Ab 1. Juli 2015 gelten neue Pfändungsfreibeträge für P-Konten sowie für Pfändungen bei Arbeitgebern. Dies hat der Gesetzgeber so festgelegt. Letztmals wurden die Freigrenzen für die Pfändung von Pfändungsschutzkonten und Lohn oder Gehalt zum 1. Juli 2013 erhöht. Alle zwei Jahre kommt es zu einem Anstieg dieser Grundfreibeträge. In diesem Jahr werden diese um gut 2,7 Prozent erhöht.
Das Bankgeheimnis war jahrzehntelang das Geschäftsmodell von Banken in Staaten wie der Schweiz, Liechtenstein
Das Thema Vorratsdatenspeicherung war über Jahre hinweg in Deutschland rege diskutiert worden. Die Bekämpfung von Verbrechen und terroristischen Vereinigungen auf der einen Seite, der Schutz der Bürger vor allem im Bereich Datenschutz auf der anderen Seite. Aber auch die Persönlichkeitsrechte standen sich in den Diskussionen oft mit gegenteiligen Meinungen gegenüber.