SchuldnerAtlas Deutschland: 2013 Mehr als 3 Millionen Haushalte überschuldet

Das Inkassounternehmen Creditreform hat im SchuldnerAtlas Deutschland 2013 die aktuellen Zahlen zur Verschuldung der Bundesbürger zusammengestellt. Dabei zeigt sich, dass mehr als 3 Millionen Haushalte überschuldet sind – und damit zugleich nachhaltig zahlungsgestört.

Insgesamt gab es dabei im Oktober dieses Jahres 6,58 Millionen überschuldete Privatpersonen, wie Creditreform mitteilte, die Schuldenquote lag damit aufgrund der durch den Zensus neu berechneten Einwohnerzahlen im Jahr 2013 bei 9,81 Prozent, im vergangenen Jahr hatte die Quote noch bei 9,65 Prozent gelegen.

Zur Überschuldung beitragen oftmals die hohen Mahn- und Inkassokosten, welche die bereits vorhandenen Schulden noch weiter in die Höhe treiben. Vor der Einführung des Pfändungsschutzkontos haben deshalb eine Vielzahl Menschen, die ihre Schulden nicht mehr begleichen konnten, ihr Bankkonto verloren und sind in die Mittellosigkeit bis gar zur Obdachlosigkeit abgerutscht.

Seitdem es das P-Konto gibt, ist jedoch zumindest gewährleistet, dass ein Girokonto, wenn es in ein solches Pfändungsschutzkonto umgewandelt wird, nicht einfach gekündigt werden kann. Zudem steht dem Schuldner dann ein monatlicher Pfändungsfreibetrag zur Verfügung, der Grundfreibetrag dafür liegt seit 1. Juli dieses Jahres bei 1.045,04 Euro, dieser Basisfreibetrag kann auf Antrag erhöht werden, zum Beispiel wenn Unterhaltsverpflichtungen vorliegen.

Ein solches Pfändungsschutzkonto kann jedoch nur als Einzelkonto und nicht als Gemeinschaftskonto geführt werden. Verschuldete Haushalte sollten deshalb ihre Geldeingänge wie Geldausgänge auf getrennte Girokonten führen, um das jeweilige Konto dann auch in ein P-Konto umwandeln zu lassen.

Die Umwandlung in ein solches pfändungsgeschütztes Girokonto ist recht einfach. Je nach Bank geht dies mit wenigen Mausklicks über das Onlinebanking, das Konto ist dann bis zum Pfändungsfreibetrag geschützt und kann bis zu diesem Betrag auch ganz normal für Überweisungen, Daueraufträge und Abhebungen genützt werden. Lediglich Lastschriften sind mit einem P-Konto nicht möglich. 

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