Debanking in Deutschland

Ein Leben ohne Girokonto ist in der heutigen Zeit praktisch unmöglich. Weder der Empfang von Gehältern noch die Begleichung von Rechnungen oder der Einzug von Spenden sind ohne Bankverbindung machbar. Dennoch rückt ein Phänomen zunehmend in den Fokus der Öffentlichkeit: das sogenannte „Debanking“. Damit ist die oft unangekündigte Kündigung oder Verweigerung von Bankkonten gemeint.

Wir von der Redaktion haben dieses Thema genauer beleuchtet, die rechtlichen Grundlagen geprüft und direkt bei verschiedenen Kreditinstituten nachgefragt, wie sie mit politisch exponierten Kunden umgehen.


Was bedeutet Debanking und woher kommt es?

Der Begriff „Debanking“ (teilweise auch „De-Risking“ genannt) stammt ursprünglich aus dem Bereich der internationalen Geldwäschebekämpfung und Sanktionsüberwachung. Um hohe Strafen zu vermeiden, begannen Banken weltweit, sich von ganzen Kundengruppen oder Branchen zu trennen, bei denen das Risiko von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung oder Sanktionsverstößen als erhöht galt. Die internen Compliance-Prüfungen (unter dem Stichwort „Know Your Customer“ / KYC) wurden massiv verschärft.

In den vergangenen Jahren hat sich dieser Fokus jedoch erweitert. Zunehmend sind nicht nur vermeintliche Hochrisikobranchen betroffen, sondern auch Akteure aus der Zivilgesellschaft, Vereine, NGOs und Politiker. Banken nutzen Kündigungen mittlerweile auch zur Minimierung von „Reputationsrisiken“. Davon sind zunehmend Akteure an den Rändern des politischen Spektrums betroffen – von linken Hilfsorganisationen bis hin zu Parteigliederungen der AfD.

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Die Rechtslage: Vertragsfreiheit vs. Kontrahierungszwang

Ob eine Bank einem Kunden kündigen darf, hängt in Deutschland maßgeblich von der Art des Instituts ab.

Privat- und Genossenschaftsbanken

Institute wie die Deutsche Bank, Commerzbank, Direktbanken oder Volksbanken berufen sich auf die Vertragsfreiheit. Ein Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2013 bestätigt, dass diese Banken Konten fristgerecht ordentlich kündigen dürfen, ohne dafür einen sachlichen Grund angeben zu müssen. Dieses Recht wird in der Praxis konsequent genutzt, sobald der regulatorische Überwachungsaufwand zu teuer wird oder Negativschlagzeilen drohen.

Sparkassen

Als Anstalten des öffentlichen Rechts haben Sparkassen einen staatlichen Versorgungsauftrag. Für sie gilt ein Kontrahierungszwang und das staatliche Neutralitätsgebot. Solange eine Partei oder ein Verein nicht verboten ist, dürfen Sparkassen ein Konto nicht wegen der bloßen politischen Gesinnung verweigern. Eine Kündigung erfordert hier handfeste, sachliche Gründe. Wichtig ist jedoch: Dieser Anspruch gilt nicht grenzenlos für alle juristischen Personen, sondern ist in vielen Landesgesetzen primär auf Privatpersonen zugeschnitten.

Theorie vs. Praxis: Kündigungswellen an den politischen Rändern

Dass Debanking keine rein rechtstheoretische Diskussion ist, belegen zahlreiche Vorfälle aus der Vergangenheit. Die Kündigung oder Verweigerung von Bankverbindungen trifft dabei nicht nur ein einzelnes politisches Lager, sondern betrifft Akteure am rechten wie auch am linken Rand des politischen Spektrums.

Rechtes Spektrum: Kündigungen bei AfD, Funktionären und Verbänden

Besonders die Partei Alternative für Deutschland (AfD), ihre Untergliederungen sowie einzelne Mandatsträger sahen sich in den letzten Jahren wiederholt mit Kündigungen durch Privat- und Genossenschaftsbanken konfrontiert.

Beispiele aus dem genossenschaftlichen Bankensektor

  • Berliner Volksbank (Juli 2024): Das Institut kündigte das offizielle Spendenkonto des AfD-Bundesverbands. Dem Schritt ging eine öffentliche Online-Petition der Initiative „Omas gegen Rechts“ voraus, die über 30.000 Unterschriften gesammelt hatte (taz, Juli 2024; innn.it, Juli 2024).
  • Volksbank Düsseldorf Neuss (Januar/März 2025): Die Genossenschaftsbank kündigte die Kontoverbindung des AfD-Stadtverbands Düsseldorf fristgerecht zum März 2025 (SPIEGEL, Januar 2025).
  • Weitere Genossenschaftsbanken: Auch Institute wie die Volksbank-Raiffeisenbank Dachau, die Volksbank Mittelhessen sowie die Verbundbank OWL beendeten Geschäftsbeziehungen mit AfD-Gliederungen. Die Verbundbank OWL begründete diesen Schritt unter anderem mit der Unvereinbarkeit der Parteipositionen mit dem eigenen werteorientierten Leitbild (Paymentandbanking, November 2025).

Beispiele aus dem Privatbankensektor

  • Postbank (September 2023): Dem AfD-Bundessprecher Tino Chrupalla wurde das private Girokonto gekündigt. Der Fall erregte bundesweit Aufsehen, nachdem Chrupalla den Vorfall öffentlich machte (WELT, September 2023).
  • Deutsche Kreditbank / DKB (September 2024): Nach seinem Einzug in den Thüringer Landtag verlor der AfD-Politiker Sascha Schlösser seine Kontoverbindungen bei der Direktbank DKB (BILD, September 2024).
  • Kontoeröffnungen in NRW: Medienberichten zufolge scheiterten Vertreter des AfD-Landesverbands Nordrhein-Westfalen bei mehreren überregionalen Privatbanken, darunter Deutsche Bank, Commerzbank und Targobank, an der Eröffnung neuer Verbandskonten.

Reaktionen und politische Initiativen

Die betroffenen Parteivertreter werten das Vorgehen der Institute als politisch motivierte Ausgrenzung. Tino Chrupalla kritisierte die Kündigung seines Privatkontos unter anderem in der ARD-Talkshow Hart aber fair und führte sie direkt auf seine Parteizugehörigkeit zurück. Sascha Schlösser kommentierte den Schritt der DKB öffentlich mit der sarkastischen Frage, „ob der Landtag die Diäten auch bar auszahlt“.

Auf parlamentarischer Ebene brachte die AfD-Bundestagsfraktion im November 2025 einen Antrag mit dem Titel „Politisch motivierte Kontokündigung durch Banken verbieten“ ein, um den gesetzlichen Kontrahierungszwang über das Basiskonto hinaus auch auf parteipolitische Organisationen und deren Funktionäre auszuweiten (Deutscher Bundestag, November 2025).

Linkes Spektrum: NGOs, Initiativen und internationaler Sanktionsdruck

Debanking betrifft nicht ausschließlich rechte Gruppierungen. Ende 2025 und Anfang 2026 rückten vermehrt Kontokündigungen bei linken und antifaschistischen Organisationen in das Blickfeld von Justiz und Öffentlichkeit.

Der Fall Rote Hilfe e.V.

Dem bundesweit tätigen Verein Rote Hilfe e.V., der linke Aktivisten juristisch und finanziell unterstützt, wurden mehrfach Konten gekündigt – unter anderem durch die Sparkasse Göttingen sowie das ethisch-ökologisch ausgerichtete Institut GLS Bank. Als wesentlicher Hintergrund für Kündigungen im linken Spektrum gelten neben internen Reputationsprüfungen vor allem internationale Compliance- und Sanktionsrisiken: Bei Finanztransaktionen, die Berührungspunkte zu internationalen Listen oder US-Finanzsanktionen aufweisen, fürchten Banken den Ausschluss von Abwicklungssystemen wie SWIFT oder empfindliche Strafen ausländischer Aufsichtsbehörden.

Rechtliche Gegenwehr und zivilgesellschaftliche Bündnisse

Gegen die Kontokündigungen formiert sich zunehmend juristischer Widerstand:

  • Engagement der GFF: Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) begleitet Klagen gegen solche Kontoschließungen. Sie argumentiert, dass der Entzug von Basisinfrastruktur wie Zahlungskonten faktisch einem „Vereinsverbot durch die Hintertür“ gleichkomme, da Organisationen ohne Bankverbindung weder Gehälter zahlen, Mieten überweisen noch Spendengelder rechtssicher verwalten können (GFF, Januar 2026).
  • Eilverfahren im Januar 2026: Im Januar 2026 erzielte die Rote Hilfe e.V. vor Gericht einen vorläufigen Erfolg im Eilverfahren, wodurch die Kontoverbindung bis zur Klärung der Hauptsache zunächst aufrechterhalten werden musste (GFF, Januar 2026).
  • Initiative „Debanking stoppen“: Parallel zu den Gerichtsverfahren schlossen sich zivilgesellschaftliche Gruppen unter dem Label „Debanking stoppen“ zusammen, um auf die Gefährdung der demokratischen Teilhabe und Versammlungsfreiheit durch privatrechtliche Kontosperren aufmerksam zu machen.

Nachgefragt: So positionieren sich die deutschen Banken

Um zu verstehen, wie Banken ihre Entscheidungen in der Praxis rechtfertigen, haben wir drei konkrete Fragen an über 40 deutsche Kreditinstitute gestellt. Wir wollten wissen, ob politische Akteure problemlos Konten eröffnen können, ob die Gesinnung bei Compliance-Prüfungen eine Rolle spielt und welche konkreten Gründe zur Kündigung führen. Die Antworten der Pressestellen geben einen tiefen Einblick in die Argumentationslinien der Finanzbranche.

Offizielle Neutralität und regulatorische Pflichten

Ein Großteil der Banken, darunter die Berliner Volksbank, die Sparda-Banken, die NordLB und die DKB, betonen, dass die politische Gesinnung oder Parteizugehörigkeit für sich genommen kein Kriterium für die Ablehnung oder Kündigung eines Kontos sei. Die Sparda-Banken weisen darauf hin, dass man lediglich den gesetzlich vorgeschriebenen „PEP-Status“ (Politisch exponierte Person) prüfe, dieser knüpfe jedoch an das öffentliche Amt und nicht an die politische Überzeugung an. Kündigungen erfolgen laut der Deutschen Bank, Postbank und Norisbank stets auf Basis „klarer gesetzlicher, regulatorischer und interner Vorgaben sowie eines risikoorientierten Ansatzes“.

Parteispenden und wertebasierte Kriterien

Ein entscheidendes Detail lieferte die DKB. Während Parteizugehörigkeit offiziell keine Rolle spiele, erklärt ein Pressesprecher der DKB: „Die DKB hat sich dazu entschlossen, grundsätzlich keine Konten für die Verwaltung von Parteispenden anzubieten.“ Diese strikte interne Richtlinie erklärt plausibel, warum in der Vergangenheit Parteiverbänden bei der DKB die Konten gekündigt wurden. Man kündigt formell nicht aufgrund der Gesinnung, sondern schließt den Verwendungszweck „Parteispenden“ per se aus.

Einen weicheren Maßstab legt die Commerzbank (inklusive comdirect) an. Eine Pressesprecherin der Bank verweist auf die Unternehmenskultur: „Die Commerzbank und ihre Marke comdirect stehen für eine Kultur der Weltoffenheit, der Toleranz und des Respekts. Wir treten entschieden gegen jede Form der Diskriminierung von Menschen ein. Das erwarten wir auch von unseren Kundinnen und Kunden.“ Vor diesem Hintergrund könne es zu Trennungen von einzelnen Geschäftsbeziehungen kommen.

Die Positionen der Kreditinstitute auf einen Blick

Kreditinstitut Stellungnahme
Berliner Sparkasse Der Kontrahierungszwang (Pflicht, ein Konto anzubieten) gilt nur für Privatpersonen. Bei Unternehmen und Vereinen gilt diese Pflicht nicht.
Berliner Volksbank Politische Einstellung ist kein Kriterium. Kündigungen basieren auf Gesetzes- oder Vertragsverstößen. Man verfolge „keine Debanking-Strategie“.
comdirect Bank fordert „Weltoffenheit, Toleranz und Respekt“ von Kunden. Bei Verstößen (z. B. Diskriminierung) „kann es zu Trennungen von einzelnen Geschäftsbeziehungen kommen.“
Commerzbank Bank fordert „Weltoffenheit, Toleranz und Respekt“ von Kunden. Bei Verstößen (z. B. Diskriminierung) „kann es zu Trennungen von einzelnen Geschäftsbeziehungen kommen.“
Deutsche Bank Entscheidungen basieren auf „klarer gesetzlicher, regulatorischer und interner Vorgaben sowie eines risikoorientierten Ansatzes.“
DKB Politische Haltung ist kein Kriterium, aber: „Die DKB hat sich dazu entschlossen, grundsätzlich keine Konten für die Verwaltung von Parteispenden anzubieten.“
Hamburger Sparkasse (Haspa) Grundsätzlich für alle Kundengruppen da. Ablehnungen erfolgen nur im Einzelfall, wenn „wichtige Gründe“ dagegen sprechen.
ING Keine inhaltliche Stellungnahme. Die Bank bittet um Verständnis, dass sie sich zu dem Thema nicht äußert.
NordLB Politische Gesinnung ist kein Kriterium. Entscheidungen erfolgen im Rahmen der „Geschäftspolitik“ und regulatorischer Prüfungen.
Norisbank Entscheidungen basieren auf „klarer gesetzlicher, regulatorischer und interner Vorgaben sowie eines risikoorientierten Ansatzes.“
Postbank Entscheidungen basieren auf „klarer gesetzlicher, regulatorischer und interner Vorgaben sowie eines risikoorientierten Ansatzes.“
Sparda-Bank München Parteizugehörigkeit ist kein Kündigungsgrund. Die Prüfung des gesetzlichen „PEP-Status“ (Politisch exponierte Person) knüpft an das Amt an, nicht an die politische Überzeugung.
Sparda-Bank West Parteizugehörigkeit ist kein Kündigungsgrund. Die Prüfung des gesetzlichen „PEP-Status“ (Politisch exponierte Person) knüpft an das Amt an, nicht an die politische Überzeugung.
Targobank Verweis auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Zu internen Prüfungsmaßstäben wird keine weitergehende Auskunft erteilt.
Stellungnahmen der Kreditinstitute (Schriftliche Auskünfte, September 2026)

Alternativen: Wo finden Betroffene noch ein Konto?

Wenn große Privatbanken Verträge auflösen, bleiben Betroffenen oft nur wenige Ausweichmöglichkeiten:

  1. Die lokale Sparkasse als Auffangbecken: Aufgrund ihres öffentlich-rechtlichen Status sind Sparkassen oft der letzte Zufluchtsort. So führt die Berliner Sparkasse weiterhin das Konto des Berliner AfD-Landesverbandes und die Sparkasse Düsseldorf das der AfD NRW.
  2. Das Basiskonto (für Verbraucher): Seit 2016 garantiert das Zahlungskontengesetz jedem EU-Verbraucher das Recht auf ein Basiskonto (Ein- und Auszahlungen, Überweisungen, Debitkarte, aber ohne Dispo). Keine Bank darf dies pauschal verweigern.
    Der Haken für Organisationen: Dieses Recht gilt nur für natürliche Personen. Vereine (e.V.) oder Gesellschaften haben keinen rechtlichen Anspruch auf ein Basiskonto.

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Fazit

Unsere Recherche zeigt, dass der Begriff „Debanking“ selten offen von Banken bestätigt wird. Stattdessen nutzen die Institute ihre Vertragsfreiheit und interne Richtlinien. Die offiziellen Statements zur politischen Neutralität der Banken kollidieren in der Praxis teils mit tatsächlichen Kontokündigungen nach öffentlichem Druck durch Petitionen oder Kampagnen.

Wenn eine Bank (wie die DKB) beschließt, generell keine Parteispendenkonten mehr zu führen, oder (wie die Commerzbank) weiche Faktoren wie „Weltoffenheit“ in die Kundenbewertung einbezieht, führt dies in der Praxis zu den Kündigungen, die Betroffene als Debanking wahrnehmen. Da juristische Personen wie Vereine oder Parteigliederungen keinen gesetzlichen Anspruch auf ein Basiskonto haben, bleiben sie bei Reputationsrisiken für die Banken weiterhin gefährdet, ihre finanzielle Infrastruktur zu verlieren.


Quellenverzeichnis

  • Bundesgerichtshof (BGH): Grundsatzurteil zur ordentlichen Kündigung von Giroverträgen ohne Angabe von sachlichen Gründen durch Privatbanken (Urteil von 2013).
  • Zahlungskontengesetz (ZKG): § 31 ZKG – Gesetzlicher Anspruch von Verbrauchern auf Abschluss eines Basiskontovertrags.
  • WELT: „AfD-Chef Chrupalla: ‚Konto gekündigt, weil ich AfD-Mitglied bin‘ – Das sagt die Postbank“ (29.09.2023).
  • taz – die tageszeitung: „Petition der Omas gegen Rechts: AfD verliert Konto bei der Berliner Volksbank“ (03.07.2024).
  • innn.it: Kampagnendokumentation „ERFOLG: Kündigt der AfD das Spendenkonto bei der Berliner Volksbank!“ (Juli 2024).
  • BILD: „Nach Höcke-Beben in Thüringen: Bank kündigt AfD-Wahlsieger das Konto“ (06.09.2024).
  • Der Spiegel: „Genossenschaftliches Geldinstitut Volksbank kündigt der Düsseldorfer AfD das Konto“ (22.01.2025).
  • Deutscher Bundestag: Drucksache 21/2712 – Antrag der AfD-Fraktion „Politisch motivierte Kontokündigung durch Banken verbieten“ (13.11.2025).
  • Paymentandbanking: Fachartikel „Banken, die ein AfD-Konto führen, sind selber rechts“ (20.11.2025).
  • Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF): Verfahrensdokumentation zum Fall Rote Hilfe e.V. und SWIFT-Sanktionen (Januar 2026).
  • Stellungnahmen der Kreditinstitute (Schriftliche Auskünfte, September 2026):
    • Berliner Sparkasse: Pressesprecherin Unternehmenskommunikation (18.09.2026).
    • Berliner Volksbank: Pressestelle (16.09.2026).
    • comdirect: Pressesprecherin Corporate Communications Privat- und Unternehmerkunden (15.09.2026).
    • Commerzbank AG: Pressesprecherin Corporate Communications Privat- und Unternehmerkunden (15.09.2026).
    • Deutsche Bank AG: Mediensprecherin (18.09.2026).
    • Deutsche Kreditbank AG (DKB): Leiter Pressestelle / Pressesprecher (16.09.2026).
    • Hamburger Sparkasse (Haspa): Pressesprecher Media Relations (16.09.2026).
    • ING Deutschland: Pressesprecher External Communication (16.09.2026).
    • NORD/LB (Norddeutsche Landesbank): Pressesprecherin Unternehmenskommunikation (16.09.2026).
    • Norisbank: Mediensprecherin (18.09.2026).
    • Postbank: Mediensprecherin (18.09.2026).
    • Sparda-Bank München eG: Pressestelle Kommunikation (18.09.2026).
    • Sparda-Bank West eG: Pressesprecher Unternehmenskommunikation (18.09.2026).
    • Targobank (TARGO Deutschland GmbH): Pressesprecher Unternehmenskommunikation (18.09.2026).

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