Tipps zur Verzinsung von Kautionszahlungen – Wem steht die Verzinsung zu?
Ganz gleich ob eine Wohnung, ein Haus, ein Büro oder ein Ladenlokal angemietet wird. Jeder Vermieter verlangt vom Mieter die Zahlung einer Kaution – zumindest ist dies in der Regel der fall und nur in wenigen und besonderen Fällen wird auf die Kaution komplett verzichtet. Nach § 551 BGB ist die Mietsicherheit eine Sicherheitsleistung, die in vielen Mietverträgen vereinbart wurde und dient zur Sicherung von eventuellen Zahlungsansprüchen, die mit dem gemeinsamen Mietverhältnis in Zusammenhang stehen.
Im Laufe des Mietverhältnisses können durch Verbindlichkeiten aus der Nebenkostenabrechnung entstehen, die durch die hinterlegte Kaution abgegolten werden. Die Vermieter bekommen in den meisten Fällen die Kaution in bar, die sich maximal drei Monatskaltmieten umfasst. Bei der Berechnung der Kautionszahlung bleiben die Nebenkosten außen vor. Wer die Summe nicht auf einmal bezahlen kann oder möchte, kann sie auch splitten. Allerdings ist die erste Rate bei Mietvertragsbeginn zu zahlen. Die Folgeraten müssen in den nächsten zwei Monaten gezahlt werden. Wenn der Vermieter mit einer Ratenzahlung nicht einverstanden ist, verstößt er gegen geltendes Recht. Der Vermieter deponiert dieses Geld auf einem Treuhänderkonto mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist. Bei dieser Sparform werden auch Zinsen erwirtschaftet, die üblich für ein Sparbuch sind.
Wichtige Informationen und Tipp zur Verzinsung
Die Kaution muss vom Vermieter verzinst werden und zwar mit dem Zinssatz, der für ein Guthaben mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten üblich ist. Wenn höhere Zinsen erzielt werden, hat der Vermieter bei Auszahlung der Kaution, diese auch an den Mieter weiterzugeben. Sämtliche Zinsen unterliegen aber grundsätzlich der Zinsabschlagsteuer. Bei einem normalen Sparbuch würde ein Antrag auf Freistellung gestellt. Doch für ein Mietkautionssparbuch ist dies zu umständlich, da das Kautionskonto meist ein Sammelkonto ist, wo alle Kautionen eingezahlt werden. Der Vermieter erhält eine Steuerbescheinigung über den Gesamtbetrag, den er wiederum auf die entsprechenden Beträge umrechnen und aufteilen muss. Der Mieter kann diesen Zinsabschlagsbetrag in seiner Steuererklärung gelten machen. Wenn der Mieter aber einen privaten Vermieter hat, wird diese Möglichkeit sehr umständlich und kann das Klima zwischen Mieter und Vermieter negativ beeinflussen.
Höhere Zinsen bei anderen Sparformen der Kaution
Mieter haben die Möglichkeit durch andere Sparformen die Zinserträge zu erhöhen. Hier gilt aber, dass der Vermieter von einer anderen Anlage überzeugt wird, als dem üblichen Mietkautionssparbuch, wo es kaum noch Zinsen gibt. Denn auch für den Vermieter ist eine höhere Verzinsung sinnvoll, da sich dadurch auch die Mietsicherheit erhöht, auf die er gegebenenfalls zurückgreifen kann. Dazu gehören:
- Anlage in Fonds, wo das Depot an den Vermieter übereignet wird.
- Tagesgeldkonten
- Verzinsliche Wertpapiere
Wer beispielsweise 750 Euro jeden Monat an Kaltmiete zahlt, hinterlegt an Kaution 2.250 Euro. Bei einem Mietverhältnis, welches über acht Jahre hinweg fortgeführt wird und pro Anno 1 Prozent abwirft, ergibt sich eine Summe von knapp 60 Euro an Zinserträgen.
Wenn der Vermieter aber mit einer anderen Anlageform einverstanden ist und beispielsweise das Tagesgeldkonto nimmt, kann sich der Zinsertrag recht schnell deutlich erhöhen. Bei gleichen Voraussetzungen wären es ungefähr 200 Euro. Dies begründet sich aus den höheren Zinsen, die bei 3 Prozent liegen können – je nach Marktlage.
Kautionsbürgschaften im Vergleich
Eine einfache und sichere Variante der Mietkaution ist die so genannte Kautionsbürgschaft bzw. -versicherung. Was diese im Einzelfall kostet, können Sie mit unserem nachfolgenden Rechner ermitteln:
Mietkautionsrechner
depositdirect Finance B.V.
depositdirect
- Kosten 1.Jahr
- 210,00 €
- Kosten ab 2.Jahr
- 210,00 €
- Gesamtkosten
- 1.050,00 €
- Kosten 1.Jahr
- 235,00 €
- Kosten ab 2.Jahr
- 235,00 €
- Gesamtkosten
- 1.175,00 €