Wie wird ein Kautionskonto aufgelöst?
Bei der Anmietung einer Wohnung wird eine Kaution in einer bestimmten, festgelegten Summe fällig, die an den Vermieter zu zahlen ist. Der Vermieter bleibt über den Zeitraum des Mietverhältnisses im Besitz dieser Summe. Nach Beendigung des Mietverhältnisses ist der Vermieter verpflichtet, die Mietkaution, einschließlich der Zinsen, an den Mieter zurückzuzahlen. Erhebt der Vermieter noch Ansprüche gegenüber dem Mieter, ist es ihm erlaubt, die Kaution oder einen Teil für einen bestimmten Zeitraum zurückzuhalten.
Wenn der Mieter aber das Kautionskonto auflösen möchte, benötigt er hierfür das Sparbuch, das sich im Besitz des Vermieters befindet. Das Sparbuch wurde bei Mietvertragsunterzeichnung dem Vermieter übergeben und gilt als Sicherheit. Das Kautionssparbuch bietet den Vorteil, dass der Vermieter es nicht einfach kündigen kann. Er hat aber das Recht, einen bestimmten Betrag der Mietkaution auf dem Konto zu belassen, ohne dass der Mieter zustimmt. Davon können anstehende Reparaturen nach Auszug oder aber Nebenkostenabrechnungen beglichen werden, die noch offen sind.
Wenn ein Mietkautionskonto eröffnet wird, steht dem Mieter frei, sich über alle Aktivitäten, die dieses Konto betreffen, Informationen zu erhalten. Dies muss bei der Eröffnung festgelegt werden. So hat der Mieter immer Kenntnis darüber, wenn der Vermieter einen Teilbetrag auflöst.
Wenn ein Mietkautionskonto aufgelöst werden soll, ist es wichtig, sich frühzeitig darum zu kümmern, da dies nur innerhalb einer Kündigungsfrist drei Monaten möglich ist. Der richtige Weg um das Konto zu kündigen, ist ein Schreiben an die Bank, in dem erklärt wird, dass das Konto aufgelöst werden soll. Notwendig sind dafür aber auch die Vorlage des Sparbuches und die Verpfändungserklärung.
Eine gute Alternative zum Mietkautionskonto ist das Mietkaution-Plus-Konto. Dabei werden die Gelder in einem Mietkautionsdepot verwaltet und die Kaution wird für Anlagen in Form von Fonds angelegt. Wenn dieses Konto gekündigt werden soll, hat der Mieter erst einmal die Pfändung für den Vermieter aufzuheben. Dies ist wichtig, wenn der Vermieter keine Forderungen gegenüber dem Mieter hat und die Kaution komplett ausgezahlt werden soll. Nach Aufhebung der Pfändung ist die Handhabung der Kündigung genauso einfach, wie bei einem Mietkautionskonto. Das Geld aus dem Depot wird nicht zwangsläufig dem eigenen Girokonto gutgeschrieben, sondern kann auch im Depot bleiben und als normale Geldanlage genutzt werden.
Eine weitere Möglichkeit ist das „Kautionsfrei Angebot“, welches von Versicherungen angeboten wird. Der Mieter schließt eine solche Versicherung ab und zahlt lediglich einen bestimmten Betrag im Monat. Die Bürgschaft für die Kaution des Mieters übernimmt die Versicherung. Wenn ein Vermieter dieses Mietkautionskonto auslösen möchte, übersendet er die Bürgschaft an die Versicherung. Die gezahlten Gebühren werden nach erfolgter Kündigung auf den Tag genau hin berechnet und von der Summe abgezogen. Die Überschüsse erhält der Mieter. Es bedarf keiner Kündigung der Versicherung.
Fazit: Ganz gleich, auf welche Möglichkeit der Kautionshinterlegung zurückgegriffen wird, bedarf es bei Mietkautionskonten immer einer Kündigung, die bei einer Versicherung für die Mietkaution wegfällt. Daher ist es wichtig, sich mit dem Vermieter auseinanderzusetzen und alle Eventualitäten zu klären, damit schnell über die Kaution verfügt werden kann.
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