Ausnahmefälle, in denen keine Kaution gezahlt werden muss

Jeder, der sich eine neue Wohnung anmietet, kennt die Situation, dass die Kosten plötzlich das festgelegte Budget übersteigen. Dazu möchte der neue Vermieter auch noch die Kaution in Höhe von zwei oder drei Kaltmieten haben, bevor der Schlüssel übergeben wird und die ersten Kartons in die neue Bleibe gebracht werden können. Juristisch gesehen ist das völlig legitim, denn der Vermieter möchte gerne eine Sicherheit. Für den Mieter heißt das aber, dass er die Summe irgendwie aufbringen muss, denn viele Vermieter wollen eine Barzahlung haben. Doch welche Alternativen gibt es, um die Zahlung der Kaution in bar zu umgehen? Kann die Kaution ganz umgangen werden und wie sieht das Ganze in der Praxis aus?

Wenn der Vermieter damit einverstanden ist, kann die Kaution als Bürgschaft hinterlegt werden. Denn eine Bankbürgschaft ist eine gute Alternative zur Barzahlung. So vermeidet der Mieter die Bereitstellung einer größeren Summe, die er besser für den Umzug nutzen kann. Zudem beugt eine Bürgschaft Streitigkeiten vor, wenn die Kaution nicht sofort gezahlt wird. Eine Bürgschaft bekommt der Mieter von einer Versicherung oder einer Bank ausgestellt. Bei Ansprüchen leisten sie die Zahlung, nachdem die Vermieter die entstandenen Forderungen explizit aufgeschlüsselt und belegt haben. Bevorzugt werden für Kautionen selbstschuldnerische Bürgschaften verwendet, da ein Bürge bei einer ersten Anforderung des Gläubigers die Zahlung leisten muss. Dies bedeutet, dass nicht erst ein gerichtliches Mahnverfahren einzuleiten ist, sondern die Zahlung vom Bürgen erfolgt.

Mietkautionsbürgschaft

Bei einer Mietkautionsbürgschaft von einer Bank fungiert das Geldinstitut als Bürge. Die ausstehende Kaution und eventuell anfallende Kosten wird von der Bank getragen, wenn der Vermieter Forderungen geltend macht. Im Gegenzug verlangt die Bank vom Mieter eine Herabsetzung des Kreditrahmens, mit der sie die Forderung ausgleichen kann. Im Endeffekt kommt der Mieter auch bei einer Bürgschaft in irgendeiner Form für die Kaution auf, wobei er sich um die Bereitstellung einer größeren Bargeldsumme erst mal keine Gedanken machen muss.

Private Bürgschaften

Als Alternative zu den Bankbürgschaften gibt es auch private Firmen, die Mietkautionsbürgschaften anbieten. Hier sollten aber die Konditionen und das Kleingedruckte des Vertrags genau geprüft und verglichen werden. 

Mietkautionsversicherung

Alternativ kann auch der Abschluss einer Mietkautionsversicherung durchgeführt werden. Die Vermieter sind aber oftmals skeptisch und haben die Befürchtung, dass im Falle von Forderungen, die Versicherung nicht zahlt. Diese Einwände sind aber nicht haltbar, denn die Versicherungsunternehmen garantieren eine unkomplizierte Abwicklung. Durch den Abschluss einer Mietkautionsversicherung bietet sich dem Vermieter der Vorteil, dass er weiß, ob er die Wohnung an einen solventen Mieter vermietet hat. Denn die Versicherung stellt einen Bonitätsnachweis aus.

Mit einer Bürgschaft oder einer Mietkautionsversicherung kommt der Mieter erst einmal an der Zahlung einer Barkaution vorbei. Allerdings ist immer zu bedenken, dass für Bürgschaften und Versicherungen auch Kosten entstehen, die pro Jahr anfallen und sich nach der Summe der Bürgschaft oder der Versicherung richten. Wer bei Vertragsunterzeichnung nicht die Möglichkeit hat, die Kaution in bar aufzubringen, sollte im Gespräch mit dem Vermieter abklären, ob dieser auch eine Bürgschaft oder Versicherung als Kaution akzeptiert und so das sicherlich so oder so schon gestresste Budget momentan entlasten kann. 

Kautionsbürgschaften im Vergleich

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