SEPA-Überweisung

Seit dem 1. August 2014 greift SEPA als Standard für Lastschriften und Überweisungen. Seit dem ist es für manche Bankkunden etwas schwieriger geworden, sich die eigene Kontonummer, die jetzt IBAN heißt, zu merken.

Das Wichtigste auf einen Blick:

  • SEPA-Überweisungen basieren auf einem identischen Übertragungsstandard
  • Sie setzen den Banken enge Fristen für die Gutschrift auf dem Konto des Begünstigten
  • SEPA-Überweisungen sind in 34 Ländern in Europa möglich
  • Voraussetzung für eine SEPA-Überweisung ist die IBAN von Auftraggeber und Empfänger

Was ist SEPA?

Hinter diesem Kürzel verbirgt sich die Terminologie „Single Euro Payments Area, auf Deutsch „Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum“. 34 Staaten sind Mitglied dieses Zahlungsverkehrsraums, darunter aller Staaten der Europäischen Union. Dieser Bereich Europas war auch Namensgeber für das Ziel einer  Vereinheitlichung des Standards für den bargeldlosen innereuropäischen Zahlungsverkehr. Durch eine EU-Verordnung wurden die zu verwendenden Datenelemente festgelegt, die Verwendung der Internationalen Bankkontonummer (IBAN,) und die Verwendung unterschiedlicher.  

Was ist eine SEPA-Überweisung?

Bei einer SEPA-Überweisung handelt es sich um eine standardisierte Überweisung, die innerhalb des Euro-Raumes sowohl nationale als auch grenzübergreifende Zahlungen in Euro ermöglicht. SEPA-Überweisungen sind aber auch in die Schweiz, nach Monaco und San Marino möglich. Allerdings genügt hier nicht die IBAN, der Auftraggeber muss auch die BIC (Business Identifier Code) angeben. Dieser Code gilt als internationale Bankleitzahl und entspricht dem SWIFT-Code.

Welches Datenformat nutzen die Banken bei SEPA?

Als Datenformat wurde zwingend der XML-Standard vorgeschrieben. Durch das einheitliche Datenformat konnten die Schnittstellen reduziert werden. Der Wegfall der Konvertierung von einem Datenformat in ein anderes bewirkt auch, dass es zu Datenverlusten im Rahmen der Konvertierung kommen kann.

Merkmale einer SEPA-Überweisung

Eine SEPA-Überweisung muss verschiedene Anforderungen erfüllen, damit sie als solche ausgeführt werden kann. Der Überweisungsträger muss als „SEPA-Überweisung“ gekennzeichnet sein. Die Zahlung ist nur in Euro möglich. Anstelle einer Kontonummer muss der Auftraggeber die IBAN des Begünstigten angeben. Die Gutschrift der Überweisung erfolgt, ohne dass dem Begünstigten Gebühren abgezogen werden. Die SEPA-Überweisung kann papierhaft, per Online-Banking oder am Serviceautomaten einer Filiale durchgeführt werden. Bei einer beleghaften Überweisung muss das Geld innerhalb von zwei Arbeitstagen auf dem Konto des Begünstigten gutgeschrieben sein, bei Online-Überweisungen innerhalb von 24 Stunden.

Ablauf einer SEPA-Überweisung

Für den Bankkunden stellt sich die Frage, wie sich eine SEPA-Überweisung, abgesehen von der ewig langen IBAN, von den früheren Überweisungen unterscheidet. Der Bankkunde füllt eine Überweisung aus. Dies kann am Bankschalter erfolgen (gebührenpflichtig), im Rahmen des Onlinebankings oder am Serviceterminal.

Aus den eingegebenen Daten wird nun ein Datensatz erstellt. Es erfolgt die Prüfung, ob das Konto ausreichend Deckung aufweist. Ist dies der Fall, wird der Datensatz an eine Clearingstelle, einen Zahlungsdienstleister, weitergeleitet. Die Clearingstelle „verteilt“ am nächsten Bankarbeitstag die Überweisung an die im Auftrag benannte Bank des Begünstigten.

Infografik zum Ablauf einer SEPA-Überweisung

Im Rahmen des Onlinebankings kann der Kunde mehrere Überweisungen bündeln und zusammenausführen lassen (Sammelüberweisung). Neben der einmaligen Überweisung kann der Kunde auch wiederkehrende Zahlungen veranlassen (Dauerauftrag). In diesem Fall legt er bei Einrichtung des Dauerauftrages das Ausführungsdatum fest.

Wiederkehrende Zahlungen setzen jedoch voraus, dass es sich um einen gleichbleibenden Betrag handelt. Andernfalls müsste dieser jedes Mal vor Ausführung geändert werden, was wiederum dem Prinzip des Dauerauftrages widerspricht.

Erfolgt die Zahlung innerhalb des EWR-Raumes, aber in einer anderen Währung, stehen den Banken, abweichend von der oben genannten Regelung, vier Arbeitstage zur Verfügung. Für Zahlungen außerhalb des EWR-Raumes findet nach wie vor das Überweisungsformular Z 1 Anwendung.

Wurde der Betrag dem Empfängerkonto noch nicht gutgeschrieben, kann die SEPA-Überweisung noch widerrufen werden. Ist die Gutschrift bereits erfolgt, gilt der Widerruf nur bei gefälschten oder doppelt ausgeführten Zahlungen und ist jederzeit möglich.

Fristen für SEPA-Überweisungen

Die Fristen, innerhalb derer Banken eine SEPA-Überweisung ausführen müssen, hängen vom Zugangsweg des Kunden sowie dem Zielland der Überweisung ab. Nachfolgend alle Fristen auf einen Blick:

Überweisung National Eurozone EWR-Raum wenn nicht in Euro Sonstige Staaten
Onlinebanking 1 Bankarbeitstag 1 Bankarbeitstag 4 Bankarbeitstage unbegrenzt
SB-Automat 1 Bankarbeitstag 1 Bankarbeitstag 4 Bankarbeitstage unbegrenzt
Beleghaft 2 Bankarbeitstage 2 Bankarbeitstage 4 Bankarbeitstage unbegrenzt

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