Wofür kann ich mein Girokonto verwenden?

Wer sich für ein Girokonto entscheidet, sorgt damit für die komplette Abwicklung des gesamten Zahlungsverkehrs. Das Girokonto selbst wird dabei von Banken und Direktbanken angeboten und auch durch diese Institutionen geführt. Für die meisten Arbeitnehmer dient das Girokonto dabei für die Überweisung des Lohns bzw. des Gehalts. Daneben kann durch ein Girokonto auch Bargeldabhebungen, Bareinzahlungen, Überweisungen, Daueraufträge oder Lastschriften durchgeführt werden. Ein Girokonto kann sowohl direkt über die Bankfiliale geführt oder als Online-Banking eingesetzt werden. Der Vorteil des Online Bankings liegt zum einen in seiner Kostengünstigkeit, zum anderen kann dieses Konto sowohl durch Telefon als auch durch die Post geführt werden. Jede Buchung, die auf dem Konto ausgeführt wird, kann entweder zu Gunsten oder zu Lasten des Kontoinhabers geschehen.

Daher dient ein Girokonto nicht nur dafür, dass man sämtliche Bankgeschäfte durchführen kann, sondern auch dazu, dass man überhaupt im täglichen Leben seinen persönlichen Finanzen individuell managen kann. Die Hauptfunktionen eines Girokontos sind daher:

  • Abwicklung des Zahlungsverkehrs
  • Eingangskonto für Gehaltszahlungen
  • Basis für alle weiteren Geldgeschäfte

Ein Girokonto ist zudem Voraussetzung für alle bargeldlosen Zahlungsvorgänge. Ohne Girokonto wären zum Beispiel unbare Mietzahlungen nicht möglich. Gleiches gilt für die Begleichung von Rechnungen, auch diese lassen sich zwischenzeitlich nur durch Überweisung oder Lastschrift begleichen. Vorteile erhalten Girokunden auch dadurch, dass sie sich nicht mehr um sich ständig wiederholende Zahlungsvorgänge kümmern müssen. Hierfür kann ein entsprechender Dauerauftrag eingerichtet werden, mit dem zum Beispiel Mietzahlungen jeden Monat zu einem bestimmten Zeitpunkt auf das Konto des Vermieters automatisch überweisen werden. Nutzer von Online-Banking können diese Daueraufträge selber einstellen und auch wieder löschen. Auf diese Weise kann der Nutzer seinen Zahlungsverkehr komfortabel verwalten.

Andererseits spielt es keine Rolle, ob ein Girokonto bei einer Hausbank, einer Direktbank, einer Filialbank oder Online geführt wird. Mit einem Girokonto können Kunden Überweisungen von einem zum anderen Konto überweisen, bargeldlose Zahlungen wie zum Beispiel Gehalt, oder Rente empfangen oder Daueraufträge einrichten. Mit einem Girokonto können Bargeldeinzahlungen empfangen werden, auch die Teilnahme an einem Lastschriftverfahren wird durch das Konto erst möglich. Wer über ein Girokonto verfügt, kann im In- und Ausland entsprechend Bargeld vom Girokonto abheben. Der Kunde hat dabei die Möglichkeit, dies am Bankschalter oder direkt am Geldautomaten durchzuführen. Kunden mit guter Bonität erhalten zu ihrem Kontokorrentkonto auch noch einen Dispokredit. Auf diese Weise stellt die Bank ihrem Kunden auch noch eine kurzfristige Liquidität bereit. Wer auf der Suche nach dem richtigen Girokonto ist, sollte auf die Banken- und Girokontenvergleiche zurückgreifen, die die meisten Banken im Internet anbieten.

Ein Konto wird per Antrag eröffnet, dies kann sowohl direkt bei der Bank oder auch online geschehen. Nach zwei bis drei Wochen erhält der Kunde dann seine persönlichen Kreditkarten und die dazugehörigen Geheimnummern. Mit diesen Zugangsdaten ist dann auch entsprechend die Nutzung des Kontos möglich. Aus diesem Grunde kann daher nur empfohlen werden, das bestehende Konto erst zu dem Zeitpunkt zu kündigen, wenn das neue Konto einsatzfähig ist. Für einen Zeitraum von zwei bis drei Monaten kann dann das alte Konto parallel zum neuen geführt werden. Diese Zeit sollte dann genutzt werden, um Daueraufträge, Einzugsermächtigungen usw. auf das neue Konto umzustellen.

Vielfach gehen Kunden mit der Eröffnung eines Girokontos auch eine Mitgliedschaft ein. Dies ist zum Beispiel bei einer Bankgenossenschaft wie den Volks- und Raiffeisenbanken der Fall. Dieser Anteil, der bei Eröffnung bezahlt werden muss, wird dabei getrennt geführt und wird nicht dem Konto gut geschrieben. Der Anteil bleibt über den Zeitraum bestehen wie auch das Konto geführt wird. Je nach Geschäftsergebnis der Bank wird dieser Anteil auch noch verzinst. Nach Beendigung der Mitgliedschaft wird der Mitgliedsbeitrag wieder ausbezahlt. Allerdings müssen Kunden diese Anteile nicht zwingend erwerben, um am Zahlungsverkehr der jeweiligen Genossenschaftsbank teilzunehmen. Kein Kunde kann nämlich dazu gezwungen werden, solche Geschäftsanteile zu erwerben. Jeder Bankkunde kann somit seine Geschäfte abwickeln, ohne direktes Mitglied zu sein.

Daher muss strikt zwischen Banken- und Wohngenossenschaften unterschieden werden, denn bei Letzteren ist die Mitgliedschaft Pflicht. Mit der Mitgliedschaft erhält der Kunde allerdings einige Vorteile. So gibt es zum Beispiel Vergünstigungen bei den Versicherungen, so dass Mitglieder dadurch niedrigere Versicherungsbeiträge bezahlen. Oder aber die höhere Verzinsung auf den Sparbüchern, die sich jedoch nicht gravierend auswirkt. Mit der Mitgliedschaft bieten die Banken ihren Kunden oftmals auch besondere Anlageangebote an, die ausschließlich Mitglieder abschließen können. Mit der Mitgliedschaft erhält der Bankkunde zudem ein Mitbestimmungsrecht, was wiederum nicht für alle Kunden interessant ist. Wer bereits Mitglied ist und an einer Mitgliedschaft nicht mehr interessiert ist, kann unter Einhaltung einer 3-monatigen Kündigungsfrist (zum Jahresende) die „Kündigung der Mitgliedschaft“ bei der Bankfiliale unterschreiben. Deshalb ist die Kündigung spätestens Ende September einzureichen.


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