
Seit Anfang des Jahres sind alle Banken in der Eurozone verpflichtet, Echtzeitüberweisungen empfangen zu können. In unseren News am 08.01. berichteten wird über den ersten Schritt des Prozesses. Ab dem 9. Oktober tritt nun die nächste Phase der neuen EU-Verordnung in Kraft: Künftig muss bei sämtlichen Überweisungen innerhalb der Eurozone eine Überprüfung des Zahlungsempfängers erfolgen. Wir werfen einen Blick darauf, wie sich die Banken auf diese Umstellung vorbereiten und welche Auswirkungen die neuen Regelungen auf die Haftung von Verbraucherinnen und Verbrauchern haben.

