Darf die Kaution mit offenen Mietzahlungen verrechnet werden?

Mancher Mieter kommt bei Beendigung des Mietverhältnisses auf die Idee, die letzte Miete oder sogar mehrere Mieten nicht mehr zu bezahlen, da er der Meinung ist, dass die fehlenden Mieten mit der Kaution verrechnet werden könnten. Das ist aber ein großer Irrtum, denn die Kaution dient zur Sicherung von Ansprüchen, die bei Mietende eventuell noch nicht zu beziffern sind. Daher kann eine Nichtzahlung von Mieten zu rechtlichen Konsequenzen führen. Das bedeutet, dass dem Vermieter sämtliche Rechtsmittel zur Verfügung stehen, um die fehlenden Mietzinsen zu erhalten. Von dieser Art Rückzahlung sollte bei jedem Mietverhältnis unbedingt abgesehen werden.

Auch wenn es keine gesetzliche Verpflichtung zur Zahlung einer Kaution gibt, ist in den Mietverträgen meist eine solche Klausel üblich und bindend. Die Maximalsumme der Kaution setzt sich meist aus 3 Monatsmieten zusammen, wobei die Nebenkosten nicht mit berücksichtigt werden. Diese Summe wird an den Vermieter in bar gezahlt. Der Vermieter verpflichtet sich mit dem Erhalt der Kautionszahlung diese auf einem Konto anzulegen, das unabhängig von seinem eigenen Vermögen ist. Wenn der Vermieter Insolvenz beantragen muss, bleibt die Kaution außen vor.

Die Zinsen, die sich während der Mietdauer ansammeln, werden nach Beendigung des Mietverhältnisses an den Mieter mit ausgezahlt. Immer öfter werden Bürgschaften für die Kaution verwendet oder aber Sparbücher mit einem Sperrvermerk als Mietsicherheit hinterlegt. Durch die Bezeichnung Mietsicherheit kommt der Mieter recht schnell zu der Annahme, dass die hinterlegte Summe zur Sicherung der Miete herangezogen werden kann. Ganz klar ist, dass der Vermieter mit der Kaution eine Sicherheit hat, wenn Mietzahlungen ausbleiben. Aber auch sämtliche Kosten, die nach Ablauf des Mietverhältnisses entstehen, werden mit der Kautionszahlung abgedeckt. Dazu gehören notwendige Reparaturen, die nach Auszug erforderlich sind, sowie noch nicht abgegoltene Betriebskosten, die der Vermieter noch nicht beziffern kann.

Rückzahlung der Kaution nach Ende des Mietverhältnisses

Durch die gesetzlichen Grundlagen im Bezug auf die Kaution ist eigentlich klar, dass das Geld nach Beendigung des Mietverhältnisses noch als Sicherheit hinterlegt bleibt und mit der letzen Miete verrechnet werden könnte und sollte. Der Vermieter hat nach Mietende immer noch die Möglichkeit auf das Geld zuzugreifen, wenn noch Betriebskostenzahlungen nach der Abrechnung anstehen. Falls die Kaution vom Vermieter für legitime Forderungen des Vermieters verwendet worden sein, liegt die Pflicht beim Mieter, die Summe wieder auf die volle Höhe der zugrundeliegenden Kaution aufzustocken. Dafür können sogar rechtliche Schritte gegen den Mieter eingeleitet werden. Die Verfahrenskosten hat dann auch der Mieter zu tragen.

Fazit: Die Grundlage für die Kaution ist die Sicherung von Ansprüchen des Vermieters an den Mieter, die sich aus Betriebskosten, Renovierungs- und Instandsetzungskosten nach Auszug ergeben. Hierbei stehen nicht gezahlte Mietzinsen außen vor und können nicht mit der Kaution abgeglichen werden. Dies könne den finanziellen Rahmen der Summe weitaus überschreiten. Allerdings kann der Versuch unternommen werden, eine Einigung mit dem Vermieter zu treffen, wenn keine Forderungen seinerseits bestehen. Jedem Vermieter ist daran gelegen, alle Eventualitäten auszuschließen und das Mietverhältnis mit dem Mieter sauber zu beenden, ein Rechtsstreit kostet nicht nur Zeit und Geld, sondern auch Nerven.

Kautionsbürgschaften im Vergleich

Eine einfache und sichere Variante der Mietkaution ist die so genannte Kautionsbürgschaft bzw. -Versicherung. Was diese im Einzelfall kostet, können Sie mit unserem nachfolgenden Rechner ermitteln:

Mietkautionsrechner

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PlusForta GmbH - Kautionsfrei.de

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Basler Versicherungen - Mietkaution

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