Was ändert sich im Jahr 2026?

Beitragsbild zeigt zum Jahreswechsel eine 2026 aus Feuerwerk im Nachthimmel
©adobestock by Corri Seizinger

Der Jahreswechsel wird wieder eine Reihe von Neuerungen und Änderungen in fast allen Lebensbereichen mit sich bringen. Altersvorsorge, Kranken- und Pflegeversicherung und auch bei den Versicherungen, auch die Grundsicherung der Einkommensschwächeren wird leicht angehoben. Ein Überblick über die wichtigsten Änderungen.

Die nachfolgende Tabelle verschafft einen Überblick darüber, was sich ab 1. Januar 2026 in den Bereichen Steuern, Finanzen und Versicherung ändern wird.

Änderung bei Steuer, Finanzen, Versicherung und Co

Was ändert sich? 2024 2025 Neu 2026
Altersvorsorge
Rentenbei­tragssatz 18,6 Prozent 18,6 Prozent 18,6 Prozent
Renten­steigerung 3,5 Prozent bundesweit 3,5 Prozent bundesweit 3,73 Prozent bundesweit
Durchschnitts­entgelt Rentenver­sicherung West: 45.358 Euro bundesweit 50.493 Euro bundesweit 51.944 Euro*
  Ost: 44.732 Euro bundesweit 50.493 Euro bundesweit 51.944 Euro*
Rürup-Rente
Steuerfreibetrag Ansparphase 27.566 Euro 29.344 Euro 30.826 Euro
Zu versteuernder Rentenanteil 83 Prozent 83,5 Prozent 84 Prozent
Steuern
Anhebung des Grund­freibetrages (Existenzminimum) Allein­stehende:
11.784 Euro
Allein­stehende:
12.096 Euro
Allein­stehende:
12.348 Euro
  Ehe-/­Lebens­partner: 23.208 Euro Ehe-/­Lebens­partner: 24.192 Euro Ehe-/­Lebens­partner: 24.696 Euro
Kinderfreibetrag 6.612 Euro 6.672 Euro 6.828 Euro
Betreuungsfreibetrag 2.928 Euro 2.928 Euro 2.928 Euro
Gesamt 9.540 Euro 9.600 Euro 9.756 Euro
Grenze Solida­ritäts­zuschlag auf Einkommenssteuer Allein­stehende:
18.130 Euro
Allein­stehende:
19.950 Euro
Allein­stehende:
20.350 Euro
  Ehe-/­Lebens­partner: 36.260 Euro Ehe-/­Lebens­partner: 39.900 Euro Ehe-/­Lebens­partner: 40.700 Euro
Freibetrag für Betriebsrente 176,75 Euro/Monate 187,50 Euro/Monat 197,50 Euro/Monat
Sachbezugswert Verpflegung 313 Euro 333 Euro 345 Euro
Frühstück 65 Euro (2,17 Euro/Tag) 69 Euro (2,30 Euro/Tag) 71,10 Euro (2,37 Euro/Tag)
Mittag-/Abendessen 124 Euro (4,13 Euro/Tag) 132 Euro (4,40 Euro/Tag) 137,10 Euro (4,57 Euro/Tag)
Sachbezugs­wert Unterkunft 278 Euro/Monat 282 Euro/Monat 285 Euro/Monat
Versicherung
Garantiezins Lebens­versicherung 0,25 Prozent 1,00 Prozent 1,00 Prozent
Beitragssatz zur Kranken­versicherung (allgemein) 14,60 Prozent 14,60 Prozent 14,60 Prozent
Beitragssatz zur Kranken­versicherung (ermäßigt) 14,00 Prozent 14,00 Prozent 14,00 Prozent
Durchschnittlicher Zusatzbetrag zur Kranken­versicherung 1,70 Prozent 2,50 Prozent 2,90 Prozent
Beitragssatz zur Pflegever­sicherung 3,40 Prozent 3,60 Prozent 3,60 Prozent
Beitragszuschlag zur Pflegever­sicherung für Kinderlose 0,60 Prozent 0,60 Prozent 0,60 Prozent
Höhere Beitrags­bemessungs­grenze Renten- und Arbeitslosen­versicherung (pro Monat) West: 7.550 Euro bundesweit 8.050 Euro bundesweit 8.450 Euro
  Ost: 7.450 Euro bundesweit 8.050 Euro bundesweit 8.450 Euro
  Knappschaft West: 9.300 Euro bundesweit 9.900 Euro bundesweit 10.400 Euro
  Knappschaft Ost: 9.200 Euro bundesweit 9.900 Euro bundesweit 10.400 Euro
Beitrags­bemessungs­grenze GKV pro Monat 5.175 Euro 5.512,50 Euro 5.812,50 Euro
Versicherungs­pflichtgrenze GKV pro Monat 5.775 Euro 6.150 Euro 6.450 Euro
Wohnen und Leben
Bürgergeld Allein­stehende: 563 Euro Allein­stehende: 563 Euro Allein­stehende: 563 Euro
  Partner: 506 Euro Partner: 506 Euro Partner: 506 Euro
  0-5 Jahre: 357 Euro 0-5 Jahre: 357 Euro 0-5 Jahre: 357 Euro
  6-14 Jahre: 390 Euro 6-14 Jahre: 390 Euro 6-14 Jahre: 390 Euro
  14-18 Jahre: 471 Euro 14-18 Jahre: 471 Euro 14-18 Jahre: 471 Euro
Anhebung Kindergeld je Kind ab 1. Juli 250 Euro 255 Euro 259 Euro
Gesetz­licher Mindest­lohn 12,41 Euro/Stunde 12,82 Euro/Stunde 13,90 Euro/Stunde
Grenze gering­fügiger Verdienst pro Monat 538 Euro 556 Euro 600 Euro
Mindest­ausbildungs­vergütung pro Monat 649 Euro 682 Euro 724 Euro
Deutschland­ticket pro Monat 49 Euro 58 Euro 63 Euro
Krankschreibung
Digita­lisierung AU-Bescheinigung (eAU) sollte bald zum Standard werden ist Standard, Rückmelde­schlüssel erweitert ist Standard, Rückmelde­schlüssel erneut erweitert
Telefonische Krank­schreibung dauerhaft möglich dauerhaft möglich dauerhaft möglich
*vorläufiger Wert

Weitere Neuerungen

Neben Kennzahlen gibt es natürlich auch weitere Anpassungen im Steuerrecht und bei Geldleistungen. Hier noch einige wichtige Änderungen:

  • Umsatzsteuer in Gastronomie: Umsatzsteuer für Speisen in Gastronomie wird dauerhaft auf sieben Prozent gesenkt.
  • Belegausgabepflicht: Die Bonpflicht entfällt ab 2026, dafür ist ab 2027 eine Registrierkassenpflicht ab einem Jahresumsatz von 100.000 Euro geplant.
  • Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung: Gemeinnützige Organisationen sind ab 2026 zu einer zeitnahen Mittelverwendung verpflichtet, wenn sie jährliche Einnahmen über 100.000 Euro haben. Die bisherige Grenze von 45.000 Euro wird verdoppelt und laut BMF werden voraussichtlich 90 Prozent aller steuerbegünstig Körperschaften von der Pflicht sowie einer steuerlichen Mittelverwendungsrechnung befreit.
  • „Aktivrente“: Ab 2026 wird ein neuer Steuerfreibetrag eingeführt: Arbeitnehmer im Rentenalter können ein Einkommen von 2.000 Euro steuerfrei verdienen – unabhängig davon, ob eine Rente bezogen wird. Ausgeschlossen sind Selbstständige.
  • Erhöhte Abschreibung: Vom 1. Juli 2025 bis zum 31. Dezember 2027 gelten besondere Regeln für Absetzungen für Abnutzungen(AfA), auch Abschreibungen genannt. Betriebe können eine degressive Abschreibung von bis zu 30 Prozent auf bewegliche Wirtschaftsgüter, die in diesem Zeitraum gekauft wurden, anwenden. Außerdem ist eine Sonderabschreibung von 75 Prozent auf neue rein elektrische Firmenwagen vorgesehen.
  • Forschungszulage: Ab dem 1. Januar 2026 werden pauschal 20 Prozent der Gemein- und Betriebskosten für Forschung und Entwicklung in Unternehmen anerkannt – insgesamt bis zu 12 Millionen Euro im Jahr. Diese Zulage können alle in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen mit Einkünften nutzen, also auch Selbstständige und Freiberufler.

Neue Düsseldorfer Tabelle für Unterhalt

Die als Richtschnur für die Festsetzung von Unterhaltszahlungen durch die Gerichte dienende Düsseldorfer Tabelle weist zum 1. Januar 2026 neue Werte aus.

Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen Alter des Kindes in Jahren
0 bis 5 6 bis 11 12 bis 17 ab 18
bis 2.100 486 558 653 698
2.101-2.500 511 586 686 733
2.501-2.900 535 614 719 768
2.901-3.300 559 642 751 803
3.101-3.700 584 670 784 838
3.701-4.100 623 715 836 894
4.101-4.500 661 759 889 950
4.501-4.900 700 804 941 1.006
4.901-5.300 739 849 993 1.061
5.301-5.700 778 893 1.045 1.117
5.701-6.400 817 938 1.098 1.173
6.401-7.200 856 983 1.150 1.229
7.201-8.200 895 1.027 1.202 1.285
8.201-9.200 934 1.072 1.254 1.341
9.701-11.200 972 1.116 1.306 1.396
gültig ab 01.01.2026, der Selbstbehalt eines erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen beträgt 1.450 EUR pro Monat

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