eID Definition
Die Abkürzung eID steht für elektronische Identität bzw. Identifizierung. In Deutschland sind seit 2010 alle neuen Personalausweise mit einem Chip versehen, mit dem die eID genutzt werden kann. Diese Onlinefunktion muss zudem freigeschaltet sein, sodass dem Ausweisinhaber ein Brief mit einer PIN und PUK zugesandt wird. Der aktivierte Chip muss natürlich ausgelesen werden. Im Heimgebrauch werden die Daten dann mit einem USB-Kartenlesegerät oder einem NFC-fähigen Smartphone über das Internet übermittelt.
Der Ablauf: Eine geeignete Anwendung wird heruntergeladen, z.B. die AusweisApp des Bundes. Man steckt den Personalausweis in das Lesegerät bzw. hält ihn direkt vor den NFC-Senders des Smartphones. Auf erfolgreiche Übermittlung folgt die Aufforderung zur Eingabe der PIN. Ist auch diese übertragen, ist die Legitimierung abgeschlossen.