Sicherheiten für Girokonten und Kontokorrentkredit

In den meisten Fällen verlangen die Banken für einen Überziehungskredit keine Sicherheitsleistungen. Vielmehr wird ein privates Girokonto durch den monatlichen Geldeingang sichergestellt. Diese Regelung gilt allerdings nur bei Privatpersonen mit guter Bonität. Wer hingegen ein Geschäftskonto nutzen will, für den wird die Bank entsprechende Sicherheiten für den Betriebsmittelkredit verlangen. Ein Kontokorrentkredit bietet dabei dem Verbraucher die Möglichkeit, sein Girokonto bis zu einer vorab vereinbarten Höhe – in den meisten Fällen zwei bis drei Monatsgehälter – zu überziehen. Der Vorteil liegt darin, dass für den Kredit nur Zinsen für die Tage berechnet werden, für den dieser in Anspruch genommen wird. Allerdings schwanken die Konditionen für einen Dispokredit von Bank zu Bank doch erheblich, so dass hier unbedingt verglichen werden muss.

Teilweise lassen sich bei den Kontokorrentkrediten Zinsspannen von 7,9 Prozent p. a. bis letztlich 19,9 Prozent p. a. feststellen. Wer innerhalb eines Girokontovergleichs ein günstigeres Angebot gefunden hat, kann neben seinem Girokonto auch den Kontokorrentkredit auf einfache Weise kündigen. Eine Kündigungsfrist muss hierbei nicht beachtet werden. Wer den Kredit auf seinem Girokonto nicht ganz tilgen kann, sollte überlegen, ob dies durch eine Umschuldung in einen Ratenkredit möglich ist. Mit der Aufnahme eines Ratenkredits wird dann der Dispo abgelöst.


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  1. Heino Warncke fragte am #

    Wie hoch sind Girokonten abgesichert

    1
    • Antwort der Redaktion vom 29.10.2018 um 15:25: #

      Über die gesetzliche Einlagensicherung mit einklagbarem Rechtsanspruch bis zu 100.000 Euro pro Kunde und Bank. Bei Mitgliedschaft in einem der zusätzlichen Sicherungssysteme auch deutlich mehr und bei Volksbanken und Sparkassen in unbegrenzter Höhe über die Institutshaftung und bei Banken. Die genaue Höhe der Einlagensicherung können Sie den Einzeltests der jeweiligen Konten auf unserem Portal entnehmen.

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