Die Situation ist mehr als unangenehm. Sie kommen durch unglückliche Umstände, finanzielle Engpässe, Nachforderungen des Finanzamtes oder durch finanzielle Überschätzungen in Zahlungsverzug. Dauert dieser zu lange an, wird eine Kontopfändung erhoben.
Sie benötigen Informationen, was im Falle einer Kontopfändung zu tun ist? Sie brauchen Formulare, um eine Kontopfändung zu vermeiden? Sie wollen wissen, welche Freibeträge Ihnen gewährt werden müssen?
In diesem Ratgeber finden Sie alle wichtigen Informationen und erhalten zudem die wichtigsten Formulare, damit Sie bald wieder über Ihr Einkommen verfügen können. Wir werden Ihnen die Gesetzeslage nahelegen und Ihnen Ihre Möglichkeiten und Rechte aufzeigen, um möglichst schnell und bedürfnisgerecht die Kontopfändung abzuwenden.
Kontopfändung – was ist das überhaupt? Unter dieser Maßnahme versteht man die Beschlagnahmung des Kontos eines Schuldners durch einen Gläubiger. Der Gläubiger muss dafür vor dem Amtsgericht im Rahmen einer Zwangsvollstreckung einen Pfändungsbeschluss erwirken.
Gepfändet werden können auf diese Weise Girokonten, aber auch Bankguthaben wie Sparkonten und Termineinlagen. Auf den erwirkten Titel hin erhält die Bank einen Pfändungs- oder Überweisungsbeschluss, kurz »Pfüb« genannt. Vorhandenes und eingehendes Guthaben muss das Geldinstitut daraufhin an den Gläubiger überweisen.
Die Kontopfändung ist in der Regel der letzte Schritt in einer Reihe von Maßnahmen und wird vollzogen, wenn der Schuldner auf andere Weise ausstehende Forderungen nicht begleichen kann oder will.
Für den Schuldner ist die Maßnahme ausgesprochen einschneidend: Auf dem Konto gehen neben dem Gehalt auch Kindergeldzahlungen, Sozialleistungen, Renten und sonstige Einkünfte ein, wichtige Zahlungen gehen ab. Mit dem Eingang des Pfüb werden Daueraufträge an den Stromanbieter, an den Vermieter oder andere bedeutende Stellen aber nicht mehr ausgeführt. Der Schuldenberg wächst dadurch also noch weiter an.
Sie haben jedoch Möglichkeiten, gegen die Kontopfändung vorzugehen. Ein Pfändungsfreibetrag steht Ihnen auch mit erwirkter Kontopfändung zu. Erhalten Sie einen Bescheid über die Kontopfändung, sollten Sie daher so schnell wie möglich reagieren. Außerdem besteht die Option, jedes Konto als sogenanntes P-Konto mit Pfändungsschutz zu führen.
In unserem Servicebereich stellen wir Ihnen den Antrag »Pfändungsschutzkonto« zum Download bereit.
Wenn Sie von Kontopfändung bedroht sind, kann es sich lohnen, ein bestehendes Girokonto zu einem Pfändungsschutzkonto umwandeln zu lassen oder ein neues Girokonto als Pfändungsschutzkonto zu eröffnen.
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Neukunden können einmalig 50 Euro als Startguthaben erhalten, wenn sie die SupremaCard beantragen und folgende Bedingungen erfüllen:
- Kein Konto bei PayCenter in den letzten sechs Monaten
- Erfolgreiche Legitimation und Aktivierung des Kontos
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Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH
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Neukunden können einmalig 50 Euro als Startguthaben erhalten, wenn sie die MeineGiroKarte beantragen und folgende Bedingungen erfüllen:
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Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH
Umfang der gesetzlichen Einlagensicherung
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Neukunden können einmalig 50 Euro als Startguthaben erhalten, wenn sie das GlobalKonto Premium eröffnen und folgende Bedingungen erfüllen:
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Neukunden können einmalig 50 Euro als Startguthaben erhalten, wenn sie das Onlinekonto eröffnen und folgende Bedingungen erfüllen:
- Kein Konto bei PayCenter in den letzten sechs Monaten
- Erfolgreiche Legitimation und Aktivierung des Kontos
- Zahlungseingang von 1.000 Euro pro Monat über zwei aufeinanderfolgenden Monaten hinweg
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