Wann muss die Kaution zurückgezahlt werden? – Was tun bei verspäteter Rückzahlung?

Es ist in der heutigen Zeit üblich, dass Wohnraum durch den Vermieter bezugsfertig an den Mieter übergeben wird und bezugsfertig wieder zurückgegeben wird. Der Vermieter verlangt in der Regel die Kautionssumme als Sicherheit ein, für den Fall, dass der Wohnraum nicht einwandfrei zurückgegeben wurde. Hierbei ist der Mieter jedoch nur für einige Bereiche der Instandsetzung der Wohnung zuständig. Ein Mieterbund wird gewiss gerne berichten, welche der entstandenen Schäden vom Mieter instand zu setzen sind und welche dieser Schäden durch den Vermieter getragen werden müssen.

Wenn das Mietverhältnis endet, dann muss der Vermieter nicht sofort die Kaution zurückzahlen. Er kann sich bis zu sechs Monate Zeit lassen, die Wohnung zu prüfen und nachbessern zu lassen. Er kann sämtliche offene Forderungen und sämtliche berechtigte Instandsetzungsarbeiten an der Wohnung mit der Kaution verrechnen. Sollte diese nicht genügen, um sämtliche Ansprüche zu decken, dann wird der Vermieter dieses Geld vom Mieter einfordern. Er wird dazu eine Rechnung schreiben, diese anmahnen und den Betrag dann gerichtlich einfordern. Wenn die Forderungen berechtigt sind, dann wird der Vermieter sie durchsetzen.

Deadline: 6 Monate

Der Vermieter hat ein maximales Zeitfenster von sechs Monaten für die Rückzahlung der nicht verbrauchten Kautionssumme. Jedoch hat er schnell zu prüfen, welche Kosten er geltend machen kann und hat nach der Feststellung der gesamten Forderungssumme den Restbetrag umgehend zurück zu zahlen. Als Mieter würde einem jedoch nichts weiter über bleiben, als zu hinterfragen, wie weit der Vermieter mit seiner Kostenfeststellung ist, um dann tatsächlich bis zu sechs Monate abzuwarten, um die Summe einzufordern. Dieses wäre der sicherste Weg, der jedoch leider recht langwierig ist.

Es kann natürlich auch bereits vorher nachgefragt werden, wie weit der Vermieter seine Kosten bereits feststellen konnte. Der Vermieter muss dabei natürlich auf die Handwerksbetriebe warten, die erst nach verrichteter Arbeit eine Rechnung stellen. Dieses sollte jedoch bereits passiert sein, wenn die Wohnung wieder vermietet wurde. Sobald die Wohnung wieder bezogen wurde, ist damit eigentlich bewiesen, dass die Instandsetzungsarbeiten abgeschlossen wurden und der Vermieter seine Forderungen ermitteln kann. Demnach kann praktisch ab diesem Punkt der Anwalt beauftragt werden. Dieser kann dem Vermieter dann mitteilen, dass es sich bei den sechs Monaten um einen maximalen Rückzahlungszeitraum handelt, er jedoch verpflichtet ist, die Restkaution dann zurück zu zahlen, wenn er mit seiner Forderungsrechnung abgeschlossen hat. 

Sollte der Vermieter die Rückzahlung der Kaution verzögern, dann darf er dieses nur so lange, wie er noch nicht alle Kosten für die Instandsetzung der Wohnung kennt. Sobald er diese eruiert hat, ist er zur umgehenden Rückzahlung der Restsumme verpflichtet, diese kann dann notfalls auch gerichtlich eingefordert werden. Der Vermieter kann im Zeitraum von sechs Monaten erklären, dass er noch nicht alle Kostenpositionen ermittelt hat.

Danach gilt: Selbst wenn der Vermieter die genauen Kosten nach dem Ablauf der sechs Monate noch immer nicht ermittelt hat, muss er nun den Betrag freigeben, der nicht durch die gerechtfertigten Kosten aufgezehrt wird. Die Rückzahlung dieser Summe kann mit einem Anwalt eingefordert werden. Zugleich sollte bei solch nachlässigen Vermietern geprüft werden, inwieweit die angesetzten Kosten überhaupt gerechtfertigt sind, um gegebenenfalls gegen sie anzugehen.

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