Wie viele Girokonten darf man haben?

Inhalt

Bei der Anzahl an Girokonten sind dem Verbraucher keinerlei Grenzen gesetzt. So lassen sich auch mehrere Girokonten nebeneinander gleichzeitig führen.

Einige Verbraucher verbinden ein normales Girokonto mit einem Online-Konto, Selbständige und Freiberufler ein privates Girokonto mit einem Geschäftskonto. Andere wiederum verbinden ein Gehaltskonto mit einem zweiten Girokonto, auf dem dann eventuelle Mieteinkünfte aus einer vermieteten Eigentumswohnung eingehen. Auf diese Weise findet immer eine sinnvolle Einnahmenkontrolle statt.

Auch für unverheiratete Paare lohnen sich mehrere Konten. Auf diese Weise besitzt jeder der Partner zwar sein eigens Privat- und Gehaltskonto, andererseits können auf einem anderen Konto gemeinsame Besorgungen wie Einkäufe oder Urlaube etc. abgerufen werden. Je nach persönlicher Wunschlage lohnen sich auch unterschiedliche Konten bei verschiedenen Kreditinstituten.

Ein weiteres, passendes Girokonto finden

Wer ein neues Konto eröffnen will, hat meist genaue Vorstellungen davon, was das Konto können muss bzw. welche Leistungen enthalten sein sollen. Um die Auswahl der am besten geeigneten oder günstigsten Angebote zu erleichtern, haben wir unseren Girokonto-Vergleich für verschiedene Standardfälle vorgefiltert: von kostenlosen Konten über Konten mit Bonus oder Prämie für Neukunden, Gehaltskonten bis hin zu Firmenkonten:

Kostenlose Girokonten

Alle Girokonten, die generell oder ab einem bestimmten Gehaltseingang kostenlos sind.

» Kostenloses Girokonto finden

Girokonten mit Bonus

Welche Banken Neukunden einen Bonus oder eine Prämie fürs neue Girokonto bieten.

» Girokonto mit Bonus finden

Geschäfts- und Firmenkonten

Welche Banken Selbstständigen und Unternehmen die besten Geschäfts- und Firmenkonten bieten.

» Geschäftskonto finden

Gemeinschaftskonto

Worauf bei einem Gemeinschaftskonto zu achten ist und Angebote der Banken im Vergleich.

» Gemeinschaftskonto finden

Diese Banken bieten kostenlose Girokonten


0,00€mtl. Grundgebühr
Dispo­zinsen p.a.
11,00 %
Mindest­gehalts­eingang
700,00 €
Guthaben­zinsen p.a.
0,00 %
Bonus:50€ Prämie und 4,00% Zinsen p.a.
0,00€mtl. Grundgebühr
Dispo­zinsen p.a.
12,55 %
Mindest­gehalts­eingang
0,00 €
Guthaben­zinsen p.a.
0,00 %
2,95€mtl. Grundgebühr
/
Dispo­zinsen p.a.
9,90 %
Mindest­gehalts­eingang
0,00 €
Guthaben­zinsen p.a.
0,00 %
Bonus:Bis 150 Euro Startguthaben
0,00€mtl. Grundgebühr
Dispo­zinsen p.a.
10,99 %
Mindest­gehalts­eingang
700,00 €
Guthaben­zinsen p.a.
0,00 %
Bonus:50 Euro Prämie
0,00€mtl. Grundgebühr
Dispo­zinsen p.a.
12,85 %
Mindest­gehalts­eingang
500,00 €
Guthaben­zinsen p.a.
0,00 %
0,00€mtl. Grundgebühr
Dispo­zinsen p.a.
0,00 %
Mindest­gehalts­eingang
0,00 €
Guthaben­zinsen p.a.
0,00 %
Bonus:Monatliche travel benefits für 3,99 €
2,90€mtl. Grundgebühr
Dispo­zinsen p.a.
9,49 %
Mindest­gehalts­eingang
0,00 €
Guthaben­zinsen p.a.
0,00 %
4,90€mtl. Grundgebühr
Dispo­zinsen p.a.
11,49 %
Mindest­gehalts­eingang
0,00 €
Bonus:60 € Startguthaben und 6 Monate 3,30% Tagesgeldzinsen garantiert
4,90€mtl. Grundgebühr
Dispo­zinsen p.a.
10,44 %
Mindest­gehalts­eingang
0,00 €
Guthaben­zinsen p.a.
0,00 %
5,90€mtl. Grundgebühr
Dispo­zinsen p.a.
13,14 %
Mindest­gehalts­eingang
0,00 €
Guthaben­zinsen p.a.
0,00 %
Bonus:75 € für Eröffnung eines Wertpapierdepots
9,90€mtl. Grundgebühr
Dispo­zinsen p.a.
0,00 %
Mindest­gehalts­eingang
0,00 €
Guthaben­zinsen p.a.
0,00 %
0,00€mtl. Grundgebühr
/
Dispo­zinsen p.a.
11,27 %
Mindest­gehalts­eingang
3.000,00 €
Guthaben­zinsen p.a.
0,00 %
Bonus:75 € für Eröffnung eines Wertpapierdepots
0,01 % p.a. Guthabenzins
8,90€mtl. Grundgebühr
/
Dispo­zinsen p.a.
9,41 %
Mindest­gehalts­eingang
0,00 €
Guthaben­zinsen p.a.
0,00 %
Bonus:100€ Begrüßungsgeld für Neukunden
1,90€mtl. Grundgebühr
Dispo­zinsen p.a.
13,00 %
Mindest­gehalts­eingang
0,00 €
Guthaben­zinsen p.a.
0,00 %
Bonus:75 € für Eröffnung eines Wertpapierdepots
0,01 % p.a. Guthabenzins
5,00€mtl. Grundgebühr
Dispo­zinsen p.a.
0,00 %
Mindest­gehalts­eingang
0,00 €
Guthaben­zinsen p.a.
0,00 %
0,00€mtl. Grundgebühr
Dispo­zinsen p.a.
12,00 %
Mindest­gehalts­eingang
0,00 €
Guthaben­zinsen p.a.
0,00 %
0,00€mtl. Grundgebühr
Dispo­zinsen p.a.
0,00 %
Mindest­gehalts­eingang
0,00 €
Guthaben­zinsen p.a.
0,00 %
5,50€mtl. Grundgebühr
Dispo­zinsen p.a.
10,92 %
Mindest­gehalts­eingang
0,00 €
Guthaben­zinsen p.a.
0,00 %
3,00€mtl. Grundgebühr
Dispo­zinsen p.a.
12,99 %
Mindest­gehalts­eingang
0,00 €
Guthaben­zinsen p.a.
0,00 %
Bonus:Kostenlose VISA Card pur zum Girokonto
0,00€mtl. Grundgebühr
Dispo­zinsen p.a.
10,84 %
Mindest­gehalts­eingang
0,01 €
Guthaben­zinsen p.a.
0,00 %
0,00€mtl. Grundgebühr
Dispo­zinsen p.a.
8,04 %
Mindest­gehalts­eingang
700,00 €
Guthaben­zinsen p.a.
0,00 %
15,00€mtl. Grundgebühr
Dispo­zinsen p.a.
0,00 %
Mindest­gehalts­eingang
0,00 €
Negativ­zinsen p.a.
0,00 %
3,00€mtl. Grundgebühr
Dispo­zinsen p.a.
0,00 %
Mindest­gehalts­eingang
0,00 €
Negativ­zinsen p.a.
0,00 %
5,00€mtl. Grundgebühr
Dispo­zinsen p.a.
12,24 %
Mindest­gehalts­eingang
0,00 €
Guthaben­zinsen p.a.
0,00 %
7,90€mtl. Grundgebühr
Dispo­zinsen p.a.
12,85 %
Mindest­gehalts­eingang
0,00 €
Guthaben­zinsen p.a.
0,00 %
0,00€mtl. Grundgebühr
Dispo­zinsen p.a.
8,77 %
Mindest­gehalts­eingang
600,00 €
Guthaben­zinsen p.a.
0,00 %
0,01 % p.a. Guthabenzins
0,00€mtl. Grundgebühr
Dispo­zinsen p.a.
13,73 %
Mindest­gehalts­eingang
2.000,00 €
Guthaben­zinsen p.a.
0,00 %
0,01 % p.a. Guthabenzins
7,00€mtl. Grundgebühr
Dispo­zinsen p.a.
0,00 %
Mindest­gehalts­eingang
0,00 €
Negativ­zinsen p.a.
0,00 %
3,90€mtl. Grundgebühr
Dispo­zinsen p.a.
12,91 %
Mindest­gehalts­eingang
0,00 €
Guthaben­zinsen p.a.
0,00 %
0,00€mtl. Grundgebühr
Dispo­zinsen p.a.
13,15 %
Mindest­gehalts­eingang
0,00 €
Guthaben­zinsen p.a.
0,00 %
0,00€mtl. Grundgebühr
Dispo­zinsen p.a.
7,49 %
Mindest­gehalts­eingang
0,00 €
Guthaben­zinsen p.a.
2,50 %
bis zu 2,50 % p.a. Guthabenzins
5,90€mtl. Grundgebühr
Dispo­zinsen p.a.
7,49 %
Mindest­gehalts­eingang
0,00 €
Guthaben­zinsen p.a.
2,50 %
bis zu 2,50 % p.a. Guthabenzins
9,90€mtl. Grundgebühr
Dispo­zinsen p.a.
11,00 %
Mindest­gehalts­eingang
0,00 €
Guthaben­zinsen p.a.
0,00 %
Bonus:50€ Prämie und 4,00% Zinsen p.a.
0,00€mtl. Grundgebühr
/
Dispo­zinsen p.a.
12,45 %
Mindest­gehalts­eingang
700,00 €
Negativ­zinsen p.a.
0,00 %
Bonus:50 Euro Startguthaben
0,00€mtl. Grundgebühr
Dispo­zinsen p.a.
11,75 %
Mindest­gehalts­eingang
700,00 €
Guthaben­zinsen p.a.
0,00 %
9,90€mtl. Grundgebühr
Dispo­zinsen p.a.
7,49 %
Mindest­gehalts­eingang
0,00 €
Guthaben­zinsen p.a.
2,50 %
bis zu 2,50 % p.a. Guthabenzins
18,99€mtl. Grundgebühr
Dispo­zinsen p.a.
0,00 %
Mindest­gehalts­eingang
0,00 €
Guthaben­zinsen p.a.
3,50 %
Bonus:1% Cashback in Restaurants + 2% Cashback für öffentliche Verkehrsmittel
bis zu 3,50 % p.a. Guthabenzins
0,00€mtl. Grundgebühr
/
Dispo­zinsen p.a.
11,48 %
Mindest­gehalts­eingang
700,00 €
Guthaben­zinsen p.a.
0,00 %
Bonus:75 € Gehaltsgutschrift für Neukunden, 4 Monate 3,30% Zinsen garantiert und bis zu 70 € Wertpapierprämie
2,95€mtl. Grundgebühr
Dispo­zinsen p.a.
9,90 %
Mindest­gehalts­eingang
0,00 €
Guthaben­zinsen p.a.
0,00 %
Bonus:Bis 150 Euro Startguthaben + Trikot
9,99€mtl. Grundgebühr
Dispo­zinsen p.a.
0,00 %
Mindest­gehalts­eingang
0,00 €
Guthaben­zinsen p.a.
3,50 %
Bonus:1% Cashback in Restaurants und Bars
bis zu 3,50 % p.a. Guthabenzins
3,99€mtl. Grundgebühr
Dispo­zinsen p.a.
0,00 %
Mindest­gehalts­eingang
0,00 €
Guthaben­zinsen p.a.
3,50 %
bis zu 3,50 % p.a. Guthabenzins
9,00€mtl. Grundgebühr
Dispo­zinsen p.a.
10,50 %
Mindest­gehalts­eingang
0,00 €
Guthaben­zinsen p.a.
0,00 %
6,90€mtl. Grundgebühr
Dispo­zinsen p.a.
13,70 %
Mindest­gehalts­eingang
0,00 €
Guthaben­zinsen p.a.
0,00 %
16,90€mtl. Grundgebühr
Dispo­zinsen p.a.
13,15 %
Mindest­gehalts­eingang
0,00 €
Guthaben­zinsen p.a.
0,00 %
3,80€mtl. Grundgebühr
/
Dispo­zinsen p.a.
3,54 %
Mindest­gehalts­eingang
0,00 €
Guthaben­zinsen p.a.
0,00 %
4,90€mtl. Grundgebühr
Dispo­zinsen p.a.
13,15 %
Mindest­gehalts­eingang
0,00 €
Guthaben­zinsen p.a.
0,00 %
9,90€mtl. Grundgebühr
Dispo­zinsen p.a.
13,15 %
Mindest­gehalts­eingang
0,00 €
Guthaben­zinsen p.a.
0,00 %
0,00€mtl. Grundgebühr
Dispo­zinsen p.a.
11,48 %
Mindest­gehalts­eingang
0,01 €
Guthaben­zinsen p.a.
0,00 %
Bonus:25 € Gehaltsgutschrift für Neukunden, 4 Monate 3,30 % Zinsen garantiert und bis zu 70 € Wertpapierprämie
8,50€mtl. Grundgebühr
Dispo­zinsen p.a.
7,50 %
Mindest­gehalts­eingang
0,00 €
Negativ­zinsen p.a.
0,00 %
Bonus:Neukundenaktion - 25 Euro Startguthaben und Vergünstigungen im 1. Jahr
3,00€mtl. Grundgebühr
Dispo­zinsen p.a.
11,84 %
Mindest­gehalts­eingang
0,00 €
Guthaben­zinsen p.a.
0,00 %
Bonus:1 Euro Spende für Walschutzprojekte
13,90€mtl. Grundgebühr
+
Dispo­zinsen p.a.
13,70 %
Mindest­gehalts­eingang
0,00 €
Guthaben­zinsen p.a.
0,00 %
0,00€mtl. Grundgebühr
Dispo­zinsen p.a.
8,42 %
Mindest­gehalts­eingang
0,00 €
Guthaben­zinsen p.a.
0,00 %
0,00€mtl. Grundgebühr
Dispo­zinsen p.a.
9,90 %
Mindest­gehalts­eingang
700,00 €
Guthaben­zinsen p.a.
3,50 %
Bonus:Verlosung von 20 Reisen zu den Olympischen Spielen
3,50 % p.a. Guthabenzins
0,00€mtl. Grundgebühr
Dispo­zinsen p.a.
10,50 %
Mindest­gehalts­eingang
700,00 €
Guthaben­zinsen p.a.
3,50 %
Bonus:Verlosung von 20 Reisen zu den Olympischen Spielen
3,50 % p.a. Guthabenzins
0,00€mtl. Grundgebühr
Dispo­zinsen p.a.
13,15 %
Mindest­gehalts­eingang
0,00 €
Guthaben­zinsen p.a.
0,00 %

Wir haben insgesamt 55 Produkte für Sie im Vergleich.

Allerdings sollte nicht bereits deshalb ein zweites Girokonto bei einer anderen Bank eröffnet werden, nur weil man bei seiner Hausbank bereits sein bestehendes Girokonto überzogen hat. In diesem Falle besteht zu schnell die Möglichkeit, in die Schuldenfalle zu geraten. In allen anderen Fällen ist es egal, ob man neben einem Girokonto ein weiteres Konto bei derselben oder bei einem anderen Bankinstitut führt. Diese Möglichkeit ist allerdings nur bei einem normalen Girokonto gegeben. Handelt es sich hingegen um ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto), teilt die Bank eine solche Eröffnung sofort der SCHUFA mit. Dadurch soll Missbrauch verhindert werden, in dem Bankkunden auch bei anderen Kreditinstituten ein zweites P-Konto führen und dabei gleich in doppelter Weise den Pfändungsschutz genießen könnten. Auch wenn die Eröffnung eines Pfändungsschutzkontos durch eine Vereinbarung zwischen Bank und Kunde festgelegt wird, kann der Pfändungsschutz nur einmalig für ein Girokonto gewährt werden.

Bei jedem Antrag auf ein P-Konto muss der Antragsteller somit der SCHUFA-Klausel einwilligen, damit festgestellt werden kann, ob nicht noch ein weiteres P-Konto bei einer anderen Bank besteht. Es ist nämlich unzulässig, dass sich Schuldner auf diese Weise ein über dem Selbstbehalt liegendes Vermögen sichern. Auf diese Weise wird die Auskunft der SCHUFA gegenüber den Kreditinstituten künftig auch über das Merkmal „P-Konto“ erweitert. Allerdings ist es einer Bank nicht erlaubt, über die P-Konto-Auskunft auch noch weitere Anfragen zur Kreditwürdigkeit des Bankkunden zu beantworten. Gleiches gilt auch für die Ermittlung des Scoring-Wertes, auch dieser hat innerhalb der P-Konto-Antwort nichts zu suchen. Schließlich wird gerade deshalb ein Pfändungsschutzkonto eingerichtet, um dem Kunden einen Pfändungsschutz zu gewähren und nicht, um diesem einen Dispokredit einzurichten.

Kann ich weitere Konten neben meinem neuen Girokonto führen?

Verbrauchern haben jederzeit die Möglichkeit, mehrere Girokonten gleichzeitig zu führen. Dabei spielt es auch keinerlei Rolle, ob diese Konten beim selben Kreditinstitut erfolgt oder ob die Kontoführung auf mehrere Kreditinstitute verteilt ist. Allerdings muss jedes weitere Konto erneut beantragt werden. Handelt es sich um ein Online-Konto, kann dieser direkt über die Internet-Plattform der Direktbank gestellt werden. Nach Ausfüllen des Onlineantrags dauert es in der Regel noch ein bis zwei Wochen, bis der Antrag an den zukünftigen Inhaber des Online-Girokontos per Post versendet wird. Hat der Onlinebesitzer dann entsprechend Karten und Nummern erhalten, kann er sein Onlinekonto ab diesem Zeitpunkt wie ein ganz normales Girokonto verwenden. Wer sein Konto wechselt, für den ist es empfehlenswert, sein bestehendes Girokonto parallel zum neuen Giro- bzw. Onlinekonto weiterlaufen zu lassen. Erfahrungsgemäß dauert die gesamte Umstellung auf ein neues Girokonto in der Regel ein bis zwei Monate. Innerhalb dieser Zeit können dann Einzugsermächtigungen oder Lastschriften ohne Zeitdruck auf das neue Girokonto umgestellt werden.

Gleichzeitig sollte die Zeit auch dafür genutzt werden, die Kontenumstellung auch anderen Unternehmen weiterzugeben. Beispiel: Vermieter, Arbeitgeber, Versicherungen, Ärzte oder Telekommunikationsunternehmen etc. Die meisten Banken halten hierzu für ihre Kunden entsprechende Vordrucke in Postkartenform bereit. Auch für das Einlösen von Schecks gibt es keine Probleme. Girokontobesitzer müssen hierfür lediglich den Scheck neben einem Auftrag zur Gutschrift bei ihrem jeweiligen Kreditinstitut einlösen. Wer sich für mehrere Girokonten entscheidet, benötigt für jedes einen separaten Eröffnungsantrag. Allerdings ist bei derselben Bank dann nur eine SCHUFA-Anfrage erforderlich.

Im Umkehrschluss ist es der SCHUFA erlaubt, allen Kreditinstituten auf Anfrage Auskunft über ein gemeldetes Pfändungsschutz-Konto zu geben. Dafür entfällt allerdings im Gegenzug die SCHUFA-Klausel, wie sie für einen herkömmlichen Girokontovertrag gilt. Dies bedeutet, dass es der SCHUFA für den Fall, dass es sich um eine P-Konto-Abfrage handelt, keine weiteren Auskünfte über die jeweilige Bonität des Kunden geben darf. Zudem unterliegen die gesamten Daten, die der SCHUFA im Rahmen der Missbrauchskontrolle bezüglich des P-Kontos gemeldet werden, dem Datenschutz. Geht die SCHUFA weiter in ihrer Auskunftserteilung, in dem sie neben der Kreditwürdigkeit auch noch Angaben über den Score-Wert heranzieht, liegt eine Verletzung gegen den herrschenden Datenschutz vor. Diese Daten dürfen dann nicht verwertet werden.

Müssen nach Eröffnung eines Girokontos alle Bankgeschäfte über das neue Konto abgewickelt werden?

Wer ein neues Girokonto eröffnet, kann das bereits bestehende Konto parallel neben dem anderen führen. Girokunden können damit alles unverändert lassen. Mehrere Konten anzulegen empfiehlt sich sogar für Personen, die Einkünfte aus mehreren Quellen haben. Teilweise besteht sogar die Pflicht zur Führung eines bestimmten Kontos, beispielsweise für die Kaution. Dieses Kautionskonto muss für sich allein gestellt werden und darf für den Fall einer Insolvenz nicht auf dem normalen privaten Girokonto angelegt werden. Andererseits ist es auch gut, ein Konto für alle Gehaltseingänge und Überweisungen zu haben, daneben noch ein Konto für alle eingehenden Mietzahlungen aus vermieteten Immobilien und vielleicht noch ein Konto für die Kinder, auf dem kleinere Beträge für bestimmte Vorhaben angespart werden können. Auf diese Weise kommt es zu einem deutlich besseren Überblick über die jeweiligen Einnahmequellen.

Zwingend kann keinem Kontoinhaber ein Miet-, ein Gehalts- oder auch ein Geschäftskonto vorgeschrieben werden. Eine Verpflichtung zu einer getrennten Ein- und Ausgabenverfügung besteht nicht. Allerdings sollte – auch aus steuerrechtlichen Gründen – ein privates Girokonto mit Dispokredit, auf dem das Gehalt der Ehefrau monatlich eingeht, nicht unbedingt gleichzeitig auch als Geschäftskonto dienen. Bei Kunden, die ein Girokonto ohne Dispositionskredit beantragen, muss auch kein regelmäßiger Geldeingang nachzuweisen sein. Grundsätzlich gilt: Wie viele Girokonten ein Verbraucher besitzt, ist ganz allein seine Sache. In der Regel sollte aber trotz Einnahmen-Splittung auf eine gewisse Übersichtlichkeit geachtet werden. Für Privatpersonen sind daher zwei unterschiedliche Girokonten ausreichend.

Grundsätzlich sollte jedoch darauf geachtet werden, dass lediglich ein Girokonto mit einem Dispokredit ausgestattet ist. Zu groß wäre die Gefahr, beide Girokonten zu überziehen, und hierdurch in die Schuldenfalle zu geraten. Wird ein Girokonto ausschließlich für Mieteinkünfte aus der Vermietung einer Immobilie angelegt, ist sowieso kein Dispo notwendig. Zudem darf nicht vergessen werden, dass jedes Girokonto mit Dispo der SCHUFA mitgeteilt wird. Auch wenn der Kunde nur einen Dispo benötigt, ist dennoch bei der SCHUFA ein zweiter ausgewiesen. Dies wiederum kann die Bonität des Bankkunden für alle weiteren Kreditanträge stark einschränken.

Je nach Zielgruppe kann einerseits ein ganz normales Girokonto bei der Hausbank geführt werden, andererseits ein Online-Konto bei einer Direktbank, um dort entsprechend Aktiengeschäfte durchzuführen. Hierzu ist lediglich ein PC und ein Internetanschluss nötig, und schon kann man die entsprechende Homepage seiner Bank aufrufen. In den meisten Fällen muss hierbei nicht einmal eine spezielle Software installiert werden, um seine Bankgeschäfte tätigen zu können. Der Vorteil des Internet Banking liegt einfach in der Flexibilität, denn der Kunde kann von überall aus seine Bankgeschäfte tätigen. Hierfür ist lediglich ein internetfähiger Computer notwendig.

Wer hingegen lieber den Kontakt mit einem Bankberater vorzieht, der sollte auf seine Hausbank nicht verzichten. In den meisten Fällen teilt die entsprechende Zweigstelle nach Kontoeröffnung auch gleichzeitig die Kontaktdaten des persönlichen Kundenbetreuers mit. Dieser persönliche Ansprechpartner kann dann innerhalb der gewöhnlichen Geschäftszeiten jederzeit für Fragen um die Finanzgeschäfte angerufen bzw. kontaktiert werden. Wer hingegen seine Finanzgeschäfte weitgehend in eigener Regie erledigen kann, der fährt mit dem Online-Banking zudem noch weitaus kostengünstiger. Da die meisten Direktbanken auf größere Bankfilialen und Kundenberater verzichten, können diese Einsparungen in Form von kostenlosen Girokonten an die Kunden weiter gegeben werden. Bei einigen Banken erhalten die Kunden zudem noch eine kostenlose Kunden- bzw. Partnerkarte, auch das Geldabheben am Automaten ist vielfach gebührenfrei. Bei der DKB-Bank sogar weltweit.

Wer sicher gehen will, dass er letztlich über ein gebührenfreies individuelles Girokonto verfügt, sollte einen entsprechenden Girokontovergleich nicht scheuen. Schließlich kann heute jeder Verbraucher Einsparungen in einem drei- bis vierstelligen Bereich für andere persönlichen Dinge brauchen.


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