Wie hoch darf eine Mietkaution maximal sein? Was kann der Mieter gegen die zu hohe Kaution tun?

Für die Mietkaution gibt es zwar einige gesetzliche Richtlinien, alles andere ist jedoch Verhandlungsbasis zwischen Mieter und Vermieter. Zu den gesetzlichen Richtlinien gehört, dass die Mietkaution maximal drei Kaltmieten betragen darf. Gerne dürfen sich Mieter und Vermieter auf einen niedrigeren Betrag einigen, es kann auch gänzlich auf eine Kaution verzichtet werden. In der Regel wird der Vermieter jedoch drei Kaltmieten als Kaution verlangen, da es leider viele Mieter gibt, die beim Auszug ein Chaos hinterlassen, das mit der Summe von einer oder zwei Kaltmieten nicht mehr behoben werden kann. In diesem Fall kann der Vermieter weitere Kosten gegen den Mieter geltend machen. Es stellt sich dabei natürlich die Frage, ob dieser zahlungsfähig ist.

Sonderfall: Gewerbliche Vermietung

Wenn der Vermieter einen höheren Kautionsbetrag als drei Kaltmieten ansetzt, müsste er die Fläche als Gewerbefläche vermieten, da dann ein anderes Mietrecht greift. Für Gewerbeflächen sind dem Vermieter keine Grenzen für die Kautionsforderungen gesetzt, er kann durchaus auch sechs Kaltmieten oder mehr als Sicherheit verlangen. Sollte der Vermieter seine Fläche jedoch als Wohnraum vermieten und mehr als drei Kaltmieten an Kaution fordern, ist dies nicht rechtmäßig. Dennoch lassen sich viele Mieter erst einmal darauf ein, um einen gültigen Mietvertrag in den Händen zu halten. Es besteht die Möglichkeit, den Vermieter durch einen Anwalt verwarnen zu lassen und die Kaution auf drei Kaltmieten zu reduzieren.

Augen auf bei der Auswahl des Vermieters!

Grundsätzlich stellt sich für jeden Mieter die Frage, ob ein Vermieter mit überzogenen Kautionsforderungen die richtige Wahl ist. Es kann erwartet werden, dass solche Vermieter auch in allen anderen Bereichen überzogene Forderungen stellen und man daher immer wieder den Anwalt oder einen Mieterverein einschalten muss.

Kautionsminderung im Nachhinein?

Hat der Mieter den Vertrag bereits unterzeichnet, kann er auch im Nachhinein noch erklären, dass die Kautionsforderung ungerechtfertigt ist. Kommt es diesbezüglich zu Mahnungen, sollte der Mieter den Mieterschutzbund oder einen Anwalt für Mietangelegenheiten in Anspruch nehmen. Sollte der Vermieter es zu einem Rechtsstreit kommen lassen, hat er schlechte Erfolgschancen und wird die Kosten dafür letztendlich übernehmen müssen.

Wenn der Mieter die Wahl zwischen mehreren geeigneten Objekten hat, dann sollte er immer versuchen, bei einem umgänglichen und verhandlungsbereiten Vermieter zu unterzeichnen. Es macht wenig Sinn, sich über die gesamte Mietdauer nur durch Anwälte miteinander zu verständigen. Sollte man als Mieter keine andere Wahl haben oder man möchte das Objekt um jeden Preis haben, dann sollte die überzogene Kautionsforderung einfach im Nachhinein angesprochen werden, um zu sehen, ob der Vermieter es auch ohne Anwalt versteht. Es ist einfach schöner, wenn man von Vertragspartner zu Vertragspartner normal und freundlich miteinander reden kann.

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