Ein Verein braucht eine finanzielle Heimat. Egal ob Sportverein, Förderverein oder Stammtisch – die Trennung von privaten und vereinsbezogenen Finanzen ist nicht nur eine Frage der Übersicht, sondern oft auch eine rechtliche Notwendigkeit. In diesem Ratgeber erfährst du alles zur Eröffnung eines Vereinskontos, den Kosten und der Rolle des Schatzmeisters.
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1. Jahr 0 € Grundgebühr + 3,5 % p.a. Zinsen für 3 Monate
Das erste Jahr des Vereinskontos ist von der Grundgebühr befreit.
Für Neukunden werden drei Monate lang 3,5 Prozent Zinsen auf Einlagen von 2.500 Euro bis zu 250.000 Euro für das Tagesgeldkonto garantiert. Das Konto muss bis zu 15 Juni eröffnet werden und Neugeld auf das Tagesgeld eingezahlt werden. Die Aktionszinsphase läuft danach vom 22. Juni bis 21. September.
gesetzl. Einlagensicherungssystem
Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH
Umfang der gesetzlichen Einlagensicherung
100.000,00 €
erweiterte Einlagensicherungssystem
Bundesverband deutscher Banken e.V.
Umfang der zusätzlichen Einlagensicherung
438.000,00 €
Grundgebühren
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Guthabenzins
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Der Aktionszinssatz gilt für die Eröffnung eines Tagesgeldkontos für Selbstständige, Freiberufler und KMU. Bei Unternehmen wird dieser Zinssatz bis zu einem Guthaben von 300.000 Euro gezahlt, bei Freiberuflern bis zu einer Grenze von 100.000 Euro. Guthaben darüber hinaus wird zum regulären Tarifzinssatz vergütet.
Hinweis: Nach dem Aktionszeitraum wird für Selbstständige Guthaben von bis zu 30.000 Euro verzinst. Abbuchungen bis zu 1 Millionen Euro werden vom Zinskonto sofort vorgenommen, darüber hinaus kann die Abbuchung bis zu drei Werktage dauern.
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Warum ein Vereinskonto unverzichtbar ist
Ein Vereinskonto ist ein spezielles Geschäftskonto für juristische Personen (e.V.) oder Personengruppen.
Haftungstrennung: Klare Trennung zwischen Privatvermögen des Vorstands und Vereinsvermögen.
Gemeinnützigkeit: Das Finanzamt verlangt für die Anerkennung der Gemeinnützigkeit eine saubere Buchführung über ein separates Konto.
Transparenz: Mehrere Vorstandsmitglieder können (je nach Vollmacht) Einblick erhalten.
Der Schatzmeister: Das finanzielle Rückgrat des Vereins
Der Schatzmeister (oder Kassierer) trägt die Verantwortung für die Liquidität. Seine Hauptaufgaben sind:
Aufgabe
Beschreibung
Zahlungsverkehr
Abwicklung von Rechnungen, Trainergeldern und Einkäufen.
Mitgliederbeiträge
Organisation des SEPA-Lastschrifteinzugs.
Buchführung
Dokumentation aller Einnahmen und Ausgaben für die Kassenprüfung.
Finanzbericht
Jährliche Berichterstattung vor der Mitgliederversammlung.
Wie eröffnet man ein Vereinskonto? (Schritt-für-Schritt)
Schritt 1: Auswahl der passenden Bank
Bevor ihr zur Bank geht, müsst ihr entscheiden, welche Art von Institut zu euren Vereinsaktivitäten passt. Dabei stehen meist zwei Optionen im Vordergrund:
Filialbank (Sparkasse/Volksbank): Diese ist ideal, wenn ihr oft Bargeld von Veranstaltungen, wie zum Beispiel Vereinsfesten, einzahlen müsst.
Direktbank: Diese Anbieter sind oft günstiger bei den Kontoführungsgebühren, allerdings sind Bareinzahlungen hier meist schwierig oder mit hohen Kosten verbunden.
Schritt 2: Vorstandsbeschluss fassen
Die Eröffnung eines Kontos ist ein offizieller Akt des Vereinsorgans. Daher solltet ihr folgende Punkte beachten:
Haltet im Vorstandsprotokoll explizit fest, dass ein Konto bei einer bestimmten Bank eröffnet werden soll.
Legt genau fest, wer zeichnungsberechtigt ist. In der Praxis sind dies meist der 1. Vorsitzende und der Schatzmeister.
Klärt vorab, ob eine Einzelvollmacht (jeder darf allein unterschreiben) oder eine Gemeinschaftsvollmacht (zwei Personen müssen gemeinsam unterschreiben) gelten soll.
Schritt 3: Unterlagen zusammenstellen
Ohne die richtigen Dokumente kann die Bank das Konto nicht eröffnen. Ihr benötigt die folgenden Unterlagen im Original oder als beglaubigte Kopie:
Die Satzung: Diese muss in der aktuellsten Fassung vorliegen.
Das Gründungsprotokoll: Erforderlich, falls der Verein gerade erst neu gegründet wurde.
Das Wahlprotokoll: Ein Nachweis darüber, wer aktuell zum Vorstand gehört.
Der Registerauszug: Nur für eingetragene Vereine (e.V.) notwendig; dieser sollte vom Amtsgericht stammen und meist nicht älter als drei Monate sein.
Steuernummer: Falls bereits vorhanden, solltet ihr den Freistellungsbescheid vom Finanzamt bereithalten.
Schritt 4: Legitimation der Personen
Nach dem „Know Your Customer“-Prinzip muss jede Person, die Zugriff auf das Konto haben soll, gesetzlich identifiziert werden:
In der Filiale: Hierzu gehen alle Bevollmächtigten mit ihren gültigen Personalausweisen gemeinsam zu einem vereinbarten Termin.
Online-Verfahren: Bei Direktbanken erfolgt die Identifizierung meist über Video-Ident oder Post-Ident für jedes Vorstandsmitglied einzeln.
Schritt 5: Kontoaktivierung und Einrichtung
Sobald die Bank alle Unterlagen erfolgreich geprüft hat, erfolgt die finale Freischaltung des Kontos:
Online-Banking: Hierfür müssen die Zugangsdaten und das gewünschte TAN-Verfahren eingerichtet werden.
Lastschriftmandat: Falls ihr Mitgliedsbeiträge einziehen wollt, müsst ihr eine Gläubiger-Identifikationsnummer (CI-Nummer) bei der Deutschen Bundesbank beantragen.
Karten: Zum Abschluss erfolgt die Bestellung von Debit- oder Kreditkarten für die täglichen Einkäufe des Vereins.
Besondere Features für Vereine
Achte beim Vergleich auf diese „Must-Haves“:
Sammellastschrift (EBICS/FinTS): Damit du hunderte Mitgliedsbeiträge gleichzeitig einziehen kannst.
Unterkonten: Hilfreich, um Budgets (z.B. „Jugendkasse“, „Instandhaltung“) getrennt zu verwalten.
Schnittstellen: Anbindung an Vereinssoftware (z.B. WISO Mein Verein).
Kostenfallen vermeiden
Vereinskonten sind selten komplett kostenlos. Achte auf:
Grundgebühr: Monatliche Pauschale.
Postengebühren: Kosten pro Buchung (Überweisungen/Lastschriften). Bei vielen kleinen Beiträgen kann das teuer werden!
Kreditkarten/Debitkarten: Kosten für die Karten des Vorstands.