Was ändert sich im Jahr 2023?

jahreswechsel
©adobestock by Yingyaipumi

Der Jahreswechsel wird wieder eine Reihe von Neuerungen und Änderungen in fast allen Lebensbereichen mit sich bringen. Altersvorsorge, Kranken- und Pflegeversicherung und auch bei den Versicherungen, auch die Grundsicherung der Einkommensschwächeren wird leicht angehoben. Ein Überblick über die wichtigsten Änderungen.


Die nachfolgende Tabelle verschafft einen Überblick darüber, was sich ab 1. Januar 2023 in den Bereichen Steuern, Finanzen und Versicherung ändern wird.

Änderung bei Steuer, Finanzen, Versicherung und Co

Was ändert sich? 2021 2022 Neu 2023
Altersvorsorge
Rentenbeitragssatz 18,6 Prozent 18,6 Prozent 18,6 Prozent
Rentensteigerung West: 3,45 Prozent West: 5,35 Prozent ausstehend
  Ost: 0,72 Prozent Ost: 6,12 Prozent ausstehend
Rürup-Rente
Rürup-Rente: Erhöhung Sonderausgabenabzug 92 Prozent 94 Prozent ausstehend
Zu versteuernder Rentenanteil 81 Prozent 82 Prozent ausstehend
Steuern
Anhebung des Grundfreibetrages (Existenzminimum) Alleinstehende: 9.744 Euro Alleinstehende: 9.984 Euro Alleinstehende: 10.908 Euro
  Ehepaare/eingetr. Lebenspartner: 19.488 Euro Ehepaare/eingetr. Lebenspartner: 19.968 Euro Ehepaare/eingetr.
Lebenspartner: 21.816 Euro
Erhöhung des Kinderfreibetrags 8.388 Euro 8.388 Euro 8.688 Euro
Versicherung
Garantiezins Lebensversicherung 0,90 Prozent 0,25 Prozent 0,25 Prozent
Beitragssatz zur Krankenversicherung (allgemein) 14,60 Prozent 14,60 Prozent 14,60 Prozent
Beitragssatz zur Krankenversicherung (ermäßigt) 14,00 Prozent 14,00 Prozent 14,00 Prozent
Beitragssatz zur Pflegeversicherung 3,05 Prozent 3,05 Prozent 3,05 Prozent
Beitragszuschlag zur Pflegeversicherung für Kinderlose 0,25 Prozent 0,35 Prozent 0,35 Prozent
Höhere Beitragsbemessungsgrenze Renten- und Arbeitslosenversicherung (pro Monat)* West: 7.100 Euro West: 7.050 Euro West: 7.300 Euro
  Ost: 6.700 Euro Ost: 6.750 Euro Ost: 7.100 Euro
  Knappschaft West: 8.700 Euro Knappschaft West: 8.650 Euro Knappschaft West: 8.700 Euro
  Knappschaft Ost: 8.250 Euro Knappschaft Ost: 8.350 Euro Knappschaft Ost: 8.650 Euro
Wohnen und Leben
Hartz-4 (Grundsicherung): Höherer Regelsatz Alleinstehende: 446 Euro Alleinstehende: 449 Euro Alleinstehende: 502
Euro
  Paare: 401 Euro Paare: 404 Euro Paare: 451 Euro
  0-5 Jahre: 283 Euro 0-5 Jahre: 285 Euro 0-5 Jahre: 318 Euro
  6-14 Jahre: 309 Euro 6-14 Jahre: 311 Euro 6-14 Jahre: 348 Euro
  14-18 Jahre: 373 Euro 14-18 Jahre: 376 Euro 14-18 Jahre: 420 Euro
Anhebung Kindergeld ab 1. Juli 1.+2. Kind: 219 Euro 1.+2. Kind: 219 Euro 250
  3. Kind: 225 Euro 3. Kind: 225 Euro 250
  jedes weitere Kind: 250 Euro jedes weitere Kind: 250 Euro 250
Änderung der EEG-Umlage 6,500 Cent/KWh 3,723 Cent/kWh 0,00 Cent/kWh
Gesetzlicher Mindestlohn 9,50 Euro/Stunde 10,45 Euro/Stunde 12,00 Euro/Stunde
Auto und Verkehr
Pendlerpauschale (ab dem 21. Kilometer) 35 Cent pro Kilometer 35 Cent pro Kilometer 35 Cent pro Kilometer
Krankschreibung
Digitalisierung AU-Bescheinigung Krankenschein per Post zur Krankenkasse senden wird vom Arzt elektronisch an die Krankenkasse übermittelt ab 01.01.2023 möglich
Telefonische Krankschreibung durch Corona teilweise möglich durch Corona teilweise möglich teilweise möglich

Neue Düsseldorfer Tabelle für Unterhalt

Die als Richtschnur für die Festsetzung von Unterhaltszahlungen durch die Gerichte dienende Düsseldorfer Tabelle weist zum 1. Januar 2023 neue Werte aus:

Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen Alter des Kindes in Jahren
0 bis 5 6 bis 11 12 bis 17 ab 18
bis 1.900 437 502 588 628
1.901 bis 2.300 EUR pro Monat 459 528 618 660
2.301 bis 2.700 EUR pro Monat 481 553 647 691
2.701 bis 3.100 EUR pro Monat 503 578 677 723
3.101 bis 3.500 EUR pro Monat 525 603 706 754
3.501 bis 3.900 EUR pro Monat 560 643 753 804
3.901 bis 4.300 EUR pro Monat 595 683 800 855
4.301 bis 4.700 EUR pro Monat 630 723 847 905
4.701 bis 5.100 EUR pro Monat 665 764 894 955
5.101 EUR bis 5.500 EUR pro Monat 700 804 941 1.005
5.501 EUR bis 6.200 EUR pro Monat 735 844 988 1.056
6.201 EUR bis 7.000 EUR pro Monat 770 884 1.035 1.106
7.001 EUR bis 8.000 EUR pro Monat 805 924 1.082 1.156
8.001 EUR bis 9.500 EUR pro Monat 840 964 1.129 1.206
9.501 EUR bis 11.000 EUR pro Monat 874 1.004 1.176 1.256
gültig ab 01.01.2023, der Selbstbehalt eines erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen beträgt 1.370 EUR pro Monat

# Anbieter Kontoführungs­gebühren Guthaben­zinsen Details Antrag
1. Santander Consumer Bank - BestGiro 0,00 € 0,00 % Details Antrag
2. comdirect - Girokonto 4,90 € 0,00 % Details Antrag
3. norisbank - Top-Girokonto 3,90 € 0,00 % Details Antrag
4. Consorsbank - Girokonto Essential 4,00 € 0,00 % Details Antrag
5. DKB - Girokonto Aktiv 4,50 € 0,00 % Details Antrag

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