Es gab Zeiten, da mussten Bankkunden vor dem Überweisen erst einmal ihre TAN-Listen suchen, damit sie ihre Bank überhaupt mit der Überweisung beauftragen konnten. Diese Zeiten sind längst vorbei! Diese Listen sind Vergangenheit! Zudem entsprechen sie nicht mehr den aktuellen Sicherheitsstandards. Inzwischen werden die Aufträge für das Onlinebanking mittels mTAN oder ChipTAN authentifiziert und freigegeben.

Zuletzt kam immer wieder die Deckelung der Dispozinsen zur Sprache, doch es tat sich nichts. Bereits die vorherige Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner lehnte letztlich einen solchen Deckel per Gesetz ab. Nun gilt es, die nächste Schlappe zu verkünden – zumindest für alle, die eine solche Begrenzung der Zinsen befürworten: Im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Bundestages sprachen sich Stimmen aus den Reihen der Unionsparteien und der SPD gegen eine Decklung aus, 