Privatbürgschaft
Wenn der Mieter eine neue Wohnung anmieten möchte, dann ist dieses zusammen mit dem Umzug meist mit sehr hohen Kosten verbunden, und viele Normalverdiener haben dieses Geld einfach nicht. Wenn der Vermieter dann noch drei Kaltmieten Kaution einfordert, kann dieses einfach zu viel sein. Immerhin kann man seine Girokonten oder Kreditkarten auch nur zu einem gewissen Rahmen überziehen, die Zinsen werden einen auffressen. Natürlich kann versucht werden, eine Bankbürgschaft über die Kautionssumme zu erhalten, um diese an den Vermieter abzutreten. Jedoch muss man wenigstens begrenzt Zahlungsfähig sein, damit die Bank eine Bürgschaft ausstellt. Wer wirklich über keine Mittel und über keine genügend hohen Geldeingänge verfügt, der wird einfach keine Bankbürgschaft erhalten sowie es auch keinen Kreditrahmen für die Kautionssumme geben wird. Dann kann immer noch ein naher Freund oder Verwandter gebeten werden, eine Privatbürgschaft auszustellen.
Diese Bürgschaft muss natürlich in einer Formulierung ausgefertigt werden, die dem Vermieter die Sicherheit gibt, anstelle des Mieters den Bürgen belasten zu können, auch vor Gericht. Der Vermieter wird sich demnach nicht auf Handschlag einigen, er wird ein eindeutig formuliertes und unterschriebenes Schriftstück verlangen, wenn er sich darauf einlassen sollte. Viele Vermieter haben nämlich einige Interessenten für ihre Wohnung und wenn ihnen an einem Interessenten auch nur eine Kleinigkeit nicht passt, dann nehmen sie einfach einen anderen.
Tipp: Privatbürgschaften immer schriftlich ausformulieren
Zudem muss der Bürger nicht allein ein Schriftstück unterzeichnen, er muss auch gewisse Sicherheiten bieten. Der Vermieter wird in der Regel einen Gehaltsnachweis und eine Schufa-Auskunft sehen wollen, bevor er eine Privatbürgschaft akzeptiert. In den meisten Fällen werden die Vermieter auf dieses Angebot eher skeptisch reagieren, da sie befürchten müssen, dass der Bürge im Forderungsfall genau wie der Mieter zahlungsunfähig oder zahlungsunwillig ist. Sollte der Vermieter die Privatbürgschaft nicht akzeptieren wollen, dann wäre es natürlich eine Problemlösung, wenn der Bürge nicht bürgen würde sondern die Kaution vorstrecken könnte, damit der Vermieter sichere Werte hat.
Mieter, die aufgrund ihrer finanziellen Verhältnisse keine Kaution zahlen können und nicht einmal eine Bankbürgschaft bekommen, sollten vor der Bitte um eine Privatbürgschaft erst einmal ihre Unterlagen zusammen suchen und zum Arbeitsamt oder dem Sozialamt gehen. Immer dann, wenn der Verdienst sehr gering ist, müssen diese staatlichen Stellen einspringen. Sie müssen die Kaution stellen oder sogar das Einkommen aufstocken, wenn man wirklich über kein entsprechendes Einkommen und über kein Eigentum in einem Wert von über 2.600 Euro verfügt. Sollte man jedoch mehr verdienen und durch Kredite belastet sein oder man verdient nicht viel, hat jedoch Eigentum, dann springen die staatlichen Stellen nicht ein.
Bevor ein Privatbürge um Hilfe gebeten wird, sollte diese finanzielle Situation einfach schnell abgeklärt werden. Denn wenn staatliche Stellen einspringen müssen und der Vermieter nach dem Auszug Kosten geltend macht, dann werden die staatlichen Stellen das Geld nicht zurückfordern, der Privatbürge dagegen schon. Aus diesem Grund sollte man auch dann, wenn man das Geld irgendwie auftreiben könnte, die Bürgschaft vom Amt vorstrecken lassen. Beim Auszug muss natürlich bedacht werden, dass die Instandsetzungskosten, die nicht durch die Kaution gedeckt werden können, vom Vermieter eingefordert werden.
Mietkautionsrechner
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