Verdacht auf Steuerhinterziehung: Ermittlungen aufgrund Steuer-CD rechtmäßig

Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) vom 06.10.2016, Az.: 33696/11

Bis vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) ist ein deutsches Ehepaar aus Bayern gezogen, das in der Durchsuchung ihres Hauses einen Verstoß gegen das Grundrecht auf Schutz der Privatsphäre. Das Paar rückte in den Fokus der Ermittler nach Auswertung einer Daten-CD, die von einem ehemaligen Angestellten einer Liechtensteiner Bank erworben wurde. Der EGMR hat die Klage abgelehnt.

Zum Fall

Im Januar 2006 kaufte der Bundesnachrichtendienst (BND) von einem Ex-Banker eine CD mit illegal kopierten Steuerdaten der Liechtensteiner LGT-Bank. Diese enthielt Hinweise auf rund 800 mutmaßliche deutsche Steuerhinterzieher. Infolge dessen wurde das Haus des älteren Ehepaars aus Bayern im April 2008 durchsucht. Der Vorwurf: Das Paar soll Zinseinkünfte in Liechtenstein verschwiegen und somit von 2002 bis 2006 Steuern in Höhe von rund 100.000 Euro am Fiskus vorbeigeschleust haben. Bei der Hausdurchsuchung wurden fünf Rechner und Bankunterlagen beschlagnahmt. Aus Mangel an Beweisen wurde das Ehepaar später freigesprochen.

Gegen den Durchsuchungsbeschluss legte das Ehepaar eine Beschwerde ein. Es fühlte sich in seinen Rechten verletzt, da die Ermittlungen ausschließlich aufgrund der illegal beschafften Daten auf der Steuer-CD durchgeführt wurden. Diese hätten aber keine rechtmäßige Grundlage gebildet.

Die Beschwerde blieb erfolglos. Ebenso die Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht, diese wurde erst gar nicht zur Entscheidung angenommen. Auch in der letzten Instanz hatte das Paar kein Glück.

Das Straßburger Gericht stellte zwar richtig, dass die Privatsphäre der Kläger verletzt wurde, es wurde aber in der Sicherstellung von Beweisen ein legitimes Ziel verfolgt. Denn Steuerhinterziehung stelle eine schwerwiegende Straftat dar, die eine Strafermittlungen notwendig machte. Die gestohlenen Bankdaten seien zum damaligen Zeitpunkt die einzige Grundlage für die Ermittlung gewesen. Zudem konnte BND und Ermittlungsbehörden kein Fehlverhalten unerstellt werden. Da keine dieser Institutionen die Herstellung oder Beschaffung der Daten veranlasst hatte. Vielmehr wurden diese seitens des ehemaligen Bankmitarbeiters dem Nachrichtendienst angeboten.

Weitere Informationen

Obwohl umstritten, hat der Staat mit dem Ankauf so genannter Steuer-CDs mit Bankdaten mutmaßlicher Steuerbetrüger in den letzten zehn Jahren Milliardenerlöse eingefahren. Denn genau genommen wurden die Daten vor dem Verkauf von den Geldinstituten gestohlen. Nichtsdestotrotz löste der Ankauf von Steuer-CDs eine Flut von Selbstanzeigen aus.

Allerdings hat der Bundestag 2015 eine gesetzliche Regelung im Strafgesetzbuch getroffen. Durch den neu eingeführten Straftatbestand der „Datenhehlerei“ (§ 202d StGB) soll (laut Deutscher Anwaltsverein) der bisher umstrittene Ankauf der Steuerdaten durch das Finanzministerium ausdrücklich erlaubt werden. Die Strafnorm soll aber nicht für Handlungen gelten, „mit denen Daten ausschließlich der Verwertung in einem Besteuerungsverfahren“ zugeführt werden. Journalisten und andere Fachkreise stehen dem neuen Straftatbestand äußerst kritisch gegenüber, da der Paragraph auch Auswirkungen auf Presse- und Meinungsäußerungsfreiheit haben könnte.


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