Worauf sollte man bei der Auswahl eines Girokontos achten?

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Wer sich für ein verbraucherfreundliches Girokonto entscheidet, muss wissen, dass die Basisleistungen bei fast allen Kreditinstituten einheitlich sind. Meist ist das Girokonto auch noch mit einer Kreditkarte verbunden, falls eine solche gewünscht wird. Auf dem Girokonto können Geldeinzahlungen oder Geldabhebungen durchgeführt werden, auch Überweisungen sind möglich. Ein Girokontovergleich lohnt sich allerdings nicht nur, wenn sich die Lebensbereiche eines Menschen verändern (Geburt, Ehe, Scheidung, Eintritt ins Rentenalter etc.), sondern auch was die Leistungen, Konditionen oder die Gebühren der Girokonto-Anbieter anbelangt. Die größten Unterschiede zwischen den Anbietern zeigen sich allerdings immer dann, wenn man zusätzliche Leistungen benötigt. In diesen Fällen werden dann plötzlich horrende Gebühren fällig, die die Gebührenfreiheit des Girokontos dann plötzlich zunichte machen.

Geht es um die Auswahl eines geeigneten Girokontos, sollten Verbraucher folgende Fragen an sich stellen:

  • Welche Leistungen benötige ich?
  • Welchen Service erwarte ich von meiner Bank?
  • Welche Leistungen sind mit persönlich wichtig?
  • Welchen Service benötige ich tatsächlich?

Studenten, Rentner oder Geschäftsleute, die viel auf Auslandsreisen sind oder ein Praktikum im Ausland absolvieren, sollten auch daran denken, ein Kreditinstitut auszuwählen, das in mehreren Ländern entsprechende Kooperationspartner besitzt. Denn nur für diesen Fall besteht dann auch die Möglichkeit, kostengünstig Bargeld am Geldautomaten abzuheben – und das Ganze auch in Landeswährung. Insbesondere für Ältere ist es wichtig, eine Bank zu wählen, wo ein entsprechender Geldautomat in näherer Entfernung ist. Viele Banken haben sich mittlerweile zu einem Verbund zusammengeschlossen, weshalb auch diese Kunden wieder ihre Geldautomaten völlig kostenfrei benutzen können. Doch nicht nur die Entfernung spielt bei der Überlegung nach einem Girokonto eine wichtige Frage. Wichtig sind auch die weiteren Leistungen des Kreditinstituts, wie zum Beispiel die dazugehörige kostenlose Kreditkarte.

Interessant können auch so genannte Paketlösungen sein. In diesen Fällen stellen die Banken ihren Kunden neben einem tatsächlich kostenlosen Girokonto auch gleich ein Tagesgeldkonto, ein Depot und auch eine Kreditkarte mit integriertem Kontokorrentkredit zur Verfügung. Jeder Antragsteller muss daher vor Vertragsabschluss prüfen und festlegen, was er individuell benötigt bzw. was sinnvoll ist. Die Eröffnung eines Girokontos kann dabei sowohl bei einer Filialbank als auch bei einer Sparkasse oder über eine Direktbank erfolgen. Mit einem entsprechenden Girokontovergleich erhalten Interessenten vor Kontoeröffnung Informationen, zu welchen Konditionen die jeweiligen Banken ihr Giro- oder Businesskonto anbieten. Zudem erhält der Interessent Informationen über zusätzliche Leistungen, die die Bank ihren Kunden zur Verfügung stellt.

Banken, die für ihre Kundengruppe auf Kosten, Gebühren und Serviceangebote achten, vergeben heute vielfach das kostenlose Girokonto. Dabei ist gebührenfrei nicht kostenlos. Denn immer noch versuchen einige Kreditinstitute, ihre gebührenfreien Bedingungen davon abhängig zu machen, dass sie entweder überhöhte Kreditkarten- oder Kontokorrentgebühren erheben oder aber das gesamte Girokonto an ein bestimmtes monatliches Mindesteinkommen bzw. Mindestguthaben knüpfen. In anderen Fällen gilt die Gebührenfreiheit lediglich 6 bis 12 Monate, danach fallen dann wieder die üblichen Gebühren an. Kunden sollten sich auf solche „Machtspielchen“ der Banken nicht einlassen und sich nach einer anderen Bankverbindung Umschau halten. Denn gerade deshalb, dass ein kostenloses Girokonto auch zum bargeldlosen Zahlen oder in Verbindung mit der Kreditkarte auch zum Bargeldabheben genutzt wird, muss dieser Service komplett kostenlos sein. Gebühren- und kostenfrei bedeutet daher:

  • Keine Mindestguthaben
  • Kein Mindestgehaltseingang
  • Kein Mindestgeldeingang
  • Keine Gebühren für die Kreditkarte
  • Keine Gebühren für hauseigene Geldautomaten
  • Keine Gebühren für die Partnerkarte
  • Keine überhöhten Zinsen für den Kontokorrentkredit
  • Dauerhafte Gebührenfreiheit

Daher sollten in allen einzelnen Punkten entsprechende Vergleiche durchgeführt werden, denn die Angebote der verschiedenen Geldhäuser können hier weit auseinander gehen. Vorteile haben auch Bankkunden, deren Kreditinstitut einem Verbund angehört. So zum Beispiel der so genannten Cash-Group. Dadurch ist es nämlich möglich, dass an diesen bankeigenen Automaten jederzeit kostenlos Bargeld gezogen werden kann. Auch in diesem Punkt lohnen sich daher Vergleiche, welche tatsächlichen Gebühren hierbei anfallen. Dies gilt dabei sowohl im In- als auch im Ausland. Was viele Kunden nicht wissen: Bei Kunden, an die eine echte Kreditkarte (bspw. VISA-Card) ausgegeben wird, legt die Konto führende Bank die Kosten fest! Handelt es sich stattdessen um eine unechte Kreditkarte (EC-/Maestro-Card), werden die anfallenden Gebühren direkt vom Betreiber des Geldautomaten erhoben.

Kunden, die sich für eine Direktbank entscheiden, dürfen nicht auf Geldautomaten angewiesen sein, denn diese Art der Kreditinstitute ist nur selten einem Verbund angeschlossen. Dennoch bieten diese Banken einen besonderen Service: Damit auch die Bargeldabhebungen kostengünstig für Direktbankkunden ausfallen, stellen diese Institutionen fast ausnahmslos eine kostenlose Kreditkarte zur Verfügung. In den meisten Fällen können Kunden damit auch kostenlos Bargeld ziehen. Die größten Vorteile bietet in diesem Zusammenhang die DKB und comdirect – jeweils mit ihrer VISA-Card. Kunden dieser Direktbanken können weltweit kostenlos Bargeld ziehen. Wer sich also unsicher ist, ob er sich nun für eine Filial- oder doch lieber eine Direktbank entscheiden soll, sollte sich vorab über die jeweiligen Kontaktmöglichkeiten informieren, die die jeweiligen Bankhäuser bieten.

Dies ist sehr wichtig, da gerade Kunden von Direktbanken keinen direkten Kundenberater vor Ort haben. Aber auch zwischen den Direktbanken selbst gibt es große Unterschiede. Bei einigen Direktbanken ist der Kontakt ausschließlich mittels E-Mail-Support möglich. Kundenfreundli-chere Banken bieten hingegen auch noch eine kostenlose telefonische Service-Hotline für dringende Anliegen an. Auch sollte die Frage geklärt werden, ob es bei einer Direktbank auch einen persönlichen Ansprechpartner gibt, der für wichtige Fragen oder Problembehandlungen zur Verfügung steht. Altkunden sollten bei ihrem Girokonto auch nicht unbedingt an den schlechten Konditionen festhalten, vielfach lohnt ein Wechsel des Girokontos. Zudem ist ein Wechsel mit wenigen Mühen verbunden. Wechselwillige Kunden sollten dann aber in Erfahrung bringen, welche Einzelheiten sie bei der Auswahl ihres neuen Kontos beachten müssen.

Mit einem entsprechenden Girokontenvergleich finden Interessierte eine große Übersicht von günstigen und kostenlosen Girokonto-Anbieter – und das sowohl bei Filial- als auch bei Direktbanken.

Auswahlkriterien, die es bei einem Wechsel des Girokontos zu beachten gilt

Grundsätzlich sollten wechselwillige Kunden beachten, dass ein Verzicht auf die Kontoführungsgebühren stets ohne weitere zusätzliche Bedingungen erfolgt. Warum hier darauf hingewiesen wird, liegt immer noch an der Tatsache, dass es auch heute noch immer Anbieter gibt, die ihren Kunden nur ein „vermeintlich“ kostenloses Girokonto vermitteln. Sieht man bei den jeweiligen Anbietern dann in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen nach, stellt sich schnell heraus, dass hierfür nicht nur ein regelmäßiger monatlicher Geldeingang notwendig wird, es wird auch noch die Höhe dieses Mindestbetrages vorgeschrieben. Ändern sich dann für einen solchen Kontoinhaber die Lebensverhältnisse, müssen dann noch zusätzliche Gebühren entrichtet werden, die die angebliche Gebührenfreiheit dann schnell hinschmelzen lassen.

Kunden sollten sich daher nicht nur auf die Webportale der einzelnen Anbieter verlassen, sondern einen direkten Vergleich mit anderen Anbietern durchführen. Auch wenn das Girokonto angeblich gebührenfrei oder Kostenlos ist, dann ist bei diesem fast immer der Dispokredit der größte Kostenfaktor. Auf diesen Punkt der Auswahlentscheidung müssen daher vor allem all diejenigen achten, die diesen Kredit häufig und auch längerfristig in Anspruch nehmen. Die jeweiligen Konditionen der Anbieter unterscheiden sich teilweise zwischen 5 und 10 Prozent, was bei einer längeren Überziehungszeit schon in den dreistelligen Zinsbetrag gehen kann. Dadurch wird dann wieder die Kostengünstigkeit des Girokontos aufgehoben. Von daher sollten Interessenten neben einem Girokonto- und Gebührenvergleich auch noch einen Dispozinsen-Vergleich durchführen.

Gerade ältere Personen oder Kunden, die sich mit dem Zahlungsverkehr nicht so gut auskennen, benötigen entweder den Bankberater vor Ort oder bei einem Online-Konto eine Service-Hotline mit Serviceberater. Für den Fall, dass einmal wichtige Fragen offen sind, reicht nämlich alleine ein E-Mail-Support nicht immer aus. Aber selbst für den Fall, dass die Direktbank einen entsprechenden Service anbietet, muss in diesem Punkt auch auf die Kosten geachtet werden. Denn auch hier gibt es große Unterschiede. In der Regel sollten die Service-Hotlines gebühren-frei sein, trotzdem versuchen immer noch einige Bankinstitute, hierbei hohe Gebühren an den Kunden abzuwälzen, die dann insbesondere beim Telefon-Banking ins Geld gehen. Andererseits sollte ein kostenloser Service auch ansprechend sein, d.h. es sollten fähige Mitarbeiter am Telefon sitzen, die die Kundenfragen auch zur Zufriedenheit beantworten können. Ob ein Service etwas kostet oder nicht verraten die meisten Banken auf ihren Webseiten.

Konfliktträchtig sind auch oftmals die angebotenen Zusatzleistungen zum angeblich gebührenfreien Girokonto. Denn gerade die Zugaben bzw. Zusatzleistungen sollten nicht nur kurzfristig, sondern auch dauerhaft vorhanden und kostenlos sein. Kunden sollten in diesem Bereich keinerlei Bedingungen oder gar Einschränkungen hinnehmen. Dies gilt auch für die Guthabenverzinsung, auf die gerade Girokunden angewiesen sind, die jeden Monat hohe Geldeingänge verbuchen. Ebenso sollten weder für die Maestro- noch für die VISA-Card irgendwelche Gebühren anfallen. Vor allem mit der Maestro-Card (ehemals EC-Karte) sollte man mindestens in allen westlichen Ländern wie Europa und den USA bargeldlos bezahlen können oder Verfügungen am Geldautomaten vornehmen können. Kundenfreundliche Anbieter kommen ihren Kunden in der Weise entgegen, dass diese sogar weltweit und noch dazu kostenlos Bargeldverfügungen vornehmen dürfen. Viele Banken geben sowohl eine Maestro- als auch eine VISA-Karte aus. Vielfach ist dann nur die Maestro-Karte ohne Jahresgebühr, für die VISA-Card fallen jedoch hohe Gebühren an. Auf diese Weise verlagert die Bank ihre angeblichen Ausgaben von einer Karte auf die andere.

Verfügen die Banken über kein größeres Filialnetz, sieht es für Kunden auch schlecht für die Bargeldversorgung aus. In diesem Fall muss dann teilweise an einem bankfremden Geldautomaten Bargeld gezogen werden. Das Problem an der Sache ist allerdings jenes, dann hierbei sehr hohe Gebühren berechnet werden. Daher ist es bei der Überlegung nach einem entsprechenden Girokonto auch wichtig, zwar Banken zu finden, die aus mehreren Instituten zusammengesetzt sind, aber einer einheitlichen Verbundgruppe angehören. Mit einem solchen Zusammenschluss profitieren dann auch Fremdkunden bei der Nutzung des Geldautomaten. Gerade Kunden von Direktbanken müssen auf ein solches großflächiges Netz verzichten. Daher bieten diese Institute ihren Kunden neben einer kostenfreien Kreditkarte auch eine gebührenfreie Bargeldversorgung an. In diesem Falle hat der Kunde keinerlei Nachteile wie ein Kunde bei einer Filialbank.

Wer auf diese genannten Auswahlkriterien achtet, wird sehr schnell feststellen, wenn es sich lediglich um ein verlockendes Angebot handelt, hinter dem sich allerdings nur ein vermeintliches kostenloses Girokonto befindet. Wer die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Anbieter studiert, wird auch sehr schnell feststellen, dass nicht alles kostenlos ist, was in der Werbung versprochen wird. Bestehen irgendwelche Hürden für ein angeblich kostenloses Girokonto, sollte auf einen anderen Anbieter umgestiegen werden. Was die weiteren Kosten betrifft, sollten auch die Preisgestaltungen der Kredit- und Partnerkarten herangezogen werden. Viele Banken verlangen hierfür entweder eine Jahresgebühr oder einen Mindestumsatz. Kann ein solcher nicht erreicht werden, fallen Kosten an, die teilweise höher sind als bei einem kostengünstigen Girokonto.

Wer ein Konto eröffnet, sollte sich vor Antragstellung auch über die Anzahl der Kontobewegungen (Abbuchungen, Überweisungen, Lastschriften etc.) im Klaren sein. Gleiches gilt entsprechend für Bargeldabhebungen im Ausland oder bei anderen Kreditinstituten. In diesen Fällen lohnt sich das Aushandeln einer pauschal zu entrichtenden monatlichen Gebühr, mit der die gesamten Kontobewegungen abgegolten sind. Je nach Höhe des Geld- oder Gehaltseingangs müssen Kunden auch die Dispositions- und Guthabenzinsen ins Auge fassen. Vielfach lohnt hier ein Girokonto mit integriertem Tagesgeldkonto. Für Kunden, die regelmäßig ihren Dispokredit (Kontokorrentkredit) in Anspruch nehmen, sollten entsprechend auf die Höhe des Überziehungszinses achten. Denn ein kostenloses Girokonto ist dann nicht mehr gebührenfrei, wenn für den Dispo Zinssätze in Höhe von 15 Prozent p. a. anfallen. In solchen Fällen sollte dann lieber auf einen weitaus günstigeren Ratenkredit umgestiegen werden.

Wer ein Girokonto eröffnet oder einen Wechsel plant, sollte je nach Kenntnisstand auch Wert legen auf die Qualität des angebotenen Bank-Service. Hierzu gehört auch die Bankfiliale „in nächster Nähe“. Je nach Girokontoart stellt sich auch die Frage nach einem Angebot an Telefon- bzw. Online-Banking. Ein weiterer Gesichtspunkt ist – je nach Zielgruppe – auch auf das Netz der Geldautomaten zu legen, um auf diese Weise nicht nur schnell, sondern auch gebührenfrei Bargeld ziehen zu können. Häufig treten Probleme auch bei der Zustellung von Kontoauszügen auf. Banken sind hierbei gesetzlich dazu verpflichtet, jeden Monat fünf kostenfreie Auszüge ihrem Kunden zur Verfügung zu stellen. Alle weiteren sind dann zwar kostenpflichtig, allerdings sollten die hierfür anfallenden Gebühren im unteren Bereich liegen. Die hier aufgezählten Punkte zeigen, welche unterschiedlichen Punkte es bei der Eröffnung oder bei einem Wechsel des Girokontos zu beachten gibt. Nur wer entsprechend vergleicht und seine individuellen Vorgaben berücksichtigt, ist auch in der Lage, eben diese Nutzung unterschiedlich zu gewichten. Die dann herausgefilterten Daten führen dann zu einem Anbieter, der genau zum Antragsteller passt. Interessenten sollten sich daher stets die Mühe machen, die verschiedenen Angebote der jeweiligen Anbieter genau zu vergleichen.

Innerhalb der Angebote sollten dann auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (umgangssprachlich: das Kleingedruckte) gelesen werden. Viele Giroangebote kennzeichnen sich dadurch, dass meist hinter jeder Zahl oder jedem Satz ein Sternchen vorzufinden ist. Hinter diesen Sternchen verbergen sich dann vielfach verlockende Angebote, die in Wirklich gar keine sind. Schnell wird in solchen Fällen aus einem angeblich kostenlosen Konto ein „Geldvernichtungs-Konto“. Oder die Banken knüpfen das gesamte Girokonto an irgendwelche Bedingungen, die der Girokonto-Inhaber erfüllen muss. Kann der Kunde diesen Sonderwünschen nicht nachkommen, fallen entsprechend hohe oder zusätzliche Gebühren an, die die angebliche Gebührenfreiheit schnell wieder zunichte machen. Wird schon einmal ein bestimmter Geldbetrag verlangt, der auch permanent Monat für Monat auf dem Girokonto vorhanden sein muss, sollten Verbraucher andere Anbieter vorziehen.

Andere Anbieter machen die Gebührenfreiheit wieder davon abhängig, wenn der Kunde beim gleichen Bankinstitut weitere Bankprodukte erwirbt: Sei es der Einstieg in einen Sparplan oder gar der Abschluss einer Versicherung oder eines Bausparvertrages in einer bestimmten Höhe. Wieder andere Anbieter verbinden ein Girokonto mit einem Wertpapierkonto (das mit erheblichen Gebühren belastet ist) oder mit einem gut oder schlechter verzinsten Tages- oder Festgeldkonto. All diese Zusatzleistungen können versteckte Kosten enthalten. Was nützt letztlich eine gebührenfreie Kontoführung, wenn für jede beleghafte Überweisungen Kosten anfallen, die über dem Satz anderer Bankinstitute liegen. Was nutzt ein kostenloses Girokonto, wenn jede Bargeldabhebung am Geldautomaten mit hohen Gebühren verbunden ist.

Nimmt ein Kunde am Online-Banking teil, sollte dieser nicht nur gegen Viren und Trojaner, sondern auch entsprechend gegen Pishing geschützt werden. Über entsprechende Vergleichsportale erfahren Interessierte mehr über das beste Girokonto bzw. über das meist verzinste Tages- oder Festgeldkonto. Ein Girokontovergleich lohnt allemal, da man auf diese Weise schnell erfährt, welche Bank die richtige ist bzw. welche über die besten Konditionen verfügt. Das gilt sowohl für Girokonto-Privat- als auch für Girokonto-Geschäftskunden.

Problembehaftete Kunden, mit deren Bonität es nicht so gut aussieht, sollten darauf achten, dass sie ein Girokonto ohne SCHUFA-Auskunft erhalten. In diesem Fall braucht nicht bei jedem Problem das Kreditinstitut gewechselt werden. Aber Achtung: Unter Girokonto ohne SCHUFA-Auskunft sind jetzt nicht zweifelhafte (Auslands-)Anbieter gemeint, die vorab bereits hohe Bearbeitungsgebühren erheben. Gemeint ist ein Girokonto, das ausschließlich auf Guthaben-Basis geführt werden kann – ein so genanntes Prepaid-Konto mit dazugehöriger Prepaid-Kreditkarte. Auch für diesen Fall sollte ein Vergleich angestrebt werden, wobei auf eine unabhängige Informationsseite Wert gelegt werden sollte. Unterschiede ergeben sich bei Prepaidkarten hauptsächlich darin, dass die Aufladekosten (für das Guthaben) teilweise über dem Durchschnitt anderer Bankinstitute liegt.

Auswahlkriterien, die es bei einem Wechsel des Geschäfts- bzw. Businesskontos zu beachten gilt

Geschäfts- oder Business-Konten unterliegen vielfach anderen Regeln als ein Privatkonto. Das liegt ganz einfach daran, dass die Bank bei Angestellten dauerhaft feste Geldeingänge verbuchen kann. Nicht so bei Selbständigen oder Freiberuflern. Diese Zielgruppe kann nur selten feste monatliche Eingänge verbuchen. Einigen Bankinstituten ist dies ein „Dorn im Auge“, weshalb sie bei der Kontoeröffnung entsprechend vorsichtig sind. Interessenten, die ein wirklich kostenloses Geschäftskonto haben möchten, kommen deshalb um einen Geschäftskontovergleich nicht umhin. Problemträchtiger ist dagegen ein Antrag auf ein Geschäftskonto mit dazugehöriger Kreditkarte, das sich lediglich auf Guthabenbasis führen lässt. Denn ein solches wird im Rahmen eines reinen Geschäftskontos nur von ganz wenigen Banken angeboten.

Grundsätzlich sollte sich niemand darauf einlassen, dass ein Geschäftskonto nur für den Fall gebührenfrei ist, wenn auch ein vorab festgelegter monatlicher Mindesteingang eingehalten wird. Wird diese Grenze dann einmal unterschritten, werden sofort hohe Kosten fällig.

Hilfreich ist hier ein entsprechender Bankenvergleich, wie er sich über das Internet ausführen lässt. Diese Vergleiche sind keinesfalls zeitaufwändig und dazu noch kostenlos. Dafür erhalten Interessenten jedoch einen genauen Überblick über die entsprechender Anbieter.

Auch wenn nur wenige Kreditinstitute ein völlig kostenfreies Geschäftskonto anbieten: Es gibt in jedem Falle Geschäftskontomodelle, die über wesentlich günstigere Konditionen verfügen als dis bei einigen Privatkonten der Fall ist. Vielfach bieten die Banken zwar kostenlose Geschäfts-kontomodelle an, doch diese werden dann nicht an Jedermann vergeben, sondern ausschließ-lich an spezielle Zielgruppen. In den meisten Fällen werden solche Konten nur Freiberuflern wie Rechtsanwälten, Ärzten oder Steuerberatern angeboten, auch Einzelunternehmer profitieren vielfach davon. Für diese Zielgruppe ist das Kontomodell dann so eingerichtet, dass diese weder Kontoführungsgebühren noch Transaktionsgebühren entrichten müssen. Sollte das kleine Unternehmen dann allerdings eine bestimmte Größe erreichen, dann werden diese günstigen Konditionen nicht mehr angeboten. Und das kann dann schnell zu einer Kostenfalle führen.

Wie bei Privatkonten bekannt, werben auch die Banken bei Geschäftskontomodellen immer wieder mit einem angeblich kostenlosen Business-Konto. Wer diese Modelle nicht genauestens überprüft, wird sehr schnell feststellen, dass das Konto zwar tatsächlich gebührenfrei ist, die Banken sich den hier entgangenen Gewinn wieder an einer anderen Stelle hereinholen. Diese versteckten Gebühren finden sich in den meisten Fällen dann bei den einzelnen Transaktionen oder auf dem Dispokredit wieder. Zudem sollte jeder Unternehmer vor Kontoeröffnung überlegen, welchen Umfang er an einzelnen Transaktionen im Monat tätigt.

Muss ein Unternehmen nämlich eine Vielzahl solcher Transaktionen abwickeln, dann fährt der Geschäftskontoinhaber in jedem Fall schlechter, wenn er ein Kontenmodell besitzt, bei dem für jede einzelne Transaktion entsprechende Gebühren anfallen. Für diesen Fall ist es dann vorteilhafter, ein reguläres Konto zu wählen, wo eine geringfügige Kontoführungsgebühr anfällt und die Transaktionskosten im unteren Bereich liegen. Ein weiteres Kriterium, das einem Vergleich unterzogen werden sollte, ist die Kreditkarte. Da gerade Unternehmer, die viel im Internet agieren, auf ein solches Bezahlmedium angewiesen sind, sollte auch hier ein kostenloses – zumindest aber kostengünstiges – Modell gewählt werden. Gerade Existenzgründer müssen immer wieder kurzfristig Liquiditätsengpässe umschiffen. Daher sollte diese Zielgruppe wieder verstärkt ein Augenmerk auf den Dispositionskredit legen. In diesem Falle sollte man unbedingt die Höhe der jeweiligen Zinsbelastung kennen.

Pilotprojekt für Kreditkarten Klein- bzw. Kleinstbeträge

Immer wieder kommt es vor, dass man auch Klein- oder Kleinstbeträge mit der Kreditkarte begleichen will. Doch bei vielen Geschäften kommt dies gar nicht so gut an, teilweise wird die Bezahlung mit Kreditkarte sogar verweigert. Denkt man zum Beispiel an einen kleinen Kiosk oder an eine Apotheke, wo ein Betrag in Höhe von 4,80 € mit der Karte bezahlt wird. Eine große Begeisterung wird hier nicht feststellbar sein. Der Grund liegt einfach darin, dass solche Akzeptanzstellen für die Einrichtung dieses bargeldlosen Zahlungsverkehrs eigene Gebühren an die Kreditkartenunternehmen entrichten müssen. Kommt es dann zur Begleichung von Minimalbeträgen, müsste die Akzeptanzstelle sogar noch draufzahlen. Damit aber auch das in Zukunft möglich sein wird, wurde aktuell ein Pilotprojekt im Raum Hannover gestartet, wo dann auch das Begleichen von Kleinstbeträgen per Karte großräumig eingeführt wird.

Allerdings funktioniert diese Maßnahme ausschließlich für Kreditkartenbesitzer mit einem speziellen integrierten Funkchip. Dieser Chip kann – wie bei einer Prepaid-Kreditkarte – mit einem bestimmten Geldbetrag aufgeladen werden. Auf diese Weise wird auch eine Bezahlfunktion von Kleinbeträgen möglich. Die spezielle Kreditkarte mit Chip und integrierter Funkantenne funktioniert auch nur auf kurze Entfernung. Die spezielle hierfür benötigte Funkübertragung basiert auf dem NFC-Prinzip (Near Field Communication). Geht der Kunde zum Beispiel beim Bäcker, beim Metzger oder an einem Kiosk einkaufen, muss lediglich die Karte an das Bezahlterminal gehalten werden, PIN oder Unterschrift sind hierfür nicht mehr nötig. Der maximale Abbuchungs-Kleinstbetrag liegt dabei allerdings bei 20 Euro. Alle darüber hinaus gehenden Beträge können dann wieder ganz normal über die Kreditkarte selbst laufen.

Allerdings müssen Besitzer solcher Kreditkarten darauf achten, dass die Karte auch immer entsprechend aufgeladen ist. Denn ist das Guthaben verbraucht oder reicht der verbleibende Betrag auf dem Chip nicht mehr aus, den Gesamtbetrag zu begleichen, wird der Bezahlvorgang abgebrochen. Bei der Übertragung wurde auch darauf geachtet, dass ausschließlich diejenigen Daten übertragen werden, die für den Bezahlvorgang auch wirklich notwendig sind. Und das sind die Kartennummer und der jeweilige Zahlbetrag. Alle weiteren persönlichen Daten bleiben hiervon unberührt. Zwar lässt sich alleine aus der Kartennummer der Besitzer ermitteln, doch genau diese Personalien sieht der Zahlungsempfänger beim eigentlichen Bezahlvorgang nicht. Durch die Mischung aus Kredit- und Guthabenkarte lässt sich auf diese Weise auch das Verlustrisiko minimieren.

Was die Sicherheit anbelangt, ist mit einem Maximalbetrag von 20 Euro eine bestimmte Grenze gesetzt. Zudem fließt erst dann Geld, wenn die Karte an ein empfangsbereites Bezahlterminal gehalten wird. Auch funktioniert die Funkübertragung nur aus unmittelbarer Entfernung. Wird die Karte einmal gestohlen, kommt der Dieb nicht weit mit dem Maximalbetrag, sondern müsste die Karte wieder aufladen – ein Vorgang, der wahrscheinlich nur in den seltensten Fällen stattfinden wird. Zudem ist auch für diesen Kartenchip eine eigene Sperrung der NFC-Funktion möglich. Dies geschieht über die allgemein bekannte zentrale Kartensperr-Hotline 116 116. Vorteile haben hier insbesondere Banken und natürlich auch die Akzeptanzstellen, denn Bargeldverwaltung ist wesentlich aufwändiger als die elektronische Verbuchung. Der Nachteil der Karte? Der eine oder andere wird auch mit den Kleinst- und Kleinbeträgen sorgloser umgehen, ohne an den Satz zu denken: „Auch Kleinvieh macht Mist“. Will heißen: Auch kleinere Beträge summieren sich übers Jahr schnell zu einer stattlichen Summe.


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