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Fintech-Check: Warum hinter stylischen Banking-Apps oft gar keine echte Bank steckt

Kristin Halle Aktualisiert: 03.10.2026 3 Min. Lesezeit
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Ob Neobank, Geldtransfer-Dienst oder Smartphone-Girokonto: Auf dem Display sehen moderne Finanz-Apps oft zum Verwechseln ähnlich aus. Rechtlich trennen die Anbieter hinter den Benutzeroberflächen jedoch Welten. Wie eine regulatorische Einordnung zeigt, bestimmt die Lizenzform maßgeblich darüber, was mit dem Geld der Kunden geschieht – und wie es im Pleitefall abgesichert ist.

Drei grundlegend verschiedene Lizenzmodelle

Wer heute ein digitales Konto eröffnet, stößt in der Praxis auf drei grundlegend verschiedene Lizenzmodelle:

  • Vollbanken (Kreditinstitute nach KWG/CRR): Klassische Institute (wie Deutsche Bank, ING oder DKB) sowie Neobanken mit eigener Banklizenz (wie N26) dürfen Einlagen annehmen und als Kredite weiterverleihen. Nur sie bieten vollwertige Girokonten mit Dispokredit und Zinsgutschriften.
  • E-Geld-Institute (EMI nach ZAG): Anbieter wie PayPal, Skrill oder Wise operieren nach einer Prepaid-Logik. Kundengelder gelten als digitales Guthaben, nicht als Spareinlage. Für EMIs gilt ein striktes Zins- und Kreditverbot: Sie dürfen weder Guthabenzinsen zahlen noch Geld an Dritte verleihen.
  • Reine Zahlungsinstitute (PI): Zahlungsabwickler wie Stripe oder Adyen dürfen Gelder ausschließlich zur unmittelbaren Ausführung von Transaktionen annehmen. Eine dauerhafte Verwahrung von Guthaben ist ihnen gesetzlich untersagt.

Surftipp: Ratgeber: Banklizenzen im Check: Vollbank, ZAG und Zahlungsinstitute

Der Sicherheits-Check: 7-Tage-Garantie gegen Aussonderungsrecht

Der gravierendste Unterschied betrifft den Ernstfall: die Insolvenz des Anbieters.

  • Gesetzliche Einlagensicherung (Vollbank): Fällt eine Vollbank aus, greift das Einlagensicherungsgesetz (EinSiG). Guthaben bis 100.000 Euro pro Kunde sind abgesichert und müssen von der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB) verbindlich innerhalb von sieben Arbeitstagen ausgezahlt werden.
  • Safeguarding & Aussonderung (E-Geld-Institute): EMIs gehören keinem gesetzlichen Einlagensicherungsfonds an. Stattdessen greift das sogenannte Safeguarding (§§ 17, 18 ZAG): Kundengelder müssen getrennt vom Betriebsvermögen auf Treuhandkonten externer Vollbanken hinterlegt werden. Bei einer Pleite greift das Aussonderungsrecht nach § 47 InsO – das Geld gehört nicht zur Insolvenzmasse.

Der Haken für Verbraucher: Für die Aussonderung gibt es keine gesetzliche 7-Tage-Frist. Prüft der Insolvenzverwalter komplexe Treuhandstrukturen, kann der Zugriff auf das Guthaben Wochen oder Monate blockiert sein. Hinzu kommt das Gegenparteirisiko der verwahrenden Partnerbank.

Fassade vs. Lizenz: BaaS und EU-Passporting

Viele Neobanken besitzen selbst überhaupt keine Banklizenz, sondern nutzen zwei gängige Strategien:

  • Banking-as-a-Service (BaaS): Das Fintech liefert Design, App und Support; der eigentliche Kontovertrag läuft über eine lizenzierte Partnerbank (wie die Solaris SE). Kunden profitieren hierbei von der vollen gesetzlichen Einlagensicherung der Partnerbank.
  • EU-Passporting: Institute weichen auf Lizenzen aus EU-Ländern wie Litauen oder Irland aus. Hier gilt das Safeguarding-Recht des Herkunftslandes; zudem erhalten Kunden oft eine ausländische IBAN (z. B. mit Länderkürzel „LT“), was vereinzelt noch zu Akzeptanzproblemen bei Lastschriften führen kann.

Fazit für den Alltag

Für Verbraucher ergibt sich daraus eine klare Trennung: Gehalt, Notgroschen und Sparvermögen gehören auf ein Vollbankkonto mit Einlagensicherung und Zinsoption. E-Wallets und EMI-Konten punkten hingegen bei flexiblen Nebenzwecken wie Reisen, schnellen P2P-Zahlungen unter Freunden oder sicherem Online-Shopping.

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Projektleiterin

Kristin Halle

Kristin Halle hat sich auf die Bereiche Finanzen und Wirtschaft spezialisiert. Nach dem Erwerb der allgemeinen Hochschulreife an einem beruflichen Gymnasium mit wirtschaftswissenschaftlichem Schwerpunkt schloss sie 2016 ihr Bachelor-Studium der Betriebswirtschaftslehre mit dem Schwerpunkt Controlling in Leipzig ab. Zudem verfügt sie über die Ausbildereignung (IHK) und ist bei uns als Ausbilderin für Nachwuchskräfte tätig. Ihre berufliche Laufbahn bei Franke-Media.net begann sie zunächst als Junior Analystin. Mittlerweile leitet sie bei uns als Projektmanagerin die Portale Kreditkarte.net, Konto.org und Kostenloses-konto.net. In dieser Funktion verantwortet sie die kontinuierliche Qualitätssicherung und Aktualität der vorgestellten Finanzprodukte. Sie arbeitet stetig an der Weiterentwicklung unserer Vergleiche, Testverfahren und Ratgeberinhalte. Darüber hinaus wirkt sie aktiv an Affiliate-Marketing-Kooperationen und der Betreuung unserer Partnernetzwerke mit.