Teilzahlung
Die Mietkaution darf maximal drei Kaltmieten betragen. Für viele Mieter ist das sehr viel Geld. Natürlich erhalten viele Mieter noch die Kaution aus der alten Wohnung, der dortige Vermieter kann sich mit der Zahlung allerdings bis zu sechs Monate Zeit lassen. Das bedeutet, dass der Mieter bereits Erspartes haben muss, um die Kaution ohne Kredite hinterlegen zu können.
Und das mit den Krediten ist auch nicht so einfach, da sie einem praktisch nur dann bewilligt werden, wenn man sie nicht braucht. Denn wenn man kreditwürdig ist, dann reicht es in der Regel auch für die Mietkaution. Vielen Mietern bleibt dann nur die Bitte an den Arbeitgeber, dass er den Betrag vorschießt, bis die Kaution der alten Wohnung zurückgezahlt worden ist.
Da es auch den Entscheidungsträgern dieses Landes bewusst ist, dass viele Mieter nicht zum Mietbeginn drei Kaltmieten mit einer Warmmiete über den Tisch schieben können, kommen sie den Mietern etwas entgegen. Diese müssen jeden Monat zum Monatsanfang mindestens eine Kaltmiete entrichten, bis die volle Kaution bezahlt wurde. Dieses wären bei drei Kaltmieten maximal drei Monate. Somit hat der Mieter ein breiteres Zeitfenster, um das Geld zu beschaffen oder um auf andere Kostenfaktoren zu verzichten. Viele Mieter leben in den ersten Monaten wirklich sehr spartanisch in der neuen Wohnung und warten auf die Mietkaution aus der vorherigen Wohnung. Der Vermieter hat ein Recht, seine Kaution mit den ersten Mietmonaten zu erhalten, damit er eine Sicherheit hat.
Kautionsbürgschaft als Alternative
Eine einfache und sichere Alternative zur Teilzahlung der Mietkaution ist die so genannte Kautionsbürgschaft bzw. -versicherung. Was diese im Einzelfall kostet, können Sie mit unserem nachfolgenden Rechner ermitteln:
Mietkautionsrechner
depositdirect Finance B.V.
depositdirect
- Kosten 1.Jahr
- 210,00 €
- Kosten ab 2.Jahr
- 210,00 €
- Gesamtkosten
- 1.050,00 €
- Kosten 1.Jahr
- 235,00 €
- Kosten ab 2.Jahr
- 235,00 €
- Gesamtkosten
- 1.175,00 €
Vorsicht: Kündigung bei Nichtzahlung der Kaution!
Wer die vertraglich zugesicherte Kaution nicht entrichten kann oder will, der kann fristlos gekündigt werden. Sollte man als Mieter wissen, dass man die Kaution nicht stemmen kann, dann sollte dringend der Vermieter darauf angesprochen werden, um eine gemeinsame Lösung zu finden. Wer wirklich nur wenig Geld verdient, der kann natürlich prüfen, ob die öffentliche Hand eintritt. Wenn ein Harz IV- oder Sozialhilfeempfänger eine neue Wohnung bezieht, dann wird ihm immerhin auch die Mietkaution gestellt, damit er nicht auf der Straße steht.
Wer selber mit dem Existenzminimum auskommen muss, der sollte demnach einen Termin bei einem der Ämter machen, um prüfen zu lassen, ob die Kaution übernommen wird. Mitunter stellt man fest, dass man so wenig Geld hat, dass sogar noch ein kleiner Betrag monatlich zugeschossen werden kann. Man sollte sich nicht dafür schämen, auf dieses Geld zuzugreifen, es ist die Politik dieses Landes, die unterbezahlte Arbeit duldet, von der allein man nicht mehr leben kann. Sollte das Amt nicht einspringen, dann kann immer noch über eine Kautionsbürgschaft durch die Bank nachgedacht werden. Allerdings muss der Vermieter vor Vertragszeichnung darauf aufmerksam gemacht werden, er muss diese Bürgschaft nicht akzeptieren.
Die meisten Vermieter sind es gewohnt, dass sie ihre Kaution in Eins zum Mietbeginn erhalten. Es kann durchaus notwendig werden, sie auf geltendes Recht aufmerksam zu machen: Der Vermieter muss Teilzahlungen in der Höhe einer Kaltmiete zum Monatsanfang akzeptieren. Da es Vermieter gibt, die einem den Mietvertrag dann nicht geben würden, kann natürlich erst gezeichnet werden, um den Vermieter dann vor vollendete Tatsachen zu stellen. Dieser muss nach der Unterzeichnung des Vertrages das geltende Recht akzeptieren und darf einen dafür nicht benachteiligen.