Steuertipps für die Erträge auf Kautionskonten

Bereits seit dem 1. Januar 2009 wird für Kapitalerträge jeder Art, also auch für die Zinsen, die es auf die Mietkaution gibt, eine pauschale Abgeltungssteuer in einer Höhe von 25 Prozent, zuzüglich der Kirchensteuer und des Solidaritätszuschlags fällig. Die Banken machen darüber hinaus selbständig eine Meldung an die zuständigen Finanzämter und führen die Beträge entsprechend ab. Nur wenn die Beträge über dem gesetzlichen Sparpauschalbetrag liegen, unterliegen sie dieser Form der Besteuerung. Bis zu einer bestimmten Summe müssen keine Erträge versteuert werden.

Wenn der Vermieter die Kaution auf einem Kautionskonto, getrennt von seinem eigenen Vermögen, angelegt hat, werden automatisch die 25 Prozent des Zinsertrags an das Finanzamt abgeführt. Da dieses Konto meist auf den Namen des Vermieters läuft, gibt es für das Konto keinen Freistellungsantrag. Auf Verlagen des Mieters muss der Vermieter aber die auszahlende Stelle auffordern, eine Bescheinigung über die Abführung der Abgeltungssteuer zu bescheinigen. Des Weiteren ist er verpflichtet, diese Bescheinigung an den Mieter auszuhändigen, damit er im Rahmen der Einkommenssteuererklärung die abgeführten Gewinne, die im Sparerpauschalbetrag liegen, steuerlich geltend zu machen.

Wenn der Mieter aber selbst Kontoinhaber ist, und sein Sparbuch mit einer Abtretungserklärung an den Vermieter weitergegeben hat, kann er bei der zuständigen Bank, mit einem Freistellungsauftrag von der Abgeltungssteuer befreit werden. Aktuell liegt der Freibetrag für das Jahr 2013 bei 801,00 Euro für Alleinstehende. Davon sind 51,00 Euro für Werbungskosten. Bei verheirateten Paaren liegt der Freibetrag bei 1.602,00 Euro.

Ein interessantes Rechenbeispiel anhand einer alternativen Mietkaution

Ein Mieter legt eine Kautionssumme in Höhe von 1.000,00 Euro an und tritt diese an seinen Vermieter ab. Auf die Geldanlage erhält der Mieter einen Zinssatz von 2,35 % pro Jahr. Das sind 23,50 Euro zuzüglich der Zinseszinsen. Im Freistellungsantrag wir die Summe von 23,50 Euro eingetragen. Wenn der Mieter keine weiteren Geldanlagen getätigt hat, steht ihm für weitere Freistellungsaufträge eine Summe in Höhe des Restbetrags von 777,50 Euro zur Verfügung.

Auch bei alternativer Anlage der Mietkaution ist es wichtig, dass durch die Abtretung an den Vermieter, der Freistellungsantrag zur Befreiung von der Abgeltungsteuer vom Mieter selbst gestellt wird.

Interessant ist auch, dass nicht alle Zinserträge versteuert werden müssen. Wenn die Zinserträge maximal 10,00 Euro betragen, fallen sie unter die Bagatellgrenze und unterliegen somit nicht dem Steuerabzug.

Jeder Anleger (Mieter oder Vermieter) unterliegt der Überwachung der korrekten Höhe. Denn die Kreditinstitute machen nur in den seltensten Fällen darauf aufmerksam, wenn die zu erwartenden Zinsen über dem aktuellen Freibetrag liegen. Wurde beim Geldinstitut ein Freibetrag gestellt, ergibt sich kein Steuerabzug bis zu diesem Betrag hin. Alle Zinserträge, die den Freistellungsauftrag überschreiten, werden automatisch versteuert.

Fazit: Ganz gleich, in welcher Form die Kaution angelegt wird. Die Zinserträge sind in allen möglichen Anlageformen steuerpflichtig. Darum ist es sehr wichtig, einen Freistellungsantrag zu stellen, der den Steuerabzug verhindert. Pauschal ist für Alleinstehende der Freibetrag bei einer Höhe von 801,00 Euro. Bei Verheirateten bei 1602,00 Euro. Wenn ein Freistellungsantrag gestellt, eine Änderung oder eine Löschung vorgenommen wird, ist diese Aktion für den Antragsteller kostenlos.

Kautionsbürgschaften im Vergleich

Eine einfache und sichere Variante der Mietkaution ist die so genannte Kautionsbürgschaft bzw. -versicherung. Was diese im Einzelfall kostet, können Sie mit unserem nachfolgenden Rechner ermitteln:

Mietkautionsrechner

growney - Mietkautionsdepot

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Kosten 1.Jahr
63,75 €
Kosten ab 2.Jahr
34,00 €
Gesamtkosten
199,75 €
plusForta GmbH - heysafe

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heysafe

Kosten 1.Jahr
195,00 €
Kosten ab 2.Jahr
195,00 €
Gesamtkosten
975,00 €
depositdirect Finance B.V. - depositdirect

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Kosten 1.Jahr
210,00 €
Kosten ab 2.Jahr
210,00 €
Gesamtkosten
1.050,00 €
-
PlusForta GmbH - Kautionsfrei.de

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Kosten 1.Jahr
235,00 €
Kosten ab 2.Jahr
235,00 €
Gesamtkosten
1.175,00 €
Kautel.de - Mietkaution

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Mietkaution

Kosten 1.Jahr
235,00 €
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