Tagesgeldkonten als Mietkautions- oder Treuhandkonto nutzen?

Die Mietkaution ist ein wichtiges Thema. Auch wenn es mittlerweile zahlreiche Möglichkeiten von Kautionsbürgschaften und Kautionskrediten gibt, so bleibt die Zahl der Mieter, die ihre Kaution direkt hinterlegen wollen, anstatt eine Bürgschaft oder einen Kredit dafür aufzunehmen, wohl auch weiterhin hoch.

Dies hat oft auch einen einfachen Grund: Sowohl Mietkautionsbürgschaften wie auch Mietkautionskredite kosten nun mal Geld, das der Mieter nicht mehr zurückerhält, wenn er auszieht. Bei einem Kautionskonto indes kann er nach dem Ende der Mietzeit, wenn nicht noch offene Kosten seinerseits zu bezahlen sind wie Schäden an der Mietsache, nicht nur die Kaution selbst zurückerhalten. Sondern bekommt dazu auch noch die Zinsen überwiesen, die sich im Laufe seiner Zeit als Mieter angehäuft haben.

Dafür muss ein entsprechendes Sparkonto eröffnet werden, auf das der Vermieter Zugriff hat, und das für Auszahlungen seitens des Mieters gesperrt ist. Zeitweise war es möglich, auch Tagesgeldkonten als Mietkautionskonten zu führen, dies hat sich mittlerweile jedoch geändert.

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Tagesgeldkonto nicht mehr als Mietkautionskonto möglich?

MietkautionViele Mieter würden natürlich auch gerne ein Tagesgeldkonto als ein solches Mietkautionskonto nutzen. Ist dies doch nicht nur praktisch, sondern gibt es dafür doch – zumindest bei den Spitzenanbietern im Tagesgeld Ranking – deutlich höhere Zinsen als für ein normales Sparkonto. Das meist als Kautionskonto genutzt wird, jedoch nicht nur kaum mehr Zinsen abwirft, sondern zugleich auch noch Geld kostet.

Doch so einfach, wie sich das viele Mieter denken, ist das Nutzen eines Tagesgeldkontos dann doch nicht. Während zwischenzeitlich die eine oder andere Bank dieses Angebot an die Kunden gemacht hat, gehört dies mittlerweile wieder der Vergangenheit an. Dies hat auch einen einfachen Grund: Die Rechtslage, wenn es um Mietkaution und die Anlage dieses Betrags geht.

Natürlich ist es einfach, als Privatperson oder auch als Unternehmen ein Tagesgeldkonto zu eröffnen und zu führen, sobald jedoch ein Dritter, in dem Fall der Vermieter, ins Spiel kommt, wird die Sache ungleich schwieriger. Um als Mietkautionskonto geführt zu werden, muss das Tagesgeldkonto dann seitens des Vermieters pfändbar sein und zugleich nicht nutzbar seitens des Mieters.

Eine Zeitlang war dies bei einigen wenigen Direktbanken möglich, auch ein Tagesgeldkonto als Mietkautionskonto zu führen, mittlerweile sind die Banken jedoch von dieser Möglichkeit abgekehrt. Wahrscheinlich vor allem aus dem Grund, weil es schlichtweg zu umständlich für sie war, ein solches Konto zu führen.

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Kautionssparbuch teure Angelegenheit für Mieter

Teilweise erwarten die Vermieter in Deutschland statt der eigenen Eröffnung eines Kautionskontos, das übrigens als extra geführtes Konto nicht zur Insolvenzmasse gehört, sollte der Vermieter in die Pleite rauschen, die Eröffnung eines Kautionssparbuch durch den Mieter selbst.

Dies mag ja auf den ersten Blick eine praktische Möglichkeit sein, wird damit das Geld doch bei der Bank gesichert und geht gar nicht erst in die Hände des Vermieters über. Aber die Sache hat einen Haken, und der ist ziemlich teuer: Die Kosten für ein solches Kautionssparbuch. Da ist man schnell bei 50 Euro angekommen, die der Mieter der ausstellenden Bank zahlen muss, ohne irgendwann das Geld dafür wiedersehen zu können.

Und dies angesichts Zinsen auf Sparbücher, die längst meist einfach nur noch zum Weglaufen sind, und die eine solche Anlage zusätzlich teuer machen, weil es dadurch zu einer negativen Realverzinsung der auf das Sparbuch eingezahlten Mietkaution kommt.

Kautionsbürgschaft als Alternative für das Einzahlen der Mietkaution?

Wer nicht den kompletten Betrag für eine Mietkaution zahlen möchte oder kann, aber auch nicht beim zukünftigen Vermieter durch das Raster des „Ratenzahlers“ fallen möchte, der kann auch eine Kautionsbürgschaft für die Mietkaution aufnehmen.

Dies ist natürlich praktisch, muss so nicht gleich, je nach Höhe der Kaltmiete, ein hoher Betrag in die Hand genommen werden, sondern eine Bank oder ein anderer Anbieter von Kautionsbürgschaft springt dann in die Bresche und übernimmt die Mietkaution.

Doch auch diese Möglichkeit hat ihren Preis, und dieser ist nicht gerade gering. Für die Kautionsbürgschaft wird über die gesamte Laufzeit eine jährliche Prämie an den Kautionsbürgen gezahlt. Zudem wird, je nach Anbieter, auch noch eine einmalige Zahlung in unterschiedlicher Höhe fällig. Damit ist diese Alternative zum Tagesgeldkonto als Mietkautionskonto zwar sehr praktisch, aber eben auch sehr teuer.

Eines darf hierbei hier nicht vergessen werden: Die Kosten für eine solche Kautionsbürgschaft trägt einzig der Mieter, der Vermieter indes hat seinen Nutzen daraus, dass er die Bonität des potentiellen Mieters nicht mehr prüfen muss und sich entsprechend entspannt zurücklehnen kann.

Wer eine solche Kautionsbürgschaft aufnehmen möchte, weil das Geld für die benötigte Mietkaution für die neue Wohnung nicht vorhanden ist, der sollte vor dem Abschluss einer solchen Bürgschaft auf jeden Fall einen ausführlichen Vergleich der verschiedenen Anbieter vornehmen.

Kautionskredit aufnehmen für die Mietkaution?

Mitunter werden solche Kautionsbürgschaft auch als Kautionskredit bezeichnet. Letztlich kommt beides auf das Gleiche heraus:

  • Der Anbieter versichert dem Vermieter, jederzeit bei Bedarf Zugriff auf die Mietkaution zu haben und
  • der Mieter zahlt dafür eine jährliche Prämie.

Möglicherweise, dies ist jedoch von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich, einen einmaligen Betrag beim Abschluss des Kautionskredits bzw. der Kautionsbürgschaft. Die Vorteile wie die Nachteile sind die gleichen, weshalb wir an dieser Stelle nicht noch weiter auf den Kautionskredit eingehen werden.

Treuhandkonto als Alternative zum Tagesgeldkonto?

Bei einem Treuhandkonto für die Mietkaution gibt es mehrere Möglichkeiten. Hier kann auf der einen Seite der Mieter ein oben genanntes Kautionssparbuch eröffnen. Oder aber der Vermieter eröffnet ein solches Konto, für einen einzelnen Mieter oder aber gleich für seine komplette Mieterschaft.

Der Vorteil eines solchen Treuhandkontos für die Mietkaution liegt, trotz der Kosten für den Mieter, auf der Hand: Der Vermieter kann nur dann an das Kautionssparbuch, wenn er auch berechtigte Ansprüche an den Mieter und damit die Kaution hat. Auf die Zinsen kann er jedoch nicht zugreifen, diese stehen nur dem Mieter selbst zu. Sobald das Mietverhältnis beendet ist und der Vermieter die Freigabe an die Bank erteilt, kann der (dann ehemalige) Mieter direkt an das Geld und auf dieses zugreifen.

Legt der Vermieter das Geld indes auf einem eigenes für den Mieter oder die gesamte Mieterschaft eingerichtetes Treuhandkonto ein, kann es für den Mieter später mitunter Monate dauern, bis er an sein Geld kommt. Doch auch hier hat der Mieter inzwischen deutlich bessere Rechte als früher und kann notfalls auf dem Rechtsweg an das ihm zustehende Geld gelangen.

Richtet der Vermieter das Treuhandkonto für die Mietkaution ein, hat dies jedoch Vorteile für den Mieter:

  1. Anders als bei einem durch den Mieter selbst eingerichteten Kautionssparbuchs fallen dann keine Kosten für den Mieter an.
  2. Ist das Geld im Falle einer Insolvenz des Vermieters geschützt, die Kaution fällt dann nicht in die Insolvenzmasse hinein und kann somit nicht plötzlich verloren gehen.
  3. Hat der Mieter selbst so keine Arbeit mit der Mietkaution als nur diese an den Vermieter zu überweisen. Wofür, und darauf sollte geachtet werden, der Vermieter oftmals eine andere Kontonummer angibt als für die Zahlung der Miete – damit die Kaution gleich von Anfang an über ein anderes Konto läuft und so besser verbucht werden kann.
  4. Die so angelegte Mietkaution wird verzinst. Hierzu ist der Vermieter übrigens vom Gesetzgeber her verpflichtet. Nachteil ist hier jedoch, wie gehabt, aber hierfür kann auch der Vermieter nichts: Die Zinsen für die sichere Anlage der Mietkaution sind niedrig bis sehr niedrig.

Fotomaterial: iStock-© xavierarnau


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