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Bezahlen mit Daten: Gericht verbietet Postbank irreführende Werbung

Kristin Halle Aktualisiert: 03.11.2026 1 Min. Lesezeit
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Das Landgericht Frankfurt am Main (Az. 3-10 O 69/25) hat der Postbank nach einer Klage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg die irreführende Werbung für ein angeblich „kostenloses“ Girokonto untersagt. Die wichtigsten Fakten zum Teil-Anerkenntnisurteil im Überblick:

  • Zwingender Datenhandel: Das Girokonto wurde als gebührenfrei beworben, verlangte von Kunden im Online-Bestellprozess jedoch eine nicht abwählbare Zustimmung zur Datennutzung für Werbezwecke.
  • Fehlende Transparenz: Die Richter stellten klar, dass der Begriff „kostenlos“ nicht als Blickfang genutzt werden darf, wenn das Konto faktisch mit persönlichen Daten querfinanziert wird. Dies muss klar und deutlich offengelegt werden.
  • Drohende Konsequenzen: Bei künftigen Zuwiderhandlungen gegen diese Informationspflicht droht der Bank ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro.

Weitere Details zu den Hintergründen der Klage und worauf Sie bei der Eröffnung eines neuen Girokontos unbedingt achten sollten, lesen Sie in unserem ausführlichen Ratgeber:

Surftipp: Daten statt Gebühren: LG Frankfurt untersagt Postbank irreführende Werbung mit „kostenlosem“ Girokonto

Quellen und weiterführende Links

Projektleiterin

Kristin Halle

Kristin Halle ist bei uns als Fachautorin und Projektmanagerin auf die Bereiche Finanzen und Wirtschaft spezialisiert. Nach ihrem BWL-Studium mit Schwerpunkt Controlling in Leipzig begann sie ihre Laufbahn bei Franke-Media zunächst als Junior Analystin. Heute leitet sie unsere Portale Kreditkarte.net, Konto.org und Kostenloses-konto.net. In dieser redaktionellen Funktion verantwortet sie die Qualitätssicherung der Finanzvergleiche, die Weiterentwicklung unserer objektiven Testverfahren und die Publikation fundierter Ratgeberinhalte. Zudem gibt sie ihre Fachexpertise als IHK-geprüfte Ausbilderin an unsere redaktionellen Nachwuchskräfte weiter.