- Kein Mindestgehaltseingang erforderlich
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Girokonto wechseln
Sind Sie als Kunde mit den Leistungen und dem Service Ihrer Bank unzufrieden, oder haben Sie eine Möglichkeit gefunden, ein Girokonto zu eröffnen, für das keine Kontoführungsgebühren zu entrichten sind? Dann sollten Sie Ihr Girokonto wechseln. Das spart über die Jahre eine Menge Geld und die Vorgehensweise bzw. der Aufwand ist gar nicht so hoch, wenn Sie dabei systematisch vorgehen:
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Girokonto kündigen – Vorlage zur Konto Kündigung
Falls Sie Ihr Girokonto wechseln möchten, können sie ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist jederzeit ihr bisheriges Girokonto kündigen.
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Girokonto für jedermann
Ca. 91 Millionen Girokonten gibt es in Deutschland. Ein Girokonto wird unter anderem benötigt für:
- Lohn- und Gehaltseingänge
- Miete und Ratenzahlungen
- Lastschriftsverfahren wie zum Beispiel Telefonrechnung, Strom, Wasser
Bei Ärger mit Ihrer Bank hilft der Ombudsmann
Wenn Sie sich als Kunde von Ihrer Bank schlecht behandelt fühlen, kann der Ombudsmann Kosten und Ärger sparen. Bei Streit um Girokonto, Zahlungsverkehr und Kreditgeschäften vermittelt er zwischen Ihnen als Kunde und Bank. Dabei ist es völlig unabhängig, um welche Summe es sich letztendlich handelt.
Insgesamt sind es 7 Ombudsmänner für private, öffentliche und genossenschaftsrechtliche Banken, die den Kunden bei Konflikten mit ihrer Bank zur Seite stehen. Im Jahr 2008 waren es rund 4000 Beschwerden, die bearbeitet wurden. Hierbei ging es um zu hohe Girogebühren, Ablehnung eines Girokontos, falsche Zinsabrechnungen oder falsche Beratungen.
Die Hilfe dieser Ombudsmänner ist kostenlos und erspart den Kunden lange und teure Gerichtsverfahren. Meistens halten sich die die Banken an die Entscheidung der Ombudsmänner. Fällt diese nicht zur Zufriedenheit des Kunden aus, kann dieser immer noch vor Gericht gehen. Ein Ombudsmann greift nicht ein, wenn:
- eine reine Rechtsberatung vom Kunden gewünscht wird
- Das Gericht sich bereits mit der Beschwerde befasst oder befasst hat
- Zeugen gehört werden müssten, um den Sachverhalt zu ermitteln
Der Ablauf sieht folgender Maßen aus:
1. Stellen Sie zunächst fest, welche Beschwerdestelle für Sie zuständig ist. Es gibt 4 verschiedene Bereiche:
- Bundesverband deutscher Banken (BdB)
- Deutscher Sparkassen und Giroverband (DSGV)
- Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR)
- Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands (VÖB)
2. Die Beschwerde muss schriftlich erfolgen und detailliert begründet sein. Hierfür bieten die Bankenverbände Formulare an. Fügen Sie auch Belege für den Sachverhalt sowie Kopien des Schriftwechsels mit der Bank bei.
3. Die Kundenbeschwerdestelle prüft den Sachverhalt und holt bei der Bank die entsprechende Stellungnahme ein. Kann über die Kundenbeschwerdestelle keine Einigung erzielt werden, kommt der Ombudsmann ins Spiel. Seine Entscheidung teilt er schriftlich mit.


