Seit dem 1. Dezember 2021 gelten neue Regelungen für Schuldner, die ihr Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) umgewandelt haben. Im Fall einer Pfändung steht mehr Geld zur eigenen Verfügung. Das Guthaben kann jetzt länger übertragen werden und eine Bank ist ab sofort verpflichtet das Konto in ein P-Konto umzuwandeln, auch wenn es im Minus steht.
Das Wichtigste in Kürze
Der neue Freibetrag beträgt 1.260 Euro.
Guthaben können jetzt 3 Monate lang übertragen werden.
Eine Bank muss das Konto umwandeln, auch wenn es im Minus steht, der negative Saldo muss auf einem separaten Konto geführt werden.
Ab sofort können im Falle einer Pfändung alle Inhaber des Gemeinschaftskontos, innerhalb eines Monats von dem Kreditinstitut, die Übertragung des Guthabens nach Kopfteilen auf Einzelkonten verlangen.
Größere Nachzahlungen von Sozialleistungen sind teilweise pfändungsgeschützt.
Der unpfändbare Grundbetrag beträgt seit dem 1. Dezember 2021 1.260 Euro pro Monat. Sozialleistungen können schnell auf einen entsprechenden Nachweis hin freigegeben werden.
Sollte gegenüber einer weiteren Person eine Unterhaltspflicht bestehen oder für diese Sozialleistungen empfangen werden wird der Freibetrag um 471,44 Euro im Monat erhöht. Für die zweite bis maximal fünfte Person um jeweils 262,65 Euro.
Sollten Sie ihr geschütztes Guthaben aus dem monatlichen Freibetrag nicht komplett verbrauchen, können Sie dieses drei Monate lang auf den nächsten Monat übertragen.
Mit einem Antrag kann das Vollstreckungsgericht beschließen, dass das gesamte Guthaben auf dem Konto unpfändbar ist. Hierfür müssen Sie für sechs Monate glaubhaft machen, dass mit keinem pfändbaren Einkommen zu rechnen ist.
Pfändungsschutz bei größeren Nachzahlungen
Oft kommt es bei der Beantragung von Sozialleistungen zu Zeitverzögerungen. Der nachgezahlte Beitrag für mehrere Monate kann den jeweiligen hinterlegten Freibetrag auf dem P-Konto übersteigen. Damit dieses Geld ebenfalls geschützt ist, kann ein Teil dieser Zahlungen über eine Bescheinigung freigestellt werden.
Verpflichtung zur Umwandlung
Mit der neuen Regelung sind die Banken verpflichtet das Konto in ein P-Konto umzuwandeln, wenn dieses im Minus ist. Der negative Saldo muss anschließend auf einem separaten Konto geführt werden.
Pfändung von Gemeinschaftskonten
Ab sofort können Gemeinschaftskonten im Falle einer Pfändung alle Inhaber innerhalb eines Monats von dem jeweiligen Kreditinstitut die Übertragung des Guthabens nach Kopfteilen auf Einzelkonten verlangen. Wichtige Bedingung dabei ist, dass es sich um Privatpersonen handelt und nicht um Vereine oder Firmen.
Pfändungsschutz bei größeren Nachzahlungen
Oft kommt es bei der Beantragung von Sozialleistungen zu Zeitverzögerungen. Der nachgezahlte Beitrag für mehrere Monate kann den jeweiligen hinterlegten Freibetrag auf dem P-Konto übersteigen. Damit dieses Geld ebenfalls geschützt ist, kann ein Teil dieser Zahlungen über eine Bescheinigung freigestellt werden.
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