Was ändert sich im Jahr 2025?

jahreswechsel
©adobestock by TonStocker

Der Jahreswechsel wird wieder eine Reihe von Neuerungen und Änderungen in fast allen Lebensbereichen mit sich bringen. Altersvorsorge, Kranken- und Pflegeversicherung und auch bei den Versicherungen, auch die Grundsicherung der Einkommensschwächeren wird leicht angehoben. Ein Überblick über die wichtigsten Änderungen.

Die nachfolgende Tabelle verschafft einen Überblick darüber, was sich ab 1. Januar 2025 in den Bereichen Steuern, Finanzen und Versicherung ändern wird.

Änderung bei Steuer, Finanzen, Versicherung und Co

Was ändert sich? 2023 2024 Neu 2025
Altersvorsorge
Rentenbei­tragssatz 18,6 Prozent 18,6 Prozent 18,6 Prozent
Renten­steigerung West: 4,39 Prozent 3,5 Prozent bundesweit 3,5 Prozent bundesweit
  Ost: 5,86 Prozent 3,5 Prozent bundesweit 3,5 Prozent bundesweit
Durchschnitts­entgelt Rentenver­sicherung West: 44.732 Euro West: 45.358 Euro* bundesweit 50.496 Euro*
  Ost: 43.514 Euro Ost: 44.732 Euro* bundesweit 50.496 Euro*
Rürup-Rente
Rürup-Rente: Sonderaus­gabenabzug Ansparphase 100 Prozent 100 Prozent 100 Prozent
Steuerfreibetrag 26.258 Euro 27.566 Euro 29.344 Euro
Zu versteuernder Rentenanteil 82,5 Prozent 83 Prozent 83,5 Prozent
Steuern
Anhebung des Grund­freibetrages (Existenzminimum) Allein­stehende:
10.908 Euro
Allein­stehende:
11.784 Euro
Allein­stehende:
12.096 Euro
  Ehepaare/­eingetr. Lebens­partner: 21.816 Euro Ehepaare/­eingetr. Lebens­partner: 23.208 Euro Ehepaare/­eingetr. Lebens­partner: 24.192 Euro
Kinderfreibetrag 6.024 Euro 6.612 Euro 6.672 Euro
Betreuungsfreibetrag 2.928 Euro 2.928 Euro 2.928 Euro
Gesamt 8.952 Euro 9.540 Euro 9.600 Euro
Solida­ritäts­zuschlag Ledige bzw. Ehe­leute/eingetr. Lebens­partner 17.543 Euro/35.086 Euro 18.130 Euro/36.260 Euro 19.950 Euro/39.900 Euro
Freibetrag für Betriebsrente 169,75 Euro/Monate 176,75 Euro/Monat 187,50 Euro/Monat
Sachbezugswert Verpflegung 288 Euro 313 Euro 333 Euro
Frühstück 60 Euro (2,00 Euro/Tag) 65 Euro (2,17 Euro/Tag) 69 Euro (2,30 Euro/Tag)
Mittag-/Abendessen 114 Euro (3,80 Euro/Tag) 124 Euro (4,13 Euro/Tag) 132 Euro (4,40 Euro/Tag)
Sachbezugs­wert Unterkunft 265 Euro/Monat 278 Euro/Monat 282 Euro/Monat
Freigrenze Geschenk an Geschäfts­freunde 35 Euro/Empfänger 50 Euro/Empfänger 50 Euro/Empfänger
Versicherung
Garantiezins Lebens­versicherung 0,25 Prozent 0,25 Prozent 1,00 Prozent
Beitragssatz zur Kranken­versicherung (allgemein) 14,60 Prozent 14,60 Prozent 14,60 Prozent
Beitragssatz zur Kranken­versicherung (ermäßigt) 14,00 Prozent 14,00 Prozent 14,00 Prozent
Beitragssatz zur Pflegever­sicherung 3,05 Prozent 3,40 Prozent 3,60 Prozent
Beitragszuschlag zur Pflegever­sicherung für Kinderlose 0,35 Prozent 0,60 Prozent 0,60 Prozent
Höhere Beitrags­bemessungs­grenze Renten- und Arbeitslosen­versicherung (pro Monat) West: 7.300 Euro West: 7.550 Euro bundesweit 8.050 Euro
  Ost: 7.100 Euro Ost: 7.450 Euro bundesweit 8.050 Euro
  Knappschaft West: 8.700 Euro Knappschaft West: 9.300 Euro bundesweit 9.900 Euro
  Knappschaft Ost: 8.650 Euro Knappschaft Ost: 9.200 Euro bundesweit 9.900 Euro
Beitrags­bemessungs­grenze GKV pro Monat 4.987,50 Euro 5.175 Euro 5.5120,50 Euro
Versicherungs­pflichtgrenze GKV pro Monat 5.550 Euro 5.775 Euro 6.150 Euro
Wohnen und Leben
Bürgergeld Allein­stehende: 502 Euro Allein­stehende: 563 Euro Allein­stehende: 563 Euro
  Partner: 451 Euro Partner: 506 Euro Partner: 506 Euro
  0-5 Jahre: 318 Euro 0-5 Jahre: 357 Euro 0-5 Jahre: 357 Euro
  6-14 Jahre: 348 Euro 6-14 Jahre: 390 Euro 6-14 Jahre: 390 Euro
  14-18 Jahre: 420 Euro 14-18 Jahre: 471 Euro 14-18 Jahre: 471 Euro
Anhebung Kindergeld je Kind ab 1. Juli 250 Euro 250 Euro 255 Euro
Gesetz­licher Mindest­lohn 12,00 Euro/Stunde 12,41 Euro/Stunde 12,82 Euro/Stunde
Grenze gering­fügiger Verdienst pro Monat 520 Euro 538 Euro 556 Euro
Mindest­ausbildungs­vergütung pro Monat 620 Euro 649 Euro 682 Euro
Deutschland­ticket pro Monat 49 Euro 49 Euro 58 Euro
Krankschreibung
Digita­lisierung AU-Bescheinigung ab 01.01.2023 möglich sollte bald zum Standard werden ist Standard, Rückmelde­schlüssel erweitert
Telefonische Krank­schreibung teilweise möglich dauerhaft möglich dauerhaft möglich
*vorläufiger Wert

Weitere Neuerungen

Neben Kennzahlen gibt es natürlich auch weitere Anpassungen im Steuerrecht und bei Geldleistungen. Hier noch einige wichtige Änderungen:

  • Fünftelregel: Diese muss nur noch bei der Einkommensteuererklärung angewandt werden. Für Unternehmen bedeutet dies, dass sie nicht mehr gezwungen sind, diese sofort auf die Lohnsteuer von z.B. Abfindungen anzuwenden und erspart Arbeit. Umgekehrt tragen Arbeitnehmer nun vorläufig die volle Steuerlast bis ins folgende Jahr.
  • Geringfügiges Einkommen: Solche Einkünfte werden ab 2025 nicht mehr auf den BAföG-Bedarf angerechnet und senken diesen somit nicht mehr.
  • Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU): Viele Nachbesserungen sind hier angekommen. Neue Rückmeldecodes wurden eingeführt, z.B. für Krankenhausaufenthalte oder Reha. Auch Minijobber können die eAU nutzen, wenn sie entsprechende Daten bei ihrem Arbeitgeber hinterlegt haben. Ausgenommen von der elektronischen Abfrage sind weiterhin Privatkrankenversicherte, Minijobs in haushaltsnahen Tätigkeiten und wenn ein Arzt, der nicht an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen, die Arbeitsunfähigkeit attestiert.

Neue Düsseldorfer Tabelle für Unterhalt

Die als Richtschnur für die Festsetzung von Unterhaltszahlungen durch die Gerichte dienende Düsseldorfer Tabelle weist zum 1. Januar 2025 neue Werte aus.

Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen Alter des Kindes in Jahren
0 bis 5 6 bis 11 12 bis 17 ab 18
bis 2.100 482 554 649 693
2.101-2.500 507 582 682 728
2.501-2.900 531 610 714 763
2.901-3.300 555 638 747 797
3.101-3.700 579 665 779 832
3.701-4.100 617 710 831 888
4.101-4.500 656 754 883 943
4.501-4.900 695 798 935 998
4.901-5.300 733 843 987 1.054
5.301-5.700 772 887 1.039 1.109
5.701-6.400 810 931 1.091 1.165
6.401-7.200 849 976 1.143 1.220
7.201-8.200 887 1.020 1.195 1.276
8.201-9.200 926 1.064 1.247 1.331
9.701-11.200 964 1.108 1.298 1.386
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