. Hier ist das Girokonto ab einem monatlichen Geldeingang in Höhe von 1.200 Euro kostenlos. Auch Bargeldverfügungen sind an den Automaten mit der MasterCard in allen Euroländern kostenlos. Sowohl die Kreditkarte als auch die Maestro-Karte sind ohne eine Jahresgebühr. Insbesondere für die Zielgruppe der Studierenden vergibt die Targobank eine kostenlose Kontoführung – und das ohne jegliche Einschränkungen. Weitere Vorteile für Studenten sind die kostenlose Maestro-Karte sowie das Banking, das rund um die Uhr per Internet, Telefon, Banking Center oder in einer der Filialen möglich ist. Alle wichtigen Informationen, die das Girokonto betreffen, können Studenten per SMS oder per E-Mail vom Targobank-Kontoticker abrufen.

Girokonten auf Guthabenbasis

Neben den Tagesgeldangeboten aus dem Inland überzeugen heutzutage auch immer mehr Girokontoanbieter mit einem Girokonto auf Guthabenbasis. Bei diesem Kontomodell haben Verbraucher den Vorteil, dass sie nicht mit einem Dispositionskredit in Verbindung kommen, der die meisten Kontoinhaber mit erheblichen Zinsforderungen konfrontiert. Denn gerade mit einem Dispo suchen immer mehr Banken nach geeigneten Einnahmequellen, ohne dabei zu beachten, dass für viele Personen ein solches Angebot der Eintritt in die sichere Schuldenfalle bedeutet. Eine alternative Möglichkeit, dieser Falle zu entgehen, ist ein Girokonto, das lediglich auf Guthabenbasis geführt werden kann. Dieses Konto ist zudem nicht zu erwechseln mit dem neu eingeführten Pfändungsschutz- oder kurz: P-Konto. Auf letzterem ist bereits automatisch eine eingebaute Pfändungsfreigrenze vorhanden.

Dabei ist ein Guthabenkonto nicht nur eine feine Sache für Schüler, insbesondere wenn diese sich in Ferien oder Schullandheim-Aaufenthalten befinden. Auch zum Bezahlen des Frühstücks oder des Mittagessens dient ein solches Konto. Da ein Girokonto so gut wie in allen Bereichen des täglichen Lebens unerlässlich ist, können auch Personen auf ein Guthabenkonto zurückgreifen, die wegen ihrer Bonität über gar kein anderes Girokonto verfügen können. All zu viele Personen sind in der Vergangenheit durch irgendwelche finanziellen Schwierigkeiten negativ aufgefallen. Die Folge war ein Vollstreckungsbescheid, eine Insolvenz oder eine Zwangsversteigerung. Im geringsten Falle reicht es aus, eine Handyrechnung nicht zu begleichen, und schon ist man im Besitz eines negativen SCHUFA-Eintrages. Anderen Personen bleibt wiederum wegen fehlender Volljährigkeit ein Darlehensspielraum verwehrt. Es sei denn, die Erziehungsberechtigten übernehmen für die gesamte Kreditausschöpfung ihres minderjährigen Kindes die volle Verantwortung.

Kann der Nachwuchs dann die Kosten für das Darlehen nicht mehr von alleine tragen, müssen die Eltern dafür einspringen. Für diese Fälle ist der Umgang mit dem Geld mit einem Girokonto auf Guthabenbasis deutlich sinnvoller. Denn mit einem Girokonto auf Guthabenbasis braucht niemand mehr mit einer Verschuldung zu kämpfen, da keinerlei Altlasten aus irgendwelchen völlig unnötigen Einkäufen nicht mehr abgetragen werden müssen. Ein weiterer Vorteil liegt darin, dass auch Kunden mit einem Girokonto auf Guthabenbasis über eine Kreditkarte verfügen können, die sich von einer regulären Kreditkarte nicht unterscheidet. Der Kunde kann allerdings nur über das Guthaben verfügen, das auf seinem Girokonto vorhanden ist. Daher sind auch Personen mit schlechter Bonität in weiten Teilen ihres Lebens nicht mehr sozial benachteiligt. Denn ein reguläres Girokonto würde ihnen keine Bank mehr zur Verfügung stellen.

Allerdings hat ein Girokonto auf Guthabenbasis nicht nur Vorteile, die bisher genannt wurden. Klar – Betroffene genießen dadurch zwar den entscheidenden Vorteil der Kostenkontrolle, andererseits müssen sie auch den Nachteil der Gebührenhöhe für ein solches Konto in Kauf nehmen. Das liegt einfach an der Tatsache, dass die Banken an einem Girokonto auf Guthabenbasis nichts verdienen. Bei normalen Girokonten hat die Bank immerhin die Möglichkeit, explizit über die anfallenden Kreditzinsen bei der Beanspruchung des Dispokredits kräftig mitzuverdienen. Daher muss auf diesen Nachteil doch eingegangen werden. Damit die Kreditinstitute bei einem reinen Guthabenkonto dennoch etwas verdienen können, verlangen die meisten Banken hierfür eine monatliche Grundgebühr, die sich schnell auf einen Jahresbetrag in Höhe von 50 Euro und mehr anhäuft.

Neben dieser Grundgebühr erheben einige Banken noch weitere Zusatzgebühren, die aus einem Guthabenkonto schnell eine unattraktive Alternative zum normalen Girokonto ohne Dispokredit werden lassen. So verlangen zum Beispiel die meisten Kreditinstitute von ihren Kunden beim Geldabheben an fremden Geldautomaten horrende Gebührensätze. Dabei fällt nicht nur die übliche Automatengebühr, sondern auch noch eine Zusatzgebühr innerhalb des eigenen Bankennetzes an. Inhaber von Guthabenkonten sollten daher auf die Abhebung von kleineren Beträgen unbedingt verzichten. Auch für das Einrichten von Lastschriften werden völlig überteuerte Gebühren erhoben. Gleiches gilt für Geldeingänge auf dem Guthabenkonto, auch dafür erheben einige Banken Gebühren. Auch wenn es sich hierbei nur um geringe Summen handelt, ist es daher nicht immer sinnvoll, auf ein Girokonto auf Guthabenbasis zu bestehen. Vielfach ist das Bezahlen mit einer Payback-Kreditkarte wesentlich günstiger. Nutzer sollten sich zudem ernsthafte Gedanken machen, ob hier nicht etwa auch ein Pfändungsschutzkonto als weitere Alternative günstiger ist.

Wer nicht umhin kommt, ein Girokonto auf Guthabenbasis einzurichten, sollte unbedingt vor Vertragsschluss die Angebote der verschiedenen Anbieter untereinander vergleichen. Interessenten sollten jedoch keinesfalls alleine auf die vollmundigen Werbeaktionen der Anbieter hören, sondern eine individuelle Überprüfung der eigenen Ansprüche ins Auge fassen. Eine empfehlenswerte und vor allem richtige Vorgehensweise ist der Vergleich aller Optionen, die mit einem Girokonto auf Guthabenbasis in Zusammenhang stehen. So gibt es durchaus Zielgruppen wie Arbeitnehmer, die auf einen Kreditbedarf komplett verzichten können. Andererseits gibt es Schüler, Studenten oder gar finanziell vorbelastete Verbraucher, die zwar einen Kontobedarf benötigen, allerdings lediglich die Möglichkeit eines P-Kontos oder eines Girokontos auf Guthabenbasis haben.

Da es sich auch bei Girokonteninhabern auf Guthabenbasis um potentielle Kundengruppen handelt, sollte man sich durch einen entsprechenden Girokontovergleich die unterschiedlichen Bandbreiten der Gewinneinnahmen vor Augen führen. Wer nämlich ein reines Girokonto auf Guthabenbasis für sich nutzen möchte, der sollte auch im Vorfeld bereits wissen, welche Leistungen aller Voraussicht für ihn notwendig sind. Nicht alle Kunden legen zum Beispiel Wert auf modernes Home-Banking. Wer diesen Service dann auch nicht nutzt, braucht hierfür auch nichts zu bezahlen. Auch Kunden, die ohnehin nur Bargeld am Geldautomaten ihrer Hausbank ziehen, brauchen auf die anfallenden Kosten an fremden Geldautomaten keinen größeren Wert legen. Für den Fall der Grundgebühren lohnt sich ein Vergleich überregionaler Anbieter. Denn nicht immer sind die Angebote aus der heimischen Umgebung so preiswert.

Daher bietet sich im Internet eine moderne Vergleichsoption an, die jeder Interessent nutzen sollte: den Girokontovergleich. Ein solcher ist hilfreich bei der Suche nach dem günstigen Girokonto, das dann auch als reines Guthabenkonto geführt werden kann. Die Auswertung selbst ist weder mühsam noch zeitintensiv. Zudem bieten einige Anbieter auf dem Guthabenkonto auch noch Guthabenzinsen an. Auch wenn diese fast immer gering ausfallen, lässt sich auf diese Weise doch noch etwa dazuverdienen. Allerdings ist eine solche Option bei Guthabenkonten eher die Ausnahmesituation. Vielmehr findet man auf Grund der guten Dispokreditverdienste durch die Banken eher hohe Guthabenzinsen auf reinen Girokonten, die auch mit einem Dispokredit ausgelegt sind. Denn hier lassen sich für die Banken höhere Gewinneinnahmen erzielen.

Girokonten für Kinder und Jugendliche

Auch wenn es die meisten von uns nicht wahrhaben wollen: Bereits unsere Kleinen sind wahre Reichtümer. Laut einer aktuellen Studie haben bereits Kinder zwischen sechs und 13 Jahren in Deutschland mehr als 3.8 Milliarden Euro auf den Banken angespart. Daher haben bereits Kleinst-Kunden die Möglichkeit, sich ein Girokonto einrichten zu lassen. Allerdings bedarf es hier der Einwilligung durch einen Erziehungsberechtigten. Außer dieser Altersschranke gibt es bei keinem Kreditinstitut eine Untergrenze, bis zu der Eltern für ihre Kinder ein Girokonto eröffnen dürfen. Grundsätzlich sollte ab dem 14. Lebensjahr über ein eigenes Kinder- oder Jugendkonto nachgedacht werden, Spätestens mit Beginn der Berufsausbildung ist ein Girokonto fast immer sinnvoll. Minderjährige bedürfen hier allerdings dem Einverständnis ihrer Eltern, so dass neben dem Minderjährigen auch die Eltern ihre Unterschrift unter dem Girovertrag leisten müssen. Die meisten Banken verlangen zudem von beiden Elternteilen eine Ausweiskopie sowie für das Kind eine entsprechende Geburtsurkunde. Bei Eltern, bei denen lediglich ein Elternteil das Sorgerecht besitzt, genügt die Vorlage desjenigen Ausweises, der für das Kind zuständig ist.

Auch Kinder dürfen bereits über Taschengeld verfügen, bei ihnen greift der so genannte Taschengeld-Paragraph. Denn Kinder sind ab einem Alter von sieben Jahren bereits bedingt geschäftsfähig. Auf diese Weise können sie frei über ihr Taschengeld verfügen. Dabei spielt es auch keine Rolle, ob das Geld nun im Sparschwein oder auf einem Girokonto deponiert ist. Lediglich bei der Anlage auf einem Girokonto müssen Eltern gegenüber der Bank ihren Kindern eine Vollmacht erteilen, damit diese selber über ihr angespartes Geld auf dem Girokonto verfügen dürfen. Eltern haben zudem die Möglichkeit, für ihre Kinder- oder Jugendkonten zusätzlich auch noch eine Bankkarte zu beantragen. Mit dieser Karte hat das Kind oder der Jugendliche dann die Möglichkeit, auch einmal Bargeld aus dem Automaten zu ziehen. Gleichfalls besteht die Möglichkeit, sich Kontoauszüge ausdrucken zu lassen. Auch hierzu müssen die Eltern ihr Einverständnis leisten.

Der Hauptvorteil von Kinderkonten liegt gerade in der Tatsache, dass diese Konten niemals ins Minus rutschen können. Denn Kinder- oder Jugendkonten sind grundsätzlich nicht mit einem Dispokredit ausgestattet. Daher kann das Kind oder der Jugendliche nicht mehr Bargeld abheben, als auf dem Girokonto aktuell vorhanden ist. Zwar haben auch Eltern von Minderjährigen oder Jugendlichen die Möglichkeit, einen Dispositionskredit einzuräumen. Hierzu bedarf es aber der ausdrücklichen Zustimmung durch das Vormundschaftsgericht. Auch bei Kinder- und Jugendkonten lohnt ein entsprechender Vergleich. Denn gerade bei den Guthabenzinsen gibt es zwischen den Anbietern große Unterschiede. Die Bandbreite liegt hier zwischen 0,25 und 4 Prozent. Einige Kinderkonten sind auch so ausgerichtet, dass nur eine bestimmte Höhe ausbezahlt werden kann. Auf diese Weise lassen sich dann zwar Gelder aus Geburtstagen oder Konfirmationen auf dem Konto ansammeln, ausbezahlt werden aber pro Monat lediglich zum Beispiel 100 Euro als festgelegter Höchstbetrag.

Einige Kreditinstitute beschenken gerade Kinder und Jugendliche mit einem Extra-Bonus, dessen Bandbreite je nach Zielgruppe von einem LEGO-Set bis hin zu einem Gutschein über einen Musik-Download oder einem Startguthaben zwischen 10 und 25 Euro reicht. Gerade in der Finanzwelt haben sich in punkto Kinder- und Jugendkonten zwei Anbieter über Jahre einen guten Namen gemacht: die Wüstenrot Bank und die Haspa-Bank. Den Vorteil, den ein 14-jähriges Kind bei der Eröffnung eines Kinderkontos macht, ist der richtige Umgang mit dem Geld. Eltern können bei dieser Kontoart individuelle Vorgaben wählen, bspw. dass Auszahlungen nur am Schalter möglich sind. Auch die Höhe des Betrages, der täglich abgehoben werden kann, ist vielfach auf 15 Euro begrenzt. Trotz dieser Vorgaben bietet ein solches Konto für Mädchen und Jungen eine gewisse finanzielle Unabhängigkeit. Würde das Geld zu Hause „herumliegen“, würden Kinder dieses weitaus schneller ausgeben.

Eltern sollten daher nicht überstürzt ein Konto eröffnen, sondern auch hier an einem Kinder- und Jugendkontovergleich teilnehmen. Verglichen werden sollten dabei nicht nur die hierfür anfallenden Kontoführungsgebühren, sondern auch mögliche Extrakosten, wie sie zum Beispiel für Buchungen oder Kontoauszüge anfallen. In einigen Fällen ist kein Jugendkonto notwendig, sondern eine Prepaid-Kreditkarte völlig ausreichend. Dieses Bezahlmedium ist insbesondere für die Gruppe der 12 bis 18-Jährigen interessant. Bei der Prepaid-Kredirtkarte handelt es sich um eine ganz normale Plastikkarte, die ausschließlich auf Guthabenbasis geführt werden kann. Vor jedem Bezahlvorgang muss der entsprechende Betrag auf die Karte aufgeladen werden. Ein weiteres Augenmerk ist darauf zu legen, welche Höhe der Jugendliche an Guthabenzinsen für sein Konto oder seine Prepaidkarte erhält. Folgende Anbieter haben bei Kinderkonten für 7- bis 12-Jährige die Nase ganz vorne: 

Name der Bank/Sparkasse

Name des Kinder-/Jugendkontos

Hamburger Sparkasse

Mäusekonto

Deutsche Bank

Das junge Konto

PSD Berlin-Brandenburg

PSD JugendGiro

Sparkasse Leipzig

Giro Flex

Ostsächsische Sparkasse

saxx life für Schüler

Wüstenrot

Top Giro young

Sparkasse Düsseldorf

s-start für Schüler

Berliner Volksbank

VR-Start-Konto

HypoVereinbank

Willkommenskonto Young

PSD Westfalen-Lippe

PSD GiroDirekt

Commerzbank

Starkonto

PSD Hessen-Thüringen

PSD GiroDirekt

Stadtsparkasse Wuppertal

GiroStart

SEB

Giro Start

Targobank

Starterkonto

Folgende Anbieter haben bei Jugendkonten für 12- bis 18-Jährige die Nase ganz vorne:

Name der Bank/Sparkasse

Name des Kinder-/Jugendkontos

Wüstenrot

Top Giro Young

MBS Potsdam

First-Cash (bis 16 Jahre)

Sparda West

Sparda Young

Berliner Volksbank

VR-Start-Konto

Commerzbank

Start-Konto

PSD Nord

PSD GiroDirektStart (ab 14 Jahren)

Deutsche Bank

Das junge Konto

PSD Brandenburg

PSD JugendGiro

PSD Kiel

PSD GiroDirekt „Junge Leute“

Sparda Berlin

Sparda JugendGiro

PSD Köln

PSD 4you

Sparkasse Leipzig

Giro Flex

Hamburger Sparkasse

Haspa Joker klassisch

Postbank

Giro Start Direkt

Sparkasse Düsseldorf

s-Start für Schüler

Ostsächsische Sparkasse

saxx life für Jugendliche (ab 14 Jahren)

PSD Hessen-Thüringen

PSD GiroDirekt

PSD Westfalen-Lippe

PSD GiroDirekt

SEB

Giro Start

Stadtsparkasse Wuppertal

Girostart

Hamburger Sparkasse

HaspaJoker intro

1822 direkt

GiroSkyline

HypoVereinsbank

Willkommenskonto Young

Sparda Hannover

Sparda Young (ab 14 Jahren)

Targobank

Starter-Konto

   

Fazit: Ein Konto für Kinder und Jugendliche sollte grundsätzlich keinen Dispokredit beinhalten. Denn zu groß ist dabei die Gefahr, dass sich diese jungen Zielgruppe in ihren Konsumwünschen zu hoch einschätzt und dabei schnell in die Schuldenfalle gerät, aus der sie nicht mehr so leicht herauskommt. Andererseits sollten auch Kinder und Jugendliche bei Schulaufenthalten im In- und Ausland bargeldlos mit der Kreditkarte bezahlen können. Dafür eignet sich neben einem Girokonto, das ausschließlich auf Guthabenbasis geführt wird, auch eine Kreditkarte, die nur mit Guthaben im Zahlungsverkehr eingesetzt werden kann.

Gemeint ist natürlich die schon oft angesprochene Prepaid-Kreditkarte. Kinder und Jugendliche können mit dieser Karte nur dann bezahlen, wenn diese zuvor auch mit einem Guthaben aufgeladen wurde. Kinder und Jugendliche lernen auf diese Weise den frühen Umgang mit Geld, Eltern wiederum können aber sicher sein, dass ihre Kinder keine Schulden machen.

Das Sparbuch für Kinder

An dieser Stelle soll auch auf ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofes hingewiesen werden. Der BGH hatte darüber zu urteilen, wem letztlich ein Sparbuch gehört, das für Kinder oder den Enkel angelegt worden ist. Die Antwort gleich vorab: Ein Kindersparbuch bleibt grundsätzlich im Vermögen des Spenders – und zwar so lange, wie er dieses nicht herausgibt. Der Fall: Nach dem ein Großvater zuvor jeweils 25.000 Euro auf zwei Enkelkinder angelegt hatte, und diese von ihrem Glück erfuhren, verklagten sie ihren Großvater, das gesamte Vermögen herauszugeben. Damit der Großvater die Sparkonten überhaupt anlegen konnte, gestatteten die Eltern der Kinder in ihrer Funktion als gesetzliche Vertreter ihrer Kinder ihrem Großvater, über die Guthaben frei zu verfügen. Nach dem immer häufiger Probleme auftraten, löste der Großvater die Konten wieder auf.

Gegen diese Vorgehensweise klagte nunmehr die Familie, doch der Erfolg blieb aus. Denn der Bundesgerichtshof (BGH) stellte sich klar auf die Seite des Großvaters. Tenor der obersten Gesetzeshüter: „Legt ein naher Verwandter ein Sparbuch auf den Namen eines Kindes an, behält das Sparbuch aber für sich, dann bleibt dieses Bestandteil seines Vermögens bis zu seinem Tode. Denn aus dem Umstand, dass man das Sparbuch nicht aus der Hand gegeben hat, lässt sich erkennen, dass man sein Verfügungsrecht bis zum Schluss behalten will“ (BGH, Az. X ZR 664/02). Dies bedeutet im Klartext, dass ein Sparbuch somit grundsätzlich nicht in den Nachlass eines Spenders fällt. Dies gilt damit auch für den Fall, dass ein Vater ein Sparbuch auf den Namen seines Sohnes anlegt und in einem Safe zu Hause aufbewahrt. Stirbt der Vater, können die Erben nicht davon ausgehen, dass dieses Sparbuch nunmehr zum Nachlass gehört. Vielmehr steht den Erben jeweils ein Anteil in Höhe ihres Erbanteils zu.


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