Sparkasse kündigt Sparverträge

Keine guten Nachrichten für Sparer mit Sparverträgen bei Sparkassen. Zuletzt erhielten rund 16.000 Kunden der Sparkasse Nürnberg die Kündigung ihres „Prämiensparen flexibel“ Sparvertrags.
Als Begründung führte das Institut die anhaltende Niedrigzinsphase an. Bei den entsprechenden Sparverträgen stiegen die Prämien mit der Anlagedauer, d. h. der Sparer erhielt bei regelmäßiger Einzahlung einen jährlichen Bonus – bei der Sparkasse Nürnberg ab dem 15. Sparjahr auf 50 Prozent des Sparbetrags.

Sparkassen berufen sich auf BGH-Urteil

Ältere Sparverträge sind für die Sparkassen insofern ein teures Vergnügen, da sich die Prämien längst nicht mehr am Kapitalmarkt refinanzieren lassen. Gekündigt wird gegenwärtig allen Sparern, die die maximale Prämie mindestens einmalig erhalten haben. Die Sparkassen berufen sich auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH), welcher der Sparkasse Stendal bei einem ähnlich gelagerten Fall Recht gab (XI ZR 345/18). Die Richter entschieden, dass die beklagte Sparkasse „die Sparverträge […] nach Nr. 26 Abs. 1 AGB-Sparkassen nach Erreichen der höchsten Prämienstufe, d. h. hier jeweils nach Ablauf des 15. Sparjahres, kündigen“ durfte.

Widerspruch einlegen

Die Verbraucherzentralen raten dazu, bei erhaltener Kündigung Widerspruch einzulegen und ggf. den Vertrag prüfen zu lassen.

„Ob eine Kündigung tatsächlich wirksam ist, lässt sich nicht pauschal beantworten“, erklärte kürzlich Sibylle Miller-Trach, Finanzjuristin bei der Verbraucherzentrale Bayern. „Der BGH hat nur über einen Einzelfall entschieden, der sich von den vorliegenden Kündigungsfällen durchaus unterscheiden kann.“ So könne z. B. eine längere Laufzeit bzw. eine weiterreichende Prämienstaffel vereinbart worden sein. Mitunter wurden Laufzeiten von mehreren Jahrzehnten in den Verträgen festgeschrieben.

Sparkassen kündigen seit Jahren

Ebenfalls sollten Sparer beachten, ob in der Vergangenheit eine echte Zinsanpassung beim Grundzins vorgenommen wurde. Jener lag in den 90er Jahren bisweilen bei bis zu vier Prozent und wurde kontinuierlich gesenkt. Inwieweit dies nach nachvollziehbaren Kriterien geschehen ist, sei zu prüfen. Die Zinsanpassungsklauseln in vielen Verträgen sind unwirksam. Das habe auch der BGH in einem Urteil aus dem Jahr 2004 bestätigt.

Seit mehreren Jahren kündigen verschiedene Sparkassen ihren Kunden bestehende Sparverträge. Nachfolgend eine Liste mit Sparkassen, die dieses 2019 getan haben. Eine umfassende Liste ab 2015 findet sich auf der Seite der Stiftung Warentest.

  • Kreissparkasse Kandel-Germersheim
  • Sparkasse Jerichower Land
  • Sparkasse Mittelthüringen
  • Sparkasse Pfaffenhofen
  • Stadt­sparkasse Schwedt
  • Städtische Sparkasse zu Schwelm

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