Achtung im bargeldlosen Zahlungsverkehr im Ausland!

Bargeldloses Bezahlen im AuslandSie haben die nächste große Reise bereits gebucht? Es wird eine größere Reise in das außereuropäische Ausland? Im Zuge dessen, würde unsere Redaktion Ihnen an dieser Stelle gern einen Tipp mit auf die Reise geben: Besuchen Sie vor Reiseantritt unbedingt noch einmal Ihre zuständige Bank bzw. nehmen Sie Kontakt zu dieser auf, denn Sie sollten sich unbedingt zu drn Konditionen des bargeldlosen Zahlungsverkehrs außerhalb Europas informieren. Nicht dass Sie am Ende ohne Geld im Urlaub auf dem „Trockenen sitzen“. Sie wären nicht der erste Reisende! Der Grund ist schnell erklärt: Ihre geldgebenden Kreditinstitut hat vorsorglicher Weise den Verfügungsrahmen Ihres Kontos für das außereuropäische Ausland auf „0“ gesetzt. Das bedeutet mit Giro- wie Kreditkarte kann kein Bargeld mehr bezogen werden, geschweige denn, damit bezahlt werden.

Sicherheit der Einlagen steht im Vordergrund

Generell sind Sicherheitsvorkehrungen für bargeldlose Zahlungsmittel eine gute Sache, immerhin geht es um die Einlagensicherheit des Kunden. Das Problem an der Sache ist aber: Die Kunden werden von den Banken in den seltensten Fällen darüber informiert. Der Verfügungsrahmen für Bargeldverfügungen im außereuropäischen Ausland wird von der Bank dann einfach auf „0“ gesetzt, was einer automatischen Sperrung der Geldkarte seitens der Bank gleichkommt. Eine wichtige Sicherheitsvorkehrung, die für Bankkunden allerdings zum größeren Problem werden kann. Da er dann im Ausland ohne einen Cent in der Tasche dasteht und auch keine Möglichkeit hat mit seiner Kreditkarte oder seiner EC-Karte weiterzukommen. Hilfe von der Familie oder Freunden daheim ist dann gefragt. Doch diese Hilfeleistung kann teuer werden.

Missbräuchliche Verwendung der Kreditkarte im Ausland

Innerhalb Europas spielt die „Nullsetzung“ des Verfügungsrahmens für Karteninhaber keine Rolle, da derartige Sicherheitsvorgänge für Reisende innerhalb Europas nicht vorgesehen sind, außer Sie es wurde eine besondere Vereinbarung mit der zuständigen Bank getroffen.

Kartenbesitzer sollen im außereuropäischen Ausland vor allem vor missbräuchlichem Gebrauch geschützt werden. Dabei kann es eben vorkommen, dass der Verfügungsrahmen für ausländische Transaktionen für Giro- wie Kreditkarte auf „0“ gesetzt wurde oder die Karten sogar ganz für den Auslandseinsatz gesperrt sind, wenn die Bank feststellt, dass die Karte im Ausland zum Einsatz gekommen ist, ohne dass der Kunde eine Information hinterlassen hätte. Die Deutsche Bank sowie diverse Genossenschaftsbanken setzen bspw. den Verfügungsrahmen auf „0“. Andere wiederum sperren Geldkarten erst, wenn sie außerhalb des Euro-Zahlungsraumes zum Einsatz kommen.

Es fehlt an Transparenz …

Generell ist gegen diese durchaus sinnvolle Vorsichtsmaßnahme nichts einzuwenden. Jedoch sollte sie seitens der Banken mit mehr Transparenz behandelt werden. Es fragt sich schließlich, welche Möglichkeiten der Kunde noch hat, wenn er dann ohne jegliche finanziellen Hilfsmittel im Ausland und ohne einen Cent auf der Karte dasteht? Um dem entgegen zu wirken, ist es für Reisende wohl das einfachste, tatsächlich den Weg zur Bank auf sich zu nehmen und diese in die eigenen Reisepläne zu involvieren.

Urlaub mit der richtigen GeldkarteVerbraucherschützer beklagen an dieser Stelle zwar gern, dass es ungerechtfertigt sei, Kunden dazu zu nötigen vor Reiseantritt die Bank zu informieren. Wer jedoch finanziell sicheres Reisen bevorzugt, sollte genau darauf nicht verzichten. Karteninhaber müssen sich darüber im Klaren sein, was sie bevorzugen: Sicherheit oder Bequemlichkeit? Unsere Redaktion sieht kein Problem darin, die Bank über Reisepläne zu informieren. Wir raten Ihnen sogar dazu. Noch viel mehr macht es Sinn eine schriftliche Bestätigung über die Nutzungsbedingungen der Kreditkarte im Ausland einzuholen. Sicherer geht es dann nicht mehr!

Sorgen Sie selber vor!

Gerade wenn es auf eine weitere Reise geht, sollten Sie unbedingt ein paar Grundregeln einhalten.

  1. Bank über Reisepläne informieren um den bargeldlosen Zahlungsverkehr im Ausland sicherzustellen.
  2. Bargeld vor Reiseantritt für den Notfall vor Reiseantritt nicht vergessen.
  3. Geheimzahlen der Geldkarten kontrollieren und gegebenenfalls verschlüsselt notieren. Wer im Ausland mit der Kreditkarte abhebt, muss am Geldautomaten i. d. R. die PIN angeben. Da diese nur bei Geldabhebungen erforderlich wird, vergessen Karteninhaber manchmal diese PIN daheim und können im Ausland keine Bargeldabhebung vornehmen.

Fazit:

Wer auf Sicherheit setzt und damit einhergehend auf einen stressfreien Urlaub, sollte zumindest ein Gespräch mit der zuständigen Bank suchen und sich über den Bargeldbezug mit der Kreditkarte informieren.

Unsere Redaktion rät Ihnen generell dazu sich zum bargeldlosen Zahlungsverkehr im Ausland zu informieren.

  • Welche Kosten fallen an, wenn Sie Bargeld beziehen?
  • Erhebt die Bank Bargeldabhebungsgebühren?
  • Wie sieht es aus mit den Fremdwährungskosten?
  • Werden für jede Zahlung diese Gebühren in Rechnung gestellt? Wie hoch sind die Auslandseinsatzgebühren? (Das sind die Gebühren, die meist prozentual veranschlagt werden und bei jedem Einsatz des entsprechenden Zahlungsmittels zum Einsatz kommen.)

Haben Sie dies alles einmal in Ruhe durchdacht, steht ihrer erholsamen Urlaubsreise nichts mehr im Weg.

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