Bausparvertrag
Wenn die neue Wohnung angemietet werden soll und dafür drei Kaltmieten als Kaution berechnet werden, dann ist dies für viele Mieter zwar finanziell kein Problem, aber ein Ärgernis. Sie können das Geld durchaus bereitstellen, ärgern sich jedoch darüber, dass dieses auf einem Kautionskonto bei minimaler Verzinsung kaum eine Vermehrung erfährt.
Kautionsbürgschaft als Alternative
Eine einfache und sichere Alternative zum Bausparvertrag ist die so genannte Kautionsbürgschaft bzw. -Versicherung. Was diese im Einzelfall kostet, können Sie mit unserem nachfolgenden Rechner ermitteln:
Mietkautionsrechner
depositdirect Finance B.V.
depositdirect
- Kosten 1.Jahr
- 210,00 €
- Kosten ab 2.Jahr
- 210,00 €
- Gesamtkosten
- 1.050,00 €
- Kosten 1.Jahr
- 235,00 €
- Kosten ab 2.Jahr
- 235,00 €
- Gesamtkosten
- 1.175,00 €
Die Zahlen sind erschreckend
Ein kleines Rechenbeispiel: Wer für sechs Jahre mietet und dann die Kaution ausgezahlt bekommt, der hat rund zehn Prozent vom Geldwert verloren. Das ist natürlich keine angestrebte Ausgangssituation für ein Anlagekonto. Deswegen bieten immer mehr Mieter ihrem Vermieter die Hinterlegung der Kaution auf einem Bausparvertrag an. Es kann mit den Banken verhandelt werden, den Kautionsbetrag von einem bestehenden Bausparvertrag an den Vermieter zu verpfänden. Es kann aber auch ein neuer Bausparvertrag angelegt werden, auf dem die Kautionssumme eingezahlt wird, um diese an den Vermieter zu verpfänden. Dann wird ganz normal weiter angespart, um vermögenswirksame Leistungen vom Staat zu beanspruchen.
Tipp: Vermögenswirksame Leistungen nutzen!
Allein durch diese Leistungen kann eine einigermaßen gute Rendite erwirkt werden, weswegen weiter angespart werden sollte. Sollte der Vermieter nach dem Mietende eine Geldforderung geltend machen können, dann zahlt ihm die Bank die geforderte Summe bis maximal der Höhe der Kautionssumme aus und der Bausparvertrag läuft ganz normal weiter. Somit muss dieser nicht aufgelöst werden. Der Vermieter hat jedoch die Sicherheit, dass er sein berechtigtes Geld bis zur Höhe der Kautionssumme ausgezahlt bekommt und wird sich demnach meist auf diese Lösung einlassen. Er ist nämlich nicht dazu verpflichtet, diese Verpfändung zu akzeptieren, er kann auf die Zahlung der kompletten Kautionssumme bestehen, um diese selbst zu verwalten. In dem Fall würde das Geld leider bei Niedrigverzinsung durch die Inflation geschmälert werden.
Das Praktische am Bausparvertrag ist, dass dieser dann, wenn er aufgelöst wird, in Wohneigentum gewandelt wird und man somit die alte Wohnung kündigt, und den Bausparvertrag demnach nicht mehr als Sicherheit braucht. In den meisten Fällen überschneidet sich jedoch die Mietdauer oder das Zeitfenster für die Freigabe der Kaution mit der Auflösung vom Bausparvertrag. In dem Fall kann der Bausparvertrag über die verpfändete Summe nicht aufgelöst werden, diese muss als Sicherheit für den Vermieter erhalten bleiben. Sollte dieses Probleme bereiten, dann kann dem Vermieter natürlich immer noch die Sicherheitssumme anvertraut werden, um den Bausparvertrag als gesamtes auflösen zu können. In den meisten Fällen lassen die Vermieter mit sich reden und kommen einem gerne entgegen. Somit sollte es nur in den seltensten Fällen Probleme bei der Wandlung vom Bausparvertrag in Wohneigentum geben.
Wenn der Mieter nicht so schnell in Wohneigentum investiert und der Bausparvertrag zeitlich befristet ist, während das Mietverhältnis noch weiter läuft, dann müsste dieses natürlich mit dem Vermieter abgesprochen werden, damit er den verpfändeten Betrag frei gibt, um einen anderen Betrag aus dem neuen Bausparvertrag verpfändet zu bekommen. In der Regel ist dieses jedoch eine kleine Formalität mit der Bank. Diese kann einfach das verpfändete Kapital vom Bausparvertrag stehen lassen um einen neuen Vertrag mit neuer Laufzeit auszuschreiben. Der Bausparvertrag ist zumindest die Anlagemöglichkeit, die mehr Verzinsung einbringt, als die Inflation auffressen wird.