Aus dem Urteil XI ZR 166/14 des Bundesgerichtshofs vom 20. Okober 2015 geht hervor, dass die Entgeltklausel für die Ausstellung einer Ersatzkarte unwirksam ist. Ein Verbraucherschutzverband reichte eine entsprechende Unterlassungsklage ein.
Der für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs entschied, dass solch eine Gebührenklausel für die Ausgabe einer Ersatzkarte der gerichtlichen Inhaltskontrolle nicht standhält.