Was ändert sich im Jahr 2024?

jahreswechsel
©adobestock by nicholashan

Der Jahreswechsel wird wieder eine Reihe von Neuerungen und Änderungen in fast allen Lebensbereichen mit sich bringen. Altersvorsorge, Kranken- und Pflegeversicherung und auch bei den Versicherungen, auch die Grundsicherung der Einkommensschwächeren wird leicht angehoben. Ein Überblick über die wichtigsten Änderungen.

Die nachfolgende Tabelle verschafft einen Überblick darüber, was sich ab 1. Januar 2024 in den Bereichen Steuern, Finanzen und Versicherung ändern wird.

Änderung bei Steuer, Finanzen, Versicherung und Co

Was ändert sich? 2022 2023 Neu 2024
Altersvorsorge
Rentenbeitragssatz 18,6 Prozent 18,6 Prozent 18,6 Prozent
Rentensteigerung West: 5,35 Prozent West: 4,39 Prozent 3,5 Prozent bundesweit
  Ost: 6,12 Prozent Ost: 5,86 Prozent 3,5 Prozent bundesweit
Rürup-Rente
Rürup-Rente: Erhöhung Sonderausgabenabzug 94 Prozent 96 Prozent 98 Prozent
Zu versteuernder Rentenanteil 82 Prozent 83 Prozent 84 Prozent
Steuern
Anhebung des Grundfreibetrages (Existenzminimum) Alleinstehende: 9.984 Euro Alleinstehende: 10.908 Euro Alleinstehende: 11.604 Euro
  Ehepaare/eingetr. Lebenspartner: 19.968 Euro Ehepaare/eingetr. Lebenspartner: 21.816 Euro Ehepaare/eingetr. Lebenspartner: 23.208 Euro
Erhöhung des Kinderfreibetrags 8.548 Euro 8.952 Euro 9.312 Euro
Freigrenze Geschenk an Geschäftsfreunde 35 Euro/Empfänger 35 Euro/Empfänger 50 Euro/Empfänger
Versicherung
Garantiezins Lebensversicherung 0,25 Prozent 0,25 Prozent 0,25 Prozent
Beitragssatz zur Krankenversicherung (allgemein) 14,60 Prozent 14,60 Prozent 14,60 Prozent
Beitragssatz zur Krankenversicherung (ermäßigt) 14,00 Prozent 14,00 Prozent 14,00 Prozent
Beitragssatz zur Pflegeversicherung 3,05 Prozent 3,05 Prozent 3,40 Prozent
Beitragszuschlag zur Pflegeversicherung für Kinderlose 0,35 Prozent 0,35 Prozent 0,60 Prozent
Höhere Beitragsbemessungsgrenze Renten- und Arbeitslosenversicherung (pro Monat) West: 7.050 Euro West: 7.300 Euro West: 7.550 Euro
  Ost: 6.750 Euro Ost: 7.100 Euro Ost: 7.450 Euro
  Knappschaft West: 8.650 Euro Knappschaft West: 8.700 Euro Knappschaft West: 9.300 Euro
  Knappschaft Ost: 8.350 Euro Knappschaft Ost: 8.650 Euro Knappschaft Ost: 9.200 Euro
Wohnen und Leben
Hartz-4 (Grundsicherung): Höherer Regelsatz Alleinstehende: 449 Euro Alleinstehende: 502 Euro Alleinstehende: 563 Euro
  Partner: 404 Euro Partner: 451 Euro Partner: 506 Euro
  0-5 Jahre: 285 Euro 0-5 Jahre: 318 Euro 0-5 Jahre: 357 Euro
  6-14 Jahre: 311 Euro 6-14 Jahre: 348 Euro 6-14 Jahre: 390 Euro
  14-18 Jahre: 376 Euro 14-18 Jahre: 420 Euro 14-18 Jahre: 471 Euro
Anhebung Kindergeld ab 1. Juli 1.+2. Kind: 219 Euro 250 Euro 250 Euro
  3. Kind: 225 Euro 250 Euro 250 Euro
  jedes weitere Kind: 250 Euro 250 Euro 250 Euro
Änderung der EEG-Umlage 3,723 Cent/kWh 0,00 Cent/kWh abgeschafft
Gesetzlicher Mindestlohn 10,45 Euro/Stunde 12,00 Euro/Stunde 12,41 Euro/Stunde
Auto und Verkehr
Pendlerpauschale (ab dem 21. Kilometer) 35 Cent pro Kilometer 35 Cent pro Kilometer 38 Cent pro Kilometer + rückwirkende Erhöhung ab 2022
Krankschreibung
Digitalisierung AU-Bescheinigung wird vom Arzt elektronisch an die Krankenkasse übermittelt ab 01.01.2023 möglich sollte bald zum Standard werden
Telefonische Krankschreibung durch Corona teilweise möglich teilweise möglich dauerhaft möglich

Neue Düsseldorfer Tabelle für Unterhalt

Die als Richtschnur für die Festsetzung von Unterhaltszahlungen durch die Gerichte dienende Düsseldorfer Tabelle weist zum 1. Januar 2024 neue Werte aus.

Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen Alter des Kindes in Jahren
0 bis 5 6 bis 11 12 bis 17 ab 18
bis 2.100 480 551 645 689
2.101-2.500 504 579 678 724
2.501-2.900 528 607 710 758
2.901-3.300 552 634 742 793
3.101-3.700 576 662 774 827
3.701-4.100 615 706 826 882
4.101-4.500 653 750 878 938
4.501-4.900 692 794 929 993
4.901-5.300 730 838 981 1.048
5.301-5.700 768 882 1.032 1.103
5.701-6.400 807 926 1.084 1.158
6.401-7.200 845 970 1.136 1.213
7.201-8.200 884 1.014 1.187 1.268
8.201-9.200 922 1.058 1.239 1.323
9.701-11.200 960 1.102 1.290 1.378
gültig ab 01.01.2024, der Selbstbehalt eines erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen beträgt 1.450 EUR pro Monat

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