Anfang September hat das »Deutsche Institut für Service-Qualität« einen Girokontentest von 26 bedeutenden Filialbanken veröffentlicht. Höchstes Augenmerk wurde auf die einzelnen Konditionen der Girokonten gelegt, welche im Zusammenhang dreierlei Kundenszenarien getestet wurden. Dabei wurden Situationen inszeniert, in denen die
Ab 1. Juli 2015 gelten neue Pfändungsfreibeträge für P-Konten sowie für Pfändungen bei Arbeitgebern. Dies hat der Gesetzgeber so festgelegt. Letztmals wurden die Freigrenzen für die Pfändung von Pfändungsschutzkonten und Lohn oder Gehalt zum 1. Juli 2013 erhöht. Alle zwei Jahre kommt es zu einem Anstieg dieser Grundfreibeträge. In diesem Jahr werden diese um gut 2,7 Prozent erhöht.