
Seit Anfang des Jahres sind alle Banken in der Eurozone verpflichtet, Echtzeitüberweisungen empfangen zu können. In unseren News am 08.01. berichteten wird über den ersten Schritt des Prozesses. Ab dem 9. Oktober tritt nun die nächste Phase der neuen EU-Verordnung in Kraft: Künftig muss bei sämtlichen Überweisungen innerhalb der Eurozone eine Überprüfung des Zahlungsempfängers erfolgen. Wir werfen einen Blick darauf, wie sich die Banken auf diese Umstellung vorbereiten und welche Auswirkungen die neuen Regelungen auf die Haftung von Verbraucherinnen und Verbrauchern haben.
Was bedeutet VoP – Verification of Payee?
Laut der Verordnung zu Echtzeitüberweisungen sind Banken verpflichtet, die Empfängerdaten zu überprüfen. Dabei muss sichergestellt werden, dass der angegebene Zahlungsempfänger mit dem Kontoinhaber des Zielkontos übereinstimmt. Diese Prüfung wird im Englischen als „Verification of Payee“ bezeichnet.
Einfache Theorie, komplexe Umsetzung
Die bevorstehende Umstellung stellt eine erhebliche Herausforderung dar, da Echtzeitüberweisungen innerhalb von zehn Sekunden und rund um die Uhr ausgeführt werden müssen. Um die Anforderungen der entsprechenden EU-Verordnung zu erfüllen und diesen Service zuverlässig anbieten zu können, bleibt den Banken im Grunde nur eine Option: Der Datenabgleich muss künftig automatisiert erfolgen.
Surftipp: Ratgeber zum Thema Echtzeitüberweisung
Für Computersysteme ist die Erkennung exakter Übereinstimmungen grundsätzlich unproblematisch. Allerdings können zahlreiche potenzielle Fehlerquellen die Erkennung erschweren. Die EU hat sich daher entschlossen, diese Problematik anders anzugehen. Neben „identisch“ (Match) oder „nicht identisch“ (No-Match) wird auch eine dritte Option, „weitgehend identisch“ (Close-Match), zugelassen. Das Ergebnis wird dann dem Auftraggeber der Überweisung angezeigt: Bei „weitgehend identisch“ wird der hinterlegte Empfängername des Ziels offengelegt, während bei „nicht identisch“ keine persönlichen Daten übermittelt werden. Die Entscheidung, die Überweisung abzuschicken, wird dem Absender nach Prüfung der Ergebnisse überlassen.
Im Rahmen einer Umfrage hat Konto.org bei mehreren Banken nachgefragt, welche Herausforderungen sie bei der Umsetzung der neuen Regelung sehen. Die HypoVereinsbank (HVB) verwies dabei unter anderem auf technische Einschränkungen wie begrenzte Feldlängen, die die Qualität des Abgleichs beeinflussen könnten.
Surftipp: Online Girokonten vergleichen und die besten Konditionen finden!
Mögliche Fehlerquellen bei der Empfängerprüfung:
- Schreibfehler bei Namen: Tippfehler und unterschiedliche Schreibweisen können zu Abweichungen führen. Beispiel: Meier, Mayer, Meyer oder Maier.
- Namenszusätze:Titel, zweite Vornamen oder Doppelnamen werden nicht immer einheitlich erfasst oder hinterlegt. Beispiel: Dr. Karl-Heinz vs. Karlheinz.
- Sprachunterschiede: Die Handhabungen der verschiedenen Sonderzeichen und Schriftsysteme im ganzen europäischen Zahlungsraum ist nicht standardisiert. Im Deutschen betrifft dies vornehmlich die Zeichen ä, ö, ü und ß. Beispiel: Werden Umlaute in Auslandsüberweisungen übernommen oder ersetzt?
- Namensänderungen (z.B. durch Heirat): Änderungen des Namens werden mitunter nicht sofort in allen Systemen aktualisiert, was zu Abweichungen beim Abgleich führen kann.
- Abkürzungen: Unklarheiten entstehen, wenn Namen abgekürzt, ausgeschrieben oder unterschiedlich formatiert werden. Auch die Verwendung von Punkten kann abweichen. Beispiele: BMW oder Bayerische Motoren Werke. Wird GmbH & Co. KG mit oder ohne Punkt geschrieben?
Besonderheiten bei Gemeinschaftskonten
Bei Gemeinschaftskonten kommt als weitere Herausforderung hinzu, dass zwei Kontoinhaber geprüft werden müssen. Konto.org hat daher bei verschiedenen Instituten nachgefragt, wie sie planen, mit solchen Fällen umzugehen. Der Deutsche Sparkassen- und Giroverband teilte dazu folgendes mit: „Bei Gemeinschaftskontoinhabern ist es ausreichend, wenn nur eine der Personen genannt wird und dieser Name übereinstimmt.“
Auch die HVB äußerte sich ähnlich auf unsere Anfrage: „Bei Gemeinschaftskonten werden wir eine VOP-Prüfung auf Einzelperson-Basis umsetzen.“ Dabei werde man sich eng an den Vorgaben des European Payments Council orientieren.
Eine Sprecherin der Commerzbank bestätigte ebenfalls dieses geplante Vorgehen gegenüber unserer Redaktion: „Bei der Empfängerüberprüfung von gemeinschaftlich geführten Konten ist die korrekte Namensangabe eines Gemeinschaftsteilnehmer für eine positive Überprüfung ausreichend.“
Derweil erklärte die ING-DiBa, dass sie die EU-Verordnung umsetzen und eine Empfängerprüfung durchführen werde. Wie genau die Prüfung bei Gemeinschaftskonten erfolgen soll, blieb jedoch offen.
Surftipp: Gemeinschaftskonten im Vergleich
Haftung bei Falschüberweisungen: Im Zweifel haftet der Sender
Achtung: Das neue Verfahren beeinflusst auch die Haftung bei Falschüberweisung. Künftig haften Banken nur dann, wenn der übermittelte Empfängername vollständig mit dem Kontoinhaber übereinstimmt. Stimmen Kundinnen und Kunden einer Überweisung trotz nur teilweiser oder gar fehlender Namensübereinstimmung zu, tragen sie selbst die Verantwortung. Auch bei Sammelüberweisungen, bei denen keine VoP-Prüfung durchgeführt wird, liegt die Haftung nicht mehr beim Kreditinstitut.
Der Dachverband der Sparkassen betont dazu auf Anfrage: „Kundinnen und Kunden werden durch das neue Verfahren also ermutigt, bei Überweisungen genauer hinzuschauen. Zu Beginn kann dieser Zwischenschritt jedoch ungewohnt sein und Fragen aufwerfen. Vor allem ist die die Empfängerüberprüfung aber auch kein Allheilmittel. Kundinnen und Kunden müssen weiterhin aufmerksam sein, da sich Betrüger auf neue Sicherungsmaßnahmen meist recht schnell einstellen. Insbesondere werden sich Betrüger am Telefon sicherlich weitere Ausreden einfallen lassen, warum eine Überweisung bspw. trotz Abweichungen beim Empfängernamen freigegeben werden sollte.“
Auch die HVB sieht die Umstellung differenziert: „Verification of Payee macht grundsätzlich den Zahlungsprozess vor Beauftragung einer Zahlung noch sicherer. Allerdings ist viel Aufklärungsbedarf notwendig, um die richtigen Schlüsse aus den Rückmeldungen ziehen zu können.“
„Als Commerzbank haben wir uns auf die Umstellung sehr gut vorbereitet. In den kommenden Wochen werden wir nun auch unsere Kundinnen und Kunden intensiv über die Veränderungen informieren.“ So lautete die Antwort seitens der Commerzbank-Pressesprecherin. Gleichzeitig wurde jedoch angemerkt: Grundsätzlich hätten wir uns im Sinne der Bankkundinnen und -kunden einen längeren Übergangszeitraum gewünscht, um sich besser an die Umstellung gewöhnen zu können.
Surftipp: Online Girokonten vergleichen und die besten Konditionen finden!
Was können Bankkunden jetzt tun, um sich auf die Einführung von Verification of Payee vorzubereiten?
Um spätere Probleme zu vermeiden, empfiehlt es sich, sich frühzeitig auf die Umstellung vorzubereiten:
- Empfängerdaten prüfen: Überprüfen Sie bei wichtigen Zahlungspartnern – etwa bei Versorgern, Behörden oder Geschäftskunden – die exakte Schreibweise des registrierten Namens. Wenn notwendig, kann auch nachgefragt werden.
- Eigene Daten aktualisieren und weitergeben: Stellen Sie sicher, dass Ihre eigenen Kontodaten korrekt und einheitlich bei Geschäftspartnern, Kunden oder Dienstleistern hinterlegt sind.
Eine vorausschauende Vorbereitung kann helfen, spätere Abweichungen zu vermeiden und potenzielle Rückfragen oder Zahlungsabbrüche zu minimieren.