Gibt es „Stolpersteine“ bei der Festgeldkontoeröffnung?
Für das Festgeld gibt es von vielen Banken unterschiedliche Angebote mit verschiedenen Konditionen. Damit ein Kunde ein Festgeldkonto eröffnen kann, muss er nur wenige Voraussetzungen erfüllen. Als Stolperstein kann ihm sein Alter im Weg liegen. Für die Eröffnung ist die Volljährigkeit vorgeschrieben, ebenso wie Geschäftsfähigkeit. Möchte ein Minderjähriger ein Festgeldkonto eröffnen, ist das nur mit der Einwilligung von einem gesetzlichen Vertreter möglich. Das Festgeldkonto muss auf den eigenen Namen ausgestellt sein.
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Für eine Baufinanzierung hat mir die Bank A ein Darlehen gewährt und als Sicherheit meine Festgeldanlage bei der Bank B akzeptiert. Bank B verweigert die Abtretung an Bank A mit Hinweis auf deren AGB. 4. Verfügungen und Aufträge
Aufträge können der Bank nur per Online-Banking erteilt
werden. Zitat:
“Konten können auf Anweisung gesetzlich legitimierter Organe
gepfändet werden. Die vertragliche Abtretung, Verpfändung
oder die sonstige Übertragung von Rechten aus den
Konten ist jedoch nicht zulässig und wird ausdrücklich ausgeschlossen”. Zitat Ende.
Ist das Verhalten der Bank B bzw. deren AGB rechtens und wenn ja, was könnte ich tun um die Kosten einer Grundschuldeintragung zu vermeiden?
Besten Dank.
Hallo Rolf,
unsere Redaktion darf keine rechtlich bindenden oder beratenden Auskünfte erteilen. Grundsätzlich sind AGBs vertragliche Klauseln, die zur Standardisierung und Konkretisierung von Kontrakten dienen. Allgemeine Geschäftsbedingungen, die von einer gesetzlichen Regelung abweichen oder ergänzen, unterliegen einer umfassenden Inhaltskontrolle. Eventuell sollten Sie Ihre Situation Angehörigen rechtsberatender Berufe schildern.