Am 2. Oktober des Jahres 2012 war die Deutsche Kreditwirtschaft mit der damaligen Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner zu einem Spitzentreffen zusammengekommen. Damals wurde vereinbart, dass »– wo erforderlich – Maßnahmen zur größeren Transparenz geprüft werden« sollen.
Ab 1. Juli 2015 gelten neue Pfändungsfreibeträge für P-Konten sowie für Pfändungen bei Arbeitgebern. Dies hat der Gesetzgeber so festgelegt. Letztmals wurden die Freigrenzen für die Pfändung von Pfändungsschutzkonten und Lohn oder Gehalt zum 1. Juli 2013 erhöht. Alle zwei Jahre kommt es zu einem Anstieg dieser Grundfreibeträge. In diesem Jahr werden diese um gut 2,7 Prozent erhöht.