Was passiert mit der Kaution beim Wechsel des Vermieters?
Immer wieder kommt es vor, dass Vermieter ihre Wohnimmobilien aus den verschiedensten Gründen verkaufen. Durch den Eigentümerwechsel können auf den Mieter unerwartete Veränderungen zukommen. Die Mieter stellen sich oftmals die Frage, was mit den Mieten geschieht. Aber auch die Frage nach der Kaution, die nach Mietende auszuzahlen ist, wirft Fragen auf. Wer zahlt die Kaution? Der alte oder der neue Eigentümer?
Bei Eigentümerwechsel bleibt der alte Vertrag mit dem Mieter bestehen. Der neue Vermieter tritt in den Vertrag mit dem Mieter ein. Er darf diesen bestehenden Vertrag auch nicht einfach kündigen oder bestimmte Abschnitte ändern. Um Vertragsveränderungen vornehmen zu können, muss der Vermieter die Zustimmung des Mieters einholen. Gesetzliche Fristen und die Kündigungsrechte aus dem Mietvertrag sind für den neuen Eigentümer bindend. Daran hat er sich, bei Änderungen zu halten.
Kautionsbürgschaften im Vergleich
Eine einfache und sichere Variante der Mietkaution ist die so genannte Kautionsbürgschaft bzw. -Versicherung. Was diese im Einzelfall kostet, können Sie mit unserem nachfolgenden Rechner ermitteln:
Mietkautionsrechner
- Kosten 1.Jahr
- 225,00 €
- Kosten ab 2.Jahr
- 225,00 €
- Gesamtkosten
- 1.125,00 €
- Kosten 1.Jahr
- 235,00 €
- Kosten ab 2.Jahr
- 235,00 €
- Gesamtkosten
- 1.175,00 €
- Kosten 1.Jahr
- 235,00 €
- Kosten ab 2.Jahr
- 235,00 €
- Gesamtkosten
- 1.175,00 €
Mieterhöhung nach Eigentümerwechsel
Bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete dürfen Vermieter die Miete für den Wohnraum anheben. Diese Vergleichsmieten, die im Mietspiegel aufgeführt werden, beruhen auf Berechnungen von Gutachtern. Doch ist hierbei zu beachten, dass die letzte Mieterhöhung mindestens zwölf Monate zurückliegen muss. Dabei gilt, dass die Miete innerhalb von drei Jahren nicht mehr als 20 Prozent angehoben werden darf. Eine Erhöhung, die sich auf der Modernisierung oder die Anhebung der Nebenkosten bezieht, ist bei den Berechnungsgrundlagen der Mieterhöhung nicht berücksichtigt.
Wenn das Haus, in dem der Mieter wohnt, zur Eigentumsanlage umgewandelt, gibt es einige Dinge, die berücksichtigt werden müssen. Der Mieter, der die Wohnung bewohnt, hat ein Vorkaufsrecht auf die Wohnung. Dies gilt aber nur, wenn der Vermieter den Wohnraum nicht an Familienmitglieder verkaufen möchte. Wenn der Mieter sich dazu entschließt, die Wohnung zu kaufen, muss er dies dem Vermieter gegenüber erklären.
Rückerstattung der Kaution bei Eigentümerwechsel
Bei einem Eigentümerwechsel bekommt der neue Besitzer der Immobilie die Kautionen der Mieter vom alten Vermieter ausgehändigt. Der neue Vermieter ist genauso verpflichtet, die Kautionen auf einem Treuhänderkonto zu deponieren, wie der alte Vermieter. Somit ist der neue Vermieter in die Pflicht genommen, die gezahlte Kaution nach Kündigung und Auszug des Mieters auszuzahlen. Wenn aber das Mietverhältnis vor dem Eigentümerwechsel beendet, hat der alte Vermieter gemäß einem Urteil des Bundesgerichtshofs Az.: VIII ZR 219/06, die Kaution auszuzahlen.
Bei der Nebenkostenabrechnung ergibt sich eine besondere Rechtslage, da die Abrechnung der Betriebskosten durch den jeweiligen Vermieter, der während der Abrechnungsperiode Eigentümer der Immobilie war, durchgeführt wird. Dies begründet sich auf einem Urteil des Bundesgerichtshofs Az.: VIII ZR 168/03.
Fazit: Von einem Eigentümerwechsel, durch den Verkauf der Immobilie, bleibt die Kaution des unberührt. Der alte Vermieter händigt dem neuen Eigentümer der Immobilie die hinterlegten Kautionen aus, die er auf ein Treuhänderkonto eingezahlt hat. So bekommt der Mieter nach Beendigung des Mietverhältnisses die Kaution, nach einer bestimmten Zeit vom neuen Eigentümer ausgezahlt. Zu beachten sind aber andere Gegebenheiten, die sich durch eine Veräußerung der Immobilie für den Mieter ergeben können. Dazu gehören Mieterhöhungen, eventuelle Sanierungen, aber auch die Anhebung der Nebenkosten.
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bei uns steht der hausverkauf an wir bekommen einen neuen vermieter wohne jetzt 24jahre in diesem haus die zinsen auf meine Kaution möchte ich gerne ausbezahlt bekommen geht das.
Das geht leider nicht. Sie als Mieter sind zwar Eigentümer der Zinsen, haben aber während der Dauer des Mietverhältnisses keinen Zugriff darauf. Die Herausgabe der Zinsen erfolgt erst, wenn es bei Beendigung des Mietverhältnisses zur Rückzahlung der hinterlegten Kaution kommt.
Ich wohne jetzt seit 7 Monaten in einem Mehrfamilienhaus, die Kauton habe ich gleich bei Mietbeginn komplett gezahlt. Jetzt wurde das Haus an jemand anderen verkauft und Vonovia (Der alte Eigentümer) möchte mir jetzt die Kaution in Höhe von 869,20€ mir auf mein Konto überweisen. Müsste dies nicht eigentlich der neue Eigentümer bekommen?
Normalerweise wäre das der Fall. Die geleistete Mietkaution geht automatisch auf den neuen Eigentümer über, wie Sie etwa auf Mietrecht.org nachlesen können.
Hallo, wir wohnen jetzt 9 Jahre in der Wohnung und haben damals keine Kaution bezahlt. Jetzt haben wir einen neuen Eigentümer. Darf er eine Kaution verlangen?
Eine Rechtsberatung können und dürfen wir in Ihrem Fall nicht durchführen aber Juraforum.de gibt auf genau Ihre Frage die Antwort: nein, der neue Eigentümer muss den bestehenden Mietvertrag unverändert übernehmen und hat somit auch kein Anrecht auf eine nicht im Vertrag vereinbarte Kaution.
Hallo wir hatten einen Eigentümerwechsel und nun haben wir folgendes Problem wir mussten eine Kaution in Höhe von 2250 Euro hinterlegen bei Verkauf des Hauses wurde uns die Kaution nicht erstattet und normalerweise ist es ja so das bei Verkauf der neue Vermieter ja in den Mietvertrag einsteigt und der alte Vermieter die Kaution ja rechtlich gesehen den neuen die Kaution aushändigen muss. Dies hat dieser wohl nicht getan und nun will der neue Vermieter von uns erneut eine Kaution haben in Höhe von 2250 Euro und behauptet wir müssen uns einen Anwalt suchen und die Kaution bei dem alten Vermieter einklagen,2ir wohnen zur Miete und sind all unseren Pflichten nachgekommen ist es überhaupt rechtes darf die Kaution von mir als Mieter doppelt verlangt werden und muss ich es wirklich einklagen.?
Das sollte eigentlich nicht sein. Wenn der neue Eigentümer sich die gezahlten Mietkautionen nicht vom Alt-Eigentümer übertragen/übergeben lässt, ist das in erster Linie sein Problem. Für Sie ist es aber wichtig, die Zahlung der Mietkaution nachweisen zu können – etwa durch einen Kontoauszug, die Bestätigung des Alt-Eigentümers über den Erhalt der Mietkaution oder ähnliches.
Hallo, wegen Eigentümerwechsel haben wir die Kaution vom alten Eigentümer zurück bekommen.
Inzwischen haben wir die Wohnung gekündigt. Müssen wir dem neuen Eigentümer die Kaution
noch zahlen und wenn ja, mit den Zinsen?
Der neue Eigentümer hat als Konto für die Überweisung der Kaution nur das Konto angegeben, auf das auch die Miete gezahlt wird. Ist das korrekt oder muß er ein spezielles Konto angeben, z.B. Treuhänderkonto?
Wenn Sie die Kaution vom alten Eigentümer zurückbekommen haben, müssen Sie die Kaution nach unserer Auffassung auf das vom neuen Vermieter angegebene Konto überweisen. Der Vermieter ist nicht verpflichtet, ein separates Konto anzugeben, wohl aber, die Mietkaution getrennt vom übrigen Vermögen zu marktüblichen Zinsen anzulegen.
Ich wohne in einem Mehrfamilienhaus; der neue Besitzer dieses Hauses hat alle vorhandenen Mietverträge übernommen.
Jetzt ziehe ich im gleichen Haus eine Etage tiefer um. Diese Wohnung ist für mich besser geeignet, da sie ca. 10 qm größer ist und hat einen Keller und einen Balkon.
Der jetzige Vertrag hat eine Kaution von 720,00 DM und das beträgt 368,13€ – ohne Zinsen der Kaution!
Die Kaltmiete beträgt 184,07€ plus 51,13 für die Garage= 235,20€. Die Kaution soll 2 Kaltmieten sein = 470,40 € ohne Zinsen.
Für die Kaution verbleibt bei dem neuen Vertrag = 470,40€
minus dem alten Guthaben von 368,13€
———
102,27€.
Ist diese Berechnung richtig?
Diese Berechnung ist an sich richtig, berücksichtigt aber die Zinsen der alten Mietkaution nicht. Die Differenz dürfte also – abhängig vom Zeitpunkt der Anlage der alten Mietkaution – noch niedriger sein.
Hallo.
Ich habe ein Sparbuch für die Mietkaution gemacht.
Es kam zu einem Immobilienverkauf .Der neue Eigentümer hat die Kaution freigegeben.
Die Bank meint nur der alte Eigentümer darf die Kaution freigeben.
Stimmt das ?
Richtig. Das Mietkautionssparbuch wurde ja auf den damaligen Eigentümer verpfändet. Diese Verpfändung kann ohne ihr Zutun nicht weiterübertragen werden. Nur der alte Eigentümer kann unserem Kenntnisstand nach daher die Kaution freigeben.
Hallo
wohne seit 21 Jahren in meiner Wohnung und habe 700 DM Kaution gezahlt, Jetzt wurde das Haus verkauft und der alte Vermieter will mir 357,90 Euro Kaution ausbezahlen (bzw. den neuen Käufer)! Wo kann ich mich da hinwenden ! Ist der Betrag Rechtsmäßig?
Mfg
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Aber was Passiert wenn neuer Vermieter Pleite geht?
Laut Gesetz kann ich Anspruch gegebenfals gegen alten Vermieter geltend machen und wenn ich jetz mein Verzicht unterschreibe verlire ich dieses Recht.
Vielen Dank.
Hallo,
bei uns hat es eine Vermieterwechsel gegeben
Beim alten Vermieter wurde von uns eine Kaution hinterleget.
Jetzt fordert alt Vermieter meine Einverständnis zur Weitergabe meine Kaution wegen Verkauf an den Erwerber und mein Verzicht von zukünftigen Rückzahlungsansprüche bezüglich der Kaution gegen alte Vermieter geltend zu machen.
Soll ich solche Einverständnis unterschreiben?
Vielen Dank!
Aus unserer Sicht, ja. Die Alternative wäre: sich die Kaution vom alten Vermieter auszahlen zu lassen und sie erneut an den neuen Vermieter zu überweisen. Das ist aber aufwändiger als das von Ihrem neuen Vermieter vorgeschlagene Prozedere.
Hallo,
ich habe nach dem Eigentümerwechsel die Kaution vom alten Eigentümer zurück erhalten. Darf der neue Eigentümer nur die alte Kaution verlangen oder 3 aktuelle Kaltmieten ? Wohne schon seit 9 Jahren in der Wohnung und die Mieter wurde seitdem erhöht.
Vielen Dank!
Der neue Eigentümer Ihrer Wohnung tritt gemäß §566a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) in die Rechte und Pflichten der vom Mieter gestellten Sicherheit ein. Wenn Sie keinen neuen Mietvertrag unterschrieben haben, der eine höhere Mietkaution vorsieht, gibt es keinen Anlass, eine höhere Kaution zu zahlen. Eine rechtsverbindliche Auskunft dazu kann Ihnen aber nur ein Anwalt geben.
Hallo, bei uns hat es eine Vermieterwechsel gegeben
Beim alten Vermieter wurde von uns eine Kaution hinterleget
Der neue Vermieter will keine Kaution, hat auch vom alten Vermieter die von uns hinterlegte Kaution nicht bekommen
Kann ich mir die Kaution verlangen
Der alte Vermieter will sie aber nicht auszahlen, da er verschuldet ist
Was kann ich tun?
Im Voraus besten Dank
In Ihrem Fall geht die Mietkaution automatisch auf den neuen Vermieter über. Letzterer ist auch zuständig, die Kaution vom alten Vermieter zu verlangen.
Diesbezüglich gibt es ein BGH-Urteil aus 06/2011 (Az.: VIII ZR 304/10). In dem wurde entschieden, dass der Erwerber einer Immobilie für die Rückerstattung der Kaution haftet, auch wenn er diese nicht vom Voreigentümer erhalten hat.