Ein Trauerfall stellt Familien nicht nur vor emotionale, sondern auch vor große organisatorische Herausforderungen. Besonders beim Thema Finanzen lauern Tücken, die viele Angehörige nicht auf dem Schirm haben.
Der Mythos vom eingefrorenen Konto
Ein weit verbreiteter Irrtum: Das Girokonto des Verstorbenen wird automatisch eingefroren oder aufgelöst. Die Wahrheit ist, dass es als sogenanntes „Nachlasskonto“ zu den bestehenden Konditionen weiterläuft. Wichtige Zahlungen wie Miete oder Strom gehen also nicht ins Leere.
Vorsicht Falle: Keine eigenmächtigen Abhebungen!
Doch Achtung: Wer nach dem Tod ohne explizite „transmortale Bankvollmacht“ mit der PIN der verstorbenen Person Geld abhebt, begibt sich auf rechtliches Glatteis. Das Guthaben gehört ab sofort der gesamten Erbengemeinschaft. Wer hier unabgesprochen handelt, riskiert handfeste Schadensersatzforderungen.
Ehepaare aufgepasst: Das Gemeinschaftskonto
Auch für Ehepaare ist das Thema wichtig: Je nachdem, ob Sie ein „Oder-Konto“ oder ein „Und-Konto“ führen, kann der Zugriff für den überlebenden Partner im Ernstfall völlig unproblematisch sein – oder völlig blockiert werden.
So handeln Sie jetzt richtig
Wie Sie rechtliche Fallen geschickt umgehen, welche Unterlagen Banken zur Legitimation wirklich fordern dürfen (es muss nicht immer der teure Erbschein sein!) und wie Sie Bestattungskosten unkompliziert direkt vom Nachlasskonto bezahlen, erfahren Sie in unserem umfassenden Ratgeber:
Surftipp: Todesfall in der Familie: Was passiert mit dem Girokonto?
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Datenstand: 28.09.2026. Alle Angaben ohne Gewähr.
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